Frag doch den Undertaker

Darf ein Bestatter ins Krematorium seiner Wahl fahren?

Darf ein Bestatter in ein Krematorium seiner Wahl fahren, um dort die Verstorbenen einäschern zu lassen?

Bestatter A macht es meiner Meinung nach richtig: Er fährt die Verstorbenen in das nächstgelegene Krematorium.
Das sind von meinem Wohnort aus ca. 30 km. Das ist für ihn schnell und für die Angehörigen billiger.

Bestatter B macht es „schlau“ (zumindest im Sinne eines Geschäftsmanns).
Er fährt seine Verstorbenen in ein weiter entferntes Krematorium (ca. 50-60 km) und weigert sich,
das nächstgelegene anzufahren. Ist auch logisch. Mehr Kilometer, mehr Arbeitszeit, mehr Geld.

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Rechtlich mag es ja legal sein, aber moralisch ist das schon ein wenig verwerflich?

Um die Frage in Hinblick auf die Kosten beantworten zu können, müsste man mal einen Blick auf die Rechnung von Bestatter B werfen.
Es dreht sich nämlich darum, ob der Bestatter die Krematoriumskosten als durchlaufenden Posten oder als eigene Leistung berechnet.
Er kann nämlich beides tun.
Es ist durchaus nicht unüblich, daß der Bestatter ein nahegelegenes städtisches Krematorium anfährt und dieses dann eine Rechnung stellt, die der Bestatter 1:1 an die Angehörigen weiterleitet bzw. weiterberechnet.

Krematorium (Quelle: pixabay.com)

Genauso wenig unüblich ist es, daß der Bestatter zu einem weiter entfernt gelegenen Krematorium fährt, das ihm gewisse Vorteile bietet.
Diese Vorteile können in einer beschleunigten Abwicklung, besserer persönlicher Behandlung, besserem Service und auf finanziellen Gebiet liegen.
So schätzen Bestatter es, wenn sie beispielsweise in dringenden Fällen nach einer Wartezeit die Urne gleich mitnehmen können. Ein Service, den oft nur private Krematorien bieten.
Auch die Tasse Kaffee und eine freundliche Ansprache durch die Mitarbeiter sind natürlich wichtige Aspekte.
Aber meist ist es so, daß der Preis in diesem Krematorium günstiger ist, als bei einem näher gelegenen. Sonst würde sich der Mehraufwand nicht lohnen.

Doch was sollte/darf der Bestatter nun abrechnen?
Nun, zunächst ist es jedem Kaufmann selbst überlassen, wo und zu welchen Konditionen er Waren und Dienstleistungen einkauft.
Wenn die Kunden nicht explizit ein bestimmtes Krematorium wünschen, kann er hinfahren, wo er möchte.
Aber den Preis für diese Dienstleistung muß er dem Kunden im Vorfeld transparent machen.

Theoretisch kann der Bestatter, der ja das Gesamtpaket Einäscherung zukauft, hierfür seinem Kunden jeden angemessenen Preis in Rechnung stellen.
Es kann durchaus auch sein, daß dieser Preis höher ist, als er bei einem nahegelegenen städtischen/anderen Krematorium wäre. Das kann damit begründet werden, daß durch diesen höheren Preis auch Vorteile für den Kunden bedingt sind. Das kann beispielsweise eine zügigere Abwicklung sein, um einen straff angesetzten Beisetzungstermin halten zu können.
Oder aber: Das weiter entfernte Krematorium macht weniger Probleme, wenn der Verstorbene eigene Kleidung trägt.

Der Bestatter kann auch sagen: „Wir fahren immer nach X-Stadt, das machen wir ausschließlich so. Auf die Scherereien hier am örtlichen Krematorium haben wir keine Lust.“
Wenn der Kunde das nicht möchte, muß er gegebenenfalls einen anderen Bestatter mit der Abwicklung des Sterbefalls beauftragen.

Etwas anders sieht es aus, wenn der Kunde mit der festen Erwartungshaltung zum Bestatter kommt, daß der Verstorbene vor Ort zu einem bestimmten Preis eingeäschert wird.
Hier darf der Bestatter den Kunden nicht im Unklaren darüber lassen, daß er ein anderes Procedere anstrebt.
Es geht also nicht, daß der Kunde glaubt und auch sagt, daß er die Kremierung vor Ort für 399,- € möchte, und der Bestatter fährt dann 2 Stunden durch die Gegend und läßt anderswo für 500,- € einäschern.

Wie immer -und ich wiederhole das gerne gebetsmühlenartig- ist es wichtig, daß Bestatter ihren Kunden alles ganz genau erklären und jeden Schritt auch mehrfach ankündigen.

Aber, um gleich dem Tenor der Anfrage den Wind aus den Segeln zu nehmen: Ich bin davon überzeugt, daß Bestatter A und B aus dem obigen Beispiel entweder das Gleiche für die Kremierung berechnen, oder daß Bestatter B sogar etwas günstiger ist.
Auf keinen Fall wäre es klug, ein preisgünstiges örtliches Krematorium auszuschlagen und stattdessen Mehrkosten für Fahrten und Personal für die Fahrt zu einem anderen Krematorium in Rechnung zu stellen.

Vermutlich läuft es so ab, daß das Krematorium für Bestatter B einen guten Preis macht, sodaß sich Fahrt und Aufwand lohnen. Er stellt die üblichen Kosten, die auch vor Ort angefallen wären, in Rechnung und verdient an der Differenz.

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