Allgemein

Blaulicht

Rechtschreibung geprüft

Hallo Undertaker, hab Dich erst vor kurzem entdeckt und weiß deshalb nicht, ob es die Frage schonmal gegeben hat: Letztens fuhr ich hinter einem Auto mit Bestatteraufschrift her und meine, das der auf dem Armaturenbrett ein Blaulicht liegen hatte. Seit wann habt ihr es eilig in dem Geschäft?

Für gewöhnlich haben Bestattungsfahrzeuge keine Sonderrechte. Es liegt ja eigentlich auch klar auf er Hand, daß die „Patienten“ eines Bestatters keine besondere Eile haben. Manche Bestattungsfahrzeuge führen gelbe Rundumlichter mit, die bei gefährlichen Bergungen montiert werden.

Werbung

Es gibt aber in allen Berufen und Bevölkerungsschichten Leute, die gerne auffallen möchten und gerne etwas mehr scheinen möchten, als sie sind, und so sieht man immer mal wieder nicht dazu berechtigte Personen, die sich im Party- und Disco-Bedarf solche Blaulichter besorgen und im Fahrzeug mitführen.
Möglicherweise war das bei diesem Bestattungsfahrzeug so.

Allerdings gibt es auch behördliche Bestattungsfahrzeuge von Justiz, Polizei, Ordnungsbehörden und Rechtsmedizin (je nach Kommune und Bundesland). Möglicherweise sind solche Fahrzeuge dazu berechtigt ggf. auch ein blaues Rundumlicht zu führen, was ich jedoch weniger glaube.

Fehler durch Lektorin Anya bereinigt.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

Schlagwörter: ,

Allgemein

Die Artikel in diesem Weblog sind in Rubriken / Kategorien einsortiert, um bestimmte Themenbereiche zusammenzufassen.

Da das Bestatterweblog schon über 20 Jahre existiert, wurde die Blogsoftware zwei-, dreimal gewechselt. Dabei sind oft die bereits vorgenommenen Kategorisierungen meist verlorengegangen.

Deshalb stehen über 4.000 Artikel in dieser Rubrik hier. Nach und nach, so wie ich die Zeit finde, räume ich hier auf.

Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 5. Mai 2008 | Revision: 19. Februar 2016

Hilfeaufruf vom Bestatterweblog

Das Bestatterweblog leistet wertvolle journalistische Arbeit und bietet gute Unterhaltung. Heute bittet das Bestatterweblog um Ihre Hilfe. Es fehlen in diesem Jahr noch etwa € 8.500,- um den Server, IT, Redaktion und um die anderen Kosten zu decken. Bitte beschenken Sie uns mit einer Spende, sonst müssen wir in Zukunft die meisten Artikel kostenpflichtig bereitstellen. Das wäre schade, auch weil das weitere unkreative Arbeiten erfordert, die wir zeitlich kaum stemmen wollen. Vielen Dank!




Lesen Sie doch auch:


Abonnieren
Benachrichtige mich bei
13 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
Chris
16 Jahre zuvor

Es könnte auch sein, dass diesem Bestatter eine Sondersignalanlage für besondere Zwecke genehmigt worden ist. Zum Beispiel VU auf der Autobahn mit tierischem Rückstau. Wobei bei es einfacher wäre, ein Polizeifahrzeug mit Sondersignal voraus zu schicken um den Weg zu räumen. Der Tote hat es nicht eilig, aber ewig rumliegen sollte er ja auch nicht 😉

jemand
16 Jahre zuvor

Vieleicht war es auch ein Undercoverfahrzeug der Polizei? 😉

Kann es eigentlich sein, dass der Blog verlernt hat, sich die Daten zu merken, oder spielen mir meine Augen da einen Streich?

Muerre
16 Jahre zuvor

Sonderrechte dürfen nur BOS- Fahrzeuge in Anspruch nehmen. Das sind Fahrzeuge von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben: Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Zoll und Bundeswehr. Dann gibts noch ein paar Sonderfälle wie Stadtwerke. Das Blaulicht in Verbindung mit Horn, o.ä darf nur benutzt werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere Gesundheitlich eSchäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Der Besitz von einem Blaulicht ist übrigens nicht strafbar, nur die missbräuchliche Verwendung.

Der Bestatter dürfte nicht einmal einem Polizeifahrzeug mit Sondersignal hinterherfahren.

Simon
16 Jahre zuvor

Komisch. Ich tippe hier auch auf illegale Verwendung, da die STVO für die Aufgaben eines Bestatters meiner Meinung nach keine Grundlage für den Einsatz von Sonder- bzw Wegerecht, für dessen Inanspruchnahme Sondersignale nötig wären, hergibt. Sonderrechte dürfen lt §38 nur von ganz definierten Organisationene (Bundeswehr, Zoll, Bundespolizei, Polizei, Feuerwehren, Rettungsdienste, Katastrophenschutz) für die entsprechenden hoheitlichen Aufgaben verwendet werden. Hierfür wäre aber kein Sondersignal notwendig (wenn auch besser die anderen Verkehrsteilnehmer entsprechend zu warnen) Sondersignale (für die Inanstpruchnahme von Wegerecht) darf lt §38 normalerweise nur in Kombination von Blaulicht und Signalhorn verwendet werden und das auch nur „wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.“ genutzt werden. Außerdem ist der Einbau von Sondersignalanlagen TÜV und Eintragungspflichtig und die Eintragung ist nur bei Fahrzeugen möglich, bei denen eine entsprechende Verwendung als Einsatzfahrzeug schon eingetragen ist. Etwas wäre theoretisch noch möglich: Es gibt Fälle, in denen die Privatfahrzeuge ranghoher Feuerwehrmitarbeiter als „Kommandowagen“ gelten und… Weiterlesen »

Newty
16 Jahre zuvor

Mindestens ein Blaulicht gehört aufs Dach. Alles andere ist illegal, nicht eingetragen und so weiter. Zusatzblitzer o.ä. dürfen nur in Verbindung mit mindestens einer _Rundum_kennleuchte verbaut, benutzt und eingetragen werden(durch die Abstrahlvorschriften muss die RKL knapp 300° erfassen, was sie aufm Armaturenbrett nicht tut). Blaues Geblitze von der Hutablage bzw aus der Frontscheibe ist prinzipiell legal(verdeckter Einbau), jedoch muss trotzdem ne Rundumleuchte auf dem Dach sitzen bei Benutzung der verdeckten Einbauten…

Prinzipiell ist es möglich, mit Sonderrechten Zivilfahrzeuge zu eskortieren, Stichwort Kolonnenfahrt… Aber in aller Regel fahren bei Rückstau Zivilfahrzeuge begleitet entgegen der Fahrtrichtung Unfallstellen an – zumindest bei uns.

PS: Die von u.A. extra3 propagierte Sache mit illegalem Blaulicht für ca 30€ Strafe stimmt nicht. Dazu kommt je nach Laune und Lage gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, auf jeden Fall Nötigung, nicht eingetragene Änderungen am Fahrzeug(u.a. 3 Punkte). Und unter Umständen auch noch eine MPU…

Olaf
16 Jahre zuvor

Was in Deutschland nicht geht – oder zumindest nciht so, daß jemand wüßte, daß die Verwendung legal ist – geht in anderen Ländern. Zum Beispiel in Belgien, wo sogar ein Bestattungswagen im Dienst der Feuerwehr steht: http://www.blankenberge.be/brandweer/wagenpark.html (etwas weiter unten)
Aber die genaue Begründung kenne ich auch da nciht

Newty
16 Jahre zuvor

@olaf
Meine Vermutung: Bergung von Unfallopfern auf Vollgesperrten Autobahnen. Vorne kein Durchkommen und für die in Gegenrichtung dringend notwendige Eskorte fehlen dann die Leute oder es ist schlicht keine Praxis. Fall B: Die machen auch den Abtransport von „Außerhalb der Geschäftszeiten“ Verstorbenen.

„Sehr geehrte Tote, sehr geehrter Toter, leider rufen Sie außerhalb unserer Sterbezeiten an. Wünschen sie eine spätere Überführung, so drücken Sie die 1 und hinterlassen sie Ihre Rufnummer, eine sofortige, jedoch aufpreispflichtige Überführung übernimmt unser Partner „Feuerwehr“. Wenn sie dies wünschen, so drücken sie die 2. Wenn Sie reanimiert wurden und später sterben wollen, die 3. Wenn sie Buddhist sind, legen sie einfach auf.“

16 Jahre zuvor

Ich hätte mir bei den Unfällen auf der BAB schon so manchmal gewünscht die LTW hätten SoSi. Weil, „Kaltes“ darf nicht mit dem RTW abgefahren werden und ohne das alles weggeräumt wird die Unfallstelle nicht freigegeben.
Dann stehste da, wartest auf den Undertaker oder wenn sie ein eigenes Auto haben gleich die Jungs von der Pathologie und hast Bammel weil der polnische 40-Tonner (also mit 40 Tonnen beladen) nur unter Aufbringung der restlichen Bremsbelagserinnerungen vor der Unfallstelle zum Stehen kam.
Die Abschlepper kommen mit dem allerhand gelben Geblinke und der Presslufthupe ja besser durch als das dritt-LandEi-NEF mit uralt-RTK3.
Ein Leichenfahrer bei uns hatte mal den Unfallort durchn Wald angefahren. Dem Cheffe gehörte neben dem Sägewerk auch eben jenes Waldstück. Während oben alle an der Leitplanke standen und auf ihn warteten, hatte er unten schon den Kunden aufge-sammelt (Motorradler, mehrteiliger Bausatz) und kam dann den Wall hoch: „Na wartet ihr aufn Pann’ndienst?“.

jotwe
16 Jahre zuvor

In anderen Ländern sieht es ganz anders aus. In Indonesien haben die Leichenwagen tatsächlich Sonderrechte (übrigens mit Grün- statt Blaulicht). Dort ist es aber auch tropisch heiß und es gilt insbesondere für Moslems, dass die Toten wirklich schnell unter die Erde müssen.

Mac Kaber
16 Jahre zuvor

Verbesserungsvorschlag:
Bei uns nur mit Schwarzlicht. Aus dem Lautsprecher tönt es: „Und dann wars Zappendustra“ oder wie das Ding heißt.
Ich finde das hätte schon was.

Stefan
16 Jahre zuvor

Ich will auch ein Blaulicht.

4 oder 5 km durch die Rettungsgasse (falls die überhaupt halbwegs frei ist) ist kein Spaß wenn alle aus dem Auto aussteigenund im Stau rumrennen.

Besonders witzig ist es auch, wenn du versuchst über die Standspur nach vorne zu kommen. Bisheriger Rekord: 8 LKW Fahrer die einzeln aufgefordert werden mussten, NICHT mehr zu blockieren. Gut, das war nachts und der Leichenwagen war da natürlich nicht so eindeutig zu erkennen, aber mein Beifaher fands toll, dass er alle 50 Meter aussteigen und mit LKW Fahrern diskutieren musste.
Leichenwagen im Stau = Stau löst sich nicht auf. Diese kleine Gleichung war für viele doch zu schwer.

Johannes
16 Jahre zuvor

@stefan
Zeit für die Anschaffung eines Leichenwagens auf der Basis einer Honda Goldwing. Immerhin gibt’s die auch als PKW-Abschlepper.

Stefan
16 Jahre zuvor

Naja..viel schmaler wird das aber auch nicht 🙂 ausserdem würde ich dann als Basis eine Z1300 bevorzugen




Rechtliches


13
0
Was sind Deine Gedanken dazu? Kommentiere bittex