Kommt es schonmal vor, dass jemand gänzlich ohne Angehörige verstirbt (oder mit denen Streit hat) und statt einer Bestattungsvorsorge einfach dem Bestatter etwas oder alles vererbt um so die Bestattung zu finanzieren?
Keine Ahnung. Ich habe von so einem Fall noch nie gehört und mir ist so was auch noch nie untergekommen.
Ich würde gerne mal was erben und hoffe immer noch, daß es da doch noch einen längst vergessenen Erbonkel in Amerika gibt, der mit – in Anbetracht der momentanen Ölpreise – einige Ölfelder vermacht.
Was ich allerdings schon mehrfach gehört habe, ist daß Menschen etwas einem Pfarrer vermachen. Ganz häufig sehe ich, daß Menschen die unter Betreuung stehen, schon nach ganz kurzer Zeit ihr Testament ändern und eine dem Betreuer nahestehende Person als Erben einsetzen. Ähnliches habe ich persönlich auch schon im Bereich der Pflege erlebt. Zwar dürfen Pflegekräfte ihre Heimbewohner i. d. R. nicht beerben, aber es gibt ja da noch Schwägerinnen, Brüder und Bekannte von Pflegekräften, die von diesem Erbverbot nicht betroffen sind.
Manchmal geht das alles schon merkwürdige Wege.
Ich kann es nicht oft genug sagen: Rechtzeitig alles regeln, frühzeitig zum Notar und das Erbe regeln, dort ist aber nicht der richtige Platz, um seine Bestattung vorab zu bestimmen. Und rechtzeitig zum Bestatter, um die Belange der Beerdigung zu regeln, dort ist aber nicht der richtige Platz, um sein Erbe zu klären.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: erbschaft, Lektorin A
Man sollte anmerken, das man soweit ich weiss den Begriff „Betreuung“ auch mit „Entmuendigung“ gleichsetzen kann. Insofern ist das Umschreiben des Testaments auf Personen, die dem Betreuer nahestehen, m.E. mehr als seltsam
Eine ältere Frau fragt den Pfarrer: Wenn ich mein ganzes Vermögen der Kirche vererbe, komme ich dann ganz bestimmt in den Himmel ?
Sagt der Pfarrer: Garantieren kann ich es nicht, aber sie sollten es unbedingt versuchen.
@wasabi,
die „Entmündigung“ ist unter anderem genau aus diesem Grund 1996 abgeschafft worden. „Bertreuung“ bezieht sich heute auf einzelne Bereiche. Wenn jemand für z.B. für gesundheitliche Belange unter Betreuung steht – bei einigen Krankheiten im psychischen bereich kann das wegen fehlender Krankheitseinsicht durchaus vorkommen-, darf er über seine Finanzen trotzdem frei entscheiden und vererben was und an wen er will.
Was das beerben angeht: Pflegekräfte dürfen ihre Schützlinge durchaus beerben, das Ganze bedarf nur einer genauen rechtlichen Prüfung. Wenn Angehörige da sind, behaupten die natürlich gern mal, man habe die Betreffende Person dazu genötigt.
Ein Mann geht zum Vormundschaftsgericht:
– „Sie müssen meinen Vater entmündigen!“
– „Warum?“
– „Er verprasst mein künftiges Erbe!“