Frag doch den Undertaker

Geschwister zahlen die Bestatterrechnung gemeinsam -II-

In meinem gestrigen Artikel zu den Geschwistern, die die Rechnung gemeinsam zahlen wollten, habe ich eines nicht klar genug herausgestellt, bzw. vergessen es zu erwähnen.

Daß mehrere Personen den Bestatterauftrag unterschreiben und gesamtschuldnerisch haften können, ist natürlich klar. Das ist auch nichts Ungewöhnliches und kommt hin und wieder vor. Zumeist ist es aber so, daß derjenige mit dem höheren Einkommen die Rechnung zunächst einmal übernimmt, weil es immer heißt, daß die Bestattungskosten bis zu einem gewissen Grad steuerlich geltend gemacht werden können.

Überdies ist es in über 90% der Fälle so, daß sich die Frage nach dem Zahlungspflichtigen sowieso erübrigt, weil es nur einen gibt.

Werbung

In der Tat ist es aber so, daß die hiesige Stadtverwaltung keine Bestattungsaufträge annimmt, auf denen mehrere Personen unterschrieben haben. Selbst ein Hinweis darauf, wer von den Unterzeichnenden dann der Grabnutzungsberechtigte werden soll, hilft da nicht. Das Friedhofsamt teilt so lange kein Grab zu, bis die sich nicht auf einen Auftraggeber geeinigt haben.

Kommen wir aber zu dem gestern nicht deutlich gemachten Aspekt: Die Geschwister wollten ja nicht nur gemeinsam den Auftrag erteilen, sondern dann natürlich auch jeder eine individuelle Rechnung. Die sollte aber analog zu ihrem Erbe ausgestellt werden. Das heißt, man hatte sich schon in etwa Gedanken darüber gemacht, wieviel der Erbanteil eines jeden wert sein könnte und es wäre dann am Bestatter gewesen, mühsam die z.B. 3.000 Euro Rechnungssumme auf vier bis sechs Rechnungen „irgendwie gerecht“ zu verteilen.

Ich hatte mich mal auf so eine Sache eingelassen und von drei Schwestern legten zwei anschließend die Eidesstattliche Versicherung ab und ich guckte vollends in die Röhre, denn mit nur einem Drittel der Summe waren nicht einmal meine Kosten gedeckt.

Nach wie vor aber halten sich die Zahlungsausfälle durch absolute Nichtzahler in Grenzen. Schlimmer sind die Fälle, die mit großem Aufwand über Jahre hinweg durch den Gerichtsvollzieher „gepflegt“ werden müssen. Da können schon mal 2-3 Jahre ins Land gehen. Die hohe Summe der permanenten Außenstände ist für Kaufleute und Handwerker sehr erdrückend. Da hilft es auch nichts, wenn diese Beträge irgendwann mal eintreffen.

Man hat JETZT die Kosten an der Backe und das vielleicht von vielen Kunden gleichzeitig; das summiert sich.
Das Geld kommt dann bröckchenweise und verdampft in der Buchhaltung ohne stärkende Wirkung, so scheint es zumindest.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

Keine Schlagwörter vorhanden

In „Frag doch den Undertaker!“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 1. Oktober 2010 | Revision: 16. Juni 2012

Hilfeaufruf vom Bestatterweblog

Das Bestatterweblog leistet wertvolle journalistische Arbeit und bietet gute Unterhaltung. Heute bittet das Bestatterweblog um Ihre Hilfe. Es fehlen in diesem Jahr noch über € 7.500,- um den Server, IT, Redaktion und um die anderen Kosten zu decken. Bitte beschenken Sie uns mit einer Spende, sonst müssen wir in Zukunft die meisten Artikel kostenpflichtig bereitstellen. Das wäre schade, auch weil das weitere unkreative Arbeiten erfordert, die wir zeitlich kaum stemmen wollen. Vielen Dank!




Lesen Sie doch auch:


Abonnieren
Benachrichtige mich bei
5 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
Garfield
14 Jahre zuvor

Mein Mechaniker (gleichzeitig der Werkstattinhaber) hat mir mal erzählt, dass ihm von Kunden etwa 10.000 Euro geschuldet wird. Das hat sich in einer Autowerkstatt wahrscheinlich schnell zusammen. Dennoch hat man als vergleichsweise kleiner Betrieb bestimmt daran zu knabbern.

Sebastian.
14 Jahre zuvor

„In der Tat ist es aber so, daß die hiesige Stadtverwaltung keine Bestattungsaufträge annimmt, auf denen mehrere Personen unterschrieben haben.“

„Die Geschwister wollten ja nicht nur gemeinsam den Auftrag erteilen, sondern dann natürlich auch jeder eine individuelle Rechnung.“

Das erklärt natürlich die Gesamtschuld-Geschichte …

… mhmm … grübel … also, dann fallen mir nur noch Gestaltungsmöglichkeiten ein, die wohl als „zu juristisch“ nicht vernünftig vermittelt werden können, insbesondere bei einem Todesfall.

Schroeder
14 Jahre zuvor

Wie wäre es mit Factoring?

Mattin
14 Jahre zuvor

@3: Prinzipiell eine gute Idee, aber es gibt kaum ein Factoring-Unternehmen, welches Forderungen gegen Privatpersonen ankauft. Und dann muß die Bonitätsprüfung auch noch positiv ausfallen.

Mr. Pfefferkuchen
14 Jahre zuvor

Oh ja, ich kenne es zur genüge. Zum Glück habe ich als Ein-Mann-Betrieb der lediglich seine Arbeitskraft verkauft kaum Betriebskosten oder Auslagen, aber die Zahlungsmoral gerade großer Firmen ist doch fürchterlich. Da kommen schon mal Aussenstände von 25.000€ zusammen…




Rechtliches


5
0
Was sind Deine Gedanken dazu? Kommentiere bittex