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Machen Schützenvereine katholisch?

Es gibt städtische, kirchliche und private Friedhöfe.
Die meisten von uns werden in erster Linie die kommunalen, also städtischen Friedhöfe kennen, auf denen jedermann ein Grab bekommt. Aber Moment! Stimmt das?
Nein, viele Kommunen haben in ihren Satzungen Bestimmungen, die besagen, daß nur Einwohner der jeweiligen Kommune auch dort begraben werden können. „Externe“ werden oft nur bestattet, wenn es dafür einen triftigen Grund gibt oder wenn die Familie einen saftigen „Externen-Zuschlag“ zahlt.

Klingt im ersten Moment nach Geldmacherei, kann aber durchaus sinnvoll begründet werden. In einer Gemeinde hier im Umland kostet das Erdreihengrab erstaunlicherweise nur 102 Euro und ist damit satte 700 Euro günstiger, als das billigste Grab hier in der Stadt. Als vor Jahren immer mehr Städter auf einmal „triftige Gründe“ erfanden, um ihre Lieben dort günstig zu bestatten, beschloß der Gemeinderat diesen Externen-Zuschlag. Man will durch die günstigen Gräber seinen eigenen Bürgern einen Vorteil gewähren und nicht dem ‚Leichen-Tourismus‘ Vorschub leisten.

Ein triftiger Grund, um dennoch einen Verwandten von außerhalb bestatten zu dürfen, liegt zum Beispiel dann vor, wenn es in der Heimatstadt des Verstorbenen niemanden gibt, der sich um das Grab kümmern könnte und ein naher Verwandter ihn lieber auf einem Friedhof in der Nähe haben möchte.

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Ein weiterer Grund, jemandem die Bestattung zu verwehren, – ob wir das hier nun gut finden oder nicht – kann darin liegen, daß die Angehörigen eine Bestattungsform wünschen, die mit den geltenden Bestimmungen unvereinbar ist. Als Beispiel sei hier der Wunsch vieler Muslime genannt, ohne Sarg bestattet zu werden. Ist dies durch die Satzung ausgeschlossen, müssen die Muslime auf Friedhöfe ausweichen, die diese Bestattungsform erlauben und könnten dann wieder mit dem zuerst geschilderten Problem der Externen-Bestattung zu kämpfen haben.

Man sieht, es gibt auch auf kommunalen Friedhöfen deutliche Einschränkungen.

Noch gravierender ist die Situation, will man jemanden auf einem privaten Friedhof bestatten lassen. Solche Begräbnisstätten wurden oft von Großbauern, adeligen Familien, Klöstern und Kirchen angelegt. Es steht außer Frage, daß sowohl die Behörden als auch der jeweilige Besitzer des Friedhofs ein Auge darauf haben, daß nicht jeder sich auf einem solchen Friedhof bestatten lassen kann.
Die Behörden schreiben bei privaten Friedhöfen, die oft nur aus historischen Gründen mehr geduldet als erlaubt sind, stringent vor, daß nur eine bestimmte Personengruppe, etwa die Angehörigen einer Familie oder eines Klosterordens dort noch beerdigt werden dürfen. Ja, und daß Kirchen in den meisten Fällen auf ihren eigenen Friedhöfen zunächst und in erster Linie nur Angehörige ihrer jeweiligen Glaubensrichtung bestatten, liegt ja wohl mehr als klar auf der Hand.

Dazu muß man wissen, daß insbesondere private und kirchliche Friedhöfe oft keinesfalls kostendeckend betrieben werden (können). Die nicht durch Grab- und Beisetzungsgebühren gedeckten Kosten trägt eine zahlenmäßig eng begrenzte Gruppe, eben die Familie, der Orden oder die Kirche die den Friedhof betreibt.
Auch städtische Friedhöfe arbeiten nicht in allen Fällen kostendeckend, aber hier trägt die Allgemeinheit die Kosten und diejenigen, die die Kosten tragen, kommen irgendwann auch in den Genuss dieser allgemeinen Kostentragung.
Das sehen natürlich private und kirchliche Friedhofsbetreiber naturgemäß aus einem anderen Blickwinkel. Sie müssen oft schon aus Gründen der Gerechtigkeit die vorhandenen Grabstellen für die Mitglieder ihrer Gruppe, die auch die Kostenträger sind, frei halten.

Umso weniger ist die augenblickliche Aufregung um einen Sterbefall in der Gegend von Mönchengladbach zu verstehen.
Horst P. ist vor zehn Tagen verstorben und seine Frau Gisela möchte nun, daß ihr Mann auf dem katholischen Friedhof bestattet wird. Das Problem: Das Ehepaar P. ist evangelisch.

Warum die Frau ihren Mann nun ausgerechnet auf dem Friedhof hinter der katholischen Pfarrkirche bestattet wissen will, ist unklar. Möglicherweise hat man sich dem katholischen Lebenswandel und Glauben in gewisser Weise angenähert. Immerhin war Horst P. Fähnrich der St. Margareten-Bruderschaft, einem erzkatholischen Schützenverein.

Der Pfarrgemeinderat, der für Friedhofsfragen zuständig ist, pocht auf die Friedhofssatzung, die eindeutig besagt, daß auf diesem von der katholischen Gemeinde betriebenen und finanzierten Friedhof nur Mitglieder eben dieser katholischen Gemeinde bestattet werden können.

Eine Ausnahme gibt es nur für Familien, in denen wenigstens ein Teil der katholischen Kirche angehört. Man will natürlich Familien im Tod nicht auseinanderreißen. Gisela P. könnte also nun noch kurzfristig zum katholischen Glauben konvertieren, dann wäre sie katholisch und ihr Mann hätte somit einen Anspruch auf ein Grab hinter der katholischen Kirche.
Ja, und genau das will Frau P. nun tun. Bereits morgen soll die „Umschreibung“ erfolgen, damit am Freitag die Beisetzung wie gewünscht erfolgen kann.

Aus Kreisen der katholischen Schützen heißt es empört, man zwinge die Frau ja förmlich dazu, nun katholisch zu werden, dabei sei ihr Mann doch so lange schon in der katholischen Schützenbruderschaft aktiv, das mache einen doch quasi zum Katholiken.

Vielleicht liest ja jemand aus der Gegend mit und kann uns sagen, ob es da nicht einen anderen, vielleicht kommunalen Friedhof gibt, der eine „Zwangskonvertierung“ von Frau P. überflüssig gemacht hätte.

Fehler durch Lektorin Anya bereinigt.


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Lesezeit ca.: 6 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 20. August 2008 | Revision: 22. April 2016

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5 Kommentare
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Werner
16 Jahre zuvor

Zum Problem katholisch-evangelisch eine nette Anekdote. Mein Bruder machte vor langen Jahren in einer kleinen oberpfälzischen Stadt die Vertretung in der örtlichen Apotheke. Damit gehörte er auch zu den Honoratioren des Ortes und durfte am wöchentlichen Stammtisch derselben teilnehmen. Dort erzählte der katholische Pfarrer folgendes: Der örtliche Friedhof liegt an einem Hang. Warum werden die Rechtgläubigen oben bestattet und die Ungläubigen(=Evangelischen) unten? Tja, schmunzelte er, unten ist es feuchter, dort verwesen sie schneller. 🙂

Neuling
16 Jahre zuvor

In meiner Stadt gibt es knapp über 50 Friedhöfe unterschiedlichster Größe und Lage. Nur drei davon werden kommunal betrieben, alle anderen sind in vielfältiger Spielart konfessionell. Irgendeinen passenden Friedhof findet sich da wohl immer.

16 Jahre zuvor

Die Geschichte um Horst P. findet gerade in meiner Stadt statt. Da die Familie ja nun in der katholischen Kirchengemeinde aktiv ist, liegt es nahe, ihn dort zu beerdigen.
Und als weiterer Faktor kommt hinzu, dass der Ortsteil eine der besseren Wohnlagen hier ist und der Friedhof schön gelegen ist. Dort würde ich meine Angehörigen auch gern beerdigen.

Darüberhinaus sind die Friedhöfe hierzustadte eine der teuersten im Lande…

Rust
16 Jahre zuvor

btw eine frage die mir hierbei aufgekommen ist: ist es möglich nach dem versterben noch zu einem anderen glauben konvertieren, wenn es ähnlich einer willenserklärung-feuerbestattung von den direkten angehörigen gibt???

Mac Kaber
16 Jahre zuvor

Nein, wenn zum Beispiel jemand ungetauft ist, kann man ihn nachträglich auch nicht noch schnell taufen. Höchstens aussegnen.
Würde man in diesem Fall nachgeben, setzt man sich der Gefahr aus, einen Präzedenzfall zu schaffen, auf den sich dann andere berufen. Morgen bekäme dann der Schützenverein plötzlich einen starken Mitgliederzuwachs älterer Mitbürger.




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