Frag doch den Undertaker

Kosten für die Leichenschau, Notarzt und Hausarzt


Meine Frage an sie würde lauten: Darf ein Notarzt einen vorläufigen Leichenschein
privat in Rechnung stellen?
Wir hatten unsere Mutter tot gefunden und haben den Notarzt angerufen.
Da sie die Treppe hinabgestürzt war, hat der die Polizei gerufen und dann musste
später noch ein zweiter Arzt eine Untersuchung machen.
Müssen wir beide Ärzte selbst bezahlen??

Vielen Dank schon mal im Voraus !!!

Meine Antwort würde lauten: Ja.
Der Notarzt stellt oft keinen Leichenschauschein aus, weil er nur feststellt, ob dem Menschen noch zu helfen ist oder nicht. Allenfalls stellt er ein Schreiben aus, das den Tod bescheinigt. Es wird dann noch die ordnungsgemäße Leichenschau durch den Hausarzt oder einen anderen Arzt notwendig.
Da die Krankenkassen nur so lange zahlen, wie jemand noch lebt, zahlen sie die mit dem Tode verbundenen Kosten nicht.
Es gibt Fälle, in denen der herbeigerufene Notarzt mit der Polizei abgerechnet hat, aber das sind Ausnahmefälle.
Die Polizei hat nur ersatzweise für den Totenfürsorgepflichtigen gehandelt, der im Falle des Todes einen Arzt zu verständigen hat. Da die Polizei den Hausarzt nicht kennt, ruft sie den zuerst und schnellst verfügbaren Arzt, und das ist eben der Notarzt.

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Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 16. Dezember 2011 | Revision: 30. Mai 2012

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Tim
12 Jahre zuvor

Erstmal viel Kraft für die Zeit der Trauer um Eure Mutter!

Dann: Ich weiss zwar nicht, in welchem Bundesland der Todesfall eingetreten ist, aber in Berlin stellt der Notarzt auch die Todesbescheinigung bzw. den Leichenschauschein aus. Dass an einem Todesfall noch diverse Ärzte mitverdienen, ist mir noch nicht untergekommen.

12 Jahre zuvor

„Dass an einem Todesfall noch diverse Ärzte mitverdienen, ist mir noch nicht untergekommen“

Da wollte der Notarzt wohl auch mal Butter zu Weihnachten essen.

Aber mal im Ernst- der Notdienst ist nicht für low zu haben und wenn die Regularien so sind, daß die Kassen solche Einsätze nicht erstatten, dann muß das Geld eben aus anderer Quelle kommen. Der Notarzt selber hat da garnichts davon.

Knud
12 Jahre zuvor

Moin!

Der Hinweis mit Bundesland ist wichtig. Rettungsdienstgesetze und Bestattungsgesetze sind Ländersache.

Miri
12 Jahre zuvor

also so wie meine information ist bezahlt man für den normalen Totenschein ca. 70 euro weil wie gesagt ab zeitpunkt des Todes die krankenkasse nicht mehr bezahlt also so ist das in NRW im Altenheim.

Anonym
12 Jahre zuvor

Oder ist die Amtsärztliche Untersuchung gemein die bei einer Feuerbestattung verpflichtend ist?

12 Jahre zuvor

Bei uns im Rettungsdienst (ich bin Rettungsassistent in Baden-Württemberg) haben wir grundsätzlich zwei Formulare: eine „vorläufige“ und eine „endgültige“ Todesbescheinigung. Der Unterschied ist, dass mit der „vorläufigen Bescheinigung“ zwar der Tod festgestellt wird, aber keine ausführliche Leichenschau gemacht wird. Da die verpflichtend ist, muss sie noch durchgeführt und anschließend die „endgültige Todesbescheinigung“ ausgefüllt werden.

Der Notarzt stellt nun vorzugsweise eine „vorläufige Todesbescheinigung“ aus. Warum? Der Notarzt kennt in der Regel den Toten nicht und darf sich nicht auf Aussagen von Dritten verlassen („der hatte eh ein schwaches Herz“). Insofern wird die Aufgabe, eine endgültige Todesbescheinigung auszustellen, dem Hausarzt überlassen, der Vorerkrankungen besser kennt und möglicherweise besser einschätzen kann, ob der Verstorbene nicht doch eines unnatürlichen Todes gestorben ist.

Eine endgültige Todesbescheinigung wird bei uns eigentlich nur bei sehr eindeutigen Todesarten (Verkehrsunfall, Sturz aus großer Höhe usw.) ausgestellt, aber dann kommt in der Regel sowieso noch die Polizei ins Spiel.

Interessantes Faktum am Rande: Bei uns wird der Rettungsdiensteinsatz von der Krankenkasse bezahlt, wenn noch Wiederbelebungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Sonst nicht.




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