Früher wurde man entmündigt, wenn man nicht mehr in der Lage war, seine eigenen Belange selbst zu regeln.
Heute heißt das etwas verbrämt Betreuung. Der eingesetzte Betreuer regelt Fragen der Finanzen, der gesundheitlichen Versorgung und hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht; er hat das Recht in einem, zweien oder allen drei Bereichen zu entscheiden, je nachdem, was das Gericht festgelegt hat. Manchmal nur aus Bequemlichkeit wird aber in viel zu vielen Fällen fast schon grundsätzlich die Betreuung auf alle Bereiche des Lebens ausgedehnt.
Manchmal scheint es, als sei der Betreute nach wie vor entmündigt, auch wenn es nicht mehr so heißt.
Durch das Betreuungsrecht ist vieles in diesem Bereich verbessert worden und völlig rechtlos ist der Betreute nicht, doch werden seine Rechte in einigen Fällen mit Füßen getreten.
Es gibt viele Betreuer, die zu viele Menschen betreuen und sich schon deshalb nicht in ausreichendem Maße kümmern können und wollen. Anderen Betreuern wird allzu oft nachgewiesen, daß sie sich kräftig am Vermögen der Betreuten bedienen. In einer TV-Reportage wurde jüngst davon berichtet, daß Betreute pauschal und blanko ganze Quittungsblöcke unterschreiben mußten und sich der Betreuer in der Folge selbst laufend hohe Summen auszahlte.
Die Zahl der Betreuten nimmt stetig zu. Die gestiegene Lebenserwartung führt dazu, daß es auch immer mehr alte Menschen gibt, die auf einmal nicht mehr in der Lage sind, ihre Belange selbst zu regeln.
Die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) berichtet jetzt über Betreuer, die auch den letzten Willen der Betreuten mit Füßen treten.
Ein Bestatter brachte nun ans Licht, daß Betreuer den ihnen Anvertrauten sogar ein christliches Begräbnis verweigern.
Sie ignorierten die schon zu Lebzeiten abgeschlossenen Bestattungsvorsorgen und beauftragten einfach ein anderes Bestattungsinstitut, das dann eine Bestattung durchführte, die im Gegensatz zu dem stand, was der Verstorbene sich zu Lebzeiten gewünscht hat und wofür er bereits bezahlt hatte!
Der Hohn: Die Betreuung endet mit dem Tod und der Betreuer hätte gar nicht das Recht gehabt, hier noch einzuwirken.
Die ganze Geschichte gibt es hier.
Boah: Für alle die sich jetzt künstlich aufregen:
Wie in allen Bereichen arbeiten die in diesem Bereich tätigen wohl in den allermeisten Fällen absolut korrekt und zur vollsten Zufriedenheit aller. Hier handelt es sich lediglich um die Schilderung von extremen Ausnahmefällen, was bei sorgfältigem Lesen auch erkannt wird. Im Übrigen beziehe ich mich auf eine Meldung und habe überhaupt kein Interesse daran, eine ganze „Branche runterzumachen“.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: betreut, entmündigt, Lektorin A, verscharrt
Die Frage ist natürlich auch wie häufig sich solche Betreuer anschließend unrechtmäßig am Besitz des Verstorbenen bereichern?
Leider ist es aber Tatsache, dass die Gesellschaft älter wird und die Menschen besonders im Alter vereinsamen, weil Freunde und Partner/Familie wegsterben.
Und die Bestatter sind alles Abzocker? 😉
Ein sehr guter, aber auch erschreckender Artikel dazu:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/27/27399/1.html
woooha…. wenn ich das dem Herzgebobbelten vorlese…
Mal im Ernst, auf Betreuungsfälle treffe ich täglich. Es gibt zwar auch in diesem Bereich schwarze Schafe, doch sind diese zum Glück eher selten.
Grade bei Personen, die nicht für sich selbst sorgen können aufgrund körperlicher/geistiger/altersbedingter/entwicklungsbedingter Einschränkung (die Formulierung ist doof aber nötig), brauchts einen gesetzlichen Betreuer. Denn wer soll denn sonst alles wichtige regeln? Der Nachbar sicher nicht.
Ich möchte darauf hinweisen das nicht alle Betreuer schlechte Menschen sind bzw nur abzocken. Verallgemeinerungen bringen nichts.
@Rockige: so so Sie einen es sind sehr wenige Schwarze Schafe ? Von welchen Planeten kommen Sie?
Aus aktuellem Anlass widerspreche ich dieser Auffassung. Die Betreuung geschieht bei wohlhabenden Menschen durch Gefälligkeitsgutachter,die mit der Richterschaft und den Berufsbetreuern gemeinsamse Sache machen.
In diesem Fall Richterin Wernecke und Christoph Schallert aus Berlinals gesetzlichrr Veruntreuer. Seit November 2015 erpresst er seine 79 Jahre alte Betreute. Diese wohnt in Schweden und lebt bei ihrer Tochter. Sie ist behördlich abgemeldet und in Schweden angemeldet. Trotzdem wird dieBetreuung aufrecht erhalten.Der Betreuer bekommt aus dem Vermögen der alten Dame alle 6 Monate 2000 Euro Honorar. Und das Gestz schützt sie. Legitimierte Verbrecher
einerseits versuchen, die eigene Branche vom unberechtigt negativen image zu lösen und anderseits dann eine andere branche pauschal runtermachen. echt toll gemacht, tom.
Irgendwie scheinen da einige einen anderen Artikel gelesen zu haben als ich.
Man kann Texte so oder so verstehen.
Je nach eigener Erfahrung und momentaner Laune tut man Tom´s Artikel nun als „ironisch gemeint“ ab oder man regt sich über die allgemein ach so böse Menschheit auf. Die dritte Möglichkeit wählte ich: Ich versuchte lediglich klarzustellen das es nichts bringt jetzt alles zu verallgemeinern.
Also auch auf die Kommentarspalte hin bezogen (die sich sicherlich noch weiter füllen wird).
Meiner Erfahrung nach sind private Betreuer aus dem Verwandtenkreis oder Bekanntenkreis des zu betreuenden immer die bessere Wahl, dicht gefolgt von den Vereinsbetreuern. Behördliche Betreuer (die eingesetzt werden, wenn aus den ersten beiden Bereichen neiemand gefunden werden kann) sind die mit Abstand schlechteste Wahl.
Nicht representatives Beispiel: Eine geistig behinderte Frau, seit über fünf Jahren gehörlos bekam Besuch von Ihrer gesetzlichen Betreurin. Nach dem Besuch sagte die Betreuerin: „Die Anneliese hört aber schlecht, meinen Sie nicht?“ und lies eine Rechnung über knapp 60€ da.
Großartig, oder?
@ Thomas (8. Kommi):
Klar sind Betreuer aus dem Bereich der Familie gut geeignet – vorausgesetzt sie können sich kümmern und wollen sich auch kümmern.
Vereinsbetreuer, meinst du damit ambulante Pflegedienste oder eben Vereine wie zB. die KoKoBe /DRK… und wie sie alle heißen?
Aber nun angenommen da lebt eine alte Person alleine, Familienangehörige hat sie nicht mehr, abgesehen von einem Neffen der jwd (janz weit draußen) wohnt und sich partout nicht kümmern will. Weiter angenommen diese alte Dame ist Demenzkrank und kann aufgrund dessen nicht mehr alleine für sich sorgen. Dann bleibt irgendwie doch nur noch ein von der Stadt bestimmter Betreuer (denn wer soll sonst die Betreuung durch einen Verein bezahlen?).
Eines weiß ich mit Sicherheit, ich möchte niemals als alte hilfsbedürftige Frau so enden
@ Rockige
Vereinsbetreuer sind „angestellt“ in Betreuungsvereinen, keinesfalls mobile Pflegedienste; es gibt hier (zum Glück) eine strikte Trennung zwischen Pflege und Betreuung.
I.d.R. bestimmen in deinem geschilderten Fall Amtsgerichte die Betreuer, die auch gern auf Betreuungsvereine zurückgreifen.
@ Thomas (über mir) danke, ich war mir vorhin nur nicht so ganz sicher welche Art von Verein du zuvor meintest.
Tja „mein“ Fall… die Dame bekam tatsächlich vom Amtsgericht einen gesetzlichen Betreuer gestellt und dieser verfügte dann das sie in ein Altersheim umzog. Für manchen mag dies traurig klingen, aber manchmal ist das die beste Lösung wenn eine alte Person nicht mehr in der Lage ist sich selbst zu versorgen.
„es gibt hier (zum Glück) eine strikte Trennung zwischen Pflege und Betreuung.“
-Thomas
Die Trennung finde ich auch gut und absolut notwendig. Allerdings profitiert der Betreute ungemein, wenn er gleichzeitig auch professionell gepflegt wird. Denn das in der Regel im Betreuungsrecht geschulte Pflegepersonal kann durchaus in eine unzureichende oder gar dem Betreuten schadende Betreuung eingreifen. Sollte der Verdacht bestehen, dass die Betreuung nicht zu 100% im Sinne des Betreuten verläuft, kann und sollte man sich an die jeweils offizielle Stelle (dem Betreuungsverein, der Behörde, notfalls dem Richter) wenden. Ich habe schon häufig erlebt, dass ein Betreuter so einen anderen Betreuer zugewiesen bekam. Es müssen nicht immer schwarze Schafe sein, häufig stimmt die Chemie einfach nicht. Auch das ist ein ausreichender Grund für einen Wechsel.
Es ist unrichtig, daß „Betreuung“ nichts anderes als eine umbenannte „Entmündigung“ ist; denn ein Betreuer wird, sofern nichts anderes angeordnet wird, *zusätzlicher* Vertreter des Betreuten, d.h. dieser darf (sofern kein Einwilligungsvorbehalt angeordnet wurde) durchaus weiterhin selbst über die dem Betreuer ergänzend zugewiesenen Lebensbereiche entscheiden. Das ist ein deutlicher Unterschied zum früheren Rechtsinstitut der Entmündigung, denn der Entmündigte konnte sich tatsächlich nicht mehr selbst äußern. Natürlich gibt es unzuverlässige Betreuer, die Geld unterschlagen, und überarbeitete oder unwillige Betreuer, die sich nicht richtig um ihre Betreuten kümmen – wie das bei Ärzten, Bestattern, Rechtsanwälten und anderen Berufsgruppen auch so ist. @3: „Sehr gut“ würde ich den Beitrag nicht nennen, sondern ihn eher „typisch Telepolis“ nennen. Im Vergleich mit der BILD hat Telepolis den gehobeneren Schreibstil, ist dafür nicht so witzig; bzgl. der faktischen Richtigkeit ist der Unterschied zumeist nicht groß, was insbesondere deshalb negativ auffällt, weil man dort einen ganz anderen Anspruch als bei der Zeitung mit den vier Buchstaben zu haben vorgibt. @10: Nicht wenige Anbieter von Pflege- und Betreuungsdienstleistungen, namentlich die großen Hilfsorganisationen, haben allerdings… Weiterlesen »
Schwarze Schafe gibt es überall und es ist richtig darüber zu berichten.
Das bedeutet nun ja nicht das man alle Betreuer unter Generalverdacht stellen muß.
Wenn man mal selbst einen Betreuer rauskegeln musste, weiß man wie hart die Nummer werden kann. Denn ein Betreuter kann nur einen vom Betreuer genehmigten Anwalt nehmen.
Plötzlich werden allerhand Versicherungen gekündigt und neue abgeschlossen, das Notfallrufgerät abbestellt, oder Schlösser ausgewechselt. Und als erstgradige Verwandte kann man kaum so schnell spucken, wie da Fakten geschaffen werden.
100% richtig, eigene jahrelange Erfahrung mit amtlich bestellten Betreuern.
keine Kleinkrimminellen, nein Vollprofis, vom … gedeckt. Ist Erfahrung.
Ich hoffe die Meinungsfreiheit Art.5 GG ist noch nicht stillschweigend abgeschafft und ich werde verfolgt, wie damals in der DDR.
Nun kenne ich die Betreuungen und deren Handhabungen der DDR gar nicht.
Die BRD heute und die DDR damals haben in Meinungsfreiheit keine Unterschiede. Da hilft auch der Artikel 5 GG nicht.
Ich lebe nicht in Deutschland und ich will es auch nicht.
Meinungsfreiheit und Demokratie wird vollmundig verkündet. Nichts von dem gibt es wirklich sobal eine andere Meinung laut wird, welche die Wahrheit verkündet und den Meinungsgebern gefährlich wird, ist diese abstruser Weise rechtsextremistisch, staatsfeindlich und die Person wird verfolgt, zerstört vernichtet.
Gerade jetzt wieder besonders aktuell.
„Schuster, bleib bei deinen Leisten“ … ich lese das Bestatterweblog sehr gerne und finde es auch gut, aber manchmal gilt auch hier, dass man – egal, ob man sich auf etwas bezieht oder nicht – nur über dasjenige schreiben sollte, mit wem man sich auskennt. Ich bin Betreuungs- bzw. Vormundschaftsrichter – und ich würde mir nicht anmaßen, über die Bestatterei zu schreiben, weil ich davon nichts verstehe. Aber zu schreiben, dass die alte „Entmündigung“ heute verbrämt „Betreuung“ heiße und das ein „Betreuter“ nach wie vor entmündigt sei, auch wenn das nicht mehr so heiße, ist schon ein ganz schön starkes Stück – und sachlich komplett falsch! Der Betreuer ist *zusätzlicher* Vertreter des Betreuten, und nicht dessen Ersatz. Ein betreuter kann nach wie vor viele Dinge selber regeln, wenn er dazu geistig und körperlich in der Lage ist – der Betreuer darf das nur eben ergänzend für ihn auch tun. Das es nur die Aufgabenkreise „Finanzen“, „gesundheitliche Versorgung“ und „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ gibt, ist ebenso vollkommen falsch. Der Betreuungsrichter kann sehr feinziseliert die Aufgabenkreise festlegen – genau nach… Weiterlesen »
@Doc; Wieso kommen dann immer wieder Fälle vor, wo sich Betreuer hemmungslos am Vermögen der Betreuten vergriffen haben? Die überreißen meist, aber es gibt da sicherlich auch eine Dunkelziffer – wie überall.
Wenn eine Auflösung von Sparverträgen etc. nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts möglich ist, wie kann es dann sein, dass immer noch Leute um Haus und Hof gebracht werden kann?
Die Fälle im Telepolis-Artikel sind plakativ überzogen, das ist typisch Telepolis. Aber trotzdem gibt es immer wieder Versuche, über die Schiene geistige/seelische Erkrankung die Leute loszuwerden oder zu schikanieren?
Und das schlimme: Es klappt auch… 🙁
@Kerstin: Und es ist Alltag in Deutschland. Die Mehrheit guckt weg. Der sogenannte Betreuungsrichter ist keinen Pfifferling besser. Er gehört zu denen, denen es egal ist. Er hat zufällig diesen Blogg entdeckt und fühlte sich betroffen. Nein er fühlte sich ertappt.
@Kerstin
Weil die Rechtspfleger, die beim Vormundschaftsgericht für die Führung der Betreuungen zuständig sind, gelegentlich ihre Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllen.
@Alzheimerblog: Es geschieht sehr häufig und wird nie geahndet. Die Mehrheit der Berufsbetreuer sind legalisierte Berufsverbrecher.
@ Kerstin:
Einmal, weil auch beim Gericht Fehler passieren.
Zweitens, weil manche Betreuer schlicht und ergreifend kriminelle Energie aufwenden und Gelder veruntreuen und verschwinden lassen … zB: Sparvertrag soll aufgelöst werden, weil das Geld neu (und besser verzinslich) angelegt werden soll. Gericht erteilt Zustimmung, weil die Idee ja gut und durchaus richtig ist – Geld verschwindet auf dem Weg zwischen altem und neuem Sparvertrag. Betreuer lässt sich irgendwelche mehr oder minder plausible Erklärungen dafür einfallen und verbrät das Geld.
Und nur mal so:
Wenn man jemanden unter Betreuung stellen will, dann muss man dazu
– die Betreuungstelle beim Landkreis/ der Stadt/ der Region,
– einen medizinischen Sachverständigen und
– den Betreuungsrichter
von der Betreuungsbedürftigkeit des Betroffenen überzeugen. Sicherlich passieren auch dabei Fehler – aber jemanden mal eben einfach so abschieben und schikanieren … ich glaube, das geht anders einfacher.
Abend, ich bin selber als Betreuer tätig und muss wie Doc widersprechen. Die Art und Weise, wie ich die mir übertragenen Betreuungen führe hat nichts mit Vormundschaft oder Entmündigung zu tun. Ich nehme den § 1901 BGB extrem ernst und bespreche all wichtigen Sachen zunächst mit meinen Betreuten (wobei sich die Wichtigkeit m.E. von Klient zu Klient unterscheidet), dazu gehört auch die Frage der Bestattung. Insofern eine von mir betreute Person es wünscht, schließe ich für sie einen Bestattungsvorsorgevertrag ab mit dem Bestatter, den sich die betreute Person aussucht. Im Falle des Todes der betreuten Person endet die Betreuung automatisch. Insofern ist es also nicht möglich, dass ein anderes Bestattungsinstitut beauftragt wird, da der ehemalige Betreuer nun keine Vertretungsmacht mehr hat. Es ist jedoch richtig, dass es unter den rechtlichen Betreuern auch schwarze Schafe gibt, die gibt es jedoch in allen Bereichen, ob nun Betreuer, Bestatter, Arzt oder Müllmann. Allerdings habe ich in meiner Praxis und in dem Gebiet, in dem ich tätig bin solch krassen Fälle, die hin und wieder in der Praxis auftauchen… Weiterlesen »
@Christian: Wenn Sie Betreuer sind, dann wundere ich mich, dass Sie von schwarzen Schafen reden. Mögen Sie vielleicht zu der Minderheit gehören, die ihren Beruf als rechtlicher Betreuer wahr nimmt, die Mehrheit jedoch sind Kriminelle.
Ich verstehe nicht worüber sich einige hier aufregen.
Offenbar hat da jemand in ein Wespennetz gestochen.
Ich finde an Toms Text überhaupt nichts Verwerfliches oder Abwertendes.
Wenn Tom schreibt: „Manchmal scheint es als sei der Betreute nach wie vor entmündigt“, dann gibt das doch nur genau das wieder, was man allenthalben hört und liest. In tausenden von Fällen mag ja alles in Ordnung sein, aber es gibt ja wohl unbestreitbar immer wieder Fälle, in denen schwarze Schafe über die Stränge schlagen. Genau so einen Fall berichtet die Zeitung und das gibt der Undertaker hier weiter.
Die Kritiker, vor allem der mit dem „Schuster bleib bei Deinen Leisten“ ziehen sogar kritisierend Argumente aus der Zeitungsberichterstattung hier herüber und schieben sie unterschwellig dem Undertaker unter.
Ich finde nichts Negatives an den Zeilen von Tom. Er schreibt nur allzu deutlich, dass es sich um Einzelfälle handelt.
@ Roger Mulhouse:
Ich „rege mich auf“, weil der Artikel sachliche Fehler enthält, die ich bereits oben dargelegt habe – und die andere Fachleute bestätigt haben. Ob das aus einem Zeitungsartikel stammt oder nicht, ist für mich erstmal irrelevant, weil man den Unterschied zwischen dem, was in einem Zeitungsartikel steht, und dem, was Toms eigene Meinung ist, aus dem Blogartikel oben nicht herauslesen kann.
Sicherlich ist es so, dass es bei Betreuern schwarze Schafe gibt – in meinem Bezirk haben wir gerade einige Berufsbetreuer aus allen Betreuungsverfahren von Amts wegen abgezogen, weil sich finanzielle Unstimmigkeiten auftaten. Aber deswegen darf man trotzdem sachlich richtig berichten …
@Doc: Ich rege mich gar nicht auf, ich wundere mich nur, dass ausgerechnet Sie die Korrektheit in Person sind. Da gab es mal einen, den es erwischt hat, weil dem Betreuungsrichter die Sache zu heiß wurde oder aber weil ihm dieser Betreuer unbequem geworden ist. Mehrheitlich sind die Betreungsgerichte schlampig, desinteressiert und wollen nicht verstehend lesen können. Recht wird gebeugt und Betreuer haben Narrenfreiheit. Reden Sie nicht Dinge schön, die grottenhässlich sind und in der Praxis in Deutschland in der Mehrheit von der Justiz gebilligt werden.
Einige unterstellen Tom, dass er eine ganze Personengruppe diffamiert, indem er ihnen Dinge unterstellt, die sie nie tun, weil alle ehrlich sind, bis auf wenige. Sie betonen, dass es sich um Einzelfälle handelt.
Und was hat Tom wirklich geschrieben?
Etwa dass alle Betreuer…….?
Es stimmt schon, wer lesen kann ist im Vorteil.
Was an Hand der Überschrift klar ist, das ist dass die beschriebenen Opfer verscharrt wurden.
Aber doch sicher erst, nachdem man sie zum Friedhof gekarrt hat. Wie dicht unter der Oberfläche, das geht daraus nicht hervor. Wie tief kommt man mit einen Rechen? Übrigens – Trauergäste, die von weit entfernt gemeinsam mit dem Bus anreisen, werden auch herangekarrt.
@Silvio: So einfach ist das aber nicht. Die Leute die sich da gemeldet haben, haben ja durchaus Recht. Nur beklagen sie an meinem Artikel Dinge, die da gar nicht stehen.
@Doc: Über die Impressumsadresse der verlinkten Seite können wir gerne einen direkteren, verbindlichen Kontakt aufbauen.