Frag doch den Undertaker

Grab wider Willen aufgelöst

1956 hat mein Vater ein Grab gekauft und seine Eltern beerdigt. Hierzu wurde auch ein Grabstein durch ihn erworben.
Ein Kaufvertrag hierzu liegt uns nicht mehr vor.
Mein Vater verstarb 1986, das Nutzungsrecht ging auf seine Ehefrau, i.e. meine Mutter über. Auf ausdrücklichen Wunsch der Brüder meines Vaters hat meine Mutter das Nutzungsrecht am Grab an diese abgetreten, da es sich um die väterliche Linie handelt.
2008 wurde bei der Friedhofsverwaltung bzw. beim Evangelischen Dekanat, welches für die Gräber zuständig ist, ein schriftlicher Vermerk hinterlegt, in dem meine Mutter darauf besteht, dass sie über eine mögliche Änderung des Nutzungsrechts bzw. eine Grabauflassung auf jeden Fall zu informieren sei, um das Grab übernehmen und auch weiterhin pflegen zu können.

2014 wurde nunmehr durch die Familie väterlicherseits das Nutzungsrecht beendet und der Auftrag zur Auflassung des Grabs erteilt. Daraufhin wurde der Grabstein entfernt und entsorgt. Meine Mutter wurde mit einer halbjährlichen Verzögerung informiert, nämlich jetzt. Zur Familie väterlicherseits besteht seit Jahren kein Kontakt mehr.

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Wir sind über dieses Vorgehen natürlich entsetzt, vielleicht können Sie uns einen entsprechenden Rat geben, wie man hier verfahren kann. Kann die Friedhofsverwaltung einfach den Grabstein entsorgen lassen, obwohl ein schriftlicher Vermerk meiner Mutter existiert? Zudem ist ja mit dem Tod meines Vaters der Grabstein ins Eigentum meiner Mutter übergegangen, auch wenn wir das nicht mehr belegen können (hat eine Friedhofsverwaltung im Allgemeinen noch Unterlagen über einen entsprechenden Grabstein-Kaufvertrag? Dann könnten wir das Eigentum an der Sache belegen).

Die Friedhofsverwaltung argumentiert, dass bei einer Auflassung des Grabes im Auftrag des Nutzungsberechtigten (also im Auftrag der Brüder meines Vaters) der Grabstein stets entfernt wird. Erst dann hätte meine Mutter Zugriff darauf. Problem ist jedoch, dass der Zugriff nicht möglich war, da der Grabstein ja bereits entsorgt war.

So ungewöhnlich ist Ihre Frage nicht.

Es gibt oft den Fall, daß Partei A die Nutzungsrechte an einem Grab hat, dort gärtnerische Arbeiten durchführen und einen Stein aufstellen läßt.
Dann wird, aus welchen Gründen auch immer, das Nutzungsrecht an Partei B übertragen.
Später reut das Partei A und sie hat kaum/keine Möglichkeiten, Einfluß zu nehmen.

Die Problematik liegt darin, daß die Friedhofsverwaltung nur mit dem jeweiligen Grabnutzungsberechtigten, der ja in allen Fällen, die während seiner Nutzungsberechtigung anfallen, auch der Kostenträger wäre, einen Vertrag hat.
Etwaige Dritte, auch wenn sie einmal selbst Nutzungsberechtigter waren oder ebenfalls Angehörige des Bestatteten sind, haben keine direkten Ansprüche gegenüber der Friedhofsverwaltung.
Das ist normalerweise auch gut so. Denn es gibt sehr aufgesplitterte und zerstrittene Familien und die Verwaltung kann nicht Schlichter und dauernde Anlaufstelle für aufgebrachte Verwandte sein.

Die Friedhofsverwaltung hat nun einen Vermerk in den Akten gehabt, daß Ihre Mutter zu informieren sei. Das wurde, wenn auch verspätet, ja gemacht.
Ob sich aus dieser verspäteten Mitteilung nun Schadensersatzansprüche herleiten lassen, wird vermutlich nur ein Gericht klären können.
Nach meiner persönlichen Einschätzung dürfte man da aber keine guten Karten haben, denn ein Vertragsverhältnis zu Ihrer Mutter lag zum Zeitpunkt der Grabauflassung nicht vor.
Nutzungsberechtigter war exakt bis dahin die väterliche Linie und nach deren Willen, bzw. mit deren Wissen wurde verfahren.
Aber das ist nur meine persönliche Einschätzung, ich bin kein Anwalt.


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Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 3. Juli 2014

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Thomas
10 Jahre zuvor

Da wird nicht viel zu machen sein. Nutzungsberechtigt für das Grab unserer Eltern ist meine Schwester (näher dran und besser zu erreichen), Gestaltung und Beauftragung der Gärtner obliegt mir (habe ein Händchen dafür). Aber die Verwaltung kommuniziert ausschließlich mit meiner Schwester und diese darf ganz allein entscheiden, wer da noch reindarf, ob und wann aufgelöst wird und was mit Stein und Pflanzen geschieht. Kein Problem, solange man einen guten Draht hat. Der Ehefrau das Nutzungsrecht abzuschwatzen war kein feiner Zug der Brüder.




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