Frag doch den Undertaker

Können wir den Vater umbetten lassen?

Mein Vater ist im Oktober verstorben und wurde Anfang November anonym beigesetzt. Veranlasst hat das alles seine Lebensgefährtin, die uns Kinder nicht in die Entscheidungen mit einbezogen hat.
Unsere Frage ist ob eine Umbettung in seinen Geburtsort möglich ist.

Umbettungen werden in aller Regel nur bei Vorliegen eines sehr wichtigen Grundes vorgenommen, wobei sich die Verwaltungen im Falle einer Urne leichter tun, als bei einem Sarg.
Wenn Ihr nachweisen könnt, daß die Beisetzung in der vorgenommenen Form gegen Euren Willen durchgeführt wurde und das noch von jemandem, der eventuell gar nicht bestattungspflichtig/-berechtigt war, dann könntet Ihr ganz gute Karten haben.

Solche Fragen nach Umbettungen werden mir sehr häufig gestellt und ich beantworte sie auch gerne, aber richtigerweise müsste man sich an die Friedhofsverwaltung wenden und dort mal nachfragen, wie liberal das dort gehandhabt wird. Was in einer Stadt fast unmöglich ist, geht in der Nachbarstadt problemlos.

Werbung


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

Keine Schlagwörter vorhanden
Kategorie: Frag doch den Undertaker

Hier findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Es handelt sich um nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen, für die allein die Übersender verantwortlich sind.
Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Wenn auch Du Fragen hast, wende dich bitte über den Kontaktlink an mich. Ich helfe gerne und kostenlos.


alle Artikel dieser Kategorie >>
Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 10. Januar 2012 | Revision: 30. Mai 2012

Hilfeaufruf vom Bestatterweblog

Das Bestatterweblog leistet wertvolle Arbeit und bietet gute Unterhaltung. Heute bitte ich um Deine Hilfe. Die Kosten für das Blog betragen 2025 voraussichtlich 21.840 €. Das Blog ist frei von Google- oder Amazon-Werbung. Bitte beschenke mich doch mit einer Spende, damit das Bestatterweblog auch weiterhin kosten- und werbefrei bleiben kann. Vielen Dank!




Lesen Sie doch auch:


Abonnieren
Benachrichtige mich bei
3 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
Sepulturera
13 Jahre zuvor

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es bei einem anonymen Grab oft nicht möglich – nicht mal erlaubt – ist, umzubetten.

Matthias
13 Jahre zuvor

Herzlichen Glückwunsch!!!
KEIN SCHERZ!!!

Sie sind unser 1.000.000ster Besucher mit dieser Frage!

Melden Sie sich an und sichern Sie sich die Option auf einen AUDI A8 GEWINN (1:24)!

scnr 😉

degenkolb
13 Jahre zuvor

Ich habe mich mit der friedhofsverwaltung in sachsen-anhalt in verbindung gesetzt die stellen sich stur.Die intressiert es nicht ob wir kinder mit einbezogen worden sind oder nicht.
Ich weiß nicht mehr weiter.




Rechtliches


3
0
Was sind Deine Gedanken dazu? Kommentiere bittex