Frag doch den Undertaker

Kann man ein Haustier mit bestatten?

Mein Großvater ist vor Jahren gestorben, zurück blieb sein alter Kater, der kurze Zeit später eingeschläfert wurde – sein Herrchen war alleinstehend gewesen, und eine Umsiedlung hätte der alte Tattergreis nicht mehr mitgemacht. Ich war traurig und schalt mit meiner Mutter, dann hätte man ihn doch auch gleich mit meinem Großvater zusammen begraben können, denn dort zu dem alten Gefährten gehörte er doch hin!
Aber meine Mutter meinte, sowas geht nicht.
Wirklich nicht?
(Ich hätte auch gern egal wem einen Hunni zugesteckt, damit Opa sein Schnürzchen bei sich hat! Aber das kam leider zu spät.)

Es ist schon klar, daß man irgendwo auch eine Grenze setzen muß und daß man keine Präzedenzfälle schaffen will, sonst kommt irgendwann einer und sagt, sein Vater habe elf Kamele gehabt…
Auf der anderen Seite ist gegen die Beibestattung eines kleinen (toten) Haustieres nichts einzuwenden, man muß es halt dem Bestatter sagen.
Ansonsten: Ruhigen Moment abwarten, die berühmte blaue IKEA-Tasche und einen Klappspaten mit auf den Friedhof nehmen…

Inzwischen (2016= hat sich die Sachlage etwas geändert. Einige Kommunen bieten einen neuen Service an, nämlich Gräber, in denen neben dem Verstorbenen auch eines seiner Haustiere mit bestattet werden kann.
Es entsteht natürlich die Problematik, daß ein Haustier nicht schlagartig auch dann stirbt, wenn sein Herrchen oder Frauchen es tut.
Somit sind solche Gräber vor allem für den Zweck interessant, daß zuerst ein Mensch und dann später das verstorbene Haustier bestattet werden können.

Werbung

Umgekehrt, und auch danach wurde ich oft befragt, ist es nicht möglich, daß ein Mensch auf einem Tierfriedhof mit bestattet werden kann. Aber wer weiß, vielleicht kommt das eines Tages auch noch. Wundern würde es mich nicht. Vor dem Hintergrund, daß die Friedhöfe immer weniger genutzt werden, lassen sich viele Friedhofsbetreiber alles mögliche einfallen, um die Kundschaft zu „begeistern“.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

Schlagwörter: , , , , , ,

In „Frag doch den Undertaker!“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 24. Juni 2009 | Revision: 13. Januar 2017

Hilfeaufruf vom Bestatterweblog

Das Bestatterweblog leistet wertvolle journalistische Arbeit und bietet gute Unterhaltung. Heute bittet das Bestatterweblog um Ihre Hilfe. Es fehlen in diesem Jahr noch etwa € 8.500,- um den Server, IT, Redaktion und um die anderen Kosten zu decken. Bitte beschenken Sie uns mit einer Spende, sonst müssen wir in Zukunft die meisten Artikel kostenpflichtig bereitstellen. Das wäre schade, auch weil das weitere unkreative Arbeiten erfordert, die wir zeitlich kaum stemmen wollen. Vielen Dank!




Lesen Sie doch auch:


Abonnieren
Benachrichtige mich bei
17 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
Traumschoepfer
15 Jahre zuvor

Viel Glück bei der „Familienzusammenführung“. Am besten noch einen verregneten Tag abwarten und ein kleines Bäumchen sichtbar neben das Grab legen, falls sich jemand wundert, was Du mit dem Klappspaten willst. 😉

15 Jahre zuvor

Im in ur grave eatin ur feetz.

Katzencontent bis ins Grab. Irgendwie süß.

Knox
15 Jahre zuvor

Auf Münchens Ostfriedfof durfte nicht einmal Mooshammer’s Hund bestattet werden als es soweit war. Selbst für die Beerdigubg war eine Ausnahmegenehmigung erforderlich damit der Hund überhaupt auf den Friedhof durfte (in einer Tasche 🙂

Olga
15 Jahre zuvor

Der Inhaber vom Tierfriedhof München, der ist bei Hallbergmoos Nähe Flughafen München, war schon öfters hier in der Presse, will Tierbesizer auf seinem Friedhof gemeinsam mit den Tieren bestatten lassen….Wohl ist der Wille da.

15 Jahre zuvor

Micha: :-))))

Techniker
15 Jahre zuvor

„blaue IKEA-Tasche und Klappspaten“ -Tom, das gefaellt mir so an Dir: Dein Gespuer fuer pragmatische Loesungen.

15 Jahre zuvor

Jetzt kann ich keine blaue IKEA Tasche mehr ansehen, ohne an diesen Satz zu denken!
🙂

15 Jahre zuvor

Och, die gelbe Marktkauftasche tut´s auch zur Not. 😀

Anouk
15 Jahre zuvor

Ich würd‘ so eine Isoliertasche für Tiefkühlkost nehmen…Falls es mit der „Gelegenheit“ etwas dauert…

MacKaber
15 Jahre zuvor

@Traumschoepfer: Nicht vergessen eine Frau die Schmiere steht, und sich nähernde Personen mit ihrer Lebensgeschichte ablenkt. So wie die Frau in dem Beitrag, die dem Grabsteinkontrolleur das Ohr blutig redete.

Andreas Lechthaler
15 Jahre zuvor

@ MacKaber.
Und ab Schäferhundgröße (Schäferhundgrösze, ich kann`s nicht lassen..) werden Schrankkoffer und Minibagger erforderlich. Da bin ich doch mal auf Ablenkungsvorschläge gespannt.
🙂 Lechthaler

15 Jahre zuvor

@ Tom und micha:
u made my day 😉

15 Jahre zuvor

Aehm… Geht es hier um zwei unterschiedliche Arten von Beibestattung?

1. Einfach dem Bestatter sagen, der gegen die Beibestattung eines kleinen toten Tieres nichts einzuwenden hat, wie Tom oben schreibt, heisst fuer mich, dass das Tier mit in den Sarg kommt. Warum sonst dem Bestatter Bescheid sagen?

Das setzt aber wohl voraus, dass das Tierchen zeitlich nah vom Leben zum Tod uebergeht. (Uebergegangen wird?)
Ob Mord an seinem geliebten Tier im Sinne des Verstorbenen ist, wage ich doch zu bezweifeln.

2. Das Tier stirbt zeitversetzt spaeter und wird auf der Grabstelle des Herrchens „bei“-gesetzt. Ich glaube in diesem Fall moechte der Bestatter das gar nicht unbedingt wissen. Die Friedhofsverwaltung wohl auch nicht. Eigentlich moechte es wohl gar niemand wissen.

Ach ja, und bitte die Grube tief genug ausheben. Ein Meter Erde sollte schon ueber dem Katzenleichnam sein.
Nicht, dass beim Buchsbaum pflanzen das Tierchen ploetzlich wieder das Licht der Welt erblickt.

katharina
15 Jahre zuvor

versteh ich das richtig, die katze wurde eingeschläfert, weil ihr herrchen gestorben ist? ohne jeden medizinischen grund, einfach weil jemand sagt, dass sie den umzug zu einem neuen herrchen nicht mehr verkraftet hätte, ohne dass man es auch nur probiert hätte? herzlichen glückwunsch wenn man sich eine derartige entsorgung eines lebewesens noch schönreden kann.

Yvonne
15 Jahre zuvor

@ 14: das hab ich auch gedacht.
Tierarzt nen Hunni zustecken, dass er das Tier grundlos tötet, und dann noch ein Hunni dafür, dass der Mord einfach mit beerdigt wird… Manche Leute haben es echt nicht gecheckt.

Marion
15 Jahre zuvor

Danke für deine Antwort, Tom.
Die Sache ist nun etliche Jahre her, damals blieb der Kater in dem Garten, in dem er gewohnt hatte.

@14 und @15
Mit „Tattergreis“ (liebevoll!) war oben durchaus der Kater gemeint: 18 Jahre alt, spindeldürr, und nicht mal mehr in der Lage, eigenständig auf das Sofa zu krabbeln. Der hatte nun seine einzige Bezugsperson verloren, und ohne diese konnte auch das Umfeld nicht mehr aufrecht erhalten werden.
„Wo Leben ist, ist auch Hoffnung“ stimmt nicht immer. Bei einer 18jährigen Katze muss man sich über jeden Tag freuen, an dem sie noch unter uns weilt. Das ist ein biblisches Alter für eine Katze. Ein solcher Schock haut sie um.
Einen alten Baum verpflanzt man nicht.

Max
14 Jahre zuvor

@16: Wenn das Grab deines Großvaters noch existiert und du noch weißt wo Katerchen begraben liegt nimm doch eine, ich sag mal“reliquiue“ aus dem Grab der Katze und buddel Sie bei Opa ein ich fänd das noch eine späte aber recht nette Geste dei deinem Opa bestimmt auch gefallen hätte !




Rechtliches


17
0
Was sind Deine Gedanken dazu? Kommentiere bittex