Frag doch den Undertaker

Kann ich jetzt noch die Asche meines Vaters bekommen?

diamantbestattung

Eine Leserin hat eine Frage zur Diamantbestattung.

diamantbestattung

Nachträgliche Diamantbestattung

Hallo,

Werbung

durch Zufall bin ich auf Ihre Seite gestossen, seit Tagen suche ich im Netz nach passenden Informationen und bin leider nicht fündig geworden, ich hoffe sie Können meine Frage beantworten.

Mein Vater ist dieses Jahr im September gestorben. Er wurde eingeäschert und die Urne in einem Familiengrab beigesetzt.
Die Laufzeit für das Grab beträgt noch 15 Jahre. Erst jetzt im Nachhinein habe ich durch Recherchen erfahren, dass es möglich sein soll aus der Asche eine Diamanten anfertigen zu lassen.
Nun wäre meine Frage ob dies nach Ablauf der Liegezeit noch möglich wäre und ich dafür die Urne ausgehändigt bekomme oder ob die Idee mit dem Diamanten mir leider zu spät kam?.

Es ist tatsächlich so, daß Sie zu spät kommen.

Zu den Hintergründen:

In Deutschland besteht für die Asche von Verstorbenen Friedhofspflicht.
Davon gibt es nur drei Ausnahmen:

  1. die Asche kommt ins Meer (Seebestattung)
  2. die Urne wird in einem Beisetzungswald beigesetzt
  3. die Urne geht ins Ausland

Ansonsten muß die Asche auf einen Friedhof.
Man darf auch daraus keine Diamanten fertigen lassen oder etwas davon in ein Amulett abfüllen.
So ist zunächst einmal die Rechtslage.

Es wird aber von den Ordnungsbehörden toleriert, daß geringe Mengen Asche im Krematorium zur Seite getan werden.
Der Großteil der Asche wird dann beigesetzt und aus dem beiseite gelegten bißchen Restasche kann dann z.B. in ein Amulett gefüllt werden.
Für einen Diamanten benötigt man rund die Hälfte der Asche, etwa 0.5- 1.2 Kilogramm.

Aber nur dann.

Ist die Asche erst einmal beigesetzt, ist es zu spät. Dann gilt die Friedhofspflicht und ein Eingriff in Asche, Grab oder Urne wäre eine Störung der Totenruhe.

Nun ergibt sich die Frage, was denn in 15 Jahren sein wird.
Dann gilt der Verstorbene rein rechtlich als vergangen, als „weg“. Tatsächlich wird die Asche aber höchstwahrscheinlich noch da sein.
Es sei denn es hat sich um eine auflösbare Urne gehandelt. Wichtiger als das Material der Urne ist hierbei die darin befindliche Aschenkapsel.
Rein theoretisch hätten Sie als Erbe des Verstorbenen ein Anrecht auf die Aushändigung der Urne, weil das Ihr Eigentum ist.
Denn nunmehr ist die Urne ja nicht mehr als ein Stück Metall. Wie gesagt, rein rechtlich ist der Verstorbene ja weg.

De facto gilt aber die Totenruhe aus Pietätsgründen auch über diesen Zeitraum hinaus.
Deshalb weigern sich viele Friedhofsverwaltungen, die Urne auch nach Ablauf der Ruhezeit herauszugeben.
Manchmal klappt das aber auch.

Man müßte also nun tatsächlich die 15 Jahre abwarten und dann die Aushändigung der Urne mitsamt Asche beantragen.
Diese Idee ist schon deshalb gut, weil es durchaus möglich und wahrscheinlich ist, daß sich bis in 15 Jahren die Haltung der Friedhofsbetreiber und möglicherweise auch die Gesetzeslage zu Ihrem Vorteil verändert hat.

Eine andere Möglichkeit wäre es gewesen, wenn Sie rechtzeitig einen Zugriff auf die Asche gehabt hätten. Dann hätte man die Urne völlig legal in die Schweiz überführen können. Dort wäre aus einem Teil der Asche der Diamant gefertigt worden und der Rest hätte bestattet werden können.

Eine etwas günstigere Alternative zur Diamantbestattung wäre eine Einarbeitung beispielsweise von einzelnen Haarsträhnen in ein kristallartiges Glas gewesen.
Sofern Sie noch über eine Locke als Andenken verfügen, besteht diese Möglichkeit aus jetzt noch.

Bildquellen:

    Hashtags:

    Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:

    #asche #frage #Urne

    Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden


    Hilfeaufruf vom Bestatterweblog

    Das Bestatterweblog leistet wertvolle Arbeit und bietet gute Unterhaltung. Heute bitte ich um Deine Hilfe. Die Kosten für das Blog betragen 2025 voraussichtlich 21.840 €. Das Blog ist frei von Google- oder Amazon-Werbung. Bitte beschenke mich doch mit einer Spende, damit das Bestatterweblog auch weiterhin kosten- und werbefrei bleiben kann. Vielen Dank!




    Lesen Sie doch auch:


    (©si)