Es hat sich herausgestellt, dass unser Nachbar vpr zwei Jahren ohne Genehmigung einen großen, schweren Hund (vermutl. Neufundländer) im Garten begraben hat. Die Gartenfläche liegt größtenteils über der Tiefgeschoss-Decke mit max. 40 cm Bodenstärke. Man kann ja bekanntlich bei vielem geteilter Meinung sein, aber mir ekelt bei diesem Gedanken sehr stark. ich meine, dass dies rückgängig gemacht werden müsse – also Exhumierung. Was meinen sie? Für ihre Antwort im Voraus besten Dank.
Um ein so großes Tier sinnvoll zu bestatten, sollte man wenigstens 80 cm Vergrabungstiefe anstreben. Bei nur 40 cm Erdreich über Beton kann von einem ordnungsgemäßen Begräbnis nicht die Rede sein. Das Tier müßte ja sozusagen direkt unterhalb der Erdoberfläche liegen oder es müßte ein Hügel zu sehen sein.
Nach nunmehr aber zwei Jahren sollte die möglicherweise auftretende Belastung durch austretende Flüssigkeiten oder Fäulnis vorüber sein. Es ist darüberhinaus anzunehmen, daß die unter dem Garten liegende Tiefgeschoßdecke wasserdicht aufgebaut und mit einer Drainage versehen wurde, weil sonst ja auch Regenwasser eindringen würde. So dürfte durch das Regenwasser immer wieder ein Abschwemmen von der Vergrabungsstelle hin zur Drainagestelle erfolgen.
Nach meinem persönlichen Dafürhalten wäre ein Ausgraben des Tieres nach zwei Jahren weitaus unangenehmer als ein Belassen der Reste im Erdreich.
Ich persönlich würde einen Hund so nicht begraben. Allerdings würde ich ihn auch nicht einer Tierkörperbeseitigungsanstalt überlassen. Sofern erlaubt, würde ich – hätte ich keinen geeigneten Garten – jemanden fragen, der einen solchen Garten hat oder einen Förster anrufen und mir eine Stelle im Wald zuweisen lassen. Auf dem „kleinen Dienstweg“ können viele Förster und Waldbesitzer hier helfen.
Wenn solche Möglichkeiten nicht gegeben sind, besteht ja immer noch die Möglichkeit einen Tierfriedhof zu nehmen.
Nach der neuerlichen Diskussion über Tierbestattungen hier im Weblog, machten mich einige Mailschreiber auf folgenden Umstand aufmerksam: Es gibt noch die Möglichkeit, Kontakt zu einem größeren Pharmaunternehmen aufzunehmen. Viele verfügen über eigene Kremierungsanlagen, in denen Versuchstiere verbrannt werden. Über den Sinn solcher Tierversuche will ich hier gar keine Betrachtungen anstellen. Jedenfalls können die Tiere aus solchen Versuchsreihen zumeist nicht über die üblichen Tierkörperbeseitigungsanstalten ‚entsorgt‘ werden, weshalb es bei größeren Laboren häufig Anlagen gibt, in denen Tiere in Pappschachteln rückstandslos verbrannt werden können.
Diese Möglichkeit wird meines Wissens von manchen Tierbesitzern und Züchtern seit Jahren genutzt. Mir ist allerdings nicht bekannt, welche Unternehmen zu welchen Konditionen hier Fremdtiere annehmen.
Sich ein großes Tier anzuschaffen, bedeutet nicht nur, dieses Tier in guten Zeiten zu nähren und artgerecht zu halten, sondern sich auch Gedanken darüber zu machen, wie man es im Krankheitsfall zum Tierarzt bewegt und wie man es im Falle seines Todes bestatten will.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: Lektorin A, neufundländer
Ich frag mich immer, was eigentlich der Wald macht, wenn ein toter Fuchs drin liegt? Sich in Brüssel beschweren? Mal ehrlich. Klar, auf 100 m² Garten ein Pony beerdigen könnte ein Problem werden. Aber ich möchte den sehen, der mich ernsthaft dran hindern will, eine Katze im Wald einzugraben. Muss ja nicht direkt neben dem Hauptsonntagsspazierweg sein. Dafür sucht man sich ein ruhiges Plätzchen, und fertig.
[quote]Sofern erlaubt, würde ich -hätte ich keinen geeigneten Garten- jemanden fragen, der einen solchen Garten hat oder einen Förster anrufen und mir eine Stelle im Wald zuweisen lassen.[/quote]
Ich hätt vermutlich im Wald einfach nen Loch ausgehoben. Wozu den Förster bemühen?
weils nicht erlaubt ist?
@SmackThePony:
Der Gesetzesgeber schreibt vor, dass ein Grab im Wald überall strikt verboten ist und mit bis zu 15.000 Euro Strafe geahndet wird. Durch neue EU-Richtlinien ist das Vergraben aber bald ausnahmslos verboten.
kurze doofe Frage:
Kann mir jemand sagen, wovon es abhängt, ob man ein Tier im eigenen Garten begraben darf oder nicht? Wir haben zB einen grossen Garten, der nicht am Haus ist, sondern im Aussenbereich in einem Wiesengebiet liegt. Mir ist nicht ganz klar, ob man da Kleintiere (zB Katzen) begraben darf oder nicht – wo kann man da nachgucken oder fragen? Ortssatzung?
Das vergraben im „großen Stil“ verboten ist leuchtet mir ein. Aber einen Hund oder eine Katze in einem öffentlichen Wald einzubuddeln. Oh man, was muss da in der Vergangenheit vorgefallen sein, so dass sowas strikt reguliert ist und so hoch geähndet wird.
Das ganze hat was mit Wasserschutzgebiet und solchen Themen zu tun. Kann mir vorstellen, dass man z.b. nicht gern dort badet (und ab und an auch mal nen Schluck Wasser nimmt, das bleibt nicht aus), wo nebenan tote Tiere begraben sind.
@6: Diese „Ausrede“ ist mir schon klar. Aber in den letzten Millionen Jahren sind Tiere ganz natürlich gestorben und verrotet und auch der ein oder andere Fisch stirbt im Wasser. ich finde diese Ausrede an den haaren herbeigezogen.
Es ist ganz einfach so, dass man hier immer nur sein eigenes Umfeld betrachtet. „Wen störts wenn ich mal mein Kaninchen da im Wald verbuddel?“ das denkt sich einer und machts, der Nachbar dann auch und wenn das dann alle 500 Einwohner eines kleinen Ortes machen ist es zwar nichts ungewöhnliches mehr, aber die Menge an Tierkadavern im Wald ist unschön.
Hinzukommt außerdem, dass ein Haustier mit ganz anderem belastet wird als ein Waldtier (ich denke da nur an Tieren die an Vergiftungen gestorben sind). Wenn Aasfresser im Wald sich an dem Tier-Leichnam gütlich tun, hat das vermutlich auch unschöne Auswirkungen auf das natürliche Gleichgewicht im Wald.
Nur so meine Vermutung / Meinung
Stimme Kommentar 9 zu.
In Städten wie Hamburg oder so möchte ich mir das ertrecht nicht vorstellen wenn da hunderte von Leuten auf die Idee kommen ihre Tiere im Wald zu begraben.
Aber mal ne Frage an Tom:
Wo liegt deiner Meinung nach der Unterschied zwischen Tierkörperbeseitigungsanlage und der Verbrennung bei einem Pharmakonzern in einer Pappschachtel? Finde beides keine schöne Vorstellung und erkenne da auch keinen wirklichen Unterschied.
@10: wenn man sein tier irgendwo zur „beseitigung“ abgibt hat man keine garantie dass es nicht beim futtermittelhersteller landet und durch den schredder gedreht in der nächsten büchse im tierfutterregal landet. für den einen der normale kreislauf des lebens, für den anderen vielleicht doch nicht passend für den jahrelang heiss geliebten gefährten.
aso oO ihh :/
@11: Doch, hat man. Seit einigen Jahren gelten für Tierfutter dieselben rechtlichen Bestimmungen wie für Lebensmittel. Alles, was in einer Hundefutterbüchse landet, muß auch für den menschlichen Verzehr geeignet sein. Übrigens auch der Grund dafür, warum es kein Katzenfutter mit Mäusefleisch gibt, obwohl Mäusefleisch für Katzen sicherlich natürlicher ist als Rind oder Lamm.
Aber dann gibts doch keinen Unterschied?!?
Obwohl beides keine schönen Vorstellungen sind. Ob nun die „Beseitigungsanlage“ oder die Pappschachtel.
in tiernahrung ist doch aber immer rohasche enthalten, guckt mal auf die packung. bei körnerfutter sidn meist 4% rohasche enthalten. was das genau ist, weiß ich leider nicht.
Bei Rohasche handelt es sich nicht um nachträglich dem Produkt zugesetzte Asche, sondern um eine Analyseangabe, die Aufschluß darüber gibt, wieviel Asche übrig bleibt, wenn dieses Futter-/Nahrungsmittel verbrannt wurde.
http://de.wikipedia.org/wiki/Rohasche#Rohasche
Wieviel Rohasche hat denn so ein 80kg Durchschnittsbürger? 😀
@Bine: Kann man als Mensch Mäusefleisch tatsächlich nicht essen? ich würds auf den ersten Blick nur etwas mühseelig finden, so ne Portion zusammen zu bekommen.
Über die Geschichte mit dem Neufundländer ist schon Gras gewachsen. Da dürfte es wirklich nichts mehr zum Nachbessern geben.
Wenn ich mir die unfreiwilligen Ergebnisse von so manchem normalen Grillabend ansehe, frage ich mich, ob da nicht einer eine preisgünstige Doityourselfmethode gefunden hat.
Ob einer, der seine Schwiegermutter im Wald aufgeräumt hat auch
15000€ zahlen muß? Oder ob es da günstiger ist, wenn man mal mit einem verständnisvollen Totengräber spricht?
@SmachThePony:
Jein. Natürlich könnte man Mäuse essen, wenn man denn wöllte. Aber eine Maus ist nach deutschem Fleischhygienegesetz eben kein Schlachttier, so daß der Verkauf wahrscheinlich problematisch wäre. Verboten ist es aber nicht (im Gegensatz zu Hunde- , Affen- und Katzenfleisch, das darf nämlich „nicht zum Genuss für Menschen … gewonnen werden“). Der „Dachhase“ fällt also heutzutage leider aus 😉