Stirbt ein geliebter Mensch, hinterlässt er nicht nur eine trauernde Familie, sondern auch jede Menge Spuren in den Akten von Behörden, Versicherungen und Banken. Wir erklären Ihnen, welche Unterlagen Sie im Todesfall benötigen.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
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In „Frag doch den Undertaker!“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen. Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.
Hier veröffentlicht der Publizist Informationen und Geschichten über den Bestatterberuf. Mehr über den in der Halloween-Nacht an Allerheiligen geborenen Autor finden Sie u.a. hier. Der Schriftsteller Peter Wilhelm lebt mit seiner Familie in Edingen-Neckarhausen bei Heidelberg.
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Nett gemacht, jedoch hat sich ein Fehler eingeschlichen. Die Sterbeurkunden erhält man nicht beim Standesamt des letzten Wohnortes des Verstorbenen sondern bei dem zuständigen Standesamt des Sterbeortes.
#1 Oliver: Genau.
Solche und ähnliche Fehler schleichen sich aber in nahezu alle „Ratgeber im Sterbefall“ ein. Da wird zum Beispiel immer wieder abgedruckt, jeder könne beim Rententräger die Beerdigungskosten geltend machen und bekäme dann einen Zuschuss zu den Kosten in Höhe von drei Monatsrenten.
Richtig ist: Wer Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente hat, bekommt die ersten drei Renten in voller Höhe und auf einen Schlag. Das kann zur Bezahlung der Bestattung herangezogen werden.
Aber es bekommt eben nicht jeder Hinterbliebene eine Rente und somit auch nicht diese „Dreimonatsrente“.
Das aber den Leuten klarzumachen, wo sie es doch im Fernsehen gehört oder im Ärzteheft gelesen haben…
Silke
13 Jahre zuvor
Ratgeber aus dem Internet sollten grundsätzlich erst mal durch Pi geteilt werden. Früher, also kurz nach dem Krieg ;-), da war ja was in den Zeitungen stand oder im Fernsehen kam noch gut recherchiert. Heute kann sich jeder ruckzuck zum Experten machen. Unternehmensberater, die nach 20 Minuten Recherche bei Google ganze Konzerne umstellen …
Schön auch immer bei Arztbesuch das Gespräch einzuleiten mit „ich hab bei Google gelesen …“
Peter
13 Jahre zuvor
Da stehen jetzt aber keine Kontaktadressen wo ich alles andere Zubehör für die Beerdigung bekomme. Sarg, Leihleichenwagen, Tiefbaufirma,…
Wenn dort schon alles steht was der Bestatter sonst wüsste, dann kann ich es ja ganz ohne ihn machen.
Big Al
13 Jahre zuvor
@ TOM + Oliver + Silke.
Wahrscheinlich existiert bundesweit eine einzige „Ratgeber-Rohfassung“ oder etwas ähnliches von dem alle abschreiben.
Qualitätsjournalismus sieht halt anders aus, oder?
Wie war das nochmal: „Was nix kost` taugt nix!“
B. A.
Name
13 Jahre zuvor
„Was nix kost` taugt nix!“
Wenn wenigstens die Umkehrung auch gelten würde… Aber leider kosten viele Sachen, die nix taugen, trotzdem was -.-
Huck
13 Jahre zuvor
Man braucht für den Kontozugriff keinen Erbschein, wenn es ein notarielles und vom Gericht eröffnetes Testament gibt. Letzteres ist preiswerter (kostet aber noch zu Lebzeiten) und wird nach einem BGH-Urteil vor etwa drei Jahren von den Banken als ausreichend anerkannt.
Das ist nicht Theorie, sondern nach dem Tod meiner Schwiegermutter ausprobiert (Erben zwei Schwestern).
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Nett gemacht, jedoch hat sich ein Fehler eingeschlichen. Die Sterbeurkunden erhält man nicht beim Standesamt des letzten Wohnortes des Verstorbenen sondern bei dem zuständigen Standesamt des Sterbeortes.
#1 Oliver: Genau.
Solche und ähnliche Fehler schleichen sich aber in nahezu alle „Ratgeber im Sterbefall“ ein. Da wird zum Beispiel immer wieder abgedruckt, jeder könne beim Rententräger die Beerdigungskosten geltend machen und bekäme dann einen Zuschuss zu den Kosten in Höhe von drei Monatsrenten.
Richtig ist: Wer Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente hat, bekommt die ersten drei Renten in voller Höhe und auf einen Schlag. Das kann zur Bezahlung der Bestattung herangezogen werden.
Aber es bekommt eben nicht jeder Hinterbliebene eine Rente und somit auch nicht diese „Dreimonatsrente“.
Das aber den Leuten klarzumachen, wo sie es doch im Fernsehen gehört oder im Ärzteheft gelesen haben…
Ratgeber aus dem Internet sollten grundsätzlich erst mal durch Pi geteilt werden. Früher, also kurz nach dem Krieg ;-), da war ja was in den Zeitungen stand oder im Fernsehen kam noch gut recherchiert. Heute kann sich jeder ruckzuck zum Experten machen. Unternehmensberater, die nach 20 Minuten Recherche bei Google ganze Konzerne umstellen …
Schön auch immer bei Arztbesuch das Gespräch einzuleiten mit „ich hab bei Google gelesen …“
Da stehen jetzt aber keine Kontaktadressen wo ich alles andere Zubehör für die Beerdigung bekomme. Sarg, Leihleichenwagen, Tiefbaufirma,…
Wenn dort schon alles steht was der Bestatter sonst wüsste, dann kann ich es ja ganz ohne ihn machen.
@ TOM + Oliver + Silke.
Wahrscheinlich existiert bundesweit eine einzige „Ratgeber-Rohfassung“ oder etwas ähnliches von dem alle abschreiben.
Qualitätsjournalismus sieht halt anders aus, oder?
Wie war das nochmal: „Was nix kost` taugt nix!“
B. A.
„Was nix kost` taugt nix!“
Wenn wenigstens die Umkehrung auch gelten würde… Aber leider kosten viele Sachen, die nix taugen, trotzdem was -.-
Man braucht für den Kontozugriff keinen Erbschein, wenn es ein notarielles und vom Gericht eröffnetes Testament gibt. Letzteres ist preiswerter (kostet aber noch zu Lebzeiten) und wird nach einem BGH-Urteil vor etwa drei Jahren von den Banken als ausreichend anerkannt.
Das ist nicht Theorie, sondern nach dem Tod meiner Schwiegermutter ausprobiert (Erben zwei Schwestern).