Öschi kommt im Fernsehen. Könnes kämpft, 25.11.2013, 20.15 Uhr – WDR
Bestatterweblog-Leser „Öschi“ ist durch meine Vermittlung als Gast in der nächsten Sendung von „Könnes kämpft“ im WDR mit dabei.
Thema:“Das Geschäft mit den Bestattungen“
Den Termin habe ich in die Titelleiste geschrieben.
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Hashtags:
Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:
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Sehr geehrter Herr Könnes. Ich habe heute Abend Ihre Sendung gesehen, ich werde 75 Jahre, bin noch sehr rüstig und unternehmungslustig,denke auch noch nicht ans sterben. Da ich aber ein ein vorausplanender Mensch bin,möchte ich nun auch festlegen wie ich bestattet werden möchte. Sie haben in Ihrer Sendung von einem Krematorium in den Niederlanden gesprochen,bitte sind Sie so freundlich und schicken mir die Adresse von diesem Krematorium. Mit freundlichen Grüssen Helen Masa
Weniger reißerisch als befürchtet, dennoch ist mir da einiges wieder sauer aufgestoßen:
Das einzig positive: Schön war das mit den sogenannten „Billig-Bestattern. Dieses Thema mit den Lockvogelangeboten kann man gar nicht oft genug klarmachen. Hier sind nicht nur die Angehörigen die leidtragenden, sondern auch jeder Bestatter, der von Anfang an realistische Zahlen nennt.
————-
Zu kurz und irreführend: Beim polnischen Hersteller wurde die „40,00 Euro“ Klasse nicht gezeigt. Die Särge, die beim Interview in der Ausstellung zu sehen waren, sind auch in Polen deutlich teurer. Ausserdem kaufen die wenigsten Bestatter direkt ab Werk. Meist bekommt man die über den Großhandel / Zwischenhandel oder als Zukauf über einen der wenigen noch vorhandenen deutschen Farbikanten.
Dazu kommt dann natürlich noch all das, was auch Tom hier immer wieder gebetsmühlenartig wiederholt. Jedenfalls ist Fabrikpreis nicht Einkaufspreis und schon gar nicht Einstandspreis.
————
Nochmal irreführend:
Frau Hörners Dienstleisung ist überflüssig, da das die meisten Bestatter direkt ermöglichen – ohne Zusatzkosten für Frau Hörner und den holländischen Bestatter.
Ausserdem ist der „REimport“ aus Holland definitiv rechtswidrig.
———————–
Die Sache mit der Urne aus der Schweiz ist total dumm gelaufen und auch total falsch dargestellt.
Ich hoffe, dass das für Segenius und auch die Angehörige Konsequenzen hat.
Lassen wir mal das absolut dämliche Gebahren von Segenius beiseite – hier ist gut, dass wirklich Ross und Reiter genannt wurden und eben nicht wieder „Die Bestatter“
Aber wo auch immer die Kommunikation gehapert hat – genau so wie das vom Ablauf war, so funktioniert doch der Trick:
Die Familie kauft eine Grabstelle in der Schweiz, die Familie bekommt dann die Urne um den Transport von Deutschland in die schweiz selber zu organisieren. ACHTUNG: Ob dieser Transport dann 3 Tage oder 30 Jahre dauert ist egal. GENAU das IST der Trick.
Die Schweizer Almwiese muss aber trotzdem bezahlt werden – denn dort kann die Urne noch jederzeit abgegeben und beigesetzt werden.
Irgendjemand hätte das wirklich der Frau mal erklären sollen – und hat die Servicezeit keine Justiziare oder Anwälte?
Ich bin mir ziemlich sicher, das wenigstens jeder dritte Bestatter diesen Trick kennt und erklären kann. Es ist ziemlich dumm, diese „nicht erbrachte“ Leistung zu bemängeln, denn man kauft ja gerade nur die OPTION auf die Beisetzung. Ohne Schweizer Grab auch keine Urne zuhause.
Kosten: 460,00 Euro bei einem etablierten Schweizer Almfriedhof, unter 300,00 bei einem neuen Anbieter, dessen Seriösität ich aber noch nicht beurteilen kann.
Lieber Stefan, mich wundert immer, daß es Menschen gibt, die Sachverhalte meinen beurteilen zu können, obwohl ihnen die Informationen fehlen. Ich bin die in der Sendung gezeigte Geschädigte von Segenius. Es ist völlig unrichtig, wenn Du schreibst, daß Angehörige den Transport der Asche in die Schweiz selbst organisieren müssen. Das bieten die Bestatter an, indem die Überreste von einem Schweizer Bestatter vom Krematorium in Deutschland abgefordert werden. Seitens des Schweizer (oder niederländischen) Bestatters erhält man eine Urkunde über den Kauf eines Grabplatzes und der Schweizer Bestatter schickt dann die Urne zur Ansicht zurück. Ein ausländischer Bestatter darf Asche aushändigen, ein deutsches Krematorium nicht. Für diese Leistung berechnet Segenius 520,00 Euro, ohne aber den Weg über die Schweiz zu nehmen, sondern er läßt die Asche über ein deutsches Krematorium (was verboten ist), direkt an die Hinterbliebenen senden und kassiert trotzdem. Und genau dagegen wehre ich mich und das zu Recht.
Auch was Du über die Tätigkeit von Frau Hoerner geschrieben hast, ist unrichtig.
Hallo, Liora,
ich habe den Sachverhalt sowohl in der Sendung als auch hier gleich verstanden und verstehe Deinen Standpunkt durchaus.
Es wird hier vor der Hand eine Lösung angeboten, die den „Umweg über die Schweiz“ anbietet, damit die Angehörigen auf diesem Weg in den Besitz der Urne kommen können. Und genau diese Mehrleistung, nämlich den Umweg über die Schweiz, spart man sich offenbar ein, sackt das Geld aber dafür ein und damit ist das Ganze weder ein Versehen, noch ein Fehler, sondern scheint, wenn man es böse formulieren wollte, den Tatbestand des Betrugs zu darzustellen. Das ist umso erstaunlicher, weil hier ein deutsches Krematorium genau das macht, was ja an sich gar nicht geht, nämlich die Asche direkt an die Angehörigen auszuhändigen.
Anders herum gesprochen: Hätte man das vorher gewußt, hätte man dem Krematoriumsmitarbeiter einfach einen Schein in die Hand gedrückt und die Urne ohne irgendwelche Aufschläge und Umwege direkt mitgenommen.
Was die Dienstleistung von Frau Hoerner anbetrifft, so teile ich Stefans Auffassung.
Ich habe nichts gegen Frau Hoerner und die sogenannten Trauerbegleiter und -berater. Allerdings kann jeder, der sich in die Hände eines guten Bestatters begibt, und die sind in der Mehrzahl, diese Dienstleistung auch ohne weitere Aufschläge bekommen.
Möglicherweise erbringt Frau Hoerner ihre Dienstleistung auch ohne Bezahlung. Das wäre dann ein schönes Zusatzangebot.
Allerdings ist es bei den mir bekannten Bestattern so, daß für die Abwicklung über Holland oder die Schweiz nichts zusätzlich berechnet wird. Den Kunden entstehen nur die Mehrkosten für das etwas teurere Krematorium in den Niederlanden.
Durch den Einsatz von Frau Hörner wird ja nur etwas ermöglicht, was ohnehin fast jeder Bestatter im Angebot hat.
Mich braucht man nicht zu bezahlen, sondern die Kosten in Höhe von 200 € sind die Kosten für den niederl. Bestatter sowie den Friedhof, wo auch nach Jahren noch beigesetzt werden kann.
Zeig mir doch bitte den Bestatter, der sich diesen Weg „Urne zu Hause“ nicht bezahlen lässt.
Du schreibst selbst, dass die Kosten für Schweizer Alm bei 460 € liegen und einen weiteren Anbieter für 300 € gibt.
Nach Adam Riese liegen somit die Kosten dieser Anbieter höher als wenn ich es über die Niederlande realisiere. Ich hoffe, du kannst das ausrechnen.
Der Weg ist einfach: Einäscherung in Deutschland, Urne in die Niederlande, dann zurück nach Deutschland zum Kunden.
at 2. Die meisten Krematorien senden keine Urnen mehr in die Schweiz, weil man inzwischen weiß, dass die Aschen oft doch zu Hause aufbewahrt werden wollen.
Ich denke, Du bist nicht ganz im Bilde.
Wenn Du magst, dann kannst Du gerne mal mit mir persönlich sprechen und vielleicht verstehst Du dann auch die gesamte Situation besser.
1. Keine Frage. Das ist so. Allerdings muß man hinsichtlich der Schwere der Schuld schon unterscheiden. Illegal ist es auch, keinen Parkschein zu ziehen.
Wie schwer der Gesetzgeber die Schuld oder Schwere der Tat einstuft, ist zumeist auch an der Tatsache zu erkennen, ob es vor Gericht als Ordnungswidrigkeit, Vergehen oder Verbrechen eingestuft wird.
Hier handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die nicht strafbehaftet ist.
Es möge ergo jeder für sich selbst entscheiden, ob die Schwere der Tat mit seinem Gewissen vereinbar ist.
2. Auch richtig. M.W. ist es so, daß die Urne vom deutschen Krematorium in die Schweiz gesandt wird. Von dort liegt eine Urnenanforderung vor und somit ist für die deutschen Behörden alles erledigt, weil die Beisetzung nun nach Schweizer Recht abläuft.
Die Schweizer händigen ihren Bürgern (und auch den ausländischen Auftraggebern) die Urne nun u.U. aus, damit diese die Almwiesen- oder Bergbachverstreuung selbst vornehmen können. Nur für diesen Zweck bekommt man die Urne. Die Deutschen, die diesen Weg nutzen, haben aber zumeist gar kein Interesse an der Wald-, Feld- oder Wiesenbestattung und sehen ihren Wunsch schon dadurch erfüllt, daß sie die Urne in Besitz nehmen und frei darüber verfügen können.
3. Genau das ist der springende Punkt.
Hier gilt die Regel: Tue es, aber rede nicht darüber.
Werden die deutschen Behörden auf solche Urnen aufmerksam droht ein Zwangsbeisetzungsverfahren nötigenfalls unter Aufbietung der gesamten Amtsmacht.
Die durch solche Berichterstattung entstehende Aufmerksamkeit, entsteht auch seitens der Behörden und der Politik. Es kann durchaus passieren, daß trotz allgemeiner Liberalisierung unter Umständen die Handhabung rigoroser wird oder die Strafen verschärft werden.
Das kann aber nicht im Interesse derjenigen sein, die diesen Weg gehen wollen.
Im Grunde darf man nicht vergessen, daß im geschilderten Fall ein Rechtsbruch vorliegt, der nunmal gründlich in die Hose gegangen ist, weil einer der Rechtsbrecher ein schlimmerer Rechtsbrecher war als die anderen Beteiligten.
Irgendwie hat das für mich das G’schmäckle, als beklagten sich zwei Ladendiebe, weil einer den anderen auch noch übers Ohr gehauen hat.
Es wird so getan, als sei hier ein völlig normales und legales Rechtsgeschäft schief gelaufen, dem ist nicht so.
Nichtsdestotrotz finde ich es gut, daß es diesen Weg über die Niederlande und die Schweiz gibt. Nur, ob man diesen Weg grundsätzlich und jedermann anpreisen sollte, bleibt für mich fraglich.
Es sollte der Sonder- und Ausnahmefall bleiben.
Zu Risiken und möglichen Folgen fragen Sie Ihren Bestatter, der sich da auskennt und nicht irgendwelche Scharlatane!
Hallo Tom, zu 2:
Nein – eben nicht. Die Schweizer schicken eine Urnenanforderung und die Angehörigen „übernehmen den Transport“. Derzeit ist es den Behörden egal, wie lange der dieser „Transport“ dauert.
Somit ist die Urne „legal“ in den Händen der Angehörigen.
Das ganze ist nur eine juristische Fiktion.
Jeder weiß, was da passiert, aber das ist derzeit keine Ordnungswidrigkeit.
Wäre die Urne in der Schweiz und würde dann ausgehändigt, käme es wieder zum Reimport – und wäre damit illegal.
Reimporte waren vor 10 Jahren noch das einzige Mittel, heute geht es besser.
—————-
Am Rande: Bremen will demnächst wenigstens die Aufbewahrung zuhause für 2 Jahre erlauebn und konträr dazu will NRW (glaube ich, kann auch irgendein anderes Bundesland sein) verankern, dass die Urne innerhalb von 6 Wochen beigesetzt sein muss. Es ist Bewegung im Thema und in 10 Jahren sind wie vielleicht soweit, dass die krummen Weg überflüssig sind.
Danke Peter-Wilhelm und Stefan für Eure Antworten. Ich halte Euch auf dem laufenden, wie es weiter gehen wird. Ich habe einen Anwalt gefunden, der sich mit Bestattungsrecht auskennt. Es werden jetzt alle Behörden und Gerichte eingeschaltet, denn Segenius darf die Urne nicht einbehalten, die haben sich strafbar gemacht, auch wenn ich, wie der Anwalt sagte „einen Umweg nehmen“ wollte.
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Nekrolog
Lalo Schifrin ist gestorben
Boris Claudio „Lalo“ Schifrin (* 21. Juni 1932 in Buenos Aires; † 26. Juni 2025) war ein argentinischer Pianist, Komponist,...
Sehr geehrter Herr Könnes. Ich habe heute Abend Ihre Sendung gesehen, ich werde 75 Jahre, bin noch sehr rüstig und unternehmungslustig,denke auch noch nicht ans sterben. Da ich aber ein ein vorausplanender Mensch bin,möchte ich nun auch festlegen wie ich bestattet werden möchte. Sie haben in Ihrer Sendung von einem Krematorium in den Niederlanden gesprochen,bitte sind Sie so freundlich und schicken mir die Adresse von diesem Krematorium. Mit freundlichen Grüssen Helen Masa
http://www.crematoriatwente.nl/de/
Weniger reißerisch als befürchtet, dennoch ist mir da einiges wieder sauer aufgestoßen:
Das einzig positive: Schön war das mit den sogenannten „Billig-Bestattern. Dieses Thema mit den Lockvogelangeboten kann man gar nicht oft genug klarmachen. Hier sind nicht nur die Angehörigen die leidtragenden, sondern auch jeder Bestatter, der von Anfang an realistische Zahlen nennt.
————-
Zu kurz und irreführend: Beim polnischen Hersteller wurde die „40,00 Euro“ Klasse nicht gezeigt. Die Särge, die beim Interview in der Ausstellung zu sehen waren, sind auch in Polen deutlich teurer. Ausserdem kaufen die wenigsten Bestatter direkt ab Werk. Meist bekommt man die über den Großhandel / Zwischenhandel oder als Zukauf über einen der wenigen noch vorhandenen deutschen Farbikanten.
Dazu kommt dann natürlich noch all das, was auch Tom hier immer wieder gebetsmühlenartig wiederholt. Jedenfalls ist Fabrikpreis nicht Einkaufspreis und schon gar nicht Einstandspreis.
————
Nochmal irreführend:
Frau Hörners Dienstleisung ist überflüssig, da das die meisten Bestatter direkt ermöglichen – ohne Zusatzkosten für Frau Hörner und den holländischen Bestatter.
Ausserdem ist der „REimport“ aus Holland definitiv rechtswidrig.
———————–
Die Sache mit der Urne aus der Schweiz ist total dumm gelaufen und auch total falsch dargestellt.
Ich hoffe, dass das für Segenius und auch die Angehörige Konsequenzen hat.
Lassen wir mal das absolut dämliche Gebahren von Segenius beiseite – hier ist gut, dass wirklich Ross und Reiter genannt wurden und eben nicht wieder „Die Bestatter“
Aber wo auch immer die Kommunikation gehapert hat – genau so wie das vom Ablauf war, so funktioniert doch der Trick:
Die Familie kauft eine Grabstelle in der Schweiz, die Familie bekommt dann die Urne um den Transport von Deutschland in die schweiz selber zu organisieren. ACHTUNG: Ob dieser Transport dann 3 Tage oder 30 Jahre dauert ist egal. GENAU das IST der Trick.
Die Schweizer Almwiese muss aber trotzdem bezahlt werden – denn dort kann die Urne noch jederzeit abgegeben und beigesetzt werden.
Irgendjemand hätte das wirklich der Frau mal erklären sollen – und hat die Servicezeit keine Justiziare oder Anwälte?
Ich bin mir ziemlich sicher, das wenigstens jeder dritte Bestatter diesen Trick kennt und erklären kann. Es ist ziemlich dumm, diese „nicht erbrachte“ Leistung zu bemängeln, denn man kauft ja gerade nur die OPTION auf die Beisetzung. Ohne Schweizer Grab auch keine Urne zuhause.
Kosten: 460,00 Euro bei einem etablierten Schweizer Almfriedhof, unter 300,00 bei einem neuen Anbieter, dessen Seriösität ich aber noch nicht beurteilen kann.
Lieber Stefan, mich wundert immer, daß es Menschen gibt, die Sachverhalte meinen beurteilen zu können, obwohl ihnen die Informationen fehlen. Ich bin die in der Sendung gezeigte Geschädigte von Segenius. Es ist völlig unrichtig, wenn Du schreibst, daß Angehörige den Transport der Asche in die Schweiz selbst organisieren müssen. Das bieten die Bestatter an, indem die Überreste von einem Schweizer Bestatter vom Krematorium in Deutschland abgefordert werden. Seitens des Schweizer (oder niederländischen) Bestatters erhält man eine Urkunde über den Kauf eines Grabplatzes und der Schweizer Bestatter schickt dann die Urne zur Ansicht zurück. Ein ausländischer Bestatter darf Asche aushändigen, ein deutsches Krematorium nicht. Für diese Leistung berechnet Segenius 520,00 Euro, ohne aber den Weg über die Schweiz zu nehmen, sondern er läßt die Asche über ein deutsches Krematorium (was verboten ist), direkt an die Hinterbliebenen senden und kassiert trotzdem. Und genau dagegen wehre ich mich und das zu Recht.
Auch was Du über die Tätigkeit von Frau Hoerner geschrieben hast, ist unrichtig.
Hallo, Liora,
ich habe den Sachverhalt sowohl in der Sendung als auch hier gleich verstanden und verstehe Deinen Standpunkt durchaus.
Es wird hier vor der Hand eine Lösung angeboten, die den „Umweg über die Schweiz“ anbietet, damit die Angehörigen auf diesem Weg in den Besitz der Urne kommen können. Und genau diese Mehrleistung, nämlich den Umweg über die Schweiz, spart man sich offenbar ein, sackt das Geld aber dafür ein und damit ist das Ganze weder ein Versehen, noch ein Fehler, sondern scheint, wenn man es böse formulieren wollte, den Tatbestand des Betrugs zu darzustellen. Das ist umso erstaunlicher, weil hier ein deutsches Krematorium genau das macht, was ja an sich gar nicht geht, nämlich die Asche direkt an die Angehörigen auszuhändigen.
Anders herum gesprochen: Hätte man das vorher gewußt, hätte man dem Krematoriumsmitarbeiter einfach einen Schein in die Hand gedrückt und die Urne ohne irgendwelche Aufschläge und Umwege direkt mitgenommen.
Was die Dienstleistung von Frau Hoerner anbetrifft, so teile ich Stefans Auffassung.
Ich habe nichts gegen Frau Hoerner und die sogenannten Trauerbegleiter und -berater. Allerdings kann jeder, der sich in die Hände eines guten Bestatters begibt, und die sind in der Mehrzahl, diese Dienstleistung auch ohne weitere Aufschläge bekommen.
Möglicherweise erbringt Frau Hoerner ihre Dienstleistung auch ohne Bezahlung. Das wäre dann ein schönes Zusatzangebot.
Allerdings ist es bei den mir bekannten Bestattern so, daß für die Abwicklung über Holland oder die Schweiz nichts zusätzlich berechnet wird. Den Kunden entstehen nur die Mehrkosten für das etwas teurere Krematorium in den Niederlanden.
Durch den Einsatz von Frau Hörner wird ja nur etwas ermöglicht, was ohnehin fast jeder Bestatter im Angebot hat.
Hallo Stefan,
at 1. ich heiße Hoerner!
Mich braucht man nicht zu bezahlen, sondern die Kosten in Höhe von 200 € sind die Kosten für den niederl. Bestatter sowie den Friedhof, wo auch nach Jahren noch beigesetzt werden kann.
Zeig mir doch bitte den Bestatter, der sich diesen Weg „Urne zu Hause“ nicht bezahlen lässt.
Du schreibst selbst, dass die Kosten für Schweizer Alm bei 460 € liegen und einen weiteren Anbieter für 300 € gibt.
Nach Adam Riese liegen somit die Kosten dieser Anbieter höher als wenn ich es über die Niederlande realisiere. Ich hoffe, du kannst das ausrechnen.
Der Weg ist einfach: Einäscherung in Deutschland, Urne in die Niederlande, dann zurück nach Deutschland zum Kunden.
at 2. Die meisten Krematorien senden keine Urnen mehr in die Schweiz, weil man inzwischen weiß, dass die Aschen oft doch zu Hause aufbewahrt werden wollen.
Ich denke, Du bist nicht ganz im Bilde.
Wenn Du magst, dann kannst Du gerne mal mit mir persönlich sprechen und vielleicht verstehst Du dann auch die gesamte Situation besser.
MfG Ingrid
Tut mir leid meine Damen, aber ich bleide dabei:
1. Der RE-Import aus Holland ist und bleibt illegal, auch wenns immer wieder gemacht wird.
2. Aus der Schweiz wird ebenfalls nichts „zur Ansicht zurückgeschickt“. Die theoretisch „legale Version“ habe ich oben ausgeführt.
3. Die Öffentlichkeit, die nun entstanden ist, kann eigentlich nur dazu führen, dass Ihnen die Urne Ihrer Mutter weggenommen wird.
Bitte halten Sie uns doch auf dem laufenden, was da in Zukunft passiert.
1. Keine Frage. Das ist so. Allerdings muß man hinsichtlich der Schwere der Schuld schon unterscheiden. Illegal ist es auch, keinen Parkschein zu ziehen.
Wie schwer der Gesetzgeber die Schuld oder Schwere der Tat einstuft, ist zumeist auch an der Tatsache zu erkennen, ob es vor Gericht als Ordnungswidrigkeit, Vergehen oder Verbrechen eingestuft wird.
Hier handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die nicht strafbehaftet ist.
Es möge ergo jeder für sich selbst entscheiden, ob die Schwere der Tat mit seinem Gewissen vereinbar ist.
2. Auch richtig. M.W. ist es so, daß die Urne vom deutschen Krematorium in die Schweiz gesandt wird. Von dort liegt eine Urnenanforderung vor und somit ist für die deutschen Behörden alles erledigt, weil die Beisetzung nun nach Schweizer Recht abläuft.
Die Schweizer händigen ihren Bürgern (und auch den ausländischen Auftraggebern) die Urne nun u.U. aus, damit diese die Almwiesen- oder Bergbachverstreuung selbst vornehmen können. Nur für diesen Zweck bekommt man die Urne. Die Deutschen, die diesen Weg nutzen, haben aber zumeist gar kein Interesse an der Wald-, Feld- oder Wiesenbestattung und sehen ihren Wunsch schon dadurch erfüllt, daß sie die Urne in Besitz nehmen und frei darüber verfügen können.
3. Genau das ist der springende Punkt.
Hier gilt die Regel: Tue es, aber rede nicht darüber.
Werden die deutschen Behörden auf solche Urnen aufmerksam droht ein Zwangsbeisetzungsverfahren nötigenfalls unter Aufbietung der gesamten Amtsmacht.
Die durch solche Berichterstattung entstehende Aufmerksamkeit, entsteht auch seitens der Behörden und der Politik. Es kann durchaus passieren, daß trotz allgemeiner Liberalisierung unter Umständen die Handhabung rigoroser wird oder die Strafen verschärft werden.
Das kann aber nicht im Interesse derjenigen sein, die diesen Weg gehen wollen.
Im Grunde darf man nicht vergessen, daß im geschilderten Fall ein Rechtsbruch vorliegt, der nunmal gründlich in die Hose gegangen ist, weil einer der Rechtsbrecher ein schlimmerer Rechtsbrecher war als die anderen Beteiligten.
Irgendwie hat das für mich das G’schmäckle, als beklagten sich zwei Ladendiebe, weil einer den anderen auch noch übers Ohr gehauen hat.
Es wird so getan, als sei hier ein völlig normales und legales Rechtsgeschäft schief gelaufen, dem ist nicht so.
Nichtsdestotrotz finde ich es gut, daß es diesen Weg über die Niederlande und die Schweiz gibt. Nur, ob man diesen Weg grundsätzlich und jedermann anpreisen sollte, bleibt für mich fraglich.
Es sollte der Sonder- und Ausnahmefall bleiben.
Zu Risiken und möglichen Folgen fragen Sie Ihren Bestatter, der sich da auskennt und nicht irgendwelche Scharlatane!
Hallo Tom, zu 2:
Nein – eben nicht. Die Schweizer schicken eine Urnenanforderung und die Angehörigen „übernehmen den Transport“. Derzeit ist es den Behörden egal, wie lange der dieser „Transport“ dauert.
Somit ist die Urne „legal“ in den Händen der Angehörigen.
Das ganze ist nur eine juristische Fiktion.
Jeder weiß, was da passiert, aber das ist derzeit keine Ordnungswidrigkeit.
Wäre die Urne in der Schweiz und würde dann ausgehändigt, käme es wieder zum Reimport – und wäre damit illegal.
Reimporte waren vor 10 Jahren noch das einzige Mittel, heute geht es besser.
—————-
Am Rande: Bremen will demnächst wenigstens die Aufbewahrung zuhause für 2 Jahre erlauebn und konträr dazu will NRW (glaube ich, kann auch irgendein anderes Bundesland sein) verankern, dass die Urne innerhalb von 6 Wochen beigesetzt sein muss. Es ist Bewegung im Thema und in 10 Jahren sind wie vielleicht soweit, dass die krummen Weg überflüssig sind.
Danke Peter-Wilhelm und Stefan für Eure Antworten. Ich halte Euch auf dem laufenden, wie es weiter gehen wird. Ich habe einen Anwalt gefunden, der sich mit Bestattungsrecht auskennt. Es werden jetzt alle Behörden und Gerichte eingeschaltet, denn Segenius darf die Urne nicht einbehalten, die haben sich strafbar gemacht, auch wenn ich, wie der Anwalt sagte „einen Umweg nehmen“ wollte.