Frag doch den Undertaker

Kaufen Sie sich einen gelben Eimer, die sind jetzt gerade sehr günstig

Eimer

Rund um Bestattungen ergeben sich häufig auch Fragen und trotz guter Informationen bleibt manches unklar.

Da ist es gut, dass es beispielsweise das Bestatterweblog gibt, wo man sich herzlich gerne mit Fragen an den Betreiber wenden kann, der die „in abgeschlossener Zusendung befindlichen Mails dann in Beantwortung bringt“. Oft sind auch kleine Röschen der Heiterkeit unter den Zuschriften.

Sehr geehrter Herr Wilhelm!

Werbung

Bezüglich der Bestattung unserer Mutter ergeben sich nach innerfamiliärer Diskussion und Prüfung durch meinen Schwager (Dipl-Ing.) etliche für uns zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch durchaus als unbeantwortet anzusehende Fragen. Wir nehmen Ihr Angebot an, Ihre Expertenmeinung KOSTENLOS in Anspruch nehmen zu können und bitten um sehr kurzfristige Beantwortung ausschließlich per Mail (keine Briefe, Faxe, Besuche!!!).
Die Bestattung unserer Mutter fand bereits im Juni 2023 statt. Der Ort und Friedhof spielen keine Rolle, wir nennen diese bewusst nicht, um Besuche Neugieriger am Grab zu unterbinden. Sie haben ja die unangenehme Eigenschaft, Zusendungen wie unsere Frage in das Betrachtungsfeld der Öffentlichkeit zu setzen, indem sie sie „anonymisiert veröffentlichen, damit alle etwas davon haben“. Dem können wir uns ganz offensichtlich nicht entziehen, weil Sie ja schreiben, dass Sie nur auf ausdrücklichen Wunsch hin selbstverständlich auch von einer Veröffentlichung zu Ihrem persönlichen Vorteil abzusehen bereit wären. Hierüber konnte interfamiliär keine Einigung erzielt werden.

Mutter

Die vertraglichen Abmachungen mit dem örtlichen Bestatter namens ABC GmbH verliefen auf der Basis von AGB und BGB, inwieweit das HGB da noch hineinspielt wissen wir nicht und wären für eine abschließende Aufklärung dankbar (bitte Rechtsquellen und Gesetzeskommentare nennen und beachten!!!).
Wenn man davon ausgeht, dass der Bestatter aufgrund seiner vertraglichen Verpflichtungen auch im Falle des Zuwiderlaufens ja verpflichtet ist, bleibt doch nach dem Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben das Restrisiko durchaus in angemessenem Maße bei ihm!

Gewünscht war (Zeugen vorhanden) eine einfache Bestattung mit kleiner Trauerfeier im Kapellchen des Friedhofs. Bei der Auswahl des Sarges haben wir eine Stufe über dem günstigsten Angebot das Passende gefunden, um uns nicht dem durch Neider und Nachbarschaftdruck dem Vorwurf der Schäbigkeit preiszugeben. Das ist ja auch im Sinne Ihrer Publikationen. Als Preis wurde uns anhand eines Kataloges mit eingeklebten Sargfotos ein Betrag von 789 Euro genannt. Das hat meine Schwägerin auch im selben Moment so notiert und beweisbar festgehalten.
Die spätere Rechnung hat uns dann erschlagen und in Fassungslosigkeit gestürzt. Meine Frau ist seitdem schlaflos und behandlungsbedürftig. Um es kurz zu machen: Der Bestatter hat noch eine Sargausstattung bestehend aus Matratze, eine dünnen Stoffbespannung und irgendeiner Folie für weitere 90 Euro auf die Rechnung geschmuggelt. Die kleinteilige verpositionierte Rechnung sollte uns durch ihre vorgeschobene Detailverliebtheit vom wahren Sachverhalt in Ablenkung bringen. Allein der sorgfältigen Prüfung ist es zu verdanken, dass diese Position überhaupt aufgefallen ist.

Wir haben die Rechnung trotzdem durch eine Online-Überweisung zunächst einmal bezahlt, damit wir nicht in Verzug kommen und uns den Rechtsweg offenhalten können. So macht man das ja, wenn man es richtig macht. Das ist vielleicht auch für Sie interessant und Sie können das gerne auch von uns aus in Ihre Expertise für die Zukunft mit einfließen lassen. Eine Hand wäscht die andere 🙂

Was wären denn jetzt bitte die richtigen Schritte? Gleich klagen oder parallel auch Strafantrag stellen? Immerhin geht es um einen beträchtlichen Betrag. Jeder Mensch hat nur eine Mutter, das muss man sich mal klar vor Augen führen. Da kann die Bestrafung nicht hart genug sein. Wie sehen Sie das???

Vielen herzlichen Dank für Ihre doch sehr interessante Zuschrift.
Mein Expertenrat: Kaufen Sie sich einen gelben Eimer, die sind jetzt gerade sehr günstig

Bildquellen:
  • mutter: Peter Wilhelm
  • eimer: Peter Wilhelm


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

Schlagwörter: , , , , ,

In „Frag doch den Undertaker!“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 5 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 3. Mai 2024 | Revision: 6. Mai 2024

Lesen Sie doch auch:


Abonnieren
Benachrichtige mich bei
13 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
Dirk-Boerge
2 Monate zuvor

Der Rat meiner Frau wäre: „Komme se mal klar.“ Das mit dem gelben Eimer würde ich gern für Gespräche mit den Leuten aus meinem Team verwenden. Lizenzgebühr zahle ich in Kaffeespende.

Igge
2 Monate zuvor

Ich würde sagen: zahlen und gut ist’s!!
Der Bestatter hat vermutlich die günstigste Sargaustattung genommen die er hat.
Da ich schon länger hier mitlese, weiß ich, dass die Folie den Sarg unten abdichtet und wenn Mutti schön gebettet liegen soll, dann muss halt auch noch Kissen und Decke in die Kiste.

Roland
2 Monate zuvor

Ein paar Leerzeilen zwischen dem Brief mit den vielen Anweisungen und der kurzen Antwort würden das Lesen vermutlich erleichtern.

Name
Reply to  Peter Wilhelm
2 Monate zuvor

Hier ist kein nennenswerter Abstand sichtbar, F5 wurde ordnungsgemäß gedrückt, gezogen, gedreht, gestreichelt, mit Control und auch ohne, und auch sonst jeder denkbaren Behandlung unterzogen.

Name
Reply to  Peter Wilhelm
2 Monate zuvor

Und so bei mir (übrigens schräg, dass keine PNG-Bilder erlaubt sind).

Das sieht immer so aus, egal ob Windows oder Linux, Firefox ESR 115, FF 125, Chrome, mein eigener Internetanschluss oder Freifunk oder via VPN von Arbeit aus, ob mit Browsererweiterungen oder ohne.

bestatterweblog
Name
Reply to  Peter Wilhelm
2 Monate zuvor

Habe online (browserling, nur freier Testmodus) eben verschiedene Browser (nur auf Win10) ausprobiert, da scheint es immer sauber zu rendern. kA warum das hier reproduzierbar anders aussieht – vielleicht finde ich später noch die Zeit, paar VMs hochzufahren und kreuzzutesten, irgendworan muss das doch liegen.

Mafdet
2 Monate zuvor

„Jeder Mensch hat nur eine Mutter, das muss man sich mal klar vor Augen führen.“

Genau. Und die einzigartige Mutter ist ihnen nicht die 90 Euro wert, damit sie nicht einfach so in der nackten Holzkiste rumliegt.

Leute gibt’s…

Matthias
2 Monate zuvor

Mich darfst du gern besuchen.
KOSTENLOS!
Wenn du möchtest, gibt es sogar 1 Kaffee*

*keine Garantie bzgl. Verfügbarkeit und Geschmack




Rechtliches


13
0
Was sind Deine Gedanken dazu? Kommentiere bittex