Wir haben ein Schmuckbuch. In dieses tragen unsere Männer (die die Verstorbenen abholen und einbetten) alle Schmuckstücke ein, die der Verstorbene trägt. Daraufhin werden die Angehörigen gefragt, was mit dem Schmuck geschehen soll. Manchmal soll der Schmuck, insbesondere Eheringe, angezogen bleiben, manchmal wollen ihn die Angehörigen zurück. Für die Rückgabe haben wir übrigens extra ein Desinfektionsbad und einen Ultraschall-Schmuckreiniger.
So eine Dokumentation der Wertgegenstände sollte bei jedem anständigen Bestatter Standard sein. Nur so kann ich nachweisen, was da war, wo es geblieben ist und wer was damit gemacht hat. Wir tragen alles ein, besprechen das mit den Auftraggebern und schreiben auch dazu, ob die Sachen am Verstorbenen verblieben, ausgehändigt wurden oder auf Anweisung der Familie hin weggeworfen werden konnte.
Jedenfalls wollen wir nicht, dass uns unterstellt werden kann, wir hätten uns da am Schmuck bereichert. Das tun im Falle einer Einäscherung schon die Kommunen, denn die nicht verbrennbaren Bestandteile (Goldkronen, Schmuck, Implantate aus Metall usw.) werden aus der Asche entnommen und meist über die Degussa zu Geld gemacht, Geld, das die Angehörigen nicht sehen! (Stand 2007)
In diesem Fall trug ein Verstorbener eine Armbanduhr. Die Witwe sagte, wir sollen ihrem Franz die Uhr lassen, die habe er für 30-jährige Treue von seinem Betrieb bekommen und auf die sei er immer besonders stolz gewesen.
Die könne man ihm ja jetzt nicht wegnehmen, die Uhr sei sein Ein und Alles und er habe doch so daran gehangen.
Nun gut, wir haben sie ihm also angelassen, und so wurde die Uhr mit Franz begraben. Warum auch nicht?
Die Uhr war weder besonders wertvoll, noch besonders schön.
Sechs Wochen nach der Beerdigung kommt die Witwe zu mir ins Bestattungshaus. Das ist nichts Ungewöhnliches. Manchmal wollen sie noch einen Grabstein bestellen oder Anweisungen zur Grabpflege geben, manche Kunden bezahlen sogar schon nach sechs Wochen.
Diese Frau wollte aber etwas anderes. Sie habe es sich überlegt und sei inzwischen zu der Auffassung gelangt, dass sie die Jubiläumsuhr ihres Mannes doch gerne hätte.
Ich schaute sie verwundert an und sagte: „Der Mann ist doch seit sechs Wochen beerdigt!“
Sagt sie: „Ja haben Sie denn keine Schaufel?“
-kopfschüttel-

















Nice
Sorry 🙁
Nice…
Igitt!
makaber!
Oh Hilfe! Wie kann man nur sowas als Witwe verlangen…
Da habe ich jetzt mal eine Frage, die ich leider mit Google bisher nicht klären konnte – es scheint da auch Unterschiede innerhalb der Bundesländer und Kommunen zu geben.
Was genau darf man einem Sarg nun eigentlich als Grabbeigabe beilegen? Gibt es da bestimmte Regeln und Vorschriften? Ist grundsätzlich alles verboten, was nicht in einem bestimmten Zeitraum rückstandsfrei verrottet?
@Alice: Bei uns gilt: Was moralisch und ethisch vertretbar ist… Was keiner weiß, macht keinen heiß. Ansonsten ist es kommunal unterschiedlich und bei besonderen Wünschen muss die Friedhofsverwaltung entscheiden. Militärsäbel, Jagdhörner, Tabakpfeifen usw. haben wir schon mitbeerdigt. Im Zweifelsfall tauchen die Sachen nach 20 Jahren beim erneuten Grabaushub auf und werden dann eben entsorgt.
Sorry 🙁
das ist hart
also ichhabe ne gute fossil uhr und die rostet net…die wird dann auch ewig in der erde ligen oder was? ab wieviel gra verbrennt metall und kriegen krematorien düberhaput so eine hitze zu stande