Bestatterweblog-Leser „Öschi“ ist durch meine Vermittlung als Gast in der nächsten Sendung von „Könnes kämpft“ im WDR mit dabei.
Thema:“Das Geschäft mit den Bestattungen“
Den Termin habe ich in die Titelleiste geschrieben.
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Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Hier veröffentlicht der Publizist Informationen und Geschichten über den Bestatterberuf. Mehr über den in der Halloween-Nacht an Allerheiligen geborenen Autor finden Sie u.a. hier. Der Schriftsteller Peter Wilhelm lebt mit seiner Familie in Edingen-Neckarhausen bei Heidelberg.
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Sehr geehrter Herr Könnes. Ich habe heute Abend Ihre Sendung gesehen, ich werde 75 Jahre, bin noch sehr rüstig und unternehmungslustig,denke auch noch nicht ans sterben. Da ich aber ein ein vorausplanender Mensch bin,möchte ich nun auch festlegen wie ich bestattet werden möchte. Sie haben in Ihrer Sendung von einem Krematorium in den Niederlanden gesprochen,bitte sind Sie so freundlich und schicken mir die Adresse von diesem Krematorium. Mit freundlichen Grüssen Helen Masa
Weniger reißerisch als befürchtet, dennoch ist mir da einiges wieder sauer aufgestoßen: Das einzig positive: Schön war das mit den sogenannten „Billig-Bestattern. Dieses Thema mit den Lockvogelangeboten kann man gar nicht oft genug klarmachen. Hier sind nicht nur die Angehörigen die leidtragenden, sondern auch jeder Bestatter, der von Anfang an realistische Zahlen nennt. ————- Zu kurz und irreführend: Beim polnischen Hersteller wurde die „40,00 Euro“ Klasse nicht gezeigt. Die Särge, die beim Interview in der Ausstellung zu sehen waren, sind auch in Polen deutlich teurer. Ausserdem kaufen die wenigsten Bestatter direkt ab Werk. Meist bekommt man die über den Großhandel / Zwischenhandel oder als Zukauf über einen der wenigen noch vorhandenen deutschen Farbikanten. Dazu kommt dann natürlich noch all das, was auch Tom hier immer wieder gebetsmühlenartig wiederholt. Jedenfalls ist Fabrikpreis nicht Einkaufspreis und schon gar nicht Einstandspreis. ———— Nochmal irreführend: Frau Hörners Dienstleisung ist überflüssig, da das die meisten Bestatter direkt ermöglichen – ohne Zusatzkosten für Frau Hörner und den holländischen Bestatter. Ausserdem ist der „REimport“ aus Holland definitiv rechtswidrig. ———————– Die Sache mit… Weiterlesen »
Lieber Stefan, mich wundert immer, daß es Menschen gibt, die Sachverhalte meinen beurteilen zu können, obwohl ihnen die Informationen fehlen. Ich bin die in der Sendung gezeigte Geschädigte von Segenius. Es ist völlig unrichtig, wenn Du schreibst, daß Angehörige den Transport der Asche in die Schweiz selbst organisieren müssen. Das bieten die Bestatter an, indem die Überreste von einem Schweizer Bestatter vom Krematorium in Deutschland abgefordert werden. Seitens des Schweizer (oder niederländischen) Bestatters erhält man eine Urkunde über den Kauf eines Grabplatzes und der Schweizer Bestatter schickt dann die Urne zur Ansicht zurück. Ein ausländischer Bestatter darf Asche aushändigen, ein deutsches Krematorium nicht. Für diese Leistung berechnet Segenius 520,00 Euro, ohne aber den Weg über die Schweiz zu nehmen, sondern er läßt die Asche über ein deutsches Krematorium (was verboten ist), direkt an die Hinterbliebenen senden und kassiert trotzdem. Und genau dagegen wehre ich mich und das zu Recht.
Auch was Du über die Tätigkeit von Frau Hoerner geschrieben hast, ist unrichtig.
Hallo, Liora, ich habe den Sachverhalt sowohl in der Sendung als auch hier gleich verstanden und verstehe Deinen Standpunkt durchaus. Es wird hier vor der Hand eine Lösung angeboten, die den „Umweg über die Schweiz“ anbietet, damit die Angehörigen auf diesem Weg in den Besitz der Urne kommen können. Und genau diese Mehrleistung, nämlich den Umweg über die Schweiz, spart man sich offenbar ein, sackt das Geld aber dafür ein und damit ist das Ganze weder ein Versehen, noch ein Fehler, sondern scheint, wenn man es böse formulieren wollte, den Tatbestand des Betrugs zu darzustellen. Das ist umso erstaunlicher, weil hier ein deutsches Krematorium genau das macht, was ja an sich gar nicht geht, nämlich die Asche direkt an die Angehörigen auszuhändigen. Anders herum gesprochen: Hätte man das vorher gewußt, hätte man dem Krematoriumsmitarbeiter einfach einen Schein in die Hand gedrückt und die Urne ohne irgendwelche Aufschläge und Umwege direkt mitgenommen. Was die Dienstleistung von Frau Hoerner anbetrifft, so teile ich Stefans Auffassung. Ich habe nichts gegen Frau Hoerner und die sogenannten Trauerbegleiter und -berater.… Weiterlesen »
Mich braucht man nicht zu bezahlen, sondern die Kosten in Höhe von 200 € sind die Kosten für den niederl. Bestatter sowie den Friedhof, wo auch nach Jahren noch beigesetzt werden kann.
Zeig mir doch bitte den Bestatter, der sich diesen Weg „Urne zu Hause“ nicht bezahlen lässt.
Du schreibst selbst, dass die Kosten für Schweizer Alm bei 460 € liegen und einen weiteren Anbieter für 300 € gibt.
Nach Adam Riese liegen somit die Kosten dieser Anbieter höher als wenn ich es über die Niederlande realisiere. Ich hoffe, du kannst das ausrechnen.
Der Weg ist einfach: Einäscherung in Deutschland, Urne in die Niederlande, dann zurück nach Deutschland zum Kunden.
at 2. Die meisten Krematorien senden keine Urnen mehr in die Schweiz, weil man inzwischen weiß, dass die Aschen oft doch zu Hause aufbewahrt werden wollen.
Ich denke, Du bist nicht ganz im Bilde.
Wenn Du magst, dann kannst Du gerne mal mit mir persönlich sprechen und vielleicht verstehst Du dann auch die gesamte Situation besser.
MfG Ingrid
Stefan
11 Jahre zuvor
Tut mir leid meine Damen, aber ich bleide dabei:
1. Der RE-Import aus Holland ist und bleibt illegal, auch wenns immer wieder gemacht wird.
2. Aus der Schweiz wird ebenfalls nichts „zur Ansicht zurückgeschickt“. Die theoretisch „legale Version“ habe ich oben ausgeführt.
3. Die Öffentlichkeit, die nun entstanden ist, kann eigentlich nur dazu führen, dass Ihnen die Urne Ihrer Mutter weggenommen wird.
Bitte halten Sie uns doch auf dem laufenden, was da in Zukunft passiert.
1. Keine Frage. Das ist so. Allerdings muß man hinsichtlich der Schwere der Schuld schon unterscheiden. Illegal ist es auch, keinen Parkschein zu ziehen. Wie schwer der Gesetzgeber die Schuld oder Schwere der Tat einstuft, ist zumeist auch an der Tatsache zu erkennen, ob es vor Gericht als Ordnungswidrigkeit, Vergehen oder Verbrechen eingestuft wird. Hier handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die nicht strafbehaftet ist. Es möge ergo jeder für sich selbst entscheiden, ob die Schwere der Tat mit seinem Gewissen vereinbar ist. 2. Auch richtig. M.W. ist es so, daß die Urne vom deutschen Krematorium in die Schweiz gesandt wird. Von dort liegt eine Urnenanforderung vor und somit ist für die deutschen Behörden alles erledigt, weil die Beisetzung nun nach Schweizer Recht abläuft. Die Schweizer händigen ihren Bürgern (und auch den ausländischen Auftraggebern) die Urne nun u.U. aus, damit diese die Almwiesen- oder Bergbachverstreuung selbst vornehmen können. Nur für diesen Zweck bekommt man die Urne. Die Deutschen, die diesen Weg nutzen, haben aber zumeist gar kein Interesse an der Wald-, Feld- oder Wiesenbestattung und… Weiterlesen »
Hallo Tom, zu 2:
Nein – eben nicht. Die Schweizer schicken eine Urnenanforderung und die Angehörigen „übernehmen den Transport“. Derzeit ist es den Behörden egal, wie lange der dieser „Transport“ dauert.
Somit ist die Urne „legal“ in den Händen der Angehörigen.
Das ganze ist nur eine juristische Fiktion.
Jeder weiß, was da passiert, aber das ist derzeit keine Ordnungswidrigkeit.
Wäre die Urne in der Schweiz und würde dann ausgehändigt, käme es wieder zum Reimport – und wäre damit illegal.
Reimporte waren vor 10 Jahren noch das einzige Mittel, heute geht es besser.
—————-
Am Rande: Bremen will demnächst wenigstens die Aufbewahrung zuhause für 2 Jahre erlauebn und konträr dazu will NRW (glaube ich, kann auch irgendein anderes Bundesland sein) verankern, dass die Urne innerhalb von 6 Wochen beigesetzt sein muss. Es ist Bewegung im Thema und in 10 Jahren sind wie vielleicht soweit, dass die krummen Weg überflüssig sind.
Liora
11 Jahre zuvor
Danke Peter-Wilhelm und Stefan für Eure Antworten. Ich halte Euch auf dem laufenden, wie es weiter gehen wird. Ich habe einen Anwalt gefunden, der sich mit Bestattungsrecht auskennt. Es werden jetzt alle Behörden und Gerichte eingeschaltet, denn Segenius darf die Urne nicht einbehalten, die haben sich strafbar gemacht, auch wenn ich, wie der Anwalt sagte „einen Umweg nehmen“ wollte.
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Sehr geehrter Herr Könnes. Ich habe heute Abend Ihre Sendung gesehen, ich werde 75 Jahre, bin noch sehr rüstig und unternehmungslustig,denke auch noch nicht ans sterben. Da ich aber ein ein vorausplanender Mensch bin,möchte ich nun auch festlegen wie ich bestattet werden möchte. Sie haben in Ihrer Sendung von einem Krematorium in den Niederlanden gesprochen,bitte sind Sie so freundlich und schicken mir die Adresse von diesem Krematorium. Mit freundlichen Grüssen Helen Masa
http://www.crematoriatwente.nl/de/
Weniger reißerisch als befürchtet, dennoch ist mir da einiges wieder sauer aufgestoßen: Das einzig positive: Schön war das mit den sogenannten „Billig-Bestattern. Dieses Thema mit den Lockvogelangeboten kann man gar nicht oft genug klarmachen. Hier sind nicht nur die Angehörigen die leidtragenden, sondern auch jeder Bestatter, der von Anfang an realistische Zahlen nennt. ————- Zu kurz und irreführend: Beim polnischen Hersteller wurde die „40,00 Euro“ Klasse nicht gezeigt. Die Särge, die beim Interview in der Ausstellung zu sehen waren, sind auch in Polen deutlich teurer. Ausserdem kaufen die wenigsten Bestatter direkt ab Werk. Meist bekommt man die über den Großhandel / Zwischenhandel oder als Zukauf über einen der wenigen noch vorhandenen deutschen Farbikanten. Dazu kommt dann natürlich noch all das, was auch Tom hier immer wieder gebetsmühlenartig wiederholt. Jedenfalls ist Fabrikpreis nicht Einkaufspreis und schon gar nicht Einstandspreis. ———— Nochmal irreführend: Frau Hörners Dienstleisung ist überflüssig, da das die meisten Bestatter direkt ermöglichen – ohne Zusatzkosten für Frau Hörner und den holländischen Bestatter. Ausserdem ist der „REimport“ aus Holland definitiv rechtswidrig. ———————– Die Sache mit… Weiterlesen »
Lieber Stefan, mich wundert immer, daß es Menschen gibt, die Sachverhalte meinen beurteilen zu können, obwohl ihnen die Informationen fehlen. Ich bin die in der Sendung gezeigte Geschädigte von Segenius. Es ist völlig unrichtig, wenn Du schreibst, daß Angehörige den Transport der Asche in die Schweiz selbst organisieren müssen. Das bieten die Bestatter an, indem die Überreste von einem Schweizer Bestatter vom Krematorium in Deutschland abgefordert werden. Seitens des Schweizer (oder niederländischen) Bestatters erhält man eine Urkunde über den Kauf eines Grabplatzes und der Schweizer Bestatter schickt dann die Urne zur Ansicht zurück. Ein ausländischer Bestatter darf Asche aushändigen, ein deutsches Krematorium nicht. Für diese Leistung berechnet Segenius 520,00 Euro, ohne aber den Weg über die Schweiz zu nehmen, sondern er läßt die Asche über ein deutsches Krematorium (was verboten ist), direkt an die Hinterbliebenen senden und kassiert trotzdem. Und genau dagegen wehre ich mich und das zu Recht.
Auch was Du über die Tätigkeit von Frau Hoerner geschrieben hast, ist unrichtig.
Hallo, Liora, ich habe den Sachverhalt sowohl in der Sendung als auch hier gleich verstanden und verstehe Deinen Standpunkt durchaus. Es wird hier vor der Hand eine Lösung angeboten, die den „Umweg über die Schweiz“ anbietet, damit die Angehörigen auf diesem Weg in den Besitz der Urne kommen können. Und genau diese Mehrleistung, nämlich den Umweg über die Schweiz, spart man sich offenbar ein, sackt das Geld aber dafür ein und damit ist das Ganze weder ein Versehen, noch ein Fehler, sondern scheint, wenn man es böse formulieren wollte, den Tatbestand des Betrugs zu darzustellen. Das ist umso erstaunlicher, weil hier ein deutsches Krematorium genau das macht, was ja an sich gar nicht geht, nämlich die Asche direkt an die Angehörigen auszuhändigen. Anders herum gesprochen: Hätte man das vorher gewußt, hätte man dem Krematoriumsmitarbeiter einfach einen Schein in die Hand gedrückt und die Urne ohne irgendwelche Aufschläge und Umwege direkt mitgenommen. Was die Dienstleistung von Frau Hoerner anbetrifft, so teile ich Stefans Auffassung. Ich habe nichts gegen Frau Hoerner und die sogenannten Trauerbegleiter und -berater.… Weiterlesen »
Hallo Stefan,
at 1. ich heiße Hoerner!
Mich braucht man nicht zu bezahlen, sondern die Kosten in Höhe von 200 € sind die Kosten für den niederl. Bestatter sowie den Friedhof, wo auch nach Jahren noch beigesetzt werden kann.
Zeig mir doch bitte den Bestatter, der sich diesen Weg „Urne zu Hause“ nicht bezahlen lässt.
Du schreibst selbst, dass die Kosten für Schweizer Alm bei 460 € liegen und einen weiteren Anbieter für 300 € gibt.
Nach Adam Riese liegen somit die Kosten dieser Anbieter höher als wenn ich es über die Niederlande realisiere. Ich hoffe, du kannst das ausrechnen.
Der Weg ist einfach: Einäscherung in Deutschland, Urne in die Niederlande, dann zurück nach Deutschland zum Kunden.
at 2. Die meisten Krematorien senden keine Urnen mehr in die Schweiz, weil man inzwischen weiß, dass die Aschen oft doch zu Hause aufbewahrt werden wollen.
Ich denke, Du bist nicht ganz im Bilde.
Wenn Du magst, dann kannst Du gerne mal mit mir persönlich sprechen und vielleicht verstehst Du dann auch die gesamte Situation besser.
MfG Ingrid
Tut mir leid meine Damen, aber ich bleide dabei:
1. Der RE-Import aus Holland ist und bleibt illegal, auch wenns immer wieder gemacht wird.
2. Aus der Schweiz wird ebenfalls nichts „zur Ansicht zurückgeschickt“. Die theoretisch „legale Version“ habe ich oben ausgeführt.
3. Die Öffentlichkeit, die nun entstanden ist, kann eigentlich nur dazu führen, dass Ihnen die Urne Ihrer Mutter weggenommen wird.
Bitte halten Sie uns doch auf dem laufenden, was da in Zukunft passiert.
1. Keine Frage. Das ist so. Allerdings muß man hinsichtlich der Schwere der Schuld schon unterscheiden. Illegal ist es auch, keinen Parkschein zu ziehen. Wie schwer der Gesetzgeber die Schuld oder Schwere der Tat einstuft, ist zumeist auch an der Tatsache zu erkennen, ob es vor Gericht als Ordnungswidrigkeit, Vergehen oder Verbrechen eingestuft wird. Hier handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die nicht strafbehaftet ist. Es möge ergo jeder für sich selbst entscheiden, ob die Schwere der Tat mit seinem Gewissen vereinbar ist. 2. Auch richtig. M.W. ist es so, daß die Urne vom deutschen Krematorium in die Schweiz gesandt wird. Von dort liegt eine Urnenanforderung vor und somit ist für die deutschen Behörden alles erledigt, weil die Beisetzung nun nach Schweizer Recht abläuft. Die Schweizer händigen ihren Bürgern (und auch den ausländischen Auftraggebern) die Urne nun u.U. aus, damit diese die Almwiesen- oder Bergbachverstreuung selbst vornehmen können. Nur für diesen Zweck bekommt man die Urne. Die Deutschen, die diesen Weg nutzen, haben aber zumeist gar kein Interesse an der Wald-, Feld- oder Wiesenbestattung und… Weiterlesen »
Hallo Tom, zu 2:
Nein – eben nicht. Die Schweizer schicken eine Urnenanforderung und die Angehörigen „übernehmen den Transport“. Derzeit ist es den Behörden egal, wie lange der dieser „Transport“ dauert.
Somit ist die Urne „legal“ in den Händen der Angehörigen.
Das ganze ist nur eine juristische Fiktion.
Jeder weiß, was da passiert, aber das ist derzeit keine Ordnungswidrigkeit.
Wäre die Urne in der Schweiz und würde dann ausgehändigt, käme es wieder zum Reimport – und wäre damit illegal.
Reimporte waren vor 10 Jahren noch das einzige Mittel, heute geht es besser.
—————-
Am Rande: Bremen will demnächst wenigstens die Aufbewahrung zuhause für 2 Jahre erlauebn und konträr dazu will NRW (glaube ich, kann auch irgendein anderes Bundesland sein) verankern, dass die Urne innerhalb von 6 Wochen beigesetzt sein muss. Es ist Bewegung im Thema und in 10 Jahren sind wie vielleicht soweit, dass die krummen Weg überflüssig sind.
Danke Peter-Wilhelm und Stefan für Eure Antworten. Ich halte Euch auf dem laufenden, wie es weiter gehen wird. Ich habe einen Anwalt gefunden, der sich mit Bestattungsrecht auskennt. Es werden jetzt alle Behörden und Gerichte eingeschaltet, denn Segenius darf die Urne nicht einbehalten, die haben sich strafbar gemacht, auch wenn ich, wie der Anwalt sagte „einen Umweg nehmen“ wollte.