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Leicheneintreiber

Es gab ja schon mehrmals Geschichten über Bestatter, die Verträge mit Krankenhäusern abgeschlossen haben und im Falle eines Todes ratzfatz mit der Trage auf der Matte stehen und die Leiche einkassieren. Sollten die Hinterbliebenen sich wehren, gibts nen abschreckenden Hinweis auf horrende Kosten für Lagerung, Überführung, etc.
Wieviel Geld wäre denn gerechtfertigt?

Es geht mir darum, im Falle eines Falles mit solch einer Situation umgehen zu können, die man als Hinterbliebener von vornherein nicht unter Kontrolle hat. Wenn man sich den Bestatter selbst aussuchen möchte. Muss ich den heimtückischen Leicheneintreiber überhaupt bezahlen? Wenn ja, wieviel ist fair und angemessen?

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Die Sachlage ist reichlich kompliziert.
Es gibt in der Tat Altenheime und Krankenhäuser, die nicht über die Kapazität verfügen, mehrere Verstorbene über eine längere Zeit oder sogar überhaupt aufzubewahren. Wenn in einem solchen Fall generell ein Bestatter damit beauftragt ist, die Verstorbenen abzuholen und zu lagern, so muß derjenige der den Auftrag dazu erteilt hat, in diesem Fall also das Krankenhaus oder Heim, die Kosten dafür tragen. Schließlich hat der Träger dieser Einrichtung ja auch den wirtschaftlichen Vorteil, daß er sich die u.U. doch recht kostenintensive Leichenaufbewahrung einspart.

Ist es so, daß zwar Aufbewahrungs-/Kühlräume vorhanden sind, diese aber nur jeweils kurzfristig genutzt werden können, so sollten die Angehörigen genügend Zeit bekommen, um nach der Verständigung über den eingetretenen Todesfall einen Bestatter ihres Vertrauens beauftragen zu können. Dessen Kosten müssen natürlich die Angehörigen tragen.
Schaffen die Angehörigen es nicht, sich innerhalb eines angemessenen Zeitraumes zu kümmern, kann das Heim/Krankenhaus auch einen Bestatter seines Vertrauens beauftragen, damit eine entsprechende Versorgung des Verstorbenen vorgenommen werden kann. Als Heim- oder Krankenhausbetreiber würde ich mir das schon im Aufnahmevertrag absichern lassen, damit es hinterher nicht zu Streitereien mit den Angehörigen kommt.

Bei den im Weblog behandelten Fällen war es so, daß die Angehörigen sich darüber beklagten, daß ihnen nicht genügend Zeit gelassen wurde oder aber generell durch einen Bestatter überführt und ‚gelagert‘ wurde, ohne daß ihnen eine Wahl geblieben wäre. Das ist aber die unrühmliche Ausnahme.

Die Überführungskosten die anfallen, werden in den seltensten Fällen nach Kilometern abgerechnet. Innerhalb seiner Ortschaft oder eines festen Gebietes rechnen die Bestatter normalerweise pauschale Fahrtkosten ab, egal ob nun weit oder kurz gefahren werden muß. Hier sind alle Beträge zwischen 100 und 200 Euro möglich, in selteneren Fällen auch erheblich mehr, noch seltener weniger.
Wie hoch der Betrag für die Überführungsfahrt ausfällt, hängt unter anderem auch damit zusammen, ob noch weitere Rechnungspositionen hinzukommen, etwa für die Benutzung und Desinfektion der Trage oder die Reinigung des Fahrzeuges, Personalkosten usw. oder ob diese Kosten ebenfalls pauschal in den Überführungskosten enthalten sind.

Auch bei den Kosten für die Aufbewahrung des Verstorbenen wird das höchst unterschiedlich gehandhabt. Viele Bestatter nehmen auch hier eine Pauschale, die immer anfällt, egal ob der Tote nun 24 Stunden oder eine Woche gelagert wird. Andere Bestatter rechnen tagesweise ab. Die Kosten können zwischen 25 und 150 Euro pro Tag liegen, auch hier wieder mit vielen deutlichen Abweichungen.

Von Leicheneintreiberei würde ich in diesem Fall nicht sprechen. Natürlich erwartet der Bestatter ein Geschäft und hofft darauf, daß die Angehörigen der von ihm abgeholten Verstorbenen ihm auch den Auftrag für die restliche Bestattung geben. Aber so sehr ein Bestatter auch auf ein bestimmtes Geschäft aus ist, was er sein muß, denn er ist Kaufmann, so sehr wird er aber doch an einem reellen und ordnungsgemäßen Geschäft interessiert sein und nicht auf von vornherein auf Konfrontation gebürstete Angehörige.

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