Frag doch den Undertaker

Nachtrag Umbettung

Wie wird der Mund einer Leiche verschlossen?

Bezüglich Umbettung: Was ist denn ein „wichtiger Grund“, der das Stören der Totenruhe (wegen einer Anfrage der Angehörigen) zulässig werden lässt? Doch sicher nicht der Wunsch, eine neue Grabstelle einzurichten, damit „alle beieinander liegen“ können? Bei so einer Anfrage kann ich eine Ablehnung seitens der Kommune nachvollziehen, auch wenn die Angehörigen das sicher anders sehen.

Und ich möchte auch nicht derjenige sein, der eine halbverweste Leiche wieder ausgraben muss. Knochen schrecken mich nicht, hatte ich schon in der Hand (Schädel und alles – kommt halt vor, wenn auf alten Friedhöfen Erdarbeiten gemacht werden). Aber eine verwesende Leiche? So stabil ist mein Magen glaube ich nicht.

Es ist doch eigentlich ganz einfach: Wenn der Leichnam längst vergangen ist und nur noch ein paar Knochen und Bretter übrig sind, ist eine Umbettung kein Problem und wird dann auch gemacht, um z.B. aus vielen Einzelgrabstellen ein Familiengrab zu machen. Ganz regelmäßig werden Umbettungen gemacht, wenn die Ruhezeit eines Reihengrabes abgelaufen ist und die Familie sich zum Fortführen der Friedhofsbesuche an einem neuen Familiengrab entscheidet.

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Ein weiterer wichtiger Grund kann in der Tat der Wegzug der ganzen Familie sein. Man möchte dann den/die Verstorbenen bei sich am gleichen Ort auf dem Friedhof haben.

Ob diese Wünsche als wichtig genug angesehen werden, hängt im wesentlichen von der Liegezeit ab.
Je wichtiger der Grund, umso weniger bedeutend ist die Liegezeit.

Was das Personal anbetrifft: Ich habe es schon erlebt, daß eine Friedhofsverwaltung gesagt hat: „Wenn ihr jemanden habt, der das macht…“

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