Frag doch den Undertaker

Ist die Bestatterrechnung überteuert?

Jeden Tag senden Menschen, die eine Bestatterrechnung erhalten haben, diese zur Überprüfung an mich, damit ich kostenlos eine grobe Einschätzung abgeben kann, ob die Rechnung überteuert ist oder um spezielle Fragen zu beantworten.
Heute erreicht mich die weiter unten wiedergegebene Rechnung mit dem folgenden Anschreiben:

Hallo lieber Undertaker,

ich habe mit großer Freude Ihren Blog gelesen und finde Ihre Arbeit, mit der Sis sicherlich vielen Menschen helfen, ausgesprochen gut.
Es wäre schön, wenn es mehr Menschen mit so altruistischen Zügen gäbe. Vielen Dank dafür.
Anbei finden Sie eine Rechnung, die ich für völlig übertrieben teuer empfinde.
Falls Sie die Zeite hierfür finden, möchte ich Sie bitten, sich die Rechnung anzusehen und mir folgende Fragen zu beantworten:
Ergänzend kann ich hinzufügen, dass ich der Bestatterin gesagt habe von allem nur das günstigste zu nehmen, da ich nicht über viel Geld verfüge.

Werbung

1. Kann ich etwas gegen die Rechnung unternehmen, oder muss ich sie hinnehmen wie sie ist?
Ich habe im Augenblick der Trauer keinen Kostenvoranschlag verlangt sondern eine blank Unterschrift geleistet.
Speziell der Sarg der angeblich die einfachste Ausführung sein soll, kostet sagenhafte 660 Euro, ist das nicht Wucher?
2. Gibt es soetwas wie vereidigte Gutachter, denen man solche Rechungen zur Prüfung geben kann, oder kann/soll man damit zu einem Anwalt und wenn ja, wie finde ich eine solche Person?
3. Mündlich wurden mir Kosten in Höhe von 3000-3500 Euro zugesagt. Jetzt sind es 3800 geworden.
4. Kann ich die Rechnung an die Stadt einfach selbst bezahlen, damit die Bestatterin kein Druckmittel mehr hat?
5. Ich habe einen Freund gebeten sich einen Kostenvorschlag geben zu lassen um einen Vergleich bei jemanden zu haben der nicht so dumm wie ich war und eine blanko-Unterschrift gegeben hat.
Da ich davon ausgehe, dass dieser Kostenvoranschlag wesentlich günstiger ausfallen wird, stellt sich die Frage, ob dies dann evtl. vor Gericht anwendbar wäre.
6. Vor 3 Jahren habe ich meinen Vater verloren, der eine ähnliche Beerdigung erhalten hat. Damals sind die Kosten bei einem anderen Bestatter rund 1000 Euro niedriger ausgefallen, bei gleicher Leistung.

Vielen herzlichen Dank für Ihre Bemühungen
P.

rechnung310113

Ich habe mir die Rechnung angesehen und finde sie nicht überteuert. Von Wucher kann gar keine Rede sein. Wenn unverbindlich, mündlich ein Maximalpreis von 3.000 – 3.500 € genannt wurde, sind 3.800 € ein durchaus angemessener Preis, da meist bei den mündlichen Vorverhandlungen der exakte Umfang der zu erbringenden Dienstleistung noch nicht abzusehen ist.

Der große Fehler den Sie begangen haben, ist der, daß Sie keine schriftliche Auftragsbestätigung eingefordert haben. Aber selbst wenn Sie diese bekommen und erhalten hätten, wäre sie vermutlich ebenfalls in dem beschriebenen Rahmen von rd. 3.500 € gewesen und dann wären noch Kühlung und andere Kosten hinzu gekommen, die dann unterm Strich die rd. 3.800 € ausmachen.

MAN GIBT KEINE BLANKO-UNTERSCHRIFT WENN ES UM SO VIEL GELD GEHT!

Zu Ihren Fragen im Einzelnen:

1. Kann ich etwas gegen die Rechnung unternehmen, oder muss ich sie hinnehmen wie sie ist?

Um es gleich vorweg zu sagen: Ich fürchte, Sie müssen die Rechnung so hinnehmen, wie sie ist. Die Bestatterin hat Ihnen mündlich einen Preis genannt, der im Maximum nur um rd. 10 % überschritten wurde. Das kann auf Unwägbarkeiten zurückzuführen sein.

Ich habe im Augenblick der Trauer keinen Kostenvoranschlag verlangt sondern eine blank Unterschrift geleistet.

Der Trauer alle Ehre, aber es geht um viel Geld, da nutzt einem blankes Vertrauen nichts, man läßt sich etwas Schriftliches mitgeben. Wobei ich nochmals anmerken möchte, daß das in diesem Fall nicht viel ausmachen würde, da die Bestatterin den mündlich grob genannten Preis nur unwesentlich überschritten hat, wobei es natürlich im Auge des Betrachters liegt, was ‚unwesentlich‘ ist. Das gebe ich gerne zu.

Speziell der Sarg der angeblich die einfachste Ausführung sein soll, kostet sagenhafte 660 Euro, ist das nicht Wucher?

Haben Sie sich denn den Sarg nicht ausgesucht? Hat man Ihnen keinen Sarg gezeigt? Gab es keine Preisschilder? War im Katalog nicht der Preis abgedruckt?
Knapp 660 Euro für einen schlichten Sarg sind nicht zu viel. Es gibt günstigere Modelle, beispielsweise auch rohe, unbehandelte Särge. Ob der von Ihnen beauftragte Bestatter noch günstigere Särge in halbwegs ansprechender Ausführung hat, als diesen zu knapp 660 Euro, das kann ich nicht wissen. Dafür schaut man im Beratungsgespräch den Katalog durch und sucht sich den entsprechenden Sarg aus.
Bei 660 Euro von „Wucher“ zu sprechen, halte ich für verfehlt. Ich war neulich erst in einem Bestattungshaus in einer Großstadt, da kostete das günstigste Modell 1.200 Euro.

2. Gibt es soetwas wie vereidigte Gutachter, denen man solche Rechnungen zur Prüfung geben kann, oder kann/soll man damit zu einem Anwalt und wenn ja, wie finde ich eine solche Person?

Hierzu müßte man sich an den Bundesverband der Bestatter, falls vorhanden an eine Innung oder an die Handwerkskammer wenden. Ich befürchte aber, daß man dort zu keinem anderen Ergebnis kommen wird, als ich.
Es steht Ihnen natürlich frei, sich anwaltlicher Beratung zu versichern, aber ich vermute einmal, daß auch ein vernünftiger Anwalt hier keinen Ansatzpunkt finden wird, um den Preis zu mindern.

3. Mündlich wurden mir Kosten in Höhe von 3000-3500 Euro zugesagt. Jetzt sind es 3800 geworden.

Wer schreibt, der bleibt. So sagt es der Volksmund. Ohne schriftliche Auftragsbestätigung stehen nur die grob genannten 3.000 – 3.500 Euro im Raum, die so weit von 3.800 Euro nicht entfernt sind.

4. Kann ich die Rechnung an die Stadt einfach selbst bezahlen, damit die Bestatterin kein Druckmittel mehr hat?

Das könnte man theoretisch machen, aber es könnte zu einer Doppelzahlung führen, wenn die Bestatterin das inzwischen in Ihrem Auftrag, den Sie ja blind unterschrieben haben, erledigt hat. Wäre dann etwas gewonnen?
Wo sehen Sie das Druckmittel?

5. Ich habe einen Freund gebeten sich einen Kostenvorschlag geben zu lassen um einen Vergleich bei jemanden zu haben der nicht so dumm wie ich war und eine blanko-Unterschrift gegeben hat.
Da ich davon ausgehe, dass dieser Kostenvoranschlag wesentlich günstiger ausfallen wird, stellt sich die Frage, ob dies dann evtl. vor Gericht anwendbar wäre.

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Auch das sagt der Volksmund und hat vermutlich ebenso recht wie im obigen Satz. Der Freund müßte ein Bestattungshaus gleicher Art finden, das exakt die gleichen Leistungen anbietet.
Wenn Sie bei Malermeister A ein Zimmer renovieren lassen und er vorher sagt, das könne so ungefähr 300-350 Euro kosten und dann 380 Euro verlangt; dann können Sie auch nicht einen Freund einen billigeren Maler B suchen lassen und Maler A mit dem günstigeren Angebot vor Gericht zitieren. Der Richter würde Ihnen vermutlich sagen, Sie hätten dann doch gleich zu Maler B gehen können.

Außerdem sind Bestatterpreise nicht so leicht vergleichbar. Es gibt kein Verzeichnis, in dem steht, daß diese oder jene Dienstleistung so und so viel kostet oder kosten darf.
Der eine nimmt, wie in diesem Fall, rund 261 Euro für die gesamten Erledigungen, dafür liegt dann der Preis für den Sarg bei 659 Euro. Der nächste Bestatter kommt mit 161 Euro für die Erledigung aus, dafür kosten dann Sarg und Urne jeweils 50 Euro mehr.
Vielleicht findet man auch einen Kollegen, der nur 61 Euro für die Erledigung nimmt, dafür kosten dann dort die Überführungen insgesamt 200 Euro mehr. Unter dem Strich hätte man aber bei allen die gleiche Endsumme auf der Rechnung.

6. Vor 3 Jahren habe ich meinen Vater verloren, der eine ähnliche Beerdigung erhalten hat. Damals sind die Kosten bei einem anderen Bestatter rund 1000 Euro niedriger ausgefallen, bei gleicher Leistung.

Anderer Bestatter – andere Preise.
Drei Jahre sind drei Jahre, nichts wird billiger.
In drei Jahren wird es wieder mehr kosten.

Doch zur Rechnung:

Sie fragen, was eine Deckengarnitur (zu knapp 100 €) ist. Das sind Kopfkissen und Decke zur Einbettung des Verstorbenen im Sarg. Haben Sie sich das nicht ausgesucht?
Der Vermerk bei der Schmuckurne darüber „wie ausgesucht“ deutet doch darauf hin, daß die Bestatterin nicht einfach irgendwelche Dinge genommen hat, sondern Sie als Kunde diese ausgewählt haben.
Wenn man wirklich sparen möchte, wäre die Schmuckurne überflüssig gewesen.

Die Sterbefallbeurkundung beim Standesamt (40 Minuten) zu 50,30 Euro ist sehr günstig, da habe ich schon 120 Euro gelesen und mehr.
Falls sich die Anmerkung „für 30-40 Min.) auf das Beratungsgespräch bezieht:
Insgesamt liegen die Kosten für die „Erledigung der Formalitäten“ bei ca. 261 Euro. Auch das sehe ich als zwar nicht gerade besonders günstig aber durchaus branchenüblich an.

Auch an den übrigen Preisen kann ich nichts entdecken, was darauf hindeutet, daß hier überzogen abgerechnet wurde oder viel zu teure Preise genannt wurden. Die Eigenleistungen des Bestatters sind sogar eher im unteren Preissegment anzusiedeln.

Was mir auffällt sind die Positionen „Sozialabgaben“ und „Archivierung der Akte nach HGB“. Das sind meines Erachtens Positionen zu deren Erbringung der Kaufmann sowieso aufgrund bestehender Gesetze verpflichtet ist und die meiner Meinung nach nicht gesondert in der Rechnung aufgeführt werden sollten. Ich sehe aber hier ausdrücklich trotzdem keinen Grund der Anfechtbarkeit, weil selbst bei Weglassung dieser Formulierungen die Kostenposition angemessen und zu begleichen wäre.

Was können Sie tun?

Ich hätte kein gutes Gefühl dabei, Ihnen zu raten, die Rechnung nicht zu begleichen oder anzufechten. Ich befürchte, daß Ihnen das nur weitere Kosten und Unannehmlichkeiten einbringen würde, Sie aber am Ende die Rechnung trotzdem bezahlen müßten.
Sofern Ihnen die Bezahlung der Rechnung schwer fällt, was durchaus nichts Seltenes oder Schlimmes ist, würde ich lieber die Bestatterin aufsuchen und klipp und klar sagen, daß man die Rechnung nicht auf einmal begleichen kann. Vereinbaren Sie eine Ratenzahlung!

Was hätte man tun können?

Vorsorgen, vorsorgen, vorsorgen!
Sterbegeldversicherung, Sterbegeldversicherung, Sterbegeldversicherung!

Ich kann es nicht oft genug sagen.

Aber nicht immer hat man die Möglichkeit, so frühzeitig in das Geschehen einzugreifen und steht dann als Angehöriger eben ohne Vorsorge und finanzielle Absicherung da, wenn es zu einem Sterbefall kommt.

In einem solchen Fall sollte man sich nicht von der Trauer übermannen lassen und falls man doch kopflos wird, einen Freund bitten, einem bei der Abwicklung mit dem Bestatter zur Seite zu stehen.
Rufen Sie mehrere Bestatter an und fragen Sie nach den Preisen. Besuchen Sie trotz der Umstände mehrere Bestatter und lassen Sie sich ein schriftliches Angebot mitgeben.
Es können ruhig einige Stunden vergehen, bevor man seine Entscheidung fällt. Prüfen Sie die Angebote, sprechen Sie mit Bekannten und Verwandten darüber, ja, auch wenn man in Trauer ist und der Verstorbene noch unversorgt ist!
Dann erst fällen Sie eine Entscheidung.
Beim Bestatter muß man eindeutig seine Wünsche äußern, immer wieder nachfragen, nachhaken und nachbohren. „Kommt da noch was dazu? Was entstehen sonst noch für Kosten? Ist das jetzt alles? Können wir einen Festpreis ausmachen?“
Man kann auch handeln! Wenn der Bestatter ein Angebot über 3.800 Euro vorlegt, kann man ohne weiteres einfach mal den Betrag 3.200 Euro in den Raum werfen und die Hand ausstrecken. Man glaubt nicht, wie oft der Bestatter dann 3.500 sagt und einschlägt.
Das muß nicht klappen, man ist ja nicht auf dem Pferdemarkt, aber auch Bestatter sind Kaufleute und einen Rabatt zu verlangen oder anzubieten, ist keine Schande.

Bitte verzeihen Sie, daß ich nicht auf den Zug aufspringe und „Juchu, ein Abzocker!“ rufe.
Viele, die bei einer solchen Rechnung um ihre Meinung gebeten werden, tun das. Sie tun das aber, um eventuell ein Mandat zu bekommen oder um mit der Schlagzeile „Abzocker“ billigen Klamauk in der Presse zu treiben.
Ich möchte Sie gut und umfassend beraten und Sie nicht ins offene Messer laufen lassen.

Nachtrag:

Insgesamt ist bei der Rechnung aber auch noch zu berücksichtigen, daß die reine Bestatterleistung bei rund 1.890 Euro liegt.
Der Rest, und das ist immerhin rund die Hälfte der Gesamtsumme, entfällt auf die Friedhofsgebühren der kath. Gemeinde und die Kremierungskosten, Blumen und Urkunden.
Das sind Gebühren, die der Bestatter nicht oder nur geringfügig beeinflussen kann, denn sie entstehen entweder stets in dieser Höhe oder sind von den (Grab-)Wünschen der Angehörigen abhängig.

Wenn man nun berücksichtigt, daß der Kunde in diesem Fall eine Schmuckurne für 175 Euro ausgesucht hat, 50,50 Euro für einen Talar statt einem Nachthemd o.ä. ausgegeben hat u.s.w., liegt die Rechnung des Bestatters etwa auf dem Niveau der günstigen Bestattungen, wie man sie auch im Internet als angebliche Tiefpreisangebote buchen kann. Nur steht da eben eine ganz kleine Fußnote dabei: „zzgl. Friedhof, Gebühren und Arztkosten usw.“.

Was ist insgesamt von der Rechnung zu halten?

Der Endpreis geht nach meinem Dafürhalten in Ordnung.
Der Bestatter bemüht sich um Transparenz und schlüsselt alle Dienstleistungen so gut wie möglich auf.
Hierbei schießt er meines Erachtens sogar etwas über das Ziel hinaus. Er listet zu viele Selbstverständlichkeiten auf, schreibt zu viele erklärende Details auf die Rechnung, was den Kunden dann wieder eher verwirrt.
Hier täte es gut, einige Punkte lieber zusammenzufassen. Das tun aber viele Kollegen deshalb nicht, weil sie lieber viele kleine Beträge auf der Rechnung haben, als einige wenige große.
Das Meiste das nach den Bindestrichen auf der Rechnung steht, hätte ich lieber weggelassen und die Erledigungen der Formalitäten in einer Position zusammengefasst.
Aber das ist natürlich auch eine Frage der verwendeten Software. Meiner Meinung nach ist keine Bestattersoftware so richtig gut bzw. werden die meisten Programme nicht wirklich richtig gut bedient.

Bildquellen:


    Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

    Keine Schlagwörter vorhanden

    In „Frag doch den Undertaker!“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
    Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

    Lesezeit ca.: 16 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 31. Januar 2013 | Revision: 8. Dezember 2015

    Hilfeaufruf vom Bestatterweblog

    Das Bestatterweblog leistet wertvolle journalistische Arbeit und bietet gute Unterhaltung. Heute bittet das Bestatterweblog um Ihre Hilfe. Es fehlen in diesem Jahr noch etwa € 8.500,- um den Server, IT, Redaktion und um die anderen Kosten zu decken. Bitte beschenken Sie uns mit einer Spende, sonst müssen wir in Zukunft die meisten Artikel kostenpflichtig bereitstellen. Das wäre schade, auch weil das weitere unkreative Arbeiten erfordert, die wir zeitlich kaum stemmen wollen. Vielen Dank!




    Lesen Sie doch auch:


    Abonnieren
    Benachrichtige mich bei
    17 Kommentare
    Inline Feedbacks
    Alle Kommentare anzeigen
    Klara
    11 Jahre zuvor

    Vielen Dank, lieber Tom, für diese umfassende Auseinandersetzung mit der Rechnung. Ich hatte dir vor drei Monaten auch eine zu gesandt, vielleicht erinnerst du dich noch?

    ich finde es gut dass du nicht auf den Zug aufspringst und klar deine Meinung sagst. Das hilft dem Anfrager mehr als hohles Geplapper.

    wool
    11 Jahre zuvor

    Danke, dass auch einmal ein Beispiel gezeigt wurde an dem wenig/nichts zu beanstanden war.
    Und ich denke es sollte jedem klar sein, dass bis zu 10% mehr (trotz Kostenvoranschlag) i.d.R. nicht anfechtbar sind. (Wie schon oben erklärt.)

    Man muss auch mal die Kirche im Dorf lassen…

    Besserwisser
    11 Jahre zuvor

    Der abgesprochene Preis liegt 300% über dem Erfahrungswert und das Problem liegt an der 10% Abweichung vom Kostenvoranschlag?

    Name
    Reply to  Besserwisser
    11 Jahre zuvor

    1000 Euro billiger als 3800 Euro – 3800 statt 2800 sind keine 300% mehr

    wool
    Reply to  Besserwisser
    11 Jahre zuvor

    Richtig erkannt, denn der Kostenvoranschlag ist entscheidend für eventuelle Regressansprüche, auch wenn der mündlich ausgesprochen wurde.
    Problem bei mündl. Angeboten ist jedoch weiterhin, dass der „Kläger“ das irgendwie beweisen muss, was abgesprochen war.

    Wenn der „Erfahrungswert“ hier ausschlaggebend wäre, könntest Du auch zur nächsten Tankstelleund sagen vor drei Jahren war das Benzin aber noch billiger.
    Selber Käse andere Schachtel.

    Btw. wir haben hier schon so manche Rechnung gesehen und eine für 1000 EUR war eher selten dabei, wenn es eine ordentliceh „Leich“ war. Es ist also fraglich ob der hier genannte „Erfahrungswert“ evtl. trügerisch ist.

    wool
    Reply to  wool
    11 Jahre zuvor

    Jetzt hab ich mich zu dem Selben Fehler hinreissen lassen…
    2800 EUR ist natürlich der „Erfahrungswert“…

    Bert
    11 Jahre zuvor

    >> Man kann auch handeln! Wenn der Bestatter ein Angebot über 3.800 Euro vorlegt, kann man ohne weiteres einfach mal den Betrag 3.200 Euro in den Raum werfen und die Hand ausstrecken. Man glaubt nicht, wie oft der Bestatter dann 3.500 sagt und einschlägt.<<

    Das wäre auch mein Vorschlag. Wucher ist es zwar nicht, aber der Schreiber sollte den Bestatter an seine mündliche Zusage erinnern und 3200 oder 3300 Euro vorschlagen. Es tut schließlich auch dem Ruf des Bestatters (oder eines jeden Kaufmanns) nicht gut, wenn er sich nicht an seine Zusagen hält, selbst wenn diese nur mündlich getroffen wurden.

    Hoizwurm
    11 Jahre zuvor

    Mich würde ja interessieren was die Kath. Kirchengemeinde für die 1280.- Euro geleistet hat. Nicht das ich da jetzt gegen die Kirche schimpfen will, aber der Betrag ist meiner Erfahrung nach ziemlich hoch.
    Die anderen Positionen finde ich im Großen und Ganzen normal und angemessen.

    Dave B
    Reply to  Hoizwurm
    11 Jahre zuvor

    Pfarrer, Kapelle und Stellplatz der Urne im katholischen Friedhof?

    Reply to  Hoizwurm
    11 Jahre zuvor

    Siehe Nachtrag im Artikel.

    Willi
    11 Jahre zuvor

    Hallo, SEHR! gründliche und sachliche Auseinandersetzung mit den einzelnen Rechnungspositionen. Für diese – übrigens kostenlos geleistete – Arbeit von Tom gebührt im immer wieder großer Dank, denn das hilft vielen Leuten! Zur Rechnung selbst; wenn man berücksichtigt dass mehr als 1/3 ja gar keine Kosten des Bestatters sind, sondern nur durchgereichte Kostenblöcke von anderen (wenn man die Kremierung noch in die externen Kostenblöcke nimmt sogar die Hälfte), dann ist die reine Bestatterrechnung ja auch wieder etwas anders zu sehen. Was mir angenehm an dieser Rechnug auffällt ist, dass die erbrachten Leistungen sehr detailliert aufgeschlüsselt sind und somit recht gut erkennbar wird wofür das Geld gebraucht wird. Und keine der Einzelpositionen erweckt auch nur den Anschein, wirklich überteuert zu sein. Wie Tom schon bemerkte, ein paar Formulierungen sind unglücklich (insbesondere der Verweis auf die Aktenarchivierung) da diese Aufgaben zwingend durch das Unternehmen zu erbringen sind und nicht individuell für den Kunden erbracht werden, aber die Kosten fallen an und müssen sonst ja woanders untergebracht werden. Auch sind diese Kostenpositionen ja recht klein. Alles in allem zwar… Weiterlesen »

    scout
    11 Jahre zuvor

    Aufgrund des nächsten punktes würde ich auf die grabanmietung tippen, auch wenn es unglücklich formuliert wurde

    Smilla
    11 Jahre zuvor

    Selten so eine detaillierte Rechnung gesehen. Ist doch völlig in Ordnung.

    Mic
    11 Jahre zuvor

    Ich möchte mich auch einfach mal bedanken, dass man so eine detailliert aufgeschlüsselte Rechnung zu sehen bekommt. Das schafft doch gleich noch mal ein anderes Verständnis dafür, dass der gute Tom immer für die „Sterbeversicherung, Sterbeversicherung, Sterbeversicherung“ trommelt :-).

    Mic
    Reply to  Mic
    11 Jahre zuvor

    Huch, ich meine natürlich „Sterbegeldversicherung“, gegen den Tod kann man sich noch nicht versichern, oder?

    Reply to  Mic
    11 Jahre zuvor

    Ich kann es nur noch einmal betonen, daß ich für Versicherungsabschlüsse kein Geld bekomme. Die Solidar kenne ich aus eigener Anschauung und bin gerne eine Kooperation eingegangen, die aber nicht zum Gegenstand hat, einzelne Versicherungsabschlüsse zu generieren. Einmal sah es so aus, als gäbe es da für einen spontan abgeschlossenen Vertrag eine Provision, aber das war nur die Folge des automatischen Ablaufs, da in dem Link den ich immer zur Solidar setze, ein Kürzel enthalten ist, das eine Nachverfolgbarkeit gibt, woher der Klick kommt. Unterm Strich bekomme ich also für die Abschlüsse nichts. Das soll deshalb noch einmal ausdrücklich betont werden, weil so auch deutlich wird, wie wichtig mir das Thema ist. Ich habe so viele Leute vor mir sitzen gehabt, die nicht mehr ein noch aus wußten, als ich ihnen die zu erwartenden Kosten nannte. Mit einer sehr preisgünstigen Sterbegeldversicherung kann man sich vor diesem Dilemma schützen. Dabei ist es wichtig, daß man keinen Versicherungskonzern nimmt, der das ganze erste Jahr oder so von den ganzen Einzahlungen nur die Provisionen und Abschlußgebühren finanziert, sondern… Weiterlesen »

    Bescheid
    11 Jahre zuvor

    Manche Leute können wohl nicht lesen….

    Ich gehe mal her und nehme die ganzen gebühren weg (Kirchengemeinde)
    Das sind ja nur durchgereichte Kosten, so dann noch Mehrwertsteuer weg weil da hatt auch der Bestatter nichts von sondern nur unser Staat !!!!

    Bleiben für mich 1.965,71 Euro So wenn ich jetzt noch die Kosten des Krematoriums abziehe hatt der Bestatter ja nicht selber gemacht. (-498 Euro)

    Bleiben 1.467,71 Euro …..wenn ich jetzt noch die Schmuckurne abziehe die Sie ja rausgesucht haben müssen !!! ( -175 Euro )
    Bleiben 1.292,71 Euro

    Eine Sozialbestattung in unsere Gegend kostet 1.100 Euro
    Hier also von Wucher zu sprechen finde ich eine Frechheit




    Rechtliches


    17
    0
    Was sind Deine Gedanken dazu? Kommentiere bittex