Frag doch den Undertaker

Hohe Bestattungskosten für eine nahezu unbekannte Verwandte

<a href="https://pixabay.com/users/Pexels/">Pexels</a> / Pixabay

Hohe Bestattungskosten für eine nahezu unbekannte Verwandte

Hallo und guten Tag,

ich habe das www abgesucht nach Hilfe und bin jetzt auf Ihre Seite gestoßen. Wir haben folgendes Problem:

Werbung

Die Oma Opa meiner Töchter, zu der bereits meine verstorbene Frau in den 80ern den Kontakt abbrach, ist nun in NRW verstorben.
Die Ordnungsbehörde ist nun auf meine volljährigen Töchter zugekommen. Sie sollen diese Beerdigung bezahlen.
Da wir die Oma nie kennengelernt haben, war es uns wichtig, die Kosten möglichst gering zu halten. Bei einem Telefonat mit dem Beerdigungsinstitut wurde vereinbart, den bereits eingeäscherten Toten anonym beisetzen zu lassen. Am Telefon sagte der Herr vom Beerdigungsinstitut dass bei ihm ca. 1000 Euro angefallen sind und die Beerdigung in einem Urnen-Gemeinschaftsgrab nochmal 299 Euro kostet. Nun ist die Rechnung gekommen und wir sind fast umgefallen: Der Gesamtpreis liegt jetzt bei 2405 Euro !?! Nachfolgend die genaue Aufstellung:

Rechnung des Bestatters:

Sarg kiefer rustikal: 490 Euro
Deckengarnitur 69 Euro
Sterbehemd 39 Euro
Überurne 59 Euro
1 Mitarbeiter 135 Euro
Überführung zum krematorium 220 Euro
Ankleiden und Einbetten des Verstorbenen 135 Euro
Desinfektionsmaterial 55 Euro
Überführung der Urne 220 Euro
Erledigung der Formalitäten (Standesamt, Telefonate, Faxe, Krematorium etc) 75 Euro
Totenschein 30 Euro
Krematorium, Einäscherung, amtsärztliche Leichenschau, Urnengemeinschaftsfeld, Urnenbeisetzung 594 Euro

Klar wissen wir, das es noch viel teurer gegangen wäre, aber nochmal: Die Verstorbene ist für uns ein wildfremder Mensch und zum Anderen wurden uns telefonisch 1300 Euro genannt. Können wir etwas gegen diese Rechnung machen? Freue mich über eine Hilfestellung und bedanke mich von vielmals vorab.

Mit besten Grüßen

Um es gleich vorneweg zu sagen, ich denke nicht, daß Sie da viel machen können.
Ich sage jedem immer wieder, daß er sich vor der Auftragserteilung eine schriftliche Kostenaufstellung geben lassen soll, und zwar über ALLE anfallenden Kosten.

Das problem ist nämlich, daß sich mündliche Zusagen im Nachhinein nicht beweisen lassen. Außerdem wird der Bestatter sich darauf berufen, nur seine eigenen Kosten und die vorhersehbaren Grabkosten genannt zu haben. Er zieht sich dann auf den Standpunkt zurück, daß da ja immer noch unwägbare Kosten hinzu kommen, die er entweder damals noch nicht kannte, oder nach denen Sie nicht gefragt hätten.

Bestattungskosten setzen sich immer aus vielen teilweise sehr überschaubaren Beträgen zusammen.
Grundsätzlich müssen aber zwei Arten von Kosten unterschieden werden:

  1. die Kosten des Bestatters
  2. die weiteren Kosten (Friedhof, Kirche, Ämter, hoheitliche Gebühren)

Meine Einschätzung zur Abrechnung des Bestatters:

In diesem Fall betragen die Kosten des Bestatters ca. 1.438,- €
Dieser Betrag ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, er entspricht dem Branchendurchschnitt und liegt eher am unteren Ende des mittleren Bereichs. Mir fällt die Überurne für 59 € auf, die nicht notwendig gewesen wäre, weil bei einer anonymen Bestattung ohne weiteres auch die Originalurne des Krematoriums, die sogenannte Aschenkapsel, hätte verwendet werden können. Eine Über- oder Schmuckurne hat nur zierenden Charakter.

Ansonsten erscheint mir keiner der angesetzten Preise als utopisch hoch. Es wurde auch -abgesehen von der Urne- nichts berechnet, was nicht jeder andere auch berechnet hätte.
Etwas leicht hoch erscheinen mir die Überführungskosten, aber ich kenne die gefahrenen Kilometer und Entfernungen nicht.

So gesehen ist nicht die Rechnung zu hoch, sondern der am Telefon genannte Preis von rund 1.000 € war zu niedrig.

Auch die Kosten, die als weitere oder durchlaufende Kosten berechnet werden, sind ortsübich und schlüssig.
Die am Telefon genannten 299 € bezogen sich auf ein anonymes Urnengemeinschaftsgrab. Die restlichen Kosten sind die üblichen Bestattungskosten einer Kommune und auch nicht zu beanstanden.

Abschließend bleibt mir zu sagen, daß der Bestatter eindeutig am Telefon seine Preise zu niedrig ausgerufen hat.
Zu den 299 € für das Grab sind ja nur noch ca. 300 € Krematoriums- und Friedhofsgebühren hinzugekommen, also hätte seine Rechnung eigentlich nur um die 1.700 € ausmachen dürfen.

Das hätten Sie sich per Mail oder Fax schriftlich geben lassen müssen, dann hätten Sie jetzt was in der Hand, auf das Sie sich berufen können.
Aber nochmal: Rechnet man anders herum und nimmt die genannten ca. 1.300 € als Grundlage, und zieht davon jetzt die 594 € Krematoriums- und Friedhofsgebühren, sowie die 30 Euro für den Totenschein ab, bleiben nur 676 € für den Bestatter übrig. Für den Preis kann nun auch wieder niemand eine Bestattungsdienstleistung erbringen.

Ich möchte Ihnen da um Himmels Willen keine Schuld zuweisen. Ich kann mir gut vorstellen, wie es einem geht, wenn man aus heiterem Himmel die Bestattungskosten für eine beinahe vergessene Person zahlen soll. Aber ich schätze, Sie werden kaum etwas machen können. Die Rechnung ist nicht überzogen, es addiert sich eben alles zu einer höheren Summe.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
Falls noch Fragen offen sind, schreiben Sie mir ruhig.

Beste Grüße

Peter Wilhelm

Hashtags:

Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:

#Beerdigung #beisetzung #Bestatter #bestattung #bestattungskosten #kosten #rechnung #überteuert #zu hoch #zu teuer

Lesezeit ca.: 6 Minuten | Tippfehler melden


Hilfeaufruf vom Bestatterweblog

Das Bestatterweblog leistet wertvolle Arbeit und bietet gute Unterhaltung. Heute bitte ich um Deine Hilfe. Die Kosten für das Blog betragen 2025 voraussichtlich 21.840 €. Das Blog ist frei von Google- oder Amazon-Werbung. Bitte beschenke mich doch mit einer Spende, damit das Bestatterweblog auch weiterhin kosten- und werbefrei bleiben kann. Vielen Dank!




Lesen Sie doch auch:


(©si)