Frag doch den Undertaker

Diese Unterlagen brauchen Sie im Todesfall

Diese Unterlagen brauchen Sie im Todesfall

Stirbt ein geliebter Mensch, hinterlässt er nicht nur eine trauernde Familie, sondern auch jede Menge Spuren in den Akten von Behörden, Versicherungen und Banken. Wir erklären Ihnen, welche Unterlagen Sie im Todesfall benötigen.

Den ganzen Text im Ratgeber des Stern.

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gefunden von Andrea aus Berlin


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Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 1 Minute | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 14. September 2010 | Revision: 19. Juni 2012

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7 Kommentare
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Oliver
14 Jahre zuvor

Nett gemacht, jedoch hat sich ein Fehler eingeschlichen. Die Sterbeurkunden erhält man nicht beim Standesamt des letzten Wohnortes des Verstorbenen sondern bei dem zuständigen Standesamt des Sterbeortes.

14 Jahre zuvor

#1 Oliver: Genau.
Solche und ähnliche Fehler schleichen sich aber in nahezu alle „Ratgeber im Sterbefall“ ein. Da wird zum Beispiel immer wieder abgedruckt, jeder könne beim Rententräger die Beerdigungskosten geltend machen und bekäme dann einen Zuschuss zu den Kosten in Höhe von drei Monatsrenten.

Richtig ist: Wer Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente hat, bekommt die ersten drei Renten in voller Höhe und auf einen Schlag. Das kann zur Bezahlung der Bestattung herangezogen werden.
Aber es bekommt eben nicht jeder Hinterbliebene eine Rente und somit auch nicht diese „Dreimonatsrente“.

Das aber den Leuten klarzumachen, wo sie es doch im Fernsehen gehört oder im Ärzteheft gelesen haben…

Silke
14 Jahre zuvor

Ratgeber aus dem Internet sollten grundsätzlich erst mal durch Pi geteilt werden. Früher, also kurz nach dem Krieg ;-), da war ja was in den Zeitungen stand oder im Fernsehen kam noch gut recherchiert. Heute kann sich jeder ruckzuck zum Experten machen. Unternehmensberater, die nach 20 Minuten Recherche bei Google ganze Konzerne umstellen …

Schön auch immer bei Arztbesuch das Gespräch einzuleiten mit „ich hab bei Google gelesen …“

Peter
14 Jahre zuvor

Da stehen jetzt aber keine Kontaktadressen wo ich alles andere Zubehör für die Beerdigung bekomme. Sarg, Leihleichenwagen, Tiefbaufirma,…
Wenn dort schon alles steht was der Bestatter sonst wüsste, dann kann ich es ja ganz ohne ihn machen.

Big Al
14 Jahre zuvor

@ TOM + Oliver + Silke.
Wahrscheinlich existiert bundesweit eine einzige „Ratgeber-Rohfassung“ oder etwas ähnliches von dem alle abschreiben.
Qualitätsjournalismus sieht halt anders aus, oder?
Wie war das nochmal: „Was nix kost` taugt nix!“
B. A.

Name
14 Jahre zuvor

„Was nix kost` taugt nix!“

Wenn wenigstens die Umkehrung auch gelten würde… Aber leider kosten viele Sachen, die nix taugen, trotzdem was -.-

Huck
14 Jahre zuvor

Man braucht für den Kontozugriff keinen Erbschein, wenn es ein notarielles und vom Gericht eröffnetes Testament gibt. Letzteres ist preiswerter (kostet aber noch zu Lebzeiten) und wird nach einem BGH-Urteil vor etwa drei Jahren von den Banken als ausreichend anerkannt.

Das ist nicht Theorie, sondern nach dem Tod meiner Schwiegermutter ausprobiert (Erben zwei Schwestern).




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