Hohe Bestattungskosten für eine nahezu unbekannte Verwandte
Hallo und guten Tag,
ich habe das www abgesucht nach Hilfe und bin jetzt auf Ihre Seite gestoßen. Wir haben folgendes Problem:
Die Oma Opa meiner Töchter, zu der bereits meine verstorbene Frau in den 80ern den Kontakt abbrach, ist nun in NRW verstorben.
Die Ordnungsbehörde ist nun auf meine volljährigen Töchter zugekommen. Sie sollen diese Beerdigung bezahlen.
Da wir die Oma nie kennengelernt haben, war es uns wichtig, die Kosten möglichst gering zu halten. Bei einem Telefonat mit dem Beerdigungsinstitut wurde vereinbart, den bereits eingeäscherten Toten anonym beisetzen zu lassen. Am Telefon sagte der Herr vom Beerdigungsinstitut dass bei ihm ca. 1000 Euro angefallen sind und die Beerdigung in einem Urnen-Gemeinschaftsgrab nochmal 299 Euro kostet. Nun ist die Rechnung gekommen und wir sind fast umgefallen: Der Gesamtpreis liegt jetzt bei 2405 Euro !?! Nachfolgend die genaue Aufstellung:
Rechnung des Bestatters:
Sarg kiefer rustikal: 490 Euro
Deckengarnitur 69 Euro
Sterbehemd 39 Euro
Überurne 59 Euro
1 Mitarbeiter 135 Euro
Überführung zum krematorium 220 Euro
Ankleiden und Einbetten des Verstorbenen 135 Euro
Desinfektionsmaterial 55 Euro
Überführung der Urne 220 Euro
Erledigung der Formalitäten (Standesamt, Telefonate, Faxe, Krematorium etc) 75 Euro
Totenschein 30 Euro
Krematorium, Einäscherung, amtsärztliche Leichenschau, Urnengemeinschaftsfeld, Urnenbeisetzung 594 EuroKlar wissen wir, das es noch viel teurer gegangen wäre, aber nochmal: Die Verstorbene ist für uns ein wildfremder Mensch und zum Anderen wurden uns telefonisch 1300 Euro genannt. Können wir etwas gegen diese Rechnung machen? Freue mich über eine Hilfestellung und bedanke mich von vielmals vorab.
Mit besten Grüßen
Um es gleich vorneweg zu sagen, ich denke nicht, daß Sie da viel machen können.
Ich sage jedem immer wieder, daß er sich vor der Auftragserteilung eine schriftliche Kostenaufstellung geben lassen soll, und zwar über ALLE anfallenden Kosten.
Das problem ist nämlich, daß sich mündliche Zusagen im Nachhinein nicht beweisen lassen. Außerdem wird der Bestatter sich darauf berufen, nur seine eigenen Kosten und die vorhersehbaren Grabkosten genannt zu haben. Er zieht sich dann auf den Standpunkt zurück, daß da ja immer noch unwägbare Kosten hinzu kommen, die er entweder damals noch nicht kannte, oder nach denen Sie nicht gefragt hätten.
Bestattungskosten setzen sich immer aus vielen teilweise sehr überschaubaren Beträgen zusammen.
Grundsätzlich müssen aber zwei Arten von Kosten unterschieden werden:
- die Kosten des Bestatters
- die weiteren Kosten (Friedhof, Kirche, Ämter, hoheitliche Gebühren)
Meine Einschätzung zur Abrechnung des Bestatters:
In diesem Fall betragen die Kosten des Bestatters ca. 1.438,- €
Dieser Betrag ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, er entspricht dem Branchendurchschnitt und liegt eher am unteren Ende des mittleren Bereichs. Mir fällt die Überurne für 59 € auf, die nicht notwendig gewesen wäre, weil bei einer anonymen Bestattung ohne weiteres auch die Originalurne des Krematoriums, die sogenannte Aschenkapsel, hätte verwendet werden können. Eine Über- oder Schmuckurne hat nur zierenden Charakter.
Ansonsten erscheint mir keiner der angesetzten Preise als utopisch hoch. Es wurde auch -abgesehen von der Urne- nichts berechnet, was nicht jeder andere auch berechnet hätte.
Etwas leicht hoch erscheinen mir die Überführungskosten, aber ich kenne die gefahrenen Kilometer und Entfernungen nicht.
So gesehen ist nicht die Rechnung zu hoch, sondern der am Telefon genannte Preis von rund 1.000 € war zu niedrig.
Auch die Kosten, die als weitere oder durchlaufende Kosten berechnet werden, sind ortsübich und schlüssig.
Die am Telefon genannten 299 € bezogen sich auf ein anonymes Urnengemeinschaftsgrab. Die restlichen Kosten sind die üblichen Bestattungskosten einer Kommune und auch nicht zu beanstanden.
Abschließend bleibt mir zu sagen, daß der Bestatter eindeutig am Telefon seine Preise zu niedrig ausgerufen hat.
Zu den 299 € für das Grab sind ja nur noch ca. 300 € Krematoriums- und Friedhofsgebühren hinzugekommen, also hätte seine Rechnung eigentlich nur um die 1.700 € ausmachen dürfen.
Das hätten Sie sich per Mail oder Fax schriftlich geben lassen müssen, dann hätten Sie jetzt was in der Hand, auf das Sie sich berufen können.
Aber nochmal: Rechnet man anders herum und nimmt die genannten ca. 1.300 € als Grundlage, und zieht davon jetzt die 594 € Krematoriums- und Friedhofsgebühren, sowie die 30 Euro für den Totenschein ab, bleiben nur 676 € für den Bestatter übrig. Für den Preis kann nun auch wieder niemand eine Bestattungsdienstleistung erbringen.
Ich möchte Ihnen da um Himmels Willen keine Schuld zuweisen. Ich kann mir gut vorstellen, wie es einem geht, wenn man aus heiterem Himmel die Bestattungskosten für eine beinahe vergessene Person zahlen soll. Aber ich schätze, Sie werden kaum etwas machen können. Die Rechnung ist nicht überzogen, es addiert sich eben alles zu einer höheren Summe.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
Falls noch Fragen offen sind, schreiben Sie mir ruhig.
Beste Grüße
Peter Wilhelm
Hashtags:
Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:
#Beerdigung #beisetzung #Bestatter #bestattung #bestattungskosten #kosten #rechnung #überteuert #zu hoch #zu teuer
Ich möchte dem Bestatter keine Arglist unterstellen, an den durchlaufenden Posten verdient er ja auch nichts. Aber ich lese hier solche Fälle immer mal wieder, man hat den Eindruck, daß zumindest einige Bestatter davon ausgehen oder dies nicht ganz ohne Absicht verschweigen, daß der Kunde weiß, was da noch so an Posten und Kosten kommt.
Das ist irgendwie so als wenn eine Werkstatt sagt „Ölwechsel 30 EU“ und dabei wie selbstverständlich annimmt, daß damit nur die Arbeitskosten gemeint sind. Altöl-Entsorgung, das neue Öl und ein neuer Ölfilter werden in dem Angebot nicht erwähnt, stehen dann aber am Ende auf der 90€ teuren Rechnung.
Schade eigentlich, denn mit einer offenen Preisgestaltung und -nennung macht man m.E. auch Werbung. Und auch, wenn ich einen Bestatter wohl weniger oft als eine Werkstatt benötige, kann sich sowas rumsprechen.
Ich stimme Henning zu.
Mir ist die Logik nicht klar, denn am Ende ist der Kunde zwangsläufig verärgert, auch wenn formal alles richtig ist.
Ich finde diese Aufstellung doch etwas komisch.
Wenn ich die Fakten mal ohne Überurne, Krematorium und was ich nicht verstehe 220 € für eine Urnenüberführung abziehe, dann komme ich auf 1.248 €
In den Kosten Krematorium sind ja die Kosten für die Beisetzung enthalten was dann mit 594 € noch sehr günstig ist.
Somit wäre der Preis 1.842 € für die Bestattung, was ich nicht gerade preisgünstig finde.
NRW z. B. Köln = Bestatter inkl. Krematorium und 2. Leichenschau und alles was dazu gehört 1.400 € inkl. anonymer Beisetzung!
Ich stoße mich ganz doll an den 220 € für die Urnenüberführung und da würde ich auch genauer nachfragen und diese Kosten sowie eine Überurne würde ich auch nicht bezahlen.
55 € für Desinfektionsmittel ist auch heftig. Das sind Kanisterpreise!
@Ingrid Hoerner: Scheinbar verstehen Sie die Intention meiner Antwort gar nicht.
Es geht im Prinzip nicht um einzelne Preise, sondern immer wieder darum, dass ich den Leuten einbläue, dass sie bitteschön vor Abschluß eines Vertrages sich über den Preis informieren. Und das tut man eben nicht indem man am Telefon fragt „Was kost‘ das?“, sondern in dem man einen schriftlichen Kostenvoranschlag verlangt.
Sie tun immer so, als sei das Geldverdienen in der Bestattungsbranche etwas Schmachvolles. Tatsächlich ist es aber so, daß im Prinzip ein Kaufmann für seine Dienstleistungen und Waren einen nahezu frei gewählten Preis verlangen kann. Dahinter steckt nicht, wie Sie immer mutmaßen, Raubrittertum, sondern kaufmännisches Kalkül.
Kein Bestatter zwingt die Kunden zu ihm zu kommen und seine Preise zu akzeptieren. Es sind die Kunden, die zum Bestatter kommen und dann die freie Wahl haben, ob sie den Auftrag zu diesem Preis vergeben möchten.
Es ist auch zu blauäugig gedacht, immer das Agrument anzuführen, die Menschen befänden sich ja in Trauer und da könne man ihnen einen Preisvergleich nicht zumuten, oder sie seien dann dazu nicht in der Lage. Hiergegen helfen wunderbar die von jedem Bestatter angebotenen Vorsorgen. Hier kann jeder zu Lebzeiten in netter Atmosphäre ohne den Druck eines Trauerfalls alles zu den von ihm gewünschten Konditionen aussuchen.
Auch die Tatsache, dass Sie sehr günstige Bestatter bevorzugen, hilft in der Argumentationskette nicht weiter. In allen Branchen gibt es günstige und weniger günstige Anbieter. Man hat immer die Wahl zwischen Aldi und einem normalen Einzelhandelsgeschäft oder einem Delikatessengeschäft.
Es ist am Kunden, die Wahl zu treffen.
Dass Sie nun günstige Anbieter nehmen und deren Preise kennen, berechtigt überhaupt nicht dazu, deren Preise als Richtschnur herzunehmen.
Wenn Sie in einem Delikatessgeschäft eine Flasche Prosecco aus dem Regal nehmen und dann sagen, die koste bei Aldi aber nur 2,99, wird man Ihnen ganz zu Recht sagen: „Dann gehen Sie doch zu ALDI.“
Woran Sie sich stoßen und welche Preise Sie reklamieren würden, interessiert kaum. Diesen Anfragen und Artikeln liegt immer wieder eine Botschaft zugrunde:
Preisverhandlungen führt man vor Abschluß eines Vertrages und nicht hinterher.
@Peter Wilhelm:
Ich stimme Ihnen zu, jedoch aus meiner Erfahrung laufen ganz viele Gespräche wie folgt ab:
Wenn man per Telefon nach einem Preis für eine günstige Feuerbestattung fragt, dann heißt es: „Kommen Sie zu uns, wir geben keine Preise am Telefon bekannt.“
Die Gründe dafür werden mit der Vielfalt der Möglichkeiten begründet.
Wenn aber jemand nach der „günstigsten Möglichkeit“ um die es ja hier geht fragt, dann ist für den Bestatter doch klar, dass hier nur die wirklich notwendigen Dinge anfallen und eben kein Trallala und Hoppsassa vom Bestatter dem Kunden verkauft werden kann.
Diese Leistungen sind leicht aufzulisten und zusammen zu rechnen.
Bestatterleistung – Krematorium – evtl. 2. Leichenschau – Urnenversandkosten – Friedhofskosten
Das scheinen aber viele Bestatter nicht zu wollen, denn wenn der Preis sich so einfach zusammensetzt, dann ist er für den Kunden leicht zu vergleichen.
Nein, absolut nicht. Der Bestatter macht eine harte Arbeit und sollte auch damit Geld verdienen, denn er muss davon leben und evtl. auch Mitarbeiter bezahlen.
Sage ich jedem Angehörigen der bei mir anfragt!
Es ist kein blauäugiges Argument, sondern oft drängt auch die Zeit und die Menschen sind unsicher!
Ich rate jedem Menschen davon ab einen Vorsorgevertrag bei einem Bestatter zu machen, denn damit ist man an den Bestatter gebunden.
Vorsorge ja, in Form einer Sterbegeld- oder Kapitalversicherung.
Bei Bestattern sich beraten lassen auch okay und evtl. eben einen Kostenvoranschlag mitnehmen, wenn man ihn denn immer bekommt. 🙁
Und klar ist auch, dass jeder dann auch die Wahl hat zwischen ALDI und KÄFER. 🙂
Wenn aber, wie ich es auch immer wieder erlebe, ein Anruf bei einem Bestatter in der Zeit erfolgt, in der nur noch der Notdienst am Telefon erreichbar ist, der einem nicht einmal sagen kann, was eine Abholung kostet, was machen Sie denn dann?
Da bekomme ich gesagt: „Ich kann eine Abholung veranlassen.“
Wenn ich dann sage: „Aber welche Kosten kommen auf mich zu, dann heißt es, dass macht dann morgen der Chef.“
Tja, und dann? Kostet die Abholung vielleicht schon 600 €.
Wie sollen Menschen sich denn dagegen zur Wehr setzen?
Ihnen ist doch hinlänglich bekannt, dass eben leider ganz viele Menschen glauben, wenn man über Tod nicht spricht, dann kommt er vielleicht nicht. Es ist immer noch ein Tabuthema und an diesem Thema arbeite ich seit 15 Jahren, damit es Menschen anders angehen.
Und letztlich eben auch daran, dass sie eine gute Vorsorge machen und sich eben nicht an einen Bestatter binden.
Der Tod tritt noch lange nicht immer da ein wo man seinen Bestatter kontaktiert hat.
Aus einem Vertrag wieder raus zu kommen, ist fast immer mit finanziellen Verlusten verbunden.
Traurig genug ist, dass manche Menschen für den Tod Geld angespart haben und es nicht geschützt ist vor der Gier des Staates, wenn jemand z. B. in ein Pflegeheim kommt.
Hier sollte man evtl. auch einmal darüber nachdenken, dass man einen Teil als Freistellung hat für seine Bestattung, damit die Nachkommen nicht bluten müssen.
Mich hat es interessiert und es hat mich stutzig gemacht und deshalb habe ich es erwähnt.
Neulich ist ein mir total unbekannter Mensch verstorben, mit dem ich über zwölf Ecken verwandt bin. Und das Amtsgericht hat eifrig die Erblinie rauf und runter verfolgt und folgerichtig u. a. mich gefunden.
Es kostete viel Gerichtsgebühren (40 €?) und stundenlanges Warten im Amtsgericht, um das Erbe auszuschlagen.
Unglaublich. Vor mir haben elfundneunzig potentielle Erben bereits ausgeschlagen (Warum wohl) aber der Staat sucht weiter nach Erben und produziert Kosten…
2017 in Deutschland. Unglaublich.
@Egon Schurig:
Tja, eine Demokratie hat nun mal nicht nur Vorteile.
Und logisch ist erst recht nicht alles.
@Tine:
Ach, sag‘ an. Wir haben eine Demokratie? Donnerwetter, gut dass ich das auch mal erfahre. Sieht ja nicht wirklich immer danach aus. Also, wenn es so ist, bin ich für mehr Bürgerentscheide. 😉 Es lebe die Demokartie. 😉
@Egon Schurig:
30 €uronen kostet es beim Amtsgericht.
Und wenn da ganz viele angeschrieben werden, dann bringt das eben x Mal 30 €! 🙂
Aber man hat beim Amtsgericht ja auch sonst nichts zu tun.
Hoffentlich sind sie auch bei diesem Gericht so genau wenn es darum geht, dass es jemanden gibt der ein großes Erbe hinterlassen hat.
Es ist schon bemerkenswert, was bei einer Beerdigung (unerwünschten Werbelink entfernt) alles an Kosten entstehen kann. Aber dieser Fall zeigt natürlich auch, wie wichtig es ist, einen Bestatter zu finden, dem man vertrauen kann und der transparent beim Thema Kosten ist.
@Anna:
Ich kämpfe seit vielen Jahren dafür, dass die Menschen sich frühzeitig mit dem Tod auseinandersetzen, denn oft ist es wirklich so, dass man, wenn man überstürzt handelt, eben auch Fehler macht.
Ich bin eher die Fachfrau, wenn es um eine Feuerbestattung geht und mich ärgert es maßlos, wenn Bestatter mit Preisen für eine Feuerbestattung werben, in der aber die Kosten für das Krematorium und die Nebenkosten wie die 2. Leichenschau, die es ja nur in Bayern nicht gibt, einfach nicht einbeziehen.
Was soll das für eine Feuerbestattung sein frage ich mich dann. Soll man die verstorbene Person auf den Schwenkgrill legen?
Wenn ich von Bestattern Preise an Angehörige gebe, dann sind das immer Preise, in denen diese Kosten alle enthalten sind. Wenn es dann evtl. eine Freigabe ist, dann kann es nur günstiger werden. 🙂
Hohe Kosten verursachen die Friedhöfe. Da kann aber leider auch der Bestatter nichts gegen tun.
Es muss von den Angehörigen immer gesehen werden, dass eine Bestattung sich aus verschiedenen Positionen zusammen setzt:
1. Kosten des Bestatters
2. Sterbeurkunden
3. Arztkosten für den Totenschein
3. Alternativ Kosten im Krankenhaus (Totenschein und evtl. Kühlung)
4. Krematoriumskosten – Nur die Einäscherung
4. Nebenkosten im Krematorium – sehr unterschiedlich
5. Außer Bayern 2. Leichenschau vor der Einäscherung
6. Grabkosten und Beisetzungskosten
Wenn man hierzu Preise schreibt, dann sind im Regelfall die Kosten für den Bestatter der kleinste Teil. Da aber viele Menschen später alles Zusammenrechnen, dann heißt es ganz schnell, der Bestatter war richtig teuer.
Oft hat er auch diverse Dinge vorgestreckt und sie als durchlaufende Posten in seiner Rechnung. Sehen die Menschen aber selten so.
Klar, wenn man eine hochpreisige Leistung des Bestatters haben möchte, dann können auch da mal schnell ein paar tausend €uronen anfallen. Das ist wie bei einem Auto das Zubehör.
Nach oben ist die Richterscala bei jedem Bestatter offen.
Jeder sollte aber einmal bedenken, ob er diese Arbeit machen möchte.
Es ist keine einfache Arbeit und es gibt wie in allen Branchen schlechte und gute.
Es sind Dienstleister, die aber auch von ihrer Arbeit leben müssen.
Ich habe eine Frage zur Traueranzeige: Ein Elternteil mit Demenz hat einen Bestattungsvertrag an einem anderen Ort als den Wohnort abgeschlossen. Ich bezweifle die Umstände, wie dieser Vertrag zustande kam, sehr, entferntere Verwandte sind involviert, und ich versuche, hier etwas zu ändern, da ich meine, dass mein Elternteil am Wohnort beerdigt werden möchte.
Der Kontakt zwischen mir, dem einzigen Kind, und dem Elternteil war von jeher sehr problematisch. Natürlich soll mein Elternteil eine würdige Bestattung, auch mit Traueranzeige usw. erhalten. Die Einzelheiten des Vertrages sind mir nicht bekannt. Das alles zum groben Hintergrund.
Mein Frage: Ich möchte in der offiziellen Traueranzeige auf keinen Fall erwähnt werden, wegen der Familie, mit der ich nichts verbinde, der zweifelhaften Umstände des Vertrags und weil ich lieber meine eigenen Worte finden möchte. Bitte nicht falsch verstehen, ich will nicht „abrechnen“ mit dem Elternteil…sondern für mich stimmig formulieren.
Bei meinem anderen Elternteil wurde so eine Anzeige ohne Absprache mit mir aufgesetzt, in unpassenden Worten und es war sehr, sehr schwierig für mich.
Was kann ich tun, um mich im Vorfeld dagegen zu verwehren, in der offiziellen Traueranzeige als Kind und/oder namentlich erwähnt zu werden? Das wäre mir sehr wichtig, denn bei dem anderen Elternteil erfuhr ich überhaupt erst durch die Anzeige, die auf meinen Namen war, von dem Tod des Elternteils. Ich habe also Angst, hier das Zeitfenster zu verpassen.
Und ist es richtig, dass mein Elternteil evt. schon im Vertrag verfügt haben könnte, dass ich erwähnt werde in der Traueranzeige? Das wäre doch eine Verfügung gegen den Willen eines Dritten, in diesem Falle mir?
In einer hiesigen Pflegeberatungsstelle hieß es, eine solche Verfügung für den Text der Traueranzeige und wer erwähnt wir, wäre durchaus möglich seitens der Person, die den Vertrag für den Bestatter für sich abschließt? Ist das richtig?
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir hier weiterhelfen könnten.