Wenn ein Angehöriger gestorben ist, stellt sich schnell die Frage, welche Unterlagen man für Bestatter und Ämter zusammenstellen muss. Hierzu findet man zwar jede Menge Informationen im Internet, viele davon bringen Menschen aber dazu, skurrile Unterlagen anzuschleppen, mit denen die betreffenden Stellen gar nichts anfangen können.
Wenn jemand stirbt, muss zuerst von einem Arzt der Tod festgestellt werden. Ist die Person im Krankenhaus gestorben, wird das von den dortigen Ärzten erledigt, ansonsten muss man einen Arzt rufen. Der Arzt stellt dann den Totenschein aus.
Bestatter benötigen zusätzlich zu dem Totenschein von einer verstorbenen Person nur ein Dokument: Bei Ledigen und Kindern ist es die Geburtsurkunde, bei Verheirateten die Heiratsurkunde, bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehepartners und bei Geschiedenen das rechtskräftige Scheidungsurteil. Bei verpartnerten Personen sind es die entsprechenden Unterlagen. Es ist nur die letzte gültige dieser Urkunden notwendig.
Alles weitere, was der Bestatter braucht, ist je nach Kommune unterschiedlich. Viele wollen den Personalausweis des Verstorbenen haben, anderen ist das nicht so wichtig. Wer will, dass man einen akademischen Titel in die Sterbeurkunde einträgt, muss das entsprechende Diplom mitbringen, ansonsten sind Zeugnisse o.ä. unnötig. Der Bestatter kann dann beim Standesamt die Sterbeurkunde beantragen.
Am besten stellt man all diese Unterlagen vorzeitig zusammen oder hinterlegt sie schon zu Lebzeiten bei einem Bestatter in einem Vorsorgeordner.
Je nachdem, wie der Verstorbene für den Todesfall vorgesorgt hat, sollte man unterschiedliche Dinge beachten:
- Wenn ein Vorsorgevertrag abgeschlossen wurde, ist das meiste bereits geklärt und liegt dem Bestatter schon vor.
- Hat der Verstorbene eine Bestattungsverfügung verfasst, muss nach ihr vorgegangen werden. Sie muss – wie ein Testament – handschriftlich verfasst oder notariell beglaubigt sein. Sie sollte auf jeden Fall gut zugänglich sein, damit die Angehörigen sie auch finden. Wichtig: Bestattungswünsche NICHT ins Testament schreiben, das wird meist zu spät geöffnet. In der Bestattungsverfügung wird meist eine Person des Vertrauens genannt, die sich um die Bestattung kümmern soll. Wichtig: Eine Bestattungsverfügung muss über den Tod hinaus ausgestellt sein.
- Der Versicherer einer Sterbegeldversicherung sollte schnell informiert werden, meist innerhalb von 48 Stunden.
Alle weiteren Dinge müssen nicht sofort geschehen. Bestattungsunternehmen sollten einen auch dazu beraten, was wann passieren muss. Hier noch eine kleine Liste von Dingen, die man nach und nach erledigen sollte:
- Mit dem Bestatter muss man sich um die Beerdigung und die Trauerfeier kümmern. Bekannte und Verwandte sollten informiert werden.
- Arbeitgeber und manche Vereine müssen innerhalb von drei Tagen informiert werden.
- Wenn der Verstorbene einen eigenen Wohnsitz hat, sollte man dort einmal vorbeischauen. Vor allem um Haustiere muss man sich schnell kümmern, damit es ihnen gut geht. Heizungen und Wasser abstellen, damit nichts überläuft oder zu viel verbraucht wird.
- Wichtig ist das Beantragen eines Erbscheins beim Nachlassgericht. Hierfür braucht man neben der Sterbeurkunde auch das Testament, wenn es eins gibt. Ist das Testament notariell erstellt oder beglaubigt, liegt es dem Nachlassgericht bereits vor.
- Die meisten Verträge werden vererbt. Wenn man sie nicht behalten will, sollte man sie also zügig kündigen. Mietverträge unterliegen zum Beispiel trotz Todesfall den üblichen Kündigungsfristen, das sind in der Regel drei Monate.
- Dann sollten noch jegliche Versicherungen und Behörden informiert werden, die mit dem Verstorbenen zu tun hatten.
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