Frag doch den Undertaker

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Eimer

Rund um Bestattungen ergeben sich häufig auch Fragen und trotz guter Informationen bleibt manches unklar.

Da ist es gut, dass es beispielsweise das Bestatterweblog gibt, wo man sich herzlich gerne mit Fragen an den Betreiber wenden kann, der die „in abgeschlossener Zusendung befindlichen Mails dann in Beantwortung bringt“. Oft sind auch kleine Röschen der Heiterkeit unter den Zuschriften.

Sehr geehrter Herr Wilhelm!

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Bezüglich der Bestattung unserer Mutter ergeben sich nach innerfamiliärer Diskussion und Prüfung durch meinen Schwager (Dipl-Ing.) etliche für uns zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch durchaus als unbeantwortet anzusehende Fragen. Wir nehmen Ihr Angebot an, Ihre Expertenmeinung KOSTENLOS in Anspruch nehmen zu können und bitten um sehr kurzfristige Beantwortung ausschließlich per Mail (keine Briefe, Faxe, Besuche!!!).
Die Bestattung unserer Mutter fand bereits im Juni 2023 statt. Der Ort und Friedhof spielen keine Rolle, wir nennen diese bewusst nicht, um Besuche Neugieriger am Grab zu unterbinden. Sie haben ja die unangenehme Eigenschaft, Zusendungen wie unsere Frage in das Betrachtungsfeld der Öffentlichkeit zu setzen, indem sie sie „anonymisiert veröffentlichen, damit alle etwas davon haben“. Dem können wir uns ganz offensichtlich nicht entziehen, weil Sie ja schreiben, dass Sie nur auf ausdrücklichen Wunsch hin selbstverständlich auch von einer Veröffentlichung zu Ihrem persönlichen Vorteil abzusehen bereit wären. Hierüber konnte interfamiliär keine Einigung erzielt werden.

Mutter

Die vertraglichen Abmachungen mit dem örtlichen Bestatter namens ABC GmbH verliefen auf der Basis von AGB und BGB, inwieweit das HGB da noch hineinspielt wissen wir nicht und wären für eine abschließende Aufklärung dankbar (bitte Rechtsquellen und Gesetzeskommentare nennen und beachten!!!).
Wenn man davon ausgeht, dass der Bestatter aufgrund seiner vertraglichen Verpflichtungen auch im Falle des Zuwiderlaufens ja verpflichtet ist, bleibt doch nach dem Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben das Restrisiko durchaus in angemessenem Maße bei ihm!

Gewünscht war (Zeugen vorhanden) eine einfache Bestattung mit kleiner Trauerfeier im Kapellchen des Friedhofs. Bei der Auswahl des Sarges haben wir eine Stufe über dem günstigsten Angebot das Passende gefunden, um uns nicht dem durch Neider und Nachbarschaftdruck dem Vorwurf der Schäbigkeit preiszugeben. Das ist ja auch im Sinne Ihrer Publikationen. Als Preis wurde uns anhand eines Kataloges mit eingeklebten Sargfotos ein Betrag von 789 Euro genannt. Das hat meine Schwägerin auch im selben Moment so notiert und beweisbar festgehalten.
Die spätere Rechnung hat uns dann erschlagen und in Fassungslosigkeit gestürzt. Meine Frau ist seitdem schlaflos und behandlungsbedürftig. Um es kurz zu machen: Der Bestatter hat noch eine Sargausstattung bestehend aus Matratze, eine dünnen Stoffbespannung und irgendeiner Folie für weitere 90 Euro auf die Rechnung geschmuggelt. Die kleinteilige verpositionierte Rechnung sollte uns durch ihre vorgeschobene Detailverliebtheit vom wahren Sachverhalt in Ablenkung bringen. Allein der sorgfältigen Prüfung ist es zu verdanken, dass diese Position überhaupt aufgefallen ist.

Wir haben die Rechnung trotzdem durch eine Online-Überweisung zunächst einmal bezahlt, damit wir nicht in Verzug kommen und uns den Rechtsweg offenhalten können. So macht man das ja, wenn man es richtig macht. Das ist vielleicht auch für Sie interessant und Sie können das gerne auch von uns aus in Ihre Expertise für die Zukunft mit einfließen lassen. Eine Hand wäscht die andere 🙂

Was wären denn jetzt bitte die richtigen Schritte? Gleich klagen oder parallel auch Strafantrag stellen? Immerhin geht es um einen beträchtlichen Betrag. Jeder Mensch hat nur eine Mutter, das muss man sich mal klar vor Augen führen. Da kann die Bestrafung nicht hart genug sein. Wie sehen Sie das???

Vielen herzlichen Dank für Ihre doch sehr interessante Zuschrift.
Mein Expertenrat: Kaufen Sie sich einen gelben Eimer, die sind jetzt gerade sehr günstig

Bildquellen:

  • mutter: Peter Wilhelm
  • eimer: Peter Wilhelm

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