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Frag den Bestatter

Aschekapseln, zerfallen die?

Eine immer wiederkehrende Frage beschäftigt einen Leser:

Wir haben auf Ihrer Seite einen Text über Pappurnen gefunden, die leicht verrotten. Aber wie ist es um die Verrottbarkeit der Aschenkapsel bestellt? Aus welchem Material besteht eine solche? Und können Sie mir sagen, ob Urnen überhaupt in einem Erdgrab bestattet werden können oder nur in einer Urnenmauer beispielsweise?

Urnen dürfen selbstverständlich auch in der Erde bestattet werden. Man unterscheidet die Aschenkapsel, in der sich unmittelbar die Totenasche befindet, und die umhüllende Schmuckurne.
Manchmal werden auch Kombinationen verwendet, sodaß bereits die Aschenkapsel so gestaltet ist, daß man auf eine schmückende Überurne verzichten kann.
Sehr viele Verstorbene werden sowieso nur in der Aschenkapsel beigesetzt. Die Aschenkapseln sind nicht häßlich oder schlecht, sie sind nur zweckmäßig. Wirklich notwendig oder zwingend vorgeschrieben sind Überurnen nicht.

Die Frage der Vergänglichkeit der Aschenkapseln ist schon oft gestellt worden und ich beantworte sie stets mit einem freundlichen „kommt darauf an“.

Aschenkapseln sind überwiegend aus Metall und können im Boden zerfallen. Nach Ablauf einer gewissen Zeit sollte auch von ihnen nicht mehr übrig sein. Wie lange das dauert und ob der Zerfall überhaupt eintritt, hängt im wesentlichen von den Bodenverhältnissen ab.
Aber selbst wenn von der Urne oder der Kapsel noch etwas vorhanden ist, bzw. wenn diese nicht zerfallen sind, verbleiben sie nach Ablauf der Ruhezeit im Grab oder zumindest auf dem Friedhof.

Immer wieder kommt es leider vor, daß Reste von Bestattungen, die in Gräbern gefunden wurden, etwa nach einer Neuanlage des Grabes auf dem Friedhofsmüll landen.
Dort haben sie aber nichts verloren.
Reste wie Sarggriffe oder Teile von Brettern oder Urnen können natürlich entsorgt werden, was jedoch direkt vom Verstorbenen stammt oder eine intakte Urne haben auf dem Abfallhaufen nichts verloren.

Die Ruhezeiten auf den Friedhöfen kennzeichnen den Zeitraum, über den die Hinterbliebenen über die Grabstätte verfügen können. Dieser Zeitraum ist meist so gewählt, daß sicher gestellt ist, daß die Verstorbenen im Sarg in dieser Zeit auch vergangen sind.
Manchmal ist das, je nach Bodengrund und Grabanlage, aber nicht der Fall und das gilt auch für Urnen aus Keramik oder Messing usw.

Aber selbst wenn die Ruhezeit abgelaufen ist und die Nutzungsdauer des Grabes beendet ist, haben die Toten ihren Platz auf dem Friedhof. Das was dann noch von ihnen übrig ist, muß dort verbleiben und wird entweder im neuangelegten Grab des „Nachfolgers“ tiefer vergraben oder an anderer Stelle des Friedhofs sammelbestattet.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 1. Januar 2013 | Peter Wilhelm 1. Januar 2013

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Andreas Morgenroth
8 Jahre zuvor

Ich habe eine Frage zur Vergänglichkeit der sog. „Biologisch abbaubaren Urnen“ aus „Lignin“ wie sie in Friedwäldern verwendet werden.
Bereits zu DDR-Zeiten wurden Urnen aus Bakelit eingesetzt, einem ebenfalls biologisch abbaubaren Plastik.
Bis heute trifft man diese Urnen an – und zwar unversehrt!
Wie steht es also mit der Biologischen Abbaubarkeit ?

Angelika Gelbke
5 Jahre zuvor

Guten Tag,
Ich würde gerne wissen, ob eine Aschenkapsel an Flughäfen durchleuchtet werden kann, so dass der Inhakt, also die Asche, sichtbar wird.
Vielen Dank.

Olli vom Niederrhein
Reply to  Angelika Gelbke
5 Jahre zuvor

Warum sollte eine Urne nicht durchleuchtet werden können? Dies macht der Zoll bei jedem verdächtigen Behältnis, warum also nicht bei einer Urne?




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