Nicht besonders pietätvoll, aber auch nicht strafbar: Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen einen Bestatter eingestellt, der mehrere Leichen in einer brandenburgischen Kfz-Werkstatt gelagert hatte.
Die Lagerung von Leichen in einer Kfz-Werkstatt im brandenburgischen Biegen bleibt für einen Bestatter rechtlich ohne Folgen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) sieht in der Lagerung der Toten keine Straftat, wie ein Sprecher am nun mitteilte. Auch der Landkreis Oder-Spree, in dem die Werkstatt liegt, kann den Subunternehmer nicht wegen einer Ordnungswidrigkeit belangen. „Es gibt im brandenburgischen Bestattungsgesetz keine Voraussetzungen darüber, wie eine Leichenhalle auszusehen hat“, sagte Sprecher Mario Behnke. Zuvor hatte die Märkische Oderzeitung (Donnerstag) berichtet.
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Das könnte jedoch (erhebliche) Probleme mit dem Bauordnungrecht und der Berufsgenossenschaft (Gesetzliche Unfallversicherung für die Unternehmen und deren Beschäftigte) geben. Dort gibt es idR. einschlägige Vorschriften, die zumindest Untersagungen von Tätigkeiten und Nutzungen sowie Bußgelder auslösen können. Dafür sind jedoch andere Stellen bzw. Behörden zuständig, hat idR. aber nichts mit einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft zu tun.
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