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Leicheneintreiber

Es gab ja schon mehrmals Geschichten über Bestatter, die Verträge mit Krankenhäusern abgeschlossen haben und im Falle eines Todes ratzfatz mit der Trage auf der Matte stehen und die Leiche einkassieren. Sollten die Hinterbliebenen sich wehren, gibts nen abschreckenden Hinweis auf horrende Kosten für Lagerung, Überführung, etc.
Wieviel Geld wäre denn gerechtfertigt?

Es geht mir darum, im Falle eines Falles mit solch einer Situation umgehen zu können, die man als Hinterbliebener von vornherein nicht unter Kontrolle hat. Wenn man sich den Bestatter selbst aussuchen möchte. Muss ich den heimtückischen Leicheneintreiber überhaupt bezahlen? Wenn ja, wieviel ist fair und angemessen?

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Die Sachlage ist reichlich kompliziert.
Es gibt in der Tat Altenheime und Krankenhäuser, die nicht über die Kapazität verfügen, mehrere Verstorbene über eine längere Zeit oder sogar überhaupt aufzubewahren. Wenn in einem solchen Fall generell ein Bestatter damit beauftragt ist, die Verstorbenen abzuholen und zu lagern, so muß derjenige der den Auftrag dazu erteilt hat, in diesem Fall also das Krankenhaus oder Heim, die Kosten dafür tragen. Schließlich hat der Träger dieser Einrichtung ja auch den wirtschaftlichen Vorteil, daß er sich die u.U. doch recht kostenintensive Leichenaufbewahrung einspart.

Ist es so, daß zwar Aufbewahrungs-/Kühlräume vorhanden sind, diese aber nur jeweils kurzfristig genutzt werden können, so sollten die Angehörigen genügend Zeit bekommen, um nach der Verständigung über den eingetretenen Todesfall einen Bestatter ihres Vertrauens beauftragen zu können. Dessen Kosten müssen natürlich die Angehörigen tragen.
Schaffen die Angehörigen es nicht, sich innerhalb eines angemessenen Zeitraumes zu kümmern, kann das Heim/Krankenhaus auch einen Bestatter seines Vertrauens beauftragen, damit eine entsprechende Versorgung des Verstorbenen vorgenommen werden kann. Als Heim- oder Krankenhausbetreiber würde ich mir das schon im Aufnahmevertrag absichern lassen, damit es hinterher nicht zu Streitereien mit den Angehörigen kommt.

Bei den im Weblog behandelten Fällen war es so, daß die Angehörigen sich darüber beklagten, daß ihnen nicht genügend Zeit gelassen wurde oder aber generell durch einen Bestatter überführt und ‚gelagert‘ wurde, ohne daß ihnen eine Wahl geblieben wäre. Das ist aber die unrühmliche Ausnahme.

Die Überführungskosten die anfallen, werden in den seltensten Fällen nach Kilometern abgerechnet. Innerhalb seiner Ortschaft oder eines festen Gebietes rechnen die Bestatter normalerweise pauschale Fahrtkosten ab, egal ob nun weit oder kurz gefahren werden muß. Hier sind alle Beträge zwischen 100 und 200 Euro möglich, in selteneren Fällen auch erheblich mehr, noch seltener weniger.
Wie hoch der Betrag für die Überführungsfahrt ausfällt, hängt unter anderem auch damit zusammen, ob noch weitere Rechnungspositionen hinzukommen, etwa für die Benutzung und Desinfektion der Trage oder die Reinigung des Fahrzeuges, Personalkosten usw. oder ob diese Kosten ebenfalls pauschal in den Überführungskosten enthalten sind.

Auch bei den Kosten für die Aufbewahrung des Verstorbenen wird das höchst unterschiedlich gehandhabt. Viele Bestatter nehmen auch hier eine Pauschale, die immer anfällt, egal ob der Tote nun 24 Stunden oder eine Woche gelagert wird. Andere Bestatter rechnen tagesweise ab. Die Kosten können zwischen 25 und 150 Euro pro Tag liegen, auch hier wieder mit vielen deutlichen Abweichungen.

Von Leicheneintreiberei würde ich in diesem Fall nicht sprechen. Natürlich erwartet der Bestatter ein Geschäft und hofft darauf, daß die Angehörigen der von ihm abgeholten Verstorbenen ihm auch den Auftrag für die restliche Bestattung geben. Aber so sehr ein Bestatter auch auf ein bestimmtes Geschäft aus ist, was er sein muß, denn er ist Kaufmann, so sehr wird er aber doch an einem reellen und ordnungsgemäßen Geschäft interessiert sein und nicht auf von vornherein auf Konfrontation gebürstete Angehörige.


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Lesezeit ca.: 5 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 9. Januar 2009 | Revision: 28. Mai 2012

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Wijoke
15 Jahre zuvor

Das erinnert mich doch stark an den Bericht vor kurzem, wo ein Bestatter eine Filiale im Untergeschoss eines Altenheimes betrieben hat.

15 Jahre zuvor

Klingt ja erstmal vernünftig.
Mir schwirrt nur immer dieses Grauenszenario im Kopf herum, im Krankenhaus zur gerade verblichenen Omma zu wollen. Doch Omma is schon eingesargt und abgeholt, und auf der Visitenkarte, die mir der Chefarzt aushändigt grinst mich das Logo der Pietät Eichenlaub an.
Welche mir dann freundschaftlich eine Rechnung für Überführung, Kühlung, Hilfskrafthonorar, Schuhabnutzung, Behelfstrage, Doppelwhoppermenü, Liegegebür, FCKW-Zuschlag der Kühltruhe, Schadstoffausstoß des Leichenwagens und Desinfektion der Handschuhe des Transportpersonals ausstellt.

Ach ja, und die Omma rücken sie deswegen noch lange nicht raus. Ham ja den Auftrag vom Krankenhaus gekriegt, wegen Vertrag und so, und wenn se sich jetzt bitte nen Sarch aussuchen würden…

15 Jahre zuvor

@Micha: So ein Szenario kann durchaus Wirklichkeit werden, denn solche Bestatter gibt es. Es kann auch passieren, daß Dir ein Schlüsseldienst die ganze Tür demoliert und für 1.000 Euro eine Rechnung schreibt, daß dich ein Abschleppunternehmer abzockt oder ein Rohrreiniger. Das Gleiche kann Dir aber auch beim Tapezierer oder beim Schneider passieren.

Letztlich hilft nur eins: Vorher Klarheit schaffen. Natürlich mag kein Angehöriger der jemanden mit einem Beinbruch ins Krankenhaus bringt dort gleich nach der möglichen Endverwendung der Leiche fragen, verstehe ich. Aber wenn die einem einen tausendseitigen Zettel vorlegen, den man erst unterschreiben muß und in dem es auch um mögliche Folgen und den Tod geht, warum sollte man dann nicht -zumindest mal bei schwereren Erkrankungen usw.- fragen wie die das so handhaben?

Ansonsten hilft es nur, daß man eben eine Bestattungsvorsorge hat. Dann gibt man bei jedem Krankenhausaufenthalt an, welcher Bestatter im Falle eines Falles gerufen werden soll und der wird dann auch gerufen.

15 Jahre zuvor

Und da ist sie wieder, die allmächtige Bestattungsvorsorge 🙂
Muss ich glatt mal fragen ob meine Omas sowas schon haben. Solltest Kaufmann werden.

Stimmt schon, man kann bei fast allen Dienstleistungen (und auch Warengeschäften) fürchterlich gegen den Baum fahren.

Außer beim Flugzeugfliegen, da stürzt man eher ins Meer.

15 Jahre zuvor

also ich würde sagen Tom IST ein Kaufmann.
(wäre wenigstens hilfreich)
🙂

MacKaber
15 Jahre zuvor

Tut mir leid, da bin ich hart. Wer bestellt hat der zahlt.
Und wenn das dort so üblich ist, und die mit der Klinik einen Vertrag haben, oder mit einer Krankenschwester ein stillschweigendes Verhältnis, dann ist das nun deren Problem. Weil ich für deren Probleme nicht zuständig bin, bekommt von mir automatisch ein Anderer den Auftrag.
Ausnahme: wenn mein Angehöriges eine Polizeileiche wäre, dann würde ich mir das Institut vorher ansehen und einen eigenen Eindruck verschaffen. Der für mich wichtigste Punkt wäre da das Auftreten der Leute mir gegenüber.

Ramona
15 Jahre zuvor

Wenn die ohne mein Wissen einfach jemanden bestellen, zahlen die auf jeden Fall, das was mich mehr kostet, als wenn ich selbst jemanden beauftragt hätte.

Carlo
15 Jahre zuvor

Sehe ich genauso. Wer bestellt, bezahlt auch.

Werner
15 Jahre zuvor

Wenn sich die Angehörigen doch aber nicht kümmern?

Rolf K.
15 Jahre zuvor

Die Diskussion ist doch müssig.

Loretta
15 Jahre zuvor

Und um was geht es hier eigentlich?

Elke
15 Jahre zuvor

Hallo,

ich habe folgende Frage:
Meine Eltern treten eine 3wöchige Kreuzfahrt an. Würde nun die Oma sterben, könnte man die Leiche dann für eine längere Zeit zur Aufbewahrung geben ( evntl. eben diese 3 Wochen ) bis die Eltern wieder da sind? Falls ja, wo üblicherweise und wie wären da die Kosten ( ungefähr )?
Danke.




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