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Orangefarbene Puppe muss weg – Gericht: Friedhof ist Ort der Gemeinschaft

Statue orange Figur

Statt eines Grabsteins ließen die Hinterbliebenen des mit 25 Jahren verstorbenen Ricardo Schott auf dem Grab eine 1,55 Meter große Statue in Signalorange aufstellen. UrteiL: Das darf nicht sein.

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Die Hintergründe

In Wallhausen, einem kleinen Ort in Baden-Württemberg mit 3500 Einwohnern, entbrannte vor drei Jahren ein Konflikt zwischen der Ortsverwaltung und den Eltern von Ricardo Schott (✝︎25). Hartmut und Theodora Schott hatten zu Ehren ihres verstorbenen Sohnes eine Statue in Signalorange anfertigen lassen und diese auf seinem Grab im örtlichen Friedhof platziert. Die Statue, die eine Höhe von 1,55 Metern erreicht, löste schnell Kontroversen aus. Friedhofsbesucher störten sich an der grellen Figur.

Gemeinde: Statue soll weg

Die Gemeindeverwaltung kritisierte, die Statue sei zu auffällig und überschreite die zulässige Größe um das Doppelte. Zudem sei der leuchtende Farbton nie genehmigt worden. Man argumentierte, dass die Würde des Friedhofs durch solch eine Grabgestaltung beeinträchtigt werde.

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Trotz der Aufforderung, die Statue zu entfernen, blieb sie unverändert stehen, wie sie im November 2021 errichtet wurde. Die Eltern zogen vor das Verwaltungsgericht Stuttgart, um gegen die Anordnung vorzugehen, indem sie kritisierten, die Verwaltung handle gefühllos gegenüber Trauernden. Sie argumentierten, dass die Statue ihnen bei der Bewältigung ihrer Trauer helfe und dass ein Wandel in der Kultur der Friedhofsgestaltung in Wallhausen offenbar noch nicht eingetreten sei.

Gericht: Ja, sie muss weg

Das Gericht jedoch entschied gegen die Familie Schott und ordnete die Entfernung der Statue an. Es begründete seine Entscheidung damit, dass ein Friedhof mehr sei als nur eine Ansammlung unzusammenhängender Einzelgräber; es sei ein Ort, der der Gemeinschaft der Verstorbenen diene. Individuelle Gestaltung finde hier ihre Grenzen. Die Richter betonten, dass Grabmale, die provokant, sensationsheischend sind oder sonst wie Anstoß erregen könnten, dem ungestörten Gedenken an die Toten im Wege stehen. Die Statue verstoße gegen die Friedhofssatzung und das Bestattungsgesetz Baden-Württembergs.

Das Gericht ließ keine Berufung zu. Die Eltern haben jedoch die Möglichkeit, sich an den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim zu wenden, um dort eine Überprüfung des Falles zu erwirken.

Fazit:

Ich kann leider kein Foto von der Statue bringen, wegen der Urheberrechte, die ich achte. Aber das Titelbild gibt die Situation annähern gut wieder. Ansonsten kann man sich bei der BILD-Zeitung selbst einen Eindruck verschaffen:

Bild Zeitung Warnung

https://www.bild.de/…orangefarbenes-grabmal-auf-friedhof…

Ich habe hier schon häufig von dem kleinen, inzwischen längst aufgegebenen, Friedhof erzählt, der am Ende der Straße lag, in der ich als Kind gewohnt habe.
Auf diesem Friedhof gab es die unterschiedlichsten Grabsteine. Angefangen von kleinen polierten Platten über mittlere Granitfindlinge bis hin zu den überlebensgroßen Engelstatuen auf den Familiengräbern der ganz Reichen.
Niemand hat sich an der Unterschiedlichkeit gestört.

Auf vielen Friedhöfen findet man auch sehr ungewöhnliche Grabmäler, etwa aus Edelstahl, Glasornamentik oder geschnitztem Holz. Erlaubt ist aber nicht, was gefällt, das muss man wissen.
Gefallen darf einem nur, was erlaubt ist.

Wer also vor hat, auf einem Grab eine ungewöhnliche Figur oder eine seltene Installation aufzustellen, muss sich im Vorfeld erkundigen, ob das überhaupt in dieser Form gestattet ist. Der Besitzer des Friedhofs, also beispielsweise eine kommunale Gemeinde oder eine Kirchengemeinde, kann selbstverständlich bestimmen, wie die Grabmäler auszusehen haben. Meist gibt es hier weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten. Aber an die muss man sich dann auch halten.
Auskunft kann jeder Steinmetz geben, der auf diesem Friedhof tätig ist und natürlich die zuständige Verwaltung.

Wer einfach etwas hinstellt und sich dann wundert, dass der Eigentümer des Friedhofs das so nicht haben will, der hat selbst Schuld, ist so.

Ob man nun eine signalorangene nahezu lebensgroße Figur gut oder schlecht findet, das sei mal dahingestellt.

gemeldet von „De Kaasoliman“

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Lesezeit ca.: 5 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: | Peter Wilhelm 29. April 2024

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10 Kommentare
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Roland B.
17 Tage zuvor

Deutsche Bürokraten und spiessige Provinzpolitiker wollen halt die Herrschaft auch über den Tod hinaus behalten.
Ich war mal als Stadtrat vor vielen, vielen Jahren Mitglied im Friedhofsausschuß. Was haben sich da manche echauffiert, pingelige Detailregelungen verabschiedet und überwacht… Der Wille des Verstorbenen oder der Erben hat nicht interessiert.

Nobody
16 Tage zuvor

Sehr schade… klar, wo kämen wir da hin wenn da noch irgendwelches Spielzeug auf Kindergräbern läge, hässliche kunstblumen als dauerdeko weil Oma es zu schwer findet das Grab in Ordnung zu halten, oder so pinkel LED Kerzen aufstellen weil die zu faul und geizig sind alle paar Tage die grablichter zu erneuern… *ironie ende*

Versteh diese paragraphenreiterei auch nicht gut, klar hört die eigene Freiheit da auf wo man die eines anderen berührt… aber kann man bei sowas nicht einfach mal Verständnis zeigen? Zumal ich die Installation gar nicht mal hässlich finde… besser als so mancher Granitblock… man hätte ja auch nur um eine dezentere Farbgebung bitten können… aber nein, es muss weg… ich hoffe die Eltern stellen sich das schöne Stück an einem Ehrenplatz in den Garten und lassen sich von den Korintenkackern nicht ärgern.

Nobody
Reply to  Peter Wilhelm
16 Tage zuvor

Wohl wahr, Unwissenheit/Optimismus oder was auch immer mögen sie dazu verleitet haben… vor Gericht ziehen war dann aber maximal „dumm“, wer ne Frage stellt, bekommt ne Antwort, wenn die nicht schmeckt ist da nur noch schwer dran zu rütteln. Und nach der Lage konnte das Gericht ja gar nicht anders entscheiden. Die Eltern hätten vorher schon auf einen Kompromiss hin wirken sollen, getreu dem Motto „was müssen wir an der Statue verändern damit sie ok ist“…

Eltern sollten niemals ihre eigenen Kinder zu Grabe tragen müssen, von daher empfinde ich neben einem Berg von Mitleid auch jede Menge Toleranz mit den unglücklichen denen sowas widerfahren ist.

Nobody
Reply to  Peter Wilhelm
15 Tage zuvor

An den Gehaltvollen-Händedruck hab ich auch direkt gedacht, wollte den Zündstoff aber nicht auch noch liefern… Ich denke auch gegen eine Spende an den Betreiber hätte man vielleicht eine Ausnahme bekommen können, etwas abseits wo sich niemand stört…

Das die Leute sich gerne empören und das zu einem gesellschaftlichen Feldzug erklären sieht man ja leider immer öfter… und in den Weiten des www finden sich auch immer irgendwelche Befürworter die laut mit krakehlen.

(Neuste Empörung nach dem maximal pigmentierten Schaumkuss und der balkansauce ohne festen Wohnsitz ist jetzt Pizza Hawaii bzw Toast Hawaii… da die Ananas von den bösen USA auf Hawaii erst in den Massenanbau ging… Ich bin ja so froh das Kriege und Hunger im 21. Jahrhundert gelöst sind und wir uns endlich um so wichtige Sachen kümmern können)

Igge
16 Tage zuvor

Mir gefällt die Statue, blöd ist halt dass sie zu groß ist. An die Abmessungen müssen sich alle halten und Holz oder Stein wäre vielleicht auch von allen genehmigt worden.
Auf der anderen Seite wäre vielleicht auch etwas Toleranz sinnvoll – schließlich wollen immer weniger Leute in großen Gräbern auf einem Friedhof bestattet werden.

Igge
Reply to  Peter Wilhelm
15 Tage zuvor

Ja Du hast Recht.
Ich habe ja Toleranz vorgeschlagen, ABER wo ist der Anfang und wo das Ende der Toleranz?
Das hätte man wirklich vorher klären müssen.




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