Frag doch den Undertaker

Musik für die Toten

Wie wird der Mund einer Leiche verschlossen?

Lieber Tom,
ich habe in der ARD-Mediathek unter diesem Link hier www.ardmediathek.de einen Bericht über eine Bremer Bestatterin gesehen. Sie spielt den Verstorbenen auf ihrer letzten Fahrt zum Krematorium ihre Lieblingsmusik vor und in einer anderen Szene liest einer ihrer Mitarbeiter dem Toten noch ein Gedicht vor.
So etwas habe ich noch nie gesehen oder davon gehört, auch in Deinem Blog nicht. Macht Ihr das auch? Warum macht man das?

Es ist eine Form der Respektbezeugung dem Verstorbenen gegenüber und hat sicherlich eher symbolische Bedeutung. Verstorbene sind tot und nach allem was wir wissen, können sie nicht mehr hören und sinnlich wahrnehmen.

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Es ist allgemein üblich, das man während der Trauerfeier Musik spielt und hierfür oft auch die Musik aussucht, die dem Verstorbenen zu Lebzeiten gefallen hat. Man tut dies aber auch für die Trauergäste, damit diese auch durch die Musik noch einmal besonders intensiv an den Verstorbenen erinnert werden.

Manchmal spielen wir auch die Lieblingsmusik des Verstorbenen in den Aufbahrungsräumen ein, während die Angehörigen Abschied nehmen.

Allerdings gehen wir nicht so weit, daß wir ohne weitere Gründe den leblosen Körper mit Musik beschallen oder einer Leiche noch Gedichte vorlesen. Sollte es ein jenseitiges Weiterleben geben, so wird es auch eventuell Möglichkeiten geben, solche Dinge wahrzunehmen, aber das wird dann doch sicherlich nicht an den Aufenthaltsort der verstorbenen Hülle gebunden sein.

Musik ist etwas Wunderbares und mit Liedern kann man sehr viel ausdrücken. Als Brücke zwischen dem Verstorbenen und den Lebenden kann sie sehr viel bedeuten und deshalb wird sie auch in den verschiedensten Situationen von den Bestattern eingesetzt.
In erster Linie geschieht das aber für diejenigen, von denen der Bestatter überzeugt ist, daß sie die Musik auch wahrnehmen können.

Etwas vollkommen Anderes ist es, wenn jemand im Sterben liegt oder gerade eben erst verstorben ist.
Manche Untersuchungen gehen davon aus, daß gewisse Sinneseindrücke noch in bestimmter Form wahrgenommen werden können, selbst wenn der Mensch schon, nach unserem Dafürhalten, als tot gilt.
Aber das sind flüchtige Momente und bis der Bestatter sich um Aufbahrung und Trauerfeier kümmert, ist in dem Verstorbenen alles verloschen.


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Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 23. November 2010 | Revision: 10. Dezember 2014

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Tom
13 Jahre zuvor

Ich habe die Sendung zufällig auch gesehen, ich fand das sehr bedenklich, wie nah sie alles an sich rangelassen hat. Ich finde, ein respektvoller, professioneller Abstand ist wesentlich normaler. Mir wars zuviel.

Glückauf
13 Jahre zuvor

Ähm TOM, fehlt dort nicht ein „nicht“?

Sollte es ein jenseitiges Weiterleben geben, so wird es auch eventuell Möglichkeiten geben, solche Dinge wahrzunehmen, aber das wird dann doch sicherlich ?“NICHT“? an den Aufenthaltsort der verstorbenen Hülle gebunden sein.

Ralf E
13 Jahre zuvor

Du schreibst:
> Sollte es ein jenseitiges Weiterleben geben,
> so wird es auch eventuell Möglichkeiten geben,
> solche Dinge wahrzunehmen, aber das wird dann
> doch sicherlich an den Aufenthaltsort der
^^^
> verstorbenen Hülle gebunden sein.

Ich denke mal, da fehlt ein „nicht“ …

Rolf
13 Jahre zuvor

Ist eigentlich schon jemandem aufgefallen, dass da ein NICHT fehlt?

Kathi
13 Jahre zuvor

Fehlt da nicht ein nicht?

Tzosch
13 Jahre zuvor

Hmmh, warum nicht? Man könnte doch auch noch die Lieblingsspeise, das Lieblingsgetränk, die Lieblingslektüre, das Lieblingstier, etc. bereit halten.

Lobo
13 Jahre zuvor

Ihr spinnt ja, da fehlt kein „NICHT“ ! 😉

Dorfdepp
13 Jahre zuvor

Macht doch nichts.

13 Jahre zuvor

Immer diese Nichtigkeiten… 😉

Schenny587
13 Jahre zuvor

Nicht hin Nicht her…
Ich habe den Beitrag auch gesehen, und war auch etwas erschreckt darüber, dass Sie alles so an sich ran gelassen hat…
Zumal sie auch Schwingungen merkte, dass der verstorbene nicht Glücklich drüber war, wie der Sarg in der Trauerhalle ausgerichtet war…. äähm ja!

Franz Branntwein
13 Jahre zuvor

[quote]aber das wird dann doch sicherlich nicht an den Aufenthaltsort der verstorbenen Hülle gebunden sein.[/quote]Nach allem was wir wissen ist das ganz sicher möglich. Klingt komisch, ist aber so. Denn wir wissen einfach gar nichts über das Nachleben. Wenn überhaupt vorhanden.

Bestatter OB
13 Jahre zuvor

Hallo zusammen,
sehr schöne beiträge von euch. Was ich aber am bedänklichsten finde ist, dass die gut Dame mit ihrem Mitarbeiter den Verstorbenen ohne Handschuhe anfast. Hygenisch nicht schlecht.

Besserwisser
13 Jahre zuvor

Den Verstorbenen dürften die fehlenden Handschuhe wohl nix mehr ausmachen.
Tot ist tot, oder?
Aber wer als (noch) Lebender aus „Schwingungen“ von Verstorbenen herausliest dass der Sarg in der Trauerhalle falsch ausgerichtet ist hat wohl noch ganz andere Probleme als das „bisseken Hüschiähne“ in Verbindung mit dem eigenen Selbsterhaltungstrieb, oder? 🙁

Mark
13 Jahre zuvor

Also mir ist die Dame mit ihren Riten und Praktiken viel zu esoterisch! Da würde ich meine verstorbenen Familienangehörigen nicht gerne hingeben… Ob die wohl auch ihre private Wohnung entsprechend den „Schwingungen“ eingerichtet hat? 😉

Wolfram
13 Jahre zuvor

@12: Sie hat den Verstorbenen ANGEFAST? Fällt das nicht unter das Strafrecht, Leichenschändung oder sowas?

Udo Brinkmann
13 Jahre zuvor

@ 15: Es geht hier nicht um Polemik, sondern um angemessene Hygiene (wie wohl @ 12 richtigerweise meint). Das hat auch nichts mit urbanen Legenden (wie Leichen sind giftig etc.) zu tun, sondern mit Anstand und Wertschätzung gegenüber den Personen zu tun, mit denen man im persönlichem Kontakt steht, aber auch mit dem Know-How des Bestatters bei seiner täglichen Arbeit (insb. der hygienischen Versorgung des Verstorbenen).
Wenn der Onkel Doktor, der Frisör oder der Brutzel-Meister im Schnell-Imbiss es mit der Hygiene nicht ganz so genau nehmen, würde sich jeder aufregen und sofort nach staatlichen Maßnahmen rufen.




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