Frag doch den Undertaker

Geschwister zahlen die Bestatterrechnung gemeinsam -II-

In meinem gestrigen Artikel zu den Geschwistern, die die Rechnung gemeinsam zahlen wollten, habe ich eines nicht klar genug herausgestellt, bzw. vergessen es zu erwähnen.

Daß mehrere Personen den Bestatterauftrag unterschreiben und gesamtschuldnerisch haften können, ist natürlich klar. Das ist auch nichts Ungewöhnliches und kommt hin und wieder vor. Zumeist ist es aber so, daß derjenige mit dem höheren Einkommen die Rechnung zunächst einmal übernimmt, weil es immer heißt, daß die Bestattungskosten bis zu einem gewissen Grad steuerlich geltend gemacht werden können.

Überdies ist es in über 90% der Fälle so, daß sich die Frage nach dem Zahlungspflichtigen sowieso erübrigt, weil es nur einen gibt.

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In der Tat ist es aber so, daß die hiesige Stadtverwaltung keine Bestattungsaufträge annimmt, auf denen mehrere Personen unterschrieben haben. Selbst ein Hinweis darauf, wer von den Unterzeichnenden dann der Grabnutzungsberechtigte werden soll, hilft da nicht. Das Friedhofsamt teilt so lange kein Grab zu, bis die sich nicht auf einen Auftraggeber geeinigt haben.

Kommen wir aber zu dem gestern nicht deutlich gemachten Aspekt: Die Geschwister wollten ja nicht nur gemeinsam den Auftrag erteilen, sondern dann natürlich auch jeder eine individuelle Rechnung. Die sollte aber analog zu ihrem Erbe ausgestellt werden. Das heißt, man hatte sich schon in etwa Gedanken darüber gemacht, wieviel der Erbanteil eines jeden wert sein könnte und es wäre dann am Bestatter gewesen, mühsam die z.B. 3.000 Euro Rechnungssumme auf vier bis sechs Rechnungen „irgendwie gerecht“ zu verteilen.

Ich hatte mich mal auf so eine Sache eingelassen und von drei Schwestern legten zwei anschließend die Eidesstattliche Versicherung ab und ich guckte vollends in die Röhre, denn mit nur einem Drittel der Summe waren nicht einmal meine Kosten gedeckt.

Nach wie vor aber halten sich die Zahlungsausfälle durch absolute Nichtzahler in Grenzen. Schlimmer sind die Fälle, die mit großem Aufwand über Jahre hinweg durch den Gerichtsvollzieher „gepflegt“ werden müssen. Da können schon mal 2-3 Jahre ins Land gehen. Die hohe Summe der permanenten Außenstände ist für Kaufleute und Handwerker sehr erdrückend. Da hilft es auch nichts, wenn diese Beträge irgendwann mal eintreffen.

Man hat JETZT die Kosten an der Backe und das vielleicht von vielen Kunden gleichzeitig; das summiert sich.
Das Geld kommt dann bröckchenweise und verdampft in der Buchhaltung ohne stärkende Wirkung, so scheint es zumindest.

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