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Leichenpass

Wenn man einen Verstorbenen im Ausland, evtl. in einem Billigkrematorium, einäschern läßt, da wird doch keine zweite Leichenschau durchgeführt. Sind da „illegalen Beseitigungen“ nicht Tür und Tor geöffnet?

So erstaunlich es für manchen klingen mag: Für solche Fälle gibt es den Leichenpass.

Auszug aus dem Bestattungsgesetz NRW, in anderen Bundesländern gilt ähnliches:

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„Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland sind nach § 17 des Bestattungsgesetzes NRW nur mit einem Leichenpass zulässig, der von der örtlichen Ordnungsbehörde des Sterbeortes ausgestellt wird.

Für die Ausstellung des Leichenpasses sind folgende Unterlagen vorzulegen:

* Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesbeamten über die Eintragung des Sterbefalls oder Genehmigung nach § 39 des Personenstandsgesetzes,
* Bescheinigung über die Durchführung einer zweiten Leichenschau."



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Lesezeit ca.: 1 Minute | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 22. August 2008 | Revision: 9. April 2016

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Mac Kaber
16 Jahre zuvor

Ausland klappt nicht, zu unsicher. Aber als Chef eines Privatkrematoriums, der nachts schwarz arbeitet braucht man keine Papiere. Irgendwo muß man ja hin mit seinen privaten Leichen im Keller. Taxiunternehmer machen ja auch mal eine Privatfahrt mit ihrem Taxi. Ist doch ganz normal, wäre er doch blöd, wenn er es nicht so machen würde.
Und wenn er dann noch zusätzlich einem Kooperationsvertrag mit einer südeuropäischen ehrenwerten Gesellschaft(per Handschlag besiegelt)hat, dürfte es an Aufträgen nicht mangeln.

Falkenhayn
16 Jahre zuvor

Wer macht denn die Fotos für den Leichenpass? Und wie bringt man eine Leiche dazu, im richtigen Moment zu lächeln? Und welches Körperteil wird fotografiert, wenn aus todesursächlichen Gründen das werte Haupt verlorenging? Fragen über Fragen. Aber es beruhigt mich als deutschen Michel ungemein, dass die letzte Reise nicht nur immer im Kombi angetreten wird, sondern dass auch für den letzten Grenzübertritt immer schön alle Papiere dabei sind.
„Von der Wiege bis zur Bahre: Formulare, Formulare“ Was mein alter Geschichtspauker uns schon vor einigen Jahrzehnten beibrachte…

Manfred aus Downunder
16 Jahre zuvor

Da es ja keine Grenzkontrollen mehr gibt, werden diese Pässe vermutlich auch nicht mehr kontrolliert, wie die Pässe der lebendigen Reisenden auch.




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