Frag doch den Undertaker

Kann man die Lage eines anonymen Grabes erfahren?

In einem Frageforum habe ich eine Frage und die ganzen „Expertenmeinungen“ gelesen und kann das nicht nachvollziehen. Eine Leserin fragte ob die Friedhofsverwaltung ihr oder anderen die genaue Lage eines anonymen Rasengrabes mitteilen darf. Die Antworten sind alle im Grunde Unsinn, denn die meisten Leute schreiben, dass das nicht geht. Ich weiss aber, dass das geht, denn es war kein Problem in B. zu erfahren, wo genau mein Vater begraben liegt.

So ist das eben, wenn man irgendwo im Internet eine Frage stellt und auf die Intelligenz der Masse hofft. Man glaubt, viele Antwortgeber zusammen ergeben eine kollektive Intelligenz, etwa vergleichbar einem Ameisenstaat. Dabei wird aber nicht berücksichtigt, daß Menschen nunmal keine Ameisen sind und leider Gottes viele Menschen weniger Intelligenz haben, als eine durchschnittliche Ameise. Außerdem kann man Sch…. so hoch stapeln wie man will, es bleibt Sch…., nur eben mehr davon.

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Selbstverständlich ist den Friedhofsverwaltungen die Lage der Urnen auf einem anonymen Gräberfeld bekannt. Hierüber gibt es Lagepläne, sodaß es theoretisch kein Problem wäre, eine Urne wiederzufinden. Es ist aber nunmal Sinn und Zweck dieser Rasengräber, daß die genaue Lage nicht bekannt gegeben wird.

Wer relativ wenig für ein solches Gemeinschaftsgrab bezahlt, der hat keinen Anspruch darauf, eine individuell gestaltbare Grabfläche zu haben. Die Angehörigen können Blumen nur am Rande oder an extra dafür eingerichteten Gedenkplätzen niederlegen. Dafür übernimmt der Friedhofsbetreiber die Pflege des Grabes, indem er die gesamte Anlage in Ordnung hält.

So ist es auch dieser Gedanke, der viele Menschen bewußt in die Entscheidung treibt, sich für ein solches Grab zu entscheiden. Sie wollen nach ihrem Tode niemandem zur Last fallen und ihren Hinterbliebenen keine Grabstätte aufbürden, die gepflegt werden muß.

Häufig sind es aber auch finanzielle Gründe, die zu einer solchen Entscheidung führen, ich schrieb ja eingangs schon, daß diese Bestattungsform recht günstig ist.

Hieraus ergibt sich aber auch im Einzelfall ein gewisses Konfliktpotential, denn manchmal teilen die Angehörigen diesen Wunsch nicht oder bereuen später eine solche Entscheidung. Sie möchten dann oft wissen, wo sich das Grab denn nun genau befindet. Ein solches Auskunftbegehren wird aber regelmäßig unbefriedigt bleiben, weil es sich die Friedhofsverwaltungen nicht erlauben können, die einzelnen Liegestätten preiszugeben. Die Folge wäre, daß es auf der neutralen Grabanlage/Rasenfläche doch zu Markierungen und zur Niederlegung von Grabschmuck bis hin zu persönlichen Gegenständen kommt. Das würde den Gesamteindruck der Anlage stören.
Gründe des Datenschutzes, wie oft angeführt, spielen hier eher keine Rolle.

Dennoch aber machen die Friedhofsverwaltungen hin und wieder Ausnahmen. In besonders begründeten Fällen, deren Begründung weitergeht als „ich wollt mal fragen…“, bekommt man als Hinterbliebener auch schon einmal Auskunft über die genaue Lage der Urne. Fast regelmäßig wird die ‚Anonymität‘ aufgehoben, wenn die Angehörigen eine teurere Grabstätte kaufen und die Urne umbetten lassen wollen.

Ob das im Einzelfall geht und inwieweit tatsächlich Auskunft erteilt wird, kann man aber jeweils nur vor Ort erfahren.

Die Grundidee bei den anonymen Gräbern, das muß man sich klar machen, ist nicht etwa der Schutz des Verstorbenen vor der Auffindung seines Grabes, sondern die Einschränkung bei der Grabpflege.
Man verzichtet im Allgemeinen darauf, daß die Angehörigen bei der Beisetzung dabei sein können und bei solchen Beisetzungen werden auch selten einzelne Urnen beigesetzt, sondern immer gleich mehrere, schön ordentlich jede an ihrem Platz nebeneinander und schön im Plan eingetragen. Außerdem hat man, wie bereits mehrfach angeführt, eben keine oder nur eingeschränkte Möglichkeiten hinsichtlich der Grabgestaltung.

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