Wie kann ich sicher sein das ich die Asche meines Angehörigen erhalte, und das alles was er mitbekommen hat auch mit verbrannt wird?
In einer Urne, bzw. in der darin enthaltenen Aschenkapsel ist immer nur die Asche einer Person drin. Die Menschen werden einzeln verbrannt. Es findet keine Vermischung der Aschen mehrerer Personen statt.
Mit dem Leichnam wird ein unverbrennbarer Stein in den Ofen geschoben, auf dem eine eindeutige Nummer eingeprägt ist.
Diese Nummer findet sich auch auf den Papieren und der Urne wieder. So wird sichergestellt, daß die Asche nur dieser Person auch in der richtigen Urne landet.
Man kann Verstorbenen allerlei Gegenstände mit in den Sarg legen. Das Meiste davon kann heute mit eingeäschert werden.
Einige Gegenstände eignen sich jedoch nicht für den Weg durchs Feuer. Diese müssen vorher herausgenommen werden.
Andere Teile bleiben später in der Asche zurück. Normalerweise kommt das alles heutzutage in die Urne.
Sperrige Teile, wie große Knochentransplantate aus Metall werden unter Umständen aussortiert, weil sie gar nicht in die Aschenkapsel passen.
Früher wurden auch Edelmetalle aussortiert und, meist für einen wohltätigen oder sozialverträglichen Zweck, verwertet.
Nach neuster Rechtssprechung gehört aber alles in die Urne.
Im Zweifelsfall sollte man bei Sargbeigaben vorher mit dem Bestatter sprechen.
Er weiß entweder oder kann es beim Krematorium erfragen, was mit in den Sarg darf und was hinterher wo landet.
Auf der sicheren Seite ist man, wenn man verbrennbare Sargbeigaben wählt, also beispielsweise Bücher, Zettel, Briefe, Bilder usw.
Bei Schmuck muss es heute nach gültiger Rechtsprechung so sein, daß dieser später auch in der Urne ist. Die langjährig geübte Praxis die wertvolleren Bestandteile aus der Asche zu entnehmen und zu verkaufen, ist nicht mehr gestattet.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: asche, aschenkapsel, Urne
Hm, da drängt sich aber dann wieder die Frage auf:
Was wird beim Auflösen eines „Urnen-„Grabes, wenn die Asche schlussendlich verstreut wird oder im „Urnen-Massen-“ bzw. Reste im „Knochen-Endlager“ landen?
Besonders beim Verstreuen wird das ja sicher nicht auf der Wiese liegen gelassen.
Und sammeln sich dann im „Endlager“ (welcher Form das auch immer entspricht) nicht über die Jahre ganze Schätze an?
(Mit „Endlager“ meine ich die allerletzten Ruhestätten für Reste nach Auflösung von allen möglichen Gräbern. Ich meine hier schon gelesen zu haben, dass dies auch von Region zu Region unterschiedlich gehandhabt wird.)
immer mehr Friedhöfe schreiben daher biologisch abbaubare Urnen vor, d.h. diese lösen sich innerhalb der Ruhezeit vollständig auf. Und bei Auflösung des Grabes ist absolut nichts mehr übrig.
Verstreuen der Asche ist nur im Ausland zulässig z.B. Schweiz, nach erfolgter Verstreuung ist von der Asche nichts mehr zu sehen…
@Boandlgramer: Hallo, danke für deine Antwort. Aber die Frage war nicht „Was ist vom Körper oder der Asche übrig, sondern was wird aus den Beigaben (wie bspw. Goldringen) die bspw. aus Edelmetallen (geschützt vor Oxidation) eben nicht mit „vergehen“?
Alles was aus Metall bzw. Fremdmaterial ist, wird nach erfolgter Kremation per Magnet aus der Asche entfernt und entsorgt. Ein Goldring z.B. kann man nach erfolgter Kremation nicht wieder verwenden, da die Temperaturen diesen auch verformen… Und als Gold ist solcher nicht mehr verwendbar..
Deshalb ist es uns sehr wichtig bei der Beratung dieses Thema im Vorfeld zu klaeren .
Wertgegenstände können ja auch nur zur Aufbahrung angelegt werden und vor Kremierung wieder zurück an die Angehörigen gegeben werden.
Oder anderes Beispiel: Die Hinterbliebenen wollen als Beigabe eine volle Bierflasche mitgeben.
Hier ist es so ,dass diese nicht mit Kreiert wird, und ebenfalls entnommen wird.
Man muss dieses ganze Thema bereits beim Beratungsgespräch klären, und offen und genau erklären, dann fällt die Entscheidung leichter ob man überhaupt Wertgegenstände oder Beigaben mit auf die letzte Reise gibt
@Boandlgramer: Nach aktueller Rechtsprechung darf nichts mehr aus der Totenasche entfernt werden. Vergleiche: Es ist auch eine weit verbreitete Fehlmeinung, Goldschmuck oder Goldzähne würden nur noch als geschmolzene oder verformte Reste vorliegen. Der Schmelzpunkt von Gold liegt deutlich über 1.300 °C. In Krematorien wird in der Regel mit Temperaturen unterhalb von 1.000 °C gearbeitet. Und selbstverständlich ist Gold nach dem Durchlaufen eines Krematoriumsofens noch verwendbar. Es verändert sich hierbei nicht. Nun wird in Deutschland auch eine schwache Goldlegierung (333er Gold) als Gold verkauft. In anderen Ländern gilt dieses Metall mit 30% Goldbeimengung nicht als Gold. Hier kann es, je nach Legierung zu Verformungen kommen. Aber verwendbar ist auch dieses Gold noch. Magnetisch läßt sich Gold nicht aus der Asche entfernen. Hierfür war schon immer das geübte Auge und die Hand des Krematoriumstechnikers notwendig. Von der Rechtslage her müssen aber ALLE Gegenstände, die sich zum Zeitpunkt des Einschiebens in den Ofen in und am Verstorbenen befanden, nachher auch in der Urne sein. Derzeit wird dieses BGH-Urteil noch in vielen Krematorien mit den Füßen getreten. Aber immer… Weiterlesen »