Stirbt ein geliebter Mensch, hinterlässt er nicht nur eine trauernde Familie, sondern auch jede Menge Spuren in den Akten von Behörden, Versicherungen und Banken. Wir erklären Ihnen, welche Unterlagen Sie im Todesfall benötigen.
Hier veröffentlicht der Publizist Informationen und Geschichten über den Bestatterberuf. Mehr über den in der Halloween-Nacht an Allerheiligen geborenen Autor finden Sie u.a. hier. Der Schriftsteller Peter Wilhelm lebt mit seiner Familie in Edingen-Neckarhausen bei Heidelberg.
Unterstützen Sie das Blog bitte mit einer Spende. Klicken Sie hier.
Das Bestatterweblog informiert und unterhält – ganz ohne Google- oder Amazon-Werbung
1,4 Millionen Besucher im Jahr, aber nur etwa 15 spenden. Dabei kostet der Betrieb rund 20.000 € jährlich.
Wurde Dir hier schon geholfen? Hattest Du etwas zu lachen? Dann sei eine der seltenen Ausnahmen und gib etwas zurück.
Schon 5 € – der Preis einer Tasse Kaffee – helfen weiter. Vielen Dank!
Nett gemacht, jedoch hat sich ein Fehler eingeschlichen. Die Sterbeurkunden erhält man nicht beim Standesamt des letzten Wohnortes des Verstorbenen sondern bei dem zuständigen Standesamt des Sterbeortes.
#1 Oliver: Genau.
Solche und ähnliche Fehler schleichen sich aber in nahezu alle „Ratgeber im Sterbefall“ ein. Da wird zum Beispiel immer wieder abgedruckt, jeder könne beim Rententräger die Beerdigungskosten geltend machen und bekäme dann einen Zuschuss zu den Kosten in Höhe von drei Monatsrenten.
Richtig ist: Wer Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente hat, bekommt die ersten drei Renten in voller Höhe und auf einen Schlag. Das kann zur Bezahlung der Bestattung herangezogen werden.
Aber es bekommt eben nicht jeder Hinterbliebene eine Rente und somit auch nicht diese „Dreimonatsrente“.
Das aber den Leuten klarzumachen, wo sie es doch im Fernsehen gehört oder im Ärzteheft gelesen haben…
Ratgeber aus dem Internet sollten grundsätzlich erst mal durch Pi geteilt werden. Früher, also kurz nach dem Krieg ;-), da war ja was in den Zeitungen stand oder im Fernsehen kam noch gut recherchiert. Heute kann sich jeder ruckzuck zum Experten machen. Unternehmensberater, die nach 20 Minuten Recherche bei Google ganze Konzerne umstellen …
Schön auch immer bei Arztbesuch das Gespräch einzuleiten mit „ich hab bei Google gelesen …“
Da stehen jetzt aber keine Kontaktadressen wo ich alles andere Zubehör für die Beerdigung bekomme. Sarg, Leihleichenwagen, Tiefbaufirma,…
Wenn dort schon alles steht was der Bestatter sonst wüsste, dann kann ich es ja ganz ohne ihn machen.
@ TOM + Oliver + Silke.
Wahrscheinlich existiert bundesweit eine einzige „Ratgeber-Rohfassung“ oder etwas ähnliches von dem alle abschreiben.
Qualitätsjournalismus sieht halt anders aus, oder?
Wie war das nochmal: „Was nix kost` taugt nix!“
B. A.
Man braucht für den Kontozugriff keinen Erbschein, wenn es ein notarielles und vom Gericht eröffnetes Testament gibt. Letzteres ist preiswerter (kostet aber noch zu Lebzeiten) und wird nach einem BGH-Urteil vor etwa drei Jahren von den Banken als ausreichend anerkannt.
Das ist nicht Theorie, sondern nach dem Tod meiner Schwiegermutter ausprobiert (Erben zwei Schwestern).
Du hast Rat gefunden? Ich konnte Dir helfen? Du wurdest gut unterhalten? Dann zeige Dich doch erkenntlich:
Diese Spender haben mich mit einem Geldgeschenk unterstützt:
Dirk E., Klaus K., Marit U., Sylvia E.R., Henning P.*, Florian S., Sylvia, Babette C.G., Ingo L., Felix M., Jörg L., Michaela A., Patrick B., Herbert F., Florian H.*, Stefan V., Helga M., Merten H., Daniela M.B., Bertram K.
Nekrolog
Rainer Holbe (10. Februar 1940 – 15. August 2025)
Rainer Holbe, geboren am 10. Februar 1940 in Komotau (Sudetenland), verstarb am 15. August 2025 im Alter von 85 Jahren...
Laura Dahlmeier wurde am 22. August 1993 in Garmisch-Partenkirchen geboren und war eine der erfolgreichsten deutschen Biathletinnen. Nach ihrem Rücktritt...
Nett gemacht, jedoch hat sich ein Fehler eingeschlichen. Die Sterbeurkunden erhält man nicht beim Standesamt des letzten Wohnortes des Verstorbenen sondern bei dem zuständigen Standesamt des Sterbeortes.
#1 Oliver: Genau.
Solche und ähnliche Fehler schleichen sich aber in nahezu alle „Ratgeber im Sterbefall“ ein. Da wird zum Beispiel immer wieder abgedruckt, jeder könne beim Rententräger die Beerdigungskosten geltend machen und bekäme dann einen Zuschuss zu den Kosten in Höhe von drei Monatsrenten.
Richtig ist: Wer Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente hat, bekommt die ersten drei Renten in voller Höhe und auf einen Schlag. Das kann zur Bezahlung der Bestattung herangezogen werden.
Aber es bekommt eben nicht jeder Hinterbliebene eine Rente und somit auch nicht diese „Dreimonatsrente“.
Das aber den Leuten klarzumachen, wo sie es doch im Fernsehen gehört oder im Ärzteheft gelesen haben…
Ratgeber aus dem Internet sollten grundsätzlich erst mal durch Pi geteilt werden. Früher, also kurz nach dem Krieg ;-), da war ja was in den Zeitungen stand oder im Fernsehen kam noch gut recherchiert. Heute kann sich jeder ruckzuck zum Experten machen. Unternehmensberater, die nach 20 Minuten Recherche bei Google ganze Konzerne umstellen …
Schön auch immer bei Arztbesuch das Gespräch einzuleiten mit „ich hab bei Google gelesen …“
Da stehen jetzt aber keine Kontaktadressen wo ich alles andere Zubehör für die Beerdigung bekomme. Sarg, Leihleichenwagen, Tiefbaufirma,…
Wenn dort schon alles steht was der Bestatter sonst wüsste, dann kann ich es ja ganz ohne ihn machen.
@ TOM + Oliver + Silke.
Wahrscheinlich existiert bundesweit eine einzige „Ratgeber-Rohfassung“ oder etwas ähnliches von dem alle abschreiben.
Qualitätsjournalismus sieht halt anders aus, oder?
Wie war das nochmal: „Was nix kost` taugt nix!“
B. A.
„Was nix kost` taugt nix!“
Wenn wenigstens die Umkehrung auch gelten würde… Aber leider kosten viele Sachen, die nix taugen, trotzdem was -.-
Man braucht für den Kontozugriff keinen Erbschein, wenn es ein notarielles und vom Gericht eröffnetes Testament gibt. Letzteres ist preiswerter (kostet aber noch zu Lebzeiten) und wird nach einem BGH-Urteil vor etwa drei Jahren von den Banken als ausreichend anerkannt.
Das ist nicht Theorie, sondern nach dem Tod meiner Schwiegermutter ausprobiert (Erben zwei Schwestern).