Frag doch den Undertaker

Fragen zur Aufbahrung – Offen oder zu?

Fragen zur Aufbahrung

Fragen zur Aufbahrung – Offener Sarg oder geschlossen? Das fragen viele Bestatter ihre Kunden und meinen damit, ob der Verstorbene vor der Trauerfeier noch einmal offen aufgebahrt werden soll oder ob der Sarg verschlossen bleiben soll.

Ich muß, so glaube ich, nicht ausführen, warum man manch einen Verstorbenen nicht mehr aufbahren kann. Ansonsten hängt es von der inneren und persönlichen Einstellung der Angehörigen ab. Hierbei sollte man sich selbst die Fragen stellen:

  1. * hat sich der Verstorbene innerhalb kurzer Zeit durch Krankheit/Unfall dramatisch verändert?
  2. * möchte man ihn/sie lieber in Erinnerung behalten, wie er zu Lebzeiten gesund aussah?
  3. * was denken die Verwandten darüber? Gibt es evtl. ältere Verwandte, die ihn/sie noch einmal sehen möchten?
  4. * will man, dass Nachbarn, Neugierige oder zufällige Trauerbesucher ihn/sie anschauen?
  5. * ist man sich darüber im Klaren, dass das die letzte Gelegenheit ist?
  6. * hat der Verstorbene diesbezügliche Anweisungen geäußert?

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Fragen zur Aufbahrung

Es gibt sicherlich noch andere Fragen, die man sich stellen kann, aber das scheinen mir die häufigsten und wichtigsten Aspekte zu sein.

Ich kann und will dazu keine Ratschläge geben, letztlich muss das jeder für sich selbst und im Einzelfall entscheiden. Was ich aber immer sage ist: Lassen Sie uns eine offene Aufbahrung machen, es muss ja nicht jeder gucken gehen.

Damit macht man, ein entsprechendes Aussehen des Verstorbenen vorausgesetzt, nichts falsch.

Aber auch wenn der Verstorbene in einem beklagenswerten Zustand ist, kann ein guter Bestatter ihn so herrichten, dass er anschaubar ist. Die Angehörigen müssen den Bestatter aber durch geeignete Fotos unterstützen. Am besten ist es, wenn die Familie und der Bestatter einmal gemeinsam den Verstorbenen anschauen. Dann können die Angehörigen sagen, was zu Lebzeiten anders ausgesehen hat (z. B. die Frisur, Hautfarbe usw.) und der Bestatter kann das dann bis zur endgültigen Aufbahrung am Beerdigungstag noch korrigieren.
Man sollte nie vergessen, dass der Bestatter den Toten in der Regel ja gar nicht kannte und ohne Hilfe nur einen Menschen anschaubar macht, aber kein Individuum.

Aber gleichgültig, ob der Sarg offen oder zu bleiben soll, der Verstorbene hat immer in angemessenem Zustand ordentlich im Sarg zu liegen. Im Zweifelsfall lassen Sie sich den Sarg durch einen Friedhofsmitarbeiter öffnen. Eine solche Nachschau wird dann unnötig, wenn Sie dem Bestatter von vornherein signalisieren, dass sie „möglicherweise“ doch noch mal schauen wollen.
So wird denjenigen Kollegen, die es sich möglicherweise etwas einfach machen wollen, gleich der Wind aus den Segeln genommen.

https://bestatterweblog.de/aufbahrung-in-der-leichenhalle-kosten/

(so2022)

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(©si)