Frag doch den Undertaker

Gibt es Rabatt für Firmenangehörige des Bestatters?

Kriegen Deine Angestellten im Falle ihres Ablebens eigentlich auch Firmenrabatt oder vorher Deputat?

Wieso duck & weg?
Die Frage ist doch gar nicht schlimm oder dumm.

Ich habe es immer so gehalten, daß bei uns noch beschäftigte Angestellte von uns die Zusicherung hatten, im Falle ihres Ablebens unsere Dienstleistungen und Lieferungen kostenlos zu erhalten; soviel muss drin sein.
Sofern Angestellte einen nahen Familiengehörigen verlieren (Ehepartner, Eltern, Kinder), erbringen wir unsere Leistungen zum Selbstkostenpreis. Sind es weiter entfernte Angehörige, gibt es bis zu 50% Rabatt und bei „nur“ Freunden und Bekannten 10-20% je nachdem.
Bei ausgeschiedenen Angestellten entscheide ich, ob diese Regelung auch für die gilt.

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In „Frag doch den Undertaker!“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 1 Minute | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 4. November 2011 | Revision: 30. Mai 2012

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Kirstin
13 Jahre zuvor

Finde ich gut deine Regelung bei dir.

Peter
13 Jahre zuvor

Du hast eine Gewinnspanne von deutlich über 50%?

Ich bin entsetzt.

tree57
13 Jahre zuvor

Na, na, na, wenn das mal nicht ein geldwerter Vorteil ist, der versteuert werden muss…

Aber wie treibt das Finanzamt dann die Steuer ein ? Kommen die zum Begräbnis und sammeln die Dekoration ein ? Beschlagnahmen den Sargdeckel ? Kidnappen den Bestatter ?

Fragen über Fragen…

ingo
13 Jahre zuvor

@2: ja, klingt natürlich erstmal heftig. aber da steht ja „bis zu“, ich könnte mir also vorstellen dass es dann je nach ware oder leistung mal mehr und mal weniger rabatt auf die einzelnen posten gibt.

davon abgesehen: „gewinn“ ist da immer so eine sache. einer meiner angestellten darf seit kurzem in seinem kleinen zuständigkeitsbereich auch preise machen, und kommt dann öfter mal mit glänzenden augen „chef, hier machen wir soundsoviel gewinn!“. und dann fange ich jedesmal an ihn daran zu erinnern dass der überschuss von dem einen auftrag noch lange nicht am ende des monats noch übrig ist, weil dafür bei einem anderen durch fehler o. ä. draufgezahlt wird oder durch schlechte auftragslage mal stillstand herrscht der irgendwie abgefangen werden muss, oder weil teure reparaturen anstehen usw. … *seufz*

13 Jahre zuvor

@#2: Woraus willst Du das denn schließen?

Und: Glücklicherweise kommen solche Fälle ja so gut wie nie vor.

Stefan
13 Jahre zuvor

Nur weil man auf den EK bei Produkten 50% Aufschlägt heißt das nicht 50% Gewinn! Davon gehen Steuern ab, Und viele Laufende kosten die nicht Selbstständige oft übersehen wie zb. Büromaterial, Wasserkosten und Abwasserkosten fürs Betriebsklo, Steuerberater, die eigene Kranken/Rentenversicherung usw. Ich könnte hier einen kleinen Roman schreiben.

Ganz lustig sind Sprüche wie, ach komm das setzt du eh bei der Steuer wieder ab. Aber das man erstmal Geld verdienen muß, bevor man etwas absetzten kann daran denken viele nicht.

13 Jahre zuvor

Das finde ich wirklich eine gute Regelung und zeigt auch einen guten Umgang mit den eigenen Mitarbeiten. 50% bei weiter entfernt verwandten ist echt ok.

Peter
13 Jahre zuvor

@5, Tom:

Woraus ich das schließe? Ganz einfach: Für Angestellte gibt es das Ding am Günstigsten, nämlich zum Selbstkostenpreis, also EK=VK. Für andere Gruppen gibt es weninger, aber immerhin noch (bis zu) 50% Rabatt vom VK. Insofern liegt deine Gewinnspanne naturgemäß deutlich über 50%.

Respekt. Da hat die Presse offenbar doch recht mit ihren Berichten über Abzocke.

13 Jahre zuvor

Ah so. Na ja, so kann man das natürlich auch milchmädchenrechen, das stimmt.
Aber in Wirklichkeit ist es so, dass wir ausrechen, was es kosten würde, wenn es voll bezahlt werden müsste und davon 50% nur berechnen. Den Rest trägt das Unternehmen. Und dieser Rest besteht natürlich aus dem entgangenen Gewinn und einem Verlust. Das ist unser Service an den Mitarbeitern und schmälert den Jahresbetriebsgewinn. Man kann aber hieraus in keinster Weise auf die Umsatzrendite schließen.

Flo
13 Jahre zuvor

Ich denke auch nicht, dass Tom jede Woche nen Verwandten eines Mitarbeiters beerdigt.

Ist aber lustig, dass sofort das Wort Abzocke kommt. Ich fuer meinen Teil habe keine so grosse Familie, dass ich bei eventuell anfallenden Beerdigungen jeden Euro umdrehen muss. Abzocke ist eher an der Tankstelle und ueberhaupt Energiepreise. Alles was man mehr als einmal im Leben/Tod braucht.

ein anderer Stefan
13 Jahre zuvor

Wenn ich das so lese, bin ich froh, nicht selbständig zu sein – ich glaube, die Unsicherheit würde mich krank machen. Ganz zu schweigen, dass es ja passieren kann, dass durch einen dummen Fehler, den dann keine Versicherung abdeckt, die ganze Geschichte den Bach runtergehen kann und man dann die Schulden womöglich sein Leben lang am Hals hat. Ich respektiere jeden, der das unternehmerische Risiko eingeht – für mich wär das nix. (Ich bin im öffentlichen Dienst – muss ich mehr sagen?)

Helmut
13 Jahre zuvor

Ach so rechnet man das. Also dann werde ich demnächst reich! Ich mach ne Kneipe auf: 1 Fass Bier kostet ca. 100,00 € daraus zapfe ich 250 Gläser zu 2 €, macht 500,00 € wenn ich an 20 Tagen im Monat jeden Tag ein Fass Bier verkaufe, verdiene ich im Jahr über 9000 € nur am Bier! Und Essen gibt es auch noch! Und wenn ich die Gläser nicht ganz voll mache, kriege ich auch 300 Gläser aus einem Fass!

13 Jahre zuvor

Naja, sooo oft tritt dieser Fall ja hoffentlich nicht ein, oder?

Ralf
13 Jahre zuvor

Ein Beitrag zum Gewinndiskurs

Die Differenz zwischen Einkaufspreis und dem Verkaufspreis heißt Kostendeckungsbeitrag (oder betriebswirtschaftlich korrekter: die Differenz zwischen den direkt zurechnenbaren Einzelkosten und dem Erlös, was aber nicht genau dasselbe ist), aus einem positiven Kostendeckungsbeitrag kann jedoch noch nicht geschlossen werden, daß das Unternehmen überhaut einen (positiven) Gewinn macht, dies ist nur eine notwendige aber keine hinreichende Voraussetzung.

blackbear
13 Jahre zuvor

Dein Fass hat also 50 Liter Inhalt, nehm ich mal so an, daraus willst du 250 Gläser verkaufen, also nimmst Du keine Biergläser sonder 0,2l Scherzbecher.
und dafür willst Du dann auch noch 2 Euro kassieren?

Helmut
13 Jahre zuvor

@ Jemand: Klar, sonst werd ich doch nicht reich

13 Jahre zuvor

Ja, diese „Hobbygewinnermittler“ kenne ich auch. Einer meiner Kunden rechnet ähnlich (und verwendete vor einiger Zeit in seiner „Gewinnermittlung“ auch noch die Differenz zwischen Netto-EK und BRUTTO-VK als „Gewinn“). Vermutlich ist er deshalb nicht in der Lage meine Rechnungen auch nur annähernd pünktlich zu bezahlen …

comicfreak
13 Jahre zuvor

..komisch, wenn das Bekleidungsgeschäft XY im Winterschlussverkauf mit 80% Rabatt wirbt, bedeutet das durchaus, dass der Einkaufsbetrag deutlich unter den restlichen 20% gelegen hat,
trotzdem habe ich noch niemanden dem betreffenden Geschäft Abzocke vorwerfen gehört, da heißt es nur „geil, billig!“

ein anderer Stefan
13 Jahre zuvor

18 comicfreak: das muss nicht zwingend so sein. Mode ist ein Saisonartikel, und am Ende der Saison muss er weg. Und da ist mit Verlust verkaufen mitunter sinnvoller als komplett wegwerfen. Das war ja die Idee hinter den klassischen Schlussverkäufen: Lagerräumung. Lagerung kostet auch Geld bzw. blockiert den Lagerplatz für andere Waren. Aus x % Rabatt zu schließen, der Einkaufspreis muss unter 100 – x% gelegen haben, ist ein Kurzschluss…

13 Jahre zuvor

Richtig, da geht es nur noch um den Deckungsbeitrag. Nach Vollkostenrechnung lohnt sich der Verkauf nicht mehr wirklich, aber Ware unverkauft zu lassen und zu vernichten sorgt auch nicht für einen Deckungsbeitrag. Auf dem markt verkaufen die ihr Gemüse am Ende des Tages auch nicht billiger, weil sie immer noch so großen Gewinn machen – sondern weil sie es andernfalls nur wegschmeißen können und das bringt erst recht kein Geld.

Daniel
13 Jahre zuvor

Der entscheidende Punkt ist wohl, was hier mit den „Selbstkosten“ gemeint ist, zu denen Mitarbeiter die Leistung erhalten.
Gemeint sind da wohl Materialkosten und externe Dienstleistungen. Lohnkosten und alle Kosten, die nicht direkt einem Auftrag zuzuordnen sind (Büromaterial, Heizung, Mitarbeiterschulung, …) fallen da weg.
An dem Auftrag verdient man also nicht nur nichts, er dient auch nicht dazu, die Fixkosten des Unternehmens zu begleichen. Letzten Endes bringt einem der Auftrag so viel ein, wie überhaupt keinen Auftrag abzuwickeln und die Mitarbeiter nur warten zu lassen.
Die Materialkosten scheinen also bei einigen Leistungen unter 50% des Preises zu liegen. Das sieht plausibel aus.
Bei (bis zu) 50% Rabat ist man demnach noch lange nicht im Gewinnbereich, man legt nur einen Teil der Fixkosten auf den Auftrag um, aber längst nicht den Anteil, den man normalerweise umlegen müsste.

Wolfram
13 Jahre zuvor

Moment, Tom, das hab ich nicht verstanden.
Nehmen wir mal an, das Paket kostet alles in allem 5000 Euro. Davon gibts unter bestimmten Umständen 50% Rabatt, heißt, es kostst noch 2500 Euro, und gegenüber einem normalen Kunden legt die Firma 2500 Euro drauf.
Wenn die Selbstkostenberechnung für den Mitarbeiter noch günstiger ist, heißt das aber auch, die Selbstkosten liegen für dieses Paket unter 2500 Euro…
oder seh ich da was falsch?
Oder rechnest du in Selbstkosten nur ein, was du auswärts einkaufen mußt, aber keine Personalkosten etc.?




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