Frag doch den Undertaker

Ich will, dass meine Grossmutter zum Grossvater ins Grab kommt

orgel

Hallo lieber Undertaker,

nachdem ich nun gerade bereits meine Buchbestellung aufgegeben habe, ist mir, obwohl ich mich sonst eigentlich nicht zu Wort melde, doch tatsächlich noch eine Frage bezüglich der Urnenbeisetzung meiner Großmutter eingefallen, die ich dir gerne stellen möchte.

Das Grab meines Großvaters läuft in zwei Jahren ab. Vor zwei Wochen ist auch die Großmutter verstorben. Geregelt wurde zuletzt alles vom ältesten Sohn (also einem meiner Onkel), auch Bestattungsangelegenheit.
Nun ist meine Großmutter nicht bei ihrem Mann im Familiengrab beigesetzt worden, sondern im Familiengrab der Frau meines Onkels, sozusagen bei wildfremden Menschen. Die fünf noch lebenden Kinder haben die Kosten für die Verlängerung des Grabes meines Großvaters nicht übernommen.

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Kann ich nun als Enkelkind und mal abgesehen vom Finanziellen, rein theoretisch auf eigene Faust das Grab meines Großvaters für 20 Jahre neu erwerben und meine Großmutter umbetten lassen?
Hätte ich das Recht dazu, obwohl andere nähere Angehörige noch leben und dies nicht wollten? Ich hatte mir eigentlich vorgestellt, vielleicht selber auch einmal in diesem Grab beigesetzt werden zu wollen. Vielen Dank schon einmal für die Beantwortung der Frage!

Liebe Grüße aus Nürnberg und mach weiter so mit der tollen „Aufklärungsarbeit“!

Das wird aus verschiedenen Gründen nicht gehen.
Zwar fragen die Friedhofsbehörden bei der Bestellung eines Grabes nicht unbedingt nach den verwandtschaftlichen Verhältnissen, sondern nehmen einfach das Geld von dem der es bezahlt, jedoch folgt man damit nur pragmatischen Gesichtspunkten und schafft keine Rechtsverbindlichkeit.

In Eurem Fall haben sich die Bestattungspflichtigen und damit auch Bestattungsberechtigten für ein Grab entschieden und hierfür offenbar auch die Kosten übernommen. Damit ist die Großmutter korrekt beigesetzt worden. Der Bestattungspflichtige hat sein Recht in Anspruch genommen, das Grab auszuwählen und ist seiner Pflicht nachgekommen, die Kosten zu bezahlen.

Im Nachhinein ist es nun vermutlich nahezu unmöglich, eine Umbettung zu bewirken. Die Behörden folgen Anträgen auf eine Umbettung nur in wirklich ernsten und wichtigen Gründen. Einfach so, weil die Angehörigen sich umentschieden haben, wird man einem solchen Antrag kaum statt geben.

Natürlich verstehe ich Deine Beweggründe und wahrscheinlich wäre die von Dir angestrebte Vorgehensweise auch besser, aber das sehen die anderen Angehörigen offenbar anders. Man hätte das vorher klären müssen und dann natürlich auch jemanden finden müssen, der die Kosten für die Verlängerung des Großvatergrabes und die Grabpflege übernimmt.

Viele Familien entscheiden so, wie es Deine Onkel getan haben.
Man sagt sich, daß der alte Großvater nunmehr sowieso vergangen ist, daß die Leute im Jenseits oder so sowieso zusammenfinden und daß sie ja wenigstens auf dem selben Friedhof liegen usw.
Dem gegenüber stehen halt eben doch nicht unbeträchtliche Kosten für Grabverlängerung und -pflege.

Ein Recht auf die Umbettung hast Du nicht.

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(©si)