Frag doch den Undertaker

Kann ein Verstorbener umgebettet werden, wenn der Auftraggeber nur die Lebensgefährtin war?

streit

Ein Problem treibt die Einsenderin der nachfolgenden Frage um. In diesem Fall hat nämlich die Lebensgefährtin des Verstorbenen dessen Bestattung in Auftrag gegeben und nun ist die Familie mit der Art der Bestattung nicht einverstanden:

„Mein Onkel Dieter ist verstorben. Meine Mutter ist seine Schwester. Onkel Dieter war verheiratet, aber seine Frau ist vor über 30 Jahren gestorben.
Die Lebensgefährtin meines Onkels ist jetzt seine Witwe. Sie waren 30 Jahre zusammen.
Sie hat die Bestattung in Auftrag gegeben und bezahlt. Für den Onkel hat sie ein Einzelgrab genommen auf einem Friedhof 100 km von uns entfernt, weil sie nach dem Tod vom Onkel wieder dorthin ziehen will. Sie erbt auch fast alles.
Wir sind entsetzt und in heller Aufregung. Wir, also meine Mutter, wollen, dass der Onkel hier auf dem Friedhof liegt. Besteht eine Chance, ihn umbetten zu lassen?“

Ich sehe da wenig Chancen.
Streng nach dem Gesetz ist Deine Mutter, sofern es keine anderen Verwandten gibt, die in direkter Linie über ihr stehen, die Bestattungspflichtige.
Das BGB sieht aber vor, daß der Erbe die Bestattung zu bezahlen hat, das wäre dann die Lebensgefährtin.
Als solche hat sie leider, auch nicht nach 30 Jahren Partnerschaft, nicht die gleichen Rechte wie eine Ehefrau.
Sie hat die Bestattung als Geschäftsführung ohne Auftrag abgewickelt und ist dabei so verfahren, wie es ihr richtig erschien.

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Eigentlich hätte Deine Mutter bestimmen können, wo und wie bestattet wird, und die Lebensgefährtin hätte die Bestattung (ortsüblich, würdevoll und standesgemäß) bezahlen müssen. Das ist aber nun nicht erfolgt.

Allein der Wunsch der Familie, ein anderes Grab für den Verstorbenen zu haben, reicht in aller Regel nicht aus, um eine Umbettung vorzunehmen.
Die Totenruhe wiegt schwerer als so ein Familieninteresse.

Ich persönlich kenne Eure familiären Verhältnisse nicht, möchte aber meinen, daß die Lebensgefährtin nach 30 Jahren ein gewisses Mitspracherecht haben sollte.
30 Jahre sind mehr als so manche Ehe hält.
Sie hat ja durch die Wahl des Friedhofs auch deutlich gemacht, daß sie sich um das Grab kümmern möchte.
100 km, so finde ich, sind nun auch nicht so viel, als daß die Familie des Verstorbenen nicht ab und zu doch zu diesem Friedhof fahren könnte.

Wenn keine ernsthaften Beweggründe im Raum stehen, würde ich die Sache auf sich beruhen lassen und wäre froh, daß sich jemand um das Grab kümmert und die Kosten übernommen hat.

Ansonsten müsste man einen Antrag bei der Friedhofsverwaltung stellen, zu deren Hoheitsbereich der Friedhof gehört, auf dem sich das Grab befindet.
Dort wird dann geprüft und entschieden, ob eine Umbettung in Frage kommt.

Schadensersatz oder gar strafrechtlich Ansprüche wird man meiner Meinung nach kaum geltend machen können.

Fehler durch Lektorin Anya bereinigt.


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Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 13. April 2016 | Revision: 18. April 2016

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Nadia
8 Jahre zuvor

Ich würde sogar sagen, dass die Lebensgefährtin gewohnheitsrechtlich das Totenfürsorgerecht hat, weil sie dem Verstorbenen am nächsten stand. Soweit ich weiß, greift die BestattungsPFLICHT nur, wenn sich keiner um die Bestattung kümmert.

Naya
8 Jahre zuvor

Was ich mich bei solchen Fällen immer frage ist, warum man nicht vorher mal miteinander geredet hat, wenn es einem so wichtig ist, wo jemand bestattet wird.

Chris
Reply to  Naya
8 Jahre zuvor

@Naya: @Naya:

DAS wäre natürlich das Beste gewesen…!

Hier in München kannst Du Deine Oma übrigens alle vier Wochen umbetten lassen – sofern Du Kosten und Gräber brav bezahlst!

Der Boandlkramer
8 Jahre zuvor

Ein sog. Gewohnheitsrecht ist juristisch nirgends definiert und gibt es damit auch nicht.
Vielmehr gilt hier das Recht der Totenruhe, dass beigesetzte Verstorbene nur in dringenden zwingenden Fällen umgebettet werden dürfen, also z.B. nach richterlicher Anordnung wegen einer Exhumierung aus juristischen Gründen (z.B. begründeter Verdacht auf Mord).
Alleinig weil der Beisetzungsort nach erfolgter Beerdigung nicht passt ist kein zwingender Grund.
Die Totenruhe ist absolut.

Clara
8 Jahre zuvor

Deine Umbettung wäre ja allein schon deshalb schwierig weil ja recht häufig die Nutzungsberechtigten des Grabes der Umbettung zustimmen müssen.




Rechtliches


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