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Der Irrtum des Vermieters

Rechtschreibung geprüft

Herr und Frau Polenz bewohnen eine schöne helle Dreizimmerwohnung in einem gepflegten Zweifamilienhaus. Sie wohnen unten, oben wohnen die Vermieter, ein etwa gleichaltriges Ehepaar von ebenfalls Ende Siebzig.

So ganz richtig ist das, was ich oben schrieb nicht, denn zumindest Herr Polenz ist am Montag umgezogen. Er nahm, wenn auch unfreiwillig, so doch aber widerspruchslos, unseren Personentransportservice der besonderen Art in Anspruch und ist in eine Kühlzelle auf dem Zentralfriedhof umgezogen.

Frau Polenz bereitet sich derzeit auf die am Donnerstag stattfindende Beerdigung vor und erhält in diesen Tagen weitaus mehr Post als sonst. Viele der Briefe haben schwarze Ränder, es sind Beileidsschreiben, zumeist von Nachbarn eingeworfen. Auch die Vermieter haben ihr geschrieben:

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„Liebe Frau Polenz,

zum Tode Ihres Gatten teilen wir Ihnen unser Beileid mit.
Da Sie nun alleine sind und die Wohnung zu groß für Sie ist, kündigen wir wegen des Todes Ihres Mannes die Wohnung an der Anschrift XYZ zum Ende des Monats November. Das Sie den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben haben, ist der jetzt mit dem Tod ihres Mannes ungültig geworden. Dafür brauchen Sie auch für die restlichen drei Monate nur die Hälfte der Miete zu zahlen und wir behalten im Gegenzug die drei Monate Mietkaution ein.
In den nächsten Tagen werden wir Sie einmal aufsuchen, um mit Ihnen zu besprechen, in welcher Farbe Sie die Abschlußrenovierung durchzuführen haben. Bitte vergessen Sie nicht, daß Sie gemäß Mietvertrag verpflichtet sind, Schönheitsreparaturen durch einen Fachbetrieb durchführen zu lassen und geben Sie uns bitte die Rechnung, damit wir die absetzen können.
Meine Frau und ich sind der Meinung, daß Sie mit der Pflege des Gartens überfordert sind und deshalb haben wir unseren Neffen beauftragt, ab kommenden Montag die Pflege des von Ihnen mitgemieteten Gartens zu übernehmen. Die Kosten von 10 Euro/Stunde wollen Sie ihm bitte freundlicherweise jeweils in bar aushändigen.

Mein Neffe ist berechtigt Änderungen am Garten vorzunehmen und einen Teich auszuheben, weil er nach ihrem Auszug die Wohnung übernehmen wird.
Falls Sie in ein Heim gehen sollten, sprechen Sie doch mal mit ihm ob er nicht ihre Möbel übernehmen will.

Wir danken für die 22 gemeinsamen Jahre unter einem Dach.

Mit freundlichem Gruß

A.“

Ich bin kein Jurist, aber eins weiß ich: Da irrt der Vermieter.

Und ich finde es ist eine Unverschämtheit, so kurz nach dem Tod eines Menschen, seine Witwe mit solchen Dingen zu verwirren, zu verängstigen und zu belästigen.

Fehler durch Lektorin Anya bereinigt.


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Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 7. August 2008 | Revision: 20. März 2016

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Bernd
16 Jahre zuvor

„Dafür brauchen Sie auch für die restlichen drei Monate nur die Hälfte der Miete zu zahlen und wir behalten im Gegenzug die drei Monate Mietkaution ein.“ – Äh… mal abgesehen vom Rest, der auch in die Kategorei „Kopfschütteln (heftiges) fällt: WTF?

Anders formuliert: „Bitte zahlen Sie uns für die nächsten drei Monate zusätzlich zur Miete in Form der einbehaltenen Kaution noch einmal 1,5 Monatsmieten zusätzlich.“

Ja gehts noch?

16 Jahre zuvor

Boh, ist das heftig!
Die arme Witwe.

Sentinel2150
16 Jahre zuvor

Ich hoffe Ihr wurde geraten damit mal zu einem Anwalt zu gehen.

CHR
16 Jahre zuvor

Der arme Anwalt der Vermieter. Ich meine, wie teilt man seinen Mandanten mit, dass sie sich schwungvoll in die Nesseln gesetzt haben? Oder werden die von ihrem Neffen vertreten?

16 Jahre zuvor

Sofern der überlebende Ehegatte mit dem verstorbenen Mieter in einem gemeinsamen Hausstand lebte, tritt er mit dem Tod des Mieters in den Mietvertrag ein, vorausgesetzt er ist nicht ohnehin bereits vertraglicher Mitmieter (zum Beispiel bei Eheleuten, die den Mietvertrag auch beide bei Vertragsschluss unterschrieben haben). Dies gilt selbst dann, wenn er nicht Erbe ist. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Ehe im Zeitpunkt des Todes des Mieters nicht geschieden war und die Ehegatten nicht getrennt lebten. Dasselbe gilt nunmehr auch für den Lebenspartner (§ 563 Absatz 1 Satz 2 BGB).

Quelle:
http://www.advogarant.de/Infocenter/Rechtsinfo/Mietrecht/Vertrag/Tod_des_Mieters.html

awdf
16 Jahre zuvor

Was ist den das für ein Umgangston?
Das mit dem Einbehalten der Kaution ist auch noch dreist, weil es unter der Dreistigkeit des Restes einfach untergeht. Da war doch was vor einigen Wochen auf lawblog.de, dass das Einbehalten nicht so einfach ginge…

Insgesamt: Ich hoffe, der Vermieter kriegt für diese Aktion ordentlich eins auf den Deckel. (bzw. hat hoffentlich bekommen).

Jürgen
16 Jahre zuvor

Der Punkt „daß Sie gemäß Mietvertrag verpflichtet sind, Schönheitsreparaturen durch einen Fachbetrieb durchführen zu lassen und geben Sie uns bitte die Rechnung, damit wir die absetzen können“ dürfte das Finanzamt interessieren.
Rechnungen die andere bezahlt haben abzusetzen ist eindeutig Betrug.
Wenn das vor Gericht geht bekommt der Richter bestimmt eine Krise bei so viel Dummheit und Dreistigkeit.

Nogger
16 Jahre zuvor

Das sollte jeder Jura-Student im 2. Semester hinkriegen.
Wird teuer für die Vermieter, wenn die auch noch den Anwalt bezahlen müssen.
An dem Schreiben wurde alles, was Gesetze und Rechtsprechung (sogar die neueste)
sagen ad absurdum geführt.

edge-0815
16 Jahre zuvor

Wie war das vor einiger Zeit hier?

„Die Miter sind ja alle böse, dann muss man halt klagen.“

Sind das die gleichen Vermieter?

luke
16 Jahre zuvor

dafür braucht man nicht jura studiert haben um zu merken das die vermieter den schuss nicht mehr gehört haben. wenn ich sowas lese kriege ich einen dicken hals und das nach 22 jahre zusammen wohnens!

Melly
16 Jahre zuvor

da wird einem ja schlecht bei soviel frechheit und taktlosigkeit. schade das wir vermutlich auch nicht mehr mitbekommen wie es weiter geht

Panama Jack
16 Jahre zuvor

Das schlimmste dabei ist, dass die Vermieter das wahrscheinlich sogar gut meinen.
Ich kann es mir genau vorstellen: „Die arme Frau Polenz, die ist doch jetzt ganz alleine in der großen Wohnung, was soll die denn damit?“, „Ach, und der Garten, das ist ja auch immer so viel Arbeit, und die Frau Polenz ist ja auch so ein zartes Persönchen“ … usw. usf.

Wobei ich zwischen den Zeilen lese, dass der Neffe die treibende Kraft hinter der Aktion war und die alten Vermieter mal einfach etwas überrumpelt hat.

16 Jahre zuvor

Die arme Frau Polenz braucht nicht einmal zu einem Anwalt gehen, im Prinzip bräuchte sie gar nicht auf dieses Schreiben reagieren. Wenn sie aber doch Hilfe in Anspruch nehmen möchte, die etwas günstiger ist, sollte sie sich mal mit einem Mieterschutzverein in Verbindung setzen. Die werden ihr dann sagen, dass diese Kündigung aus den verschiedensten Gründen unwirksam ist: 1. die Eheleute Polenz wohnen bestimmt schon länger als 5 Jahre in der Wohnung, vermutlich sogar länger als 10 Jahre – dann wäre eine Kündigungsfrist seitens des Vermieters mindestens 1 Jahr land. 2. Schönheitsreparaturen wird sie dann auch nicht tun müssen, weil der Mietvertrag bestimmt nicht an die neuen BGH-Entscheidungen angeglichen wurde, die erst vor kurzem und in den letzten Jahren getroffen wurden. 3. ist eine Kündigung aufgrund des Todes sowas unwirksam und zudem noch unmöglich pietätlos, dass man den Vermieter wahrscheinlich verklagen könnte. Oder ihm einen Strick daraus drehen könnte, indem man fristlos kündigt, sich aber alles schön bezahlen lässt – vom Umzug bis zu den Maklerkosten und der neuen teureren Miete. 4. und 5. und… Weiterlesen »

Moni
16 Jahre zuvor

also das ist ja eine bodenlose Frechheit, so ein schreiben. Moralisch mehr als verwerflich!!!

SmachThePony
16 Jahre zuvor

@TOM: da hoff ich wirklich, dass Du der guten Frau mit Rat und Tat zu Seite gestanden hast.

blindcoder
16 Jahre zuvor

Ich lebe ja nun schon eine Weile mit meiner Freundin, von Beruf Immobilienverwalterin, zusammen, und kann von ihren Erzaehlungen her sagen: Diese Kuendigung ist nicht nur nicht haltbar, sondern auch inhaltlich falsch.
Erstens: Die Kaution ist dafuer da, Schaeden an der Wohnung zu beseitigen. Der weit verbreitete Irrtum, dass man die Kaution in den letzten drei Mietmonaten ‚abwohnen‘ kann aendert daran auch nichts.
Zweitens: Schoenheitsreparaturen sind zwar auszufuehren, jedoch nur, um den urspruenglichen oder einen vereinbarten Zustand (wieder)herzustellen. Also wenn zum Beispiel die Wand im Wohnzimmer tuerkis-gelb-gruen gestrichen wurde, aber anfangs weiss uebergeben wurde.
Drittens: Einen Mieter, der sich nie etwas zu Schulden kommen hat lassen, zu kuendigen und auch loszuwerden, ist mit lauteren Mitteln nachgerade unmoeglich.

Ich rate dazu, einen Mieterschutzbund aufzusuchen.

Mirella
16 Jahre zuvor

Traurig an dieser Geschichte ist, dass solche Begebenheiten nicht einmal erfunden werden müssen… es gibt tatsächlich Vermieter, die glauben, nach eigenem Gusto schalten und walten zu können. Was, Mietrecht…? Habe ich nie was gehört von.

benson
16 Jahre zuvor

Na, hier wurden aber alle Vermieter mit ihren absurden und rechtswidrigen Einfällen literarisch-dramaturgisch in einen „Überbösewicht-Vermieter“ zusammengefasst, oder? Auf so viele gute Ideen kommt einer doch nie im Leben… 😉

Ines
16 Jahre zuvor

Im Dreifamilienhaus, in dem meine Eltern wohnen, und das meinen Großeltern gehört, wäre niemand auch nur im Traum auf die Idee gekommen, nach dem Tode des Mannes aus dem dritten Mieterpaar, der verbleibenden Frau eine Kündigung zu schicken, obwohl eine Vierraumwohnung sicherlich zu groß war usw. Aber wem steht es zu, zu urteilen, ob eine Wohnung zu groß für jemand anderen ist, oder die Arbeit zuviel??

tyler
16 Jahre zuvor

Hammer!

Mit dem Schreiben würd ich mich an die örtliche Medien (Presse/Radio) wenden
So eine Frechheit gehört veröffentlicht
(also ausser hier)

Trijan
16 Jahre zuvor

Es ist echt interesant was sich auch für eine Diskusion daraus entwickelt. Generell haben so alte Vermieter immer eine Vermieterrechtsschutzversicherung die auf jeden Fall die Anwaltskosten übernimmt. Dennoch ist es absolut unmöglich solch ein Schreiben als Beileidsbrief zu verschicken. Angehörige von frisch verstorbenen wissen doch gar nicht wo ihnen der Kopf steht und dann kommt sowas. Klar muss die zum Anwalt oder Mieterverein aber auch dazu muss man in der Trauer erst mal die Kraft finden.

Klaus
16 Jahre zuvor

Man weiß garnicht, ob man lachen oder weinen soll.

bloeder_hund
16 Jahre zuvor

und als Oberhammer soll die arme Frau auch
dem Neffen was zahlen,
das er den Garten nach seinen Willen umgestalten kann 🙁

comicfreak
16 Jahre zuvor

..yep, das war die Krönung:
Nachmieter will nicht bis zum Auszug warten, sondern den Garten gleich umgestaltren, inklusive Anlegung eines Teiches, mein lieber Scholli, da kommen ein paar Stündchen zusammen, wenn das richtiog gemacht wird.
Und als Ausgleich bekommt er vom Noch-Mieter dafür einen Stundenlohn, der seine Unkosten auffängt..

:Headdesk:

Dr. Snuggles
16 Jahre zuvor

Ihr habt alle Recht wenn man sie sachliche Seite betrachtet. Doch glaubt Ihr die gute Dame wuerde einen solchen Rechtssteit durchstehen. Da gibt es leider viele Moeglihkeiten jemanden loszuwerden. Da steht dann die Getraenkekiste auf der Trappe vom letzten Einkauf „Oh Entschuldigung vergessen“ Oder ominoese Reperaturen erfordern das kurzfristige abstellen von Heizung oder Strom.
Bei der Dreistigkeit die im Brief zu tragen kommt wuerde ich Ihr menschlich raten den Spiess umzudrehen. Sie fuehlt sich durch den Brief so unter Druck gesetzt und veraengstigt und laesst sich nun den Umzug bezahlen.
Keine Ahnung ob das rechtlich moeglich ist.

Der beste Rat ist Mieterschutzbund denn man sollte nie die Kraefte der Dame vergessen. Um die wird es aktuell nicht gut bestellt sein. Meine Oma ist sehr ruestig aber eine solche Sache wurde sie sehr schnell muerbe machen.

16 Jahre zuvor

An sich würde ich ihr raten da auszuziehen, denn die Leute sind als Vermieter ja wohl nicht tragbar.

Hinterfotzig, würde ich das verhalten nennen.

Aber zu ihren Bedingungen und vor allem _mit_ der Mietkaution. Wenn die auf einem Sparbuch angelegt war, kann sich dort, je nach Dauer des Mietverhältnisses, ein kleines Sümmchen angesammelt haben.

Alain
16 Jahre zuvor

Diesen netten Brief würde ich an das Finanzamt weiterleiten…

Irgendjemand
16 Jahre zuvor

A. wie A*schloch?
*kopfschüttel*

Daniel
16 Jahre zuvor

Was Ihr alle bei dieser Diskussion leider vergesst: Wenn ein Mieter in einem Zweifamilienhaus zusammen mit dem Vermieter wohnen (das trifft hier alles zu), duerfen die Vermieter jederzeit ohne besondere Gruende (natuerlich unter Einhaltung der Kuendigungsfrist) kuendigen. Dieses Recht haben die Vermieter aber nur in dem selbstbewohnten Zweifamilienhaus, sonst nicht.

Wobei es sicherlich auch bei dieser Regelung Sozialklauseln gibt, z.B. das alter der Mieter usw.

Die derzeitige Kuendigung und die Bedingungen/Fordeurngen da drin sind aber wirklich der Hammer und so nicht rechtens. Haette der Vermieter bzw. der Neffe das anders aufgezogen, saehe es gleich ganz anders aus.

Stefan W.
16 Jahre zuvor

Frau Polenz sollte 3 Leute anrufen:
1. einen guten Anwalt
2. die geschätzigste Nachbarin, die es gibt
3. einen guten Makler

die Sache wird sich dann von selbst erledigen und sie hat evtl bald eine schönere Wohnung…

Ma Rode
16 Jahre zuvor

Kopf –> Tisch, und zwar die Schädel der Vermieter, 3mal täglich und nach den Mahlzeiten! Eventuell klappt´s dann auch wieder mit dem Nachbarn.

Sonja
16 Jahre zuvor

Yep, der Daniel hat da durchaus Recht.

Auch wenn es moralisch verwerflich ist, können die Vermieter, wenn sie selbst im Zweiparteienhaus wohnen, kündigen, ohne das 1 Jahr, das ich da oben gelesen habe, einzuhalten. Wie genau die Kündigungsfrist dann aussieht, weiß ich auch nicht, ich denk mal im Zweifelsfall wird sie im Mietvertrag stehen…
Der Grund dafür ist, wenn ich mir das richtig gemerkt habe, dass man den beiden Parteien nicht zumuten will, dass sie an der jeweils anderen Partei noch ewig hängen, obwohl es aus welchen Gründen auch immer für sie nicht mehr tragbar ist. Scheinbar haben grade Zweiparteienhäuser das Potential, besonders zu Reibereien zu neigen oder so, keine Ahnung.

Der Rest des Schreibens ist allerdings ziemlich skurril, und dass die das gleich noch mit ihrem Beileidsschreiben verbinden, dafür fehlen mir die Worte.

Ines
16 Jahre zuvor

Jeder der Kommentatoren, derjetzt geschrieben hat, die Frau solle sich möglichst schnell nach ner neuen Wohnung umsehen, hat vermutlich noch wenig mit alten Leuten zu tun gehabt. Nach soundsoviel Jahren in einer Wohnung wollen die in ihrem Alter meist nicht mehr aus-, geschweige denn umziehen. Die meisten sperren sich ja sogar gegen das Altenheim (weil dort nicht soviel Platz ist, die Aussicht nicht so schön, sie ihre Möbel nicht mitnehmen können und überhaupt, sie hier vor Ort ja schon alles kennen und dort garnichts…)

Shefox
16 Jahre zuvor

Unglaublich….und dann soll sie dem Neffen noch die Möbel, die sie im Altersheim nicht braucht, zur Verfügung stellen…Kann den Brief nicht mal einer an die Bild schicken?

Gruss
S.

16 Jahre zuvor

Richtig. Alten Baum verpflanzt man nicht mehr.
Aber ich lese auch als treibende Kraft den Neffen heraus, der sich nicht nur den Umzug von der Frau bezahlen lassen will sondern auch die Umgestaltungskosten des Gartens und alles andere auch.

Und _sollte_ das vor Gericht kommen, wird der Richter genau das auch sehen. Auch in einem Zweifamilienhaus sind die Leute nicht rechtlos.

So nebenbei: Ich find die einzelnen Formulierungen in dem Schreiben unwürdig, einschüchternd und einfach nur mies und gemein.

Das haben die Vermieter mit Sicherheit so nicht geschrieben, nicht nach 22 Jahren gutem Zusammenlebens, das macht man in der Generation nicht.
Das war jemand anderes.

Nadine
16 Jahre zuvor

Boah das is ja mal eine Frechheit…Wie wenn man nach dem tode seines mannes nicht schon genug sorgen hat, und dan auch noch so eine frechheit.

Thalassa
16 Jahre zuvor

Ich hoffe, es gibt eine Fortsetzung zu diesem Eintrag.

comrad
16 Jahre zuvor

>Das haben die Vermieter mit Sicherheit so nicht geschrieben, >nicht nach 22 Jahren gutem Zusammenlebens, das macht man in der >Generation nicht.
>Das war jemand anderes.

Wieso, gibt es schlechte und unfaire Menschen erst in der neusten Generation?

saruh
16 Jahre zuvor

super, unbedingt klagen! am besten finde ich das mit den rechnungen, die abzusetzen sind, gleich darauf folgt die geschichte mit dem neffen, der natürlich „bar zu bezahlen ist“. klar… um 10 eur die stunde. wieso nicht gleich 72 für jeden angefangene halbe

Muschelschubserin
16 Jahre zuvor

Das Ganze erinnert mich an einen Vorfall vor einigen Jahren, als die Mutter einer sehr guten Freundin verstorben war. Nicht einmal eine Woche nach ihrem Tod bekam die Familie einen anonymen Anruf zu Hause. Der Anrufer wollte wissen, ob das Haus nun zum Verkauf stünde…

Wenn das oben beschriebene wirklich so in einem einzigen Brief stand, find ich das nur noch schockierend und traurig.

16 Jahre zuvor

@muschelschubbse: das sind ja fast schon „amerikanische“ methoden. das wird in filmen und serien bereits schon parodiert:

frage: „wie findest du eine neue wohnung in new york?“
antwort: „ich blätter durch die todesanzeigen.“

Nightstallion
16 Jahre zuvor

Bitte um einen Folgeeintrag mit Dokumentation der rituellen Hinrichtung des Neffen und, gegebenenfalls, auch der Vermieter.

jemand
16 Jahre zuvor

Also mal eine Zusammenfassung:
steuerbetrug (Rechnungen)
Steuerhinterziehung (Bezahlung in Bar)
Schwarzarbeit (Neffe im Garten)
Schönheitsreperaturen (Urteil BVG)
rechtswidrige Kündigung
Entmündigung (Garten…)

Wenn was nicht passt, bitte ergänzen oder ändern.

Aber das sollte schon für eine nette Anzeige reichen…

moe
16 Jahre zuvor

Ich bitte um eine Email mit näheren Angaben zum Sachverhalt an die obige E-Mail-Adresse.

Klaus
16 Jahre zuvor

Das mit der Sonderregelung, wenn man zusammen mit dem Vermieter in einem ZFH lebt ist zwar richtig. Soo einfach ist es aber doch wieder nicht. Hier gilt tatsächlich, dass der Vermieter auch ohne berechtigtes Interesse kündigen darf. Die Kündigungsfrist wird aber nicht kürzer, sondern im Gegenteil sogar um drei Monate länger, und Sozialklauseln werden auch nicht ausgehebelt! Und der Vermieter muss sich in der Kündigung auf diese Sonderregel berufen, das hat er hier offensichtlich nicht getan.

Für einen Überblick siehe http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2004/02/22/index2.html

16 Jahre zuvor

Uff, ich bin fassungslos!

Die arme Frau, auweia.
Hoffentlich findet sie schnell ne neue Wohnung, denn mit den Vermietern wird sie wohl nicht länger unter einem Dach wohnen wollen.

Fellmonsterchen
16 Jahre zuvor

Unfassbar. Da ist wohl der „liebe“ Neffe die treibende Kraft, aber das entschuldigt das unmenschliche Verhalten der Vermieter auch nicht. Gäbe einen schönen Artikel in der Lokalzeitung, aber die arme Witwe hat für so was vermutlich momentan nicht den Kopf frei. Hoffentlich hilft ihr jemand gegen diese Aasgeier. (Ach, das ist jetzt wohl eine Beleidigung – der Aasgeier.)

Berurin
16 Jahre zuvor

Was für Arschlöcher ö.ö

16 Jahre zuvor

http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_kotz.gif

(vielleicht kann der Admin ja den Text in den Klammern löschen und die Grafik als Bild einbinden, aber nur falls Zeit. 😉

Christian
16 Jahre zuvor

Zum Sonderkündigungsrecht: Unabhängig davon, ob der Vermieter sich darauf berufen hat, hat man in bestimmten Konstellationen, eine Widerspruchsmöglichkeit. Wenn zum Beispiel wegen hohem Alter eine soziale Härte entstünde.

Aber mal abgesehen von der rechtlichen Lage, die für den Vermieter eher schlecht ist, befürchte ich, dass eine alte Dame, kurz nach dem Tod ihres Mannes keinen Bedarf an einem Rechtsstreit hat. Wenn sich dann kein Freund oder Verwandter findet, der das in die Hand nimmt, sieht es eher düster aus.

Trotzdem ist es schockierend, was zum Teil so abgeht…

Wurstmann
16 Jahre zuvor

Ich finde es auch klasse, dass der Neffe schon mal seinen Garten in Ordnung bringen kann und das sogar noch mit 10€/Stunde bezahlt bekommt…

Dummnudel
16 Jahre zuvor

Wenn dieser Brief real existent ist, dann ist das wohl das herzloseste, frecheste und unverschämteste was ich wohl jemals gelesen habe. Boah, da rollts mir doch die Fussnägel hoch.

Da wünscht man den Vermietern doch mal die Pest an den Hals. An den Autor: Wie ist es denn ausgegangen, weis man da was?

Lg, Dummnudel

16 Jahre zuvor

Da wünscht man sich, es wären besser solche Vermieter gestorben anstatt der Ehemann der Frau, die von diesen abgezockt werden soll.

Gruß

Alex

Mac Kaber
16 Jahre zuvor

Ach was, da fehlt ja der Schluß des Briefes:

P.S. Sollten Sie dieses Schreiben herumzeigen, werden wir Sie wegen Verletzung des Briefgeheimnisses verklagen.
Sollten Sie zu einem Anwalt rennen, so denken Sie daran, dass Sie allein hier wohnen, und wir zu Drei Sie zu unserer Sicherheit sorgfältig beobachten. Nicht dass noch auf Grund Ihrer Vergesslichkeit einmal das Haus abbrennt. Jetzt, wo Ihr Mann nicht mehr lebt, und er nicht mehr rettend eingreifen kann wenn es wieder brenzlig wird. Oder haben Sie das auch schon wieder vergessen?
Nix für ungut, aber das müssen Sie doch einsehen?

Numanoid
16 Jahre zuvor

In einem allseits bekannten, aber nicht unbedingt beliebten, Staat in Nordamerika würde die alte Dame jetzt ihre Vermieter aufgrund seelischer Grausamkeit verklagen und am Ende selber das Haus besitzen.
Und womit? Mit Recht!

Kil
16 Jahre zuvor

Eine Bodenlose Frechheit. Man sollte zumindest erstmal abwarten wie die Witwe weiterhin verfährt. Vielleicht will sie ja eh in eine kleinere Wohnung ziehen. Bei so langer Mitzeit könnte man ja erwarten, dass man erst nach angemessener Zeit vielleicht mal über sowas spricht.

Mac Kaber
16 Jahre zuvor

@Numanoid: Falsch, die Vermieter wären zwar ohne Haus, jedoch bekommt die eine Hälfte die Anwälte, die andere Hälfte die Steuer.

Christina
16 Jahre zuvor

Ironiemodus an

Mein Gott, seid ihr alle empfindlich.

Immerhin wurde in dem Brief nicht vorgeschlagen, beginnend mit Frau Polenz die alte indische Tradition der Witwenverbrennung hier einzuführen.

Ironiemodus aus

😛

Johannes
16 Jahre zuvor

Das schlimme ist, dass es Leute gibt, die auf sowas reinfallen und den Vermieter als eine zu irgendwas befugten Authoritätsperson betrachten.

Hans
16 Jahre zuvor

Das ist ja mal der Hammer. Garantiert Fake! [quote]kündigen wir wegen des Todes Ihres Mannes die Wohnung an der Anschrift XYZ zum Ende des Monats November[/quote] geht nicht, ällebätsch [quote]Das Sie den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben haben, ist der jetzt mit dem Tod ihres Mannes ungültig geworden.[quote] öh nö! [quote]Dafür brauchen Sie auch für die restlichen drei Monate nur die Hälfte der Miete zu zahlen und wir behalten im Gegenzug die drei Monate Mietkaution ein. [/quote] Die Kaution ist nicht für Regelmietzahlungen zu verwenden. Die Kaution ist über die Dauer zu verzinsen und dem Mieter gutzuschreiben wenn keine Austände nach Beendigung des Mietverhältnisses existieren. [Quote]In den nächsten Tagen werden wir Sie einmal aufsuchen, um mit Ihnen zu besprechen, in welcher Farbe Sie die Abschlußrenovierung durchzuführen haben. Bitte vergessen Sie nicht, daß Sie gemäß Mietvertrag verpflichtet sind, Schönheitsreparaturen durch einen Fachbetrieb durchführen zu lassen und geben Sie uns bitte die Rechnung, damit wir die absetzen können.[/quote] Der zahlt bekommt die Rechnung! Wenn A zahlt, darf B nicht absetzten. Nach der neuen Gesetzänderungen muss ein Mieter nach 22… Weiterlesen »

16 Jahre zuvor

Traurig, dreist, dumm und unglaublich!

Der dreisteste Höhepunkt ist die Sache mit der halben Miete, die ja erst fürchterlich nett und zuvorkommend klingt, aber dann – wie schon angesprochen – sich ja glatt ins Gegenteil verkehrt.

Aber auch die 10 EUR/Stunde für den Enkel. Der Brief ist einfach von vorne bis hinten eine riesige Unverschämtheit!

quakemaster
16 Jahre zuvor

Noch eine Sache: Nach zweiunzwanzig Jahren ist aus den drei Monatsmieten doch sicher ein erkleckliches Sümmchen geworden, oder? Ist der Vermieter nicht verpflichtet, das Geld zu standesgemäßen Konditionen anzulegen?

+quakemaster+

16 Jahre zuvor

Wo er recht hat, hat er recht, der Herr quakemaster, das muss ja wirklich eine nette Summe sein, kein Wunder das man diese gerne einbehalten möchte.

Alex II.
16 Jahre zuvor

Und ich dachte, der Vermieter, bzw. der Beauftragte der Wohnungsgesellschaft, mit dem ich nach dem Tode meiner Mutter zu tun hatte, wäre dreist gewesen. Der wollte nämlich gerne eine Komplettrenovierung auf unsere Kosten haben, und war gar nicht angetan davon, daß ich (und der Mietvertrag zusammen mit der Rechtsprechung der letzten Jahre) das etwas anders sah. Hätte mein Vater (70) allerdings dem Kerl alleine gegenübergestanden, der hätte die Wohnung renoviert, den mußte ich fast mit Gewalt davon abhalten. Weil „das kann ja nicht sein“, daß jemand mit Autorität die so mißbrauchen könnte und sagen könnte, daß man etwas machen muß, was man nicht machen muß. Da hat mein Vater, bis dann auch die Wohungsgesellschaft zugab, auf nicht mehr als das, was wir gemacht hatten, Anspruch zu haben, einige schlaflose Nächte verbracht. (Aber jetzt ist er heilfroh.) Auf ähnliches scheint hier der Neffe zu spekulieren. Da kann man nur hoffen, daß die Dame irgendwelche jüngeren Verwandten hat, die sich darum kümmern. Wenn nicht, Tom, wir legen zusammen, ich spendiere gerne einen Zehner oder auch zwei für… Weiterlesen »

Chris
16 Jahre zuvor

Dem würd ich ein faules Ei an den Kopf werfen.

16 Jahre zuvor

Ich warte sehnsüchtig auf die Nachricht, dass die Frau das nicht so macht wie die Vermieter das wollten.

Christian
16 Jahre zuvor

Ich finde es auch eine gute Idee, dass TOM sich darum kümmert, wenn die alte Dame keinen nahen Verwandten mehr hat. Du sagtest ja auch, dass ihr euch um Behördenkram sowieso kümmert.

Wegen dem juristischen Background könnte ich aushelfen, gibt aber bestimmt auch dafür weitere Freiwillige.

Alex II.
16 Jahre zuvor

Um mal zu sammeln: – Der Mietvertrag ist natürlich nicht ungültig geworden. Erstens hat sie ihn mit unterschrieben, und zweitens könnte sie, selbst wenn sie das nicht hätte, als Mitwohnende in selbigen Eintreten. – Die Kündigungsfrist ist auf jeden Fall zu kurz. Der Vermieter kann wohl kündigen, auch ohne besonderen Grund, weil Zweifamilienhaus, aber nur normale Kündigungsfrist (hängt von der Mietdauer ab, meist ein Jahr bei 22 Jahren) + drei Monate. Und es wäre vermutlich eine „unzumutbare Härte“ für die alte Dame, also Klage deswegen androhen. – DIe Nummer mit der Kaution wurde schon angesprochen, Mieterhöhung um 50% ist etwas dreist. – Die Renovierungspflicht ergibt sich aus Mietvertrag, entsprechenden Urteilen, und Zustand der Wohnung. Falls „starre Fristen“ angegeben sind für Renovierungen, ala „Wohnzimmer alle 3 Jahre“ gibt es keine Renovierungspflicht mehr, dann muß die Wohnung nur besenrein übergeben werden, minus natürlich alles, was nicht Eigentum des Vermieters ist. – Durchführung durch Fachbetrieb ist seit Jahren nicht mehr forderbar, es muß ordentlich gemacht sein, sonst nix. – Die Farben bestimmt nicht der Vermieter. „Hell“ ist das… Weiterlesen »




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