Allgemein

Der Irrtum des Vermieters

Rechtschreibung geprüft

Herr und Frau Polenz bewohnen eine schöne helle Dreizimmerwohnung in einem gepflegten Zweifamilienhaus. Sie wohnen unten, oben wohnen die Vermieter, ein etwa gleichaltriges Ehepaar von ebenfalls Ende Siebzig.

So ganz richtig ist das, was ich oben schrieb nicht, denn zumindest Herr Polenz ist am Montag umgezogen. Er nahm, wenn auch unfreiwillig, so doch aber widerspruchslos, unseren Personentransportservice der besonderen Art in Anspruch und ist in eine Kühlzelle auf dem Zentralfriedhof umgezogen.

Frau Polenz bereitet sich derzeit auf die am Donnerstag stattfindende Beerdigung vor und erhält in diesen Tagen weitaus mehr Post als sonst. Viele der Briefe haben schwarze Ränder, es sind Beileidsschreiben, zumeist von Nachbarn eingeworfen. Auch die Vermieter haben ihr geschrieben:

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„Liebe Frau Polenz,

zum Tode Ihres Gatten teilen wir Ihnen unser Beileid mit.
Da Sie nun alleine sind und die Wohnung zu groß für Sie ist, kündigen wir wegen des Todes Ihres Mannes die Wohnung an der Anschrift XYZ zum Ende des Monats November. Das Sie den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben haben, ist der jetzt mit dem Tod ihres Mannes ungültig geworden. Dafür brauchen Sie auch für die restlichen drei Monate nur die Hälfte der Miete zu zahlen und wir behalten im Gegenzug die drei Monate Mietkaution ein.
In den nächsten Tagen werden wir Sie einmal aufsuchen, um mit Ihnen zu besprechen, in welcher Farbe Sie die Abschlußrenovierung durchzuführen haben. Bitte vergessen Sie nicht, daß Sie gemäß Mietvertrag verpflichtet sind, Schönheitsreparaturen durch einen Fachbetrieb durchführen zu lassen und geben Sie uns bitte die Rechnung, damit wir die absetzen können.
Meine Frau und ich sind der Meinung, daß Sie mit der Pflege des Gartens überfordert sind und deshalb haben wir unseren Neffen beauftragt, ab kommenden Montag die Pflege des von Ihnen mitgemieteten Gartens zu übernehmen. Die Kosten von 10 Euro/Stunde wollen Sie ihm bitte freundlicherweise jeweils in bar aushändigen.

Mein Neffe ist berechtigt Änderungen am Garten vorzunehmen und einen Teich auszuheben, weil er nach ihrem Auszug die Wohnung übernehmen wird.
Falls Sie in ein Heim gehen sollten, sprechen Sie doch mal mit ihm ob er nicht ihre Möbel übernehmen will.

Wir danken für die 22 gemeinsamen Jahre unter einem Dach.

Mit freundlichem Gruß

A.“

Ich bin kein Jurist, aber eins weiß ich: Da irrt der Vermieter.

Und ich finde es ist eine Unverschämtheit, so kurz nach dem Tod eines Menschen, seine Witwe mit solchen Dingen zu verwirren, zu verängstigen und zu belästigen.

Fehler durch Lektorin Anya bereinigt.

Hashtags:

Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:

#irrtum #Lektorin A #vermieters

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(©si)