Auslandsüberführung: Wie transportiert man eine Urne oder einen Sarg ins Ausland? Hier stehen die Antworten:
Hallo, ich weiss nicht, ob ich die Frage an die richtigen Personen richte..
Wir müssen eine Urne von Italien nach Nordamerika überführen. Können Sie uns den einfachsten und günstigsten Weg empfehlen?
Welche Transportunternehmen überführen Urnen?
Danke.
Das ist eine Frage, die mir oft gestellt wird. Auch die Frage, wer einen Sarg von A nach B (international) transportiert, wird oft gestellt.
Die sicherlich einfachste Variante der Auslandsüberführung ist die Überführung einer Urne, die oftmals ganz profan auf dem Postweg geschieht.
Hier wendet man sich am einfachsten an einen Bestatter, der das alles in die Wege leiten wird.
Er ist auch der richtige Ansprechpartner, wenn es um den „Versand“ eines Sarges geht.
Damit der Sarg auf dem Seeweg oder mit dem Schiff interkontinental transportiert werden kann, muß er sich von Sarg in ein Transportgut verwandeln. Das geschieht einmal dadurch daß in den Sarg ein Blecheinsatz eingebracht wird, in den der Verstorbene luftdicht eingelötet wird (beim Transport in manche Länder erst nach erfolgter Einbalsamierung). Desweiteren wird der komplette Sarg dann in eine Transportkiste verpackt oder (je nach Vorschriften der beteiligten Länder und Fluggesellschaften) umhüllt, daß er nicht auf den ersten Blick als Sarg erkennbar und vor Transportschäden geschützt ist.
Den Transport selbst wickeln Speditionsgesellschaften ab.
Ich habe immer mit einer örtlichen internationalen Spedition zusammen gearbeitet, die auf dem Gebiet auch viel Erfahrung hatte und stets auch Hinweise auf erforderliche Transportpapiere usw. geben konnte. Der Sarg mußte dann zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten „Gate“ am (Flug)hafen abgeliefert werden.
Das alles bezieht sich auf die Auslandsüberführung als Flugtransport.
Es hat sich nämlich für uns herausgestellt, daß der Transport dann am einfachsten ist, wenn das Ziel so weit weg wie möglich liegt. Ab Frankfurt-Flughafen wird der Leichnam zur Fracht und im Zielland wartet ein Bestatter, der sich mit den dortigen Bestimmungen auskennt.
Viel komplizierter finde ich manchmal solche Transporte mit dem Auto, z.B. aus dem Baltikum oder aus Hinterpolen oder Vormalspommern, also solche bei denen man ggfs. durch andere Länder hindurch muß, wo manchmal auch der Behördenapparat sich über die einzuhaltenden Bestimmungen uneins ist und wo das Gelingen des ganzen Projekts oft von einem ganz kleinen Rädchen im Getriebe, beispielsweise dem 89jährigen Friedhofspflegevereinsvorsitzenden, Haupttotenglockenläuter und Schlüsselwahrer abhängig ist.
Hier finde ich es viel praktischer, für die Auslandsüberführung ein Fachunternehmen zu beauftragen. Es gibt hervorragende Firmen, die sich auf den nationalen und internationalen Leichentransport spezialisiert haben und die sich bestens mit allen Bestimmungen auskennen.
Da hat man als Bestatter am wenigsten Arbeit und kann sicher sein, daß alles kompetent und zuverlässig abgewickelt wird.
Ich habe in diesem Artikel hier schon im Jahr 2009 auf zwei renommierte Firmen aufmerksam gemacht, es sind dies Laco/Lahnstein und die Firma Speckmann.
LINK
Hinweise zur gesetzlichen Regelung
Gemäß dem Internationalen Abkommen über die Leichenbeförderung vom 10.02.1937 (RGBl. 1938 II S. 199) gelten für die Staaten, die dem Abkommen beigetretenen sind bestimmte Regeln, wie bei der Überführung/dem Transport von Leichen über die Landesgrenzen hinaus zu verfahren ist.
Zum Beispiel darf eine Leiche immer nur dann über die Landesgrenze transportiert werden, wenn ordnungsgemäß ein Leichenpaß ausgestellt wurde. Der Leichenpaß wird von der örtlichen Ordnungsbehörde, Ortpolizeibehörde etc. (je nach Bundesland Stadt, Gemeinde oder Kreis) ausgestellt, in deren Zuständigskeitsbereich sich die Leiche befindet.
Für die Beantragung des Leichenpasses benötigt man folgende Dokumente:
1. ärztliche Bescheinigung mit Angabe der Todesursache
2. Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesbeamten über die Beurkundung des Sterbefalls1
3. die Bestätigung des Bestattungsunternehmers, daß die Leiche vorschriftsmäßig eingesargt und befördert wird.
Das Internationale Abkommen über die Leichenbeförderung (Auslandsüberführung)
Den Text des Abkommens kann man hier herunterladen.
Leichenbeförderung
Geltungsbereich
Das Abkommen ist am 01.06.1938 in Kraft getreten.
Dem Abkommen gehören derzeit folgende Staaten als Vertragsparteien an:
Ägypten
Belgien
Bundesrepublik Deutschland
Frankreich
Italien
Mexiko
Österreich
Portugal
Rumänien
Schweiz
Slowakei
Tschechische Republik
Türkei
Zaire
Liechtenstein2
Ungarn2
1 Bzw. eine vorläufige Sterbeurkunde, also die Bescheinigung des Standesbeamten, dass der Sterbefall angezeigt, aber noch nicht beurkundet werden konnte
2 (nicht beigetreten, wendet Abkommen aber an)
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
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Es gibt auch die Möglichkeit, die Urne als Handgepäck mitzunehmen, falls jemand aus der Familie den selben Weg nimmt wie der Verstorbene.
Hm, ich würde nicht unbedingt den selben Weg nehmen wollen wie der Verstorbene, jedenfalls nicht den ganzen 😉
Familienrabatt?
B. A.
Eine Stars-and-Stripes drumwickeln und das Ganze am nächsten US-Stützpunkt abgeben; die Marines erledigen den Rest. *duck*
ich hör ja schon auf