Hallo Tom,
erstmal ein dickes Lob für Deine Web-Site.
Ich wühle mich jetzt durch die letzten vier Jahre und habe viel gelernt.
Viel Spaß, viele Informationen.Irgendwann schrieb ich schon mal, ein Verwandter ist IHK-geprüfter Bestatter.
Mein Lebensgefährte möchte nur von diesem Verwandten im Todesfalle „versorgt“ werden.
Dummerweise lebt und arbeitet er in Süddeutschland und wir 500 km entfernt in NRW.
Außerdem hat er ganz bestimmte Wünsche hat, in welcher Erde, also auf welchem Friedhof er liegen möchte. Sind zwar „nur“ 50 km, aber zwei Landkreise weiter.Nun meine Frage(n):
– a ist das überhaupt möglich?
– b was für (Zusatz-)Kosten würde dieser Wunsch nach sich ziehen
– c an wen müsste man sich da wenden, den Bestatter vor Ort oder den in Süddeutschland?
ich weiss ja von Dir, dass so eine Vorsorge möglich ist
Ja, das ist natürlich möglich.
Es sind zwei Themen, um die es hier geht.
Einmal die Beisetzung im 50 km entfernten Ort und zum zweiten die Hinzuziehung des Bestatterverwandten.
Ob eine Beisetzung auf dem Wunschfriedhof möglich ist, kann durch einen einfachen Anruf bei diesem Friedhof oder der Verwaltung herausgefunden werden. Da sollte es eigentlich keine Probleme geben.
Hierdurch entstehen im Todesfall dann eventuell Überführungskosten für diese 50 km. Diese fallen aber nur bei einer Erdbestattung an, der Versand einer Urne dorthin dürfte günstig ausfallen.
Was nun den Bestatter aus Süddeutschland anbetrifft, so müsste man mit ihm klären, ob er nicht sowieso als Angehöriger zur Beisetzung kommt und die Totenversorgung „pro bono“ macht.
Ansonsten würden hier innerfamiliäre Fahrt- und Dienstkosten anfallen.
Man müsste im Todesfall einen Bestatter bei euch vor Ort beauftragen und ihm sagen, daß die Versorgung durch einen anreisenden Verwandten erledigt wird. Zusatzkosten hierfür dürften beim Bestatter nicht anfallen, eigentlich sollte das die Bestattung etwas verbilligen, da diese Versorgung ja nun nicht von ihm vorgenommen werden muss.
Ich sehe da keine Probleme.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
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Die zweite Frage ist natürlich, was passiert wenn der in der Vorsorge eingetragene Bestatter verstirbt oder übernommen wird – oder gar pleite geht ohne Rechtsnachfolger? Gilt die Vorsorge dann weiter?
was mich in diesem Zusammenhang interessiert: gibt es einen regionalen Schutz für Bestatter (so wie ehemals für Schornsteinfeger)?
was mich in diesem Zusammenhang interessiert: gibt es einen regionalen Schutz für Bestatter (so wie ehemals für Schornsteinfeger)?
sorry Peter, ich hatte ein Verbindungsproblem: bitte löche die Kopien, danke!
Kein regionaler Schutz, Bestatter erfüllen keine hoheitlichen Aufgaben.
Versand der Urne?
Na hoffentlich nicht mit DPD – da kommen nur noch Brösel an und die Asche ist in alle Winde zerstreut…
Aber das ortsansässige Bestattungshaus dürfte doch zumindest Kosten für die Aufbewahrung und Kühlung des Leichnams in Rechnung stellen, oder? Vor allem, wenn der Bestatter aus dem Verwandtenkreis evtl. auch noch Sarg und Urne mitbringt, in deren Verkaufspreis solche Nebenleistungen ja oft eingepreist sind.
Selbstverständlich. Der örtliche Bestatter wird für seine Dienste ganz normal entlohnt.