Frag doch den Undertaker

Hohe Sterbegeldversicherung – hohe Bestatterrechnung

Hallo Undertaker,
mein inzwischen verstorbener Vater hatte einen Vorsorgevertrag abgeschlossen.
Der Posten für den Kiefernsarg, Deckengarnitur, Wäsche, Überführung und Träger, Einkleiden, Einbetten, Erledigung aller Formalitäten wurde mit ca. 2.100 Euro veranschlagt. Jetzt taucht in der Rechnung allerdings eine Eichenvolltruhe (war so nicht verabredet) mit 2150 Euro auf. Die o.g. Kostenpunkte kommen noch hinzu (Gesamtsumme ca. 3.010 €).
Meines Wissens nach, sind Vorsorgeverträge rechtsverbindlich und die Bestatter dürfen sich diese, nachdem festgestellt wird, dass zusätzliche Gelder (Sterbegeld) fliessen, nicht schön rechnen, bzw. Leistungen abrechnen, die vom Verstorbenen zu Lebzeiten gar nicht gewünscht wurden.
Ich bedanke mich im Voraus für die Antwort.
LG C.

Ja, das ist ein etwas häufiger zu beobachtendes Verhalten. Korrekt ist es natürlich nicht.
Du hast Recht, so wie es im Vorsorgevertrag festgelegt worden ist, so hat der Bestatter hinterher auch abzurechnen. Haben die Hinterbliebenen noch Sonderwünsche oder liegt der Fall dann in der Realität anders als vorausgeplant, kann es zu Preisabweichungen kommen.

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Für die Unwägbarkeiten hat der Bestatter bei der Formulierung der Vorsorge selbst Sorge zu tragen. Ein guter Bestatter rechnet immer den ungünstigsten Fall aus, also mit Nachtzuschlägen, teuren Winterblumen etc.
Bleibt dann etwas übrig, so fließt das in den Nachlass.
Ist tatsächlich noch ein offener Rest übrig, den die Angehörigen bezahlen müssten, so sollte dieser Rest sehr klein und nachvollziehbar sein. 10% der Rechnungssumme können das durch aktuelle Entwicklungen auch schon mal sein.

Etwas anderes ist es, wenn die Angehörigen durch eigene Sonderwünsche die Rechnung selbst nach oben getrieben haben, dann kann der Bestatter natürlich nicht den Mehraufwand aus eigener Tasche bezahlen, soviel ist klar.

Hat ein Verstorbener keine Hinterbliebenen und hat der Bestatter klug und korrekt etwas zuviel in die Vorsorge geschrieben um auf der sicheren Seite zu sein, dann wird er dem Verstorbenen ein paar Blümchen mehr gönnen oder den restlichen Betrag von sagen wir 150 Euro anderswo in der Abrechnung unterbringen, indem er dem Verstorbenen sonst noch etwas mit auf den Weg gibt. Das wird manchmal so gemacht, damit in solchen Fällen die Rechnung einfach aufgeht und keine komplizierte Abrechnerei mit dem nun als Erbe auftauchenden Fiskus angefangen werden muss.

Die Versuchung ist allerdings auch recht groß, genau so viel abzurechnen, wie zur Verfügung steht, wenn der Bestatter sieht, daß aus der Sterbegeldversicherung bedeutend mehr herauskommt, als die Vorsorge ausmacht.
Ich plädiere ja immer dafür, eine Sterbegeldversicherung etwas höher abzuschließen, damit außer für die reinen Bestattungskosten auch noch etwas Geld für das Kaffeetrinken, den Grabstein und die Haushaltsauflösung übrig bleibt. Und wenn dann noch Eintausend oder Zweitausend Euro für die erben übrig sind, werden die sich auch darüber freuen.
Manche Bestatter sehen aber nur die effektive Zahl und auf einmal fallen ihnen zig Gründe ein, warum sie in der Abrechnung exakt diesen Betrag beanspruchen.

Das ist nicht korrekt. Vertrag ist Vertrag. Gibt es über die Lieferung eines hochwertigen Eichensarges anstelle eines günstigen Kiefernsarges keinen Auftrag und gibt es hierfür keine zwingenden Gründe, dann bleibt der Bestatter auf dieser Mehrleistung sitzen. Ich würde hier einen Anwalt einschalten.

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