Frag doch den Undertaker

Der Verstorbene war nicht frisiert und rasiert! Was tun?

Hallo,
wie soll ich mich verhalten?
Onkel verstorben, nach 3 Tagen beigesetzt. Beerdigung angemessen.
Vor Beerdigung habe ich ein Foto gewünscht- Onkel fertig hergerichtet im Sarg. Bestatter war überrascht.
3 Wochen nach Beerdigung kamen Urkunden (Probleme Standesamt), Rechnung und Fotos, das von Onkel fehlte. Nach Telefonat Zusicherung.
Wir haben 2 Tage später die enorme Rechnung überwiesen.
1 Woche später rief das Bestattungsuntern. an und fragte, ob wir wirklich das Bild haben wollten, Onkel wäre in keinem guten Zustand, Gesicht eingefallen, Totenflecken, nicht gekämmt (der Bestatter erklärte dies mit der Leichenstarre und dass deshalb Haare ausfallen würden) und er wäre nicht rasiert- da wollten wir das Bild erst recht haben.
5 Tage später: Bild immer noch nicht da. Angeblich wieder zurückgekommen. Nochmal 5 Tage später: heute kam das Foto.
Ich bin geschockt. Onkel wäre so nie auf die Straße gegangen, der Kragen auf einer Seite okay, die andere Seite steht hoch, die Haare stehen auf einer Seite ab,er ist nicht friesiert und er ist wirklich nicht rasiert.Das Gesicht ist war nicht eingefallen!
Ich dachte ehrlich gesagt, dass sie sich extra Mühe geben, wenn die Angehörigen ein Bild möchten, aber das schlägt dem Fass echt den Boden aus! Ich bin so dermaßen sauer! Das war meine größte Befürchtung und mir geht es jetzt sehr schlecht! SO hätte ich ihn nie beerdigt.

Es gibt Fälle fortgeschrittener Verwesung, in denen auch ein guter Bestatter nur mit Mühen oder gar nichts mehr machen kann, um einen Verstorbenen ansehnlich herzurichten.
Das sind aber Ausnahmefälle und sehr selten.
Normalerweise steht einer würdigen Totenversorgung, inklusive Kämmen, Rasieren und ordentlichem Anziehen überhaupt nichts im Wege. Ein guter Bestatter, der seine Verstorbenen so behandelt, wie es sich gehört, wird in jedem Fall, ob nun eine offene Aufbahrung gewünscht wird oder nicht, dafür sorgen, daß sie ordentlich gekleidet, frisiert und rasiert im Sarg liegen.
Auch das ist schließlich seine Visitenkarte.

Friedhofsmitarbeiter, Krematoriumsarbeiter und Amtsärzte sehen ja den Verstorbenen oft doch noch und immer kommt es auch vor, daß Angehörige auf einmal doch noch den Wunsch verspüren, einen Blick in den Sarg zu werfen. Nichts ist dann für alle Beteiligten schlimmer, als wenn der Verstorbene dann wie ein „Penner“ im Sarg liegt.

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In diesem Fall hat das Bestattungsinstitut nicht korrekt gehandelt. Die Kleidung hat richtig zu sitzen, soweit das möglich ist. Der Tote sollte halbwegs vernünftig gekämmt sein und bei Männern sollte wenigstens eine notdürftige Rasur vorgenommen worden sein.
Das ist das Mindeste.

Der Bestatter stand nun offenbar vor dem Problem, daß die Angehörigen auf einem Foto bestanden haben und er so sein Nichtkönnen bzw. Nichttun offenlegen mußte.

Leider ist das Ganze nun nicht mehr zu korrigieren und man kann nur eine Genugtuung dadurch erfahren, daß man dem Bestatter die Hälfte der Kosten für die „hygienische Versorgung“ oder das „Einsargen und Ankleiden“ abzieht.
Das würde ich für angemessen halten und der Bestatter tut gut daran, diesen Abzug auch tunlichst anzuerkennen. Es kann nicht in seinem Interesse sein, daß bekannt wird, wie er Verstorbene einbettet. Für die Zukunft empfehle ich diesem Kollegen ein sorgfältigeres Arbeiten.

Es gibt keinen Verstorbenen, bei dem man sich das schenken kann! Und das gilt auch für die Verstorbenen, die direkt vom Sterbehaus ins Krematorium gebracht werden.
Hier kann man es beim Allernotwendigsten bewenden lassen, soviel Vernunft muß sein, aber unrasiert, ungekämmt und in unordentlich angezogener Kleidung, nein, das geht nicht.

Hashtags:

Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:

#Antonia #Büser #Sandy

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(©si)