Frag doch den Undertaker

Muss ich für einen Verbrecher die Bestattungskosten bezahlen?

orgel

Mir erscheint die gesetzliche Regelung, daß Kinder für ihre Eltern immer die Bestattungskosten bezahlen müssen, nicht ganz fair.
Die Eltern meines Lebensgefährten wurden kurz nach der Geburt meines LG geschieden, da sich herausstellte dass der Vater meines LG ein Verbrecher war und sogar die Mutter meines LG mit in seine Verbrechen reinziehen wollte.
Er hat den größten Teil seines Lebens hinter Gittern verbracht und sich nie um meinen LG gekümmert, geschweige denn Unterhalt gezahlt.
Die wenige Zeit, die er in Freiheit verbrachte nutzte er um weitere Frauen zu heiraten, zu belügen und betrügen und unglücklich zu machen und weitere Kinder in die Welt zu setzen.
Mein LG und ich wollen bald heiraten. Deshalb ist es sehr wichtig für mich zu wissen ob es eine Möglichkeit gibt, in diesem extremen Fall, dass man nicht für die Bestattungskosten für diesen Abschaum aufkommen muß. Für eine kompetente Antwort bedanke ich mich im voraus.

Will ich mal hoffen, daß meine Antwort kompetent genug ist.

Dem Gesetzgeber ist es, aus durchaus verständlichen Gründen (wenn man mal die Sache aus dem Blickwinkel der anderen Familien betrachtet), zunächst einmal völlig egal, welche Dinge sich innerhalb der Familien abspielen.
Es ist also erst einmal Sache der Familien ihre Angelegenheiten und somit auch die Bestattungen untereinander zu regeln. Die Allgemeinheit hält sich aber nicht gänzlich aus diesen Angelegenheiten heraus, denn zumindest im Falle sozialer Not springen ja die Sozialbehörden für die Bestattungskosten ein.

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Aus der Verpflichtung, die Bestattungskosten für eine bestimmte Person bezahlen zu müssen kommt man auch nicht ohne weiteres heraus.
Einfach anzuführen, man sehe das aus diesem oder jenem Grund nicht ein (auch wenn der noch so stichhaltig und verständlich ist), reicht im Allgemeinen nicht aus.
Hier müßte man es darauf ankommen lassen, bis der Todesfall eintritt, sich dann weigern die Kosten zu übernehmen und es auf eine Klage ankommen lassen. Vor Gericht könnte man dann seine besondere Situation darlegen und wird eventuell sogar Recht bekommen.
Vorbeugend etwas dagegen unternehmen, daß man die Bestattungskosten für den leiblichen Vater dereinst bezahlen muß, kann man meines Erachtens nicht.
Man kann sich leider auch in Extremfällen bei uns nicht von seinen Eltern scheiden lassen.

In Ihrem speziellen Fall ist es doch aber so, daß der Vater Ihres Lebensgefährten neben diesem auch noch „weitere Kinder in die Welt gesetzt hat“.
Im Todesfall sind alle leiblichen Kinder (und die aktuelle Ehefrau natürlich auch und sogar vorrangig) für die Bestattungskosten zuständig. So würde sich das ja auf mehrere Personen aufteilen.

Ich hatte erst neulich einen solchen Fall auf dem Schreibtisch.
Da war ein Mann in einer weit entfernten Stadt verstorben und seine Kinder hatten bis dahin nicht einmal eine Ahnung, ob er noch lebte oder nicht.
Mehr als nur ein paar Wochen war der Mann nie in Freiheit gewesen.
Hier hatten die Kinder versucht, sich der Bestattungspflicht zu entziehen, indem sie auf den kriminellen Lebenswandel und den fehlenden Kontakt und Bezug zu diesem Mann verwiesen.
Die Behörden sahen das anders. Sie machen keinen Unterschied zwischen Menschen die sich einwandfrei verhalten und solchen, die kriminell leben. Sie machen auch keinen Unterschied zwischen Alkoholikern und Abstinenzlern und nicht zwischen Gesunden und Kranken. Die Verpflichtung ist durch die Blutslinie gegeben, so sieht es die Allgemeinheit und somit auch das Gesetz.

Glück hatten die meisten der Kinder im obigen Fall, weil sie alle die Erbschaft ausgeschlagen haben, bis auf eine (reiche und mit den anderen Kindern in Streit lebende) Schwester.
Hier sahen es die Sozialbehörden so, daß gemäß BGB der Erbe auch die Bestattungskosten zahlt.
Auch wenn in diesem Fall gar nichts zu erben war, war die Schwester, die die Erbschaft nicht ausgeschlagen hatte, diejenige, die zur Zahlung der Bestattungskosten herangezogen wurde.

Das bedeutet, daß das auch in diesem Fall durchaus so kommen kann, daß eines der Kinder eventuell die Erbschaft nicht ausschlägt und es deshalb eine gute Idee sein kann, das im Falle eines Falles sofort zu tun.

Kurz gesagt:
– Wenn es soweit ist, kann man sich stur stellen und einfach nicht zahlen, um in einem eventuellen Prozeß dann seine Sichtweise zu begründen.
– Wenn kein Ehepartner vorhanden ist, sind alle Kinder bestattungspflichtig, das bedeutet aber auch, daß sie gemeinsam die Kosten tragen müssen, die sich dann entsprechend aufteilen und somit für jeden Einzelnen geringer werden.
– Sofern eines der Kinder die Erbschaft antritt und die anderen nicht, hat der Erbe die Bestattung zu bezahlen.

Zu berücksichtigen ist auch noch, daß man nur für die standesgemäße, einfache und würdevolle Bestattung aufkommen muß. Sollte ein anderes Kind eine umfangreiche Bestattung mit hohen Kosten in Auftrag geben, so muß dieser Auftraggeber auch das bezahlen, was über die einfache Ausführung hinausgeht.

Sinnvoll ist es, sofort nach Erhalt der Todesnachricht darauf zu verweisen, daß man keinesfalls mehr als nur das Allernotwendigste zu bezahlen bereit ist.

Ich hoffe, meine Antwort war kompetent genug.

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