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Orangefarbene Puppe muss weg – Gericht: Friedhof ist Ort der Gemeinschaft

Statue orange Figur

Statt eines Grabsteins ließen die Hinterbliebenen des mit 25 Jahren verstorbenen Ricardo Schott auf dem Grab eine 1,55 Meter große Statue in Signalorange aufstellen. UrteiL: Das darf nicht sein.

Die Hintergründe

In Wallhausen, einem kleinen Ort in Baden-Württemberg mit 3500 Einwohnern, entbrannte vor drei Jahren ein Konflikt zwischen der Ortsverwaltung und den Eltern von Ricardo Schott (✝︎25). Hartmut und Theodora Schott hatten zu Ehren ihres verstorbenen Sohnes eine Statue in Signalorange anfertigen lassen und diese auf seinem Grab im örtlichen Friedhof platziert. Die Statue, die eine Höhe von 1,55 Metern erreicht, löste schnell Kontroversen aus. Friedhofsbesucher störten sich an der grellen Figur.

Gemeinde: Statue soll weg

Die Gemeindeverwaltung kritisierte, die Statue sei zu auffällig und überschreite die zulässige Größe um das Doppelte. Zudem sei der leuchtende Farbton nie genehmigt worden. Man argumentierte, dass die Würde des Friedhofs durch solch eine Grabgestaltung beeinträchtigt werde.

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Trotz der Aufforderung, die Statue zu entfernen, blieb sie unverändert stehen, wie sie im November 2021 errichtet wurde. Die Eltern zogen vor das Verwaltungsgericht Stuttgart, um gegen die Anordnung vorzugehen, indem sie kritisierten, die Verwaltung handle gefühllos gegenüber Trauernden. Sie argumentierten, dass die Statue ihnen bei der Bewältigung ihrer Trauer helfe und dass ein Wandel in der Kultur der Friedhofsgestaltung in Wallhausen offenbar noch nicht eingetreten sei.

Gericht: Ja, sie muss weg

Das Gericht jedoch entschied gegen die Familie Schott und ordnete die Entfernung der Statue an. Es begründete seine Entscheidung damit, dass ein Friedhof mehr sei als nur eine Ansammlung unzusammenhängender Einzelgräber; es sei ein Ort, der der Gemeinschaft der Verstorbenen diene. Individuelle Gestaltung finde hier ihre Grenzen. Die Richter betonten, dass Grabmale, die provokant, sensationsheischend sind oder sonst wie Anstoß erregen könnten, dem ungestörten Gedenken an die Toten im Wege stehen. Die Statue verstoße gegen die Friedhofssatzung und das Bestattungsgesetz Baden-Württembergs.

Das Gericht ließ keine Berufung zu. Die Eltern haben jedoch die Möglichkeit, sich an den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim zu wenden, um dort eine Überprüfung des Falles zu erwirken.

Fazit:

Ich kann leider kein Foto von der Statue bringen, wegen der Urheberrechte, die ich achte. Aber das Titelbild gibt die Situation annähern gut wieder. Ansonsten kann man sich bei der BILD-Zeitung selbst einen Eindruck verschaffen:

Bild Zeitung Warnung

https://www.bild.de/…orangefarbenes-grabmal-auf-friedhof…

Ich habe hier schon häufig von dem kleinen, inzwischen längst aufgegebenen, Friedhof erzählt, der am Ende der Straße lag, in der ich als Kind gewohnt habe.
Auf diesem Friedhof gab es die unterschiedlichsten Grabsteine. Angefangen von kleinen polierten Platten über mittlere Granitfindlinge bis hin zu den überlebensgroßen Engelstatuen auf den Familiengräbern der ganz Reichen.
Niemand hat sich an der Unterschiedlichkeit gestört.

Auf vielen Friedhöfen findet man auch sehr ungewöhnliche Grabmäler, etwa aus Edelstahl, Glasornamentik oder geschnitztem Holz. Erlaubt ist aber nicht, was gefällt, das muss man wissen.
Gefallen darf einem nur, was erlaubt ist.

Wer also vor hat, auf einem Grab eine ungewöhnliche Figur oder eine seltene Installation aufzustellen, muss sich im Vorfeld erkundigen, ob das überhaupt in dieser Form gestattet ist. Der Besitzer des Friedhofs, also beispielsweise eine kommunale Gemeinde oder eine Kirchengemeinde, kann selbstverständlich bestimmen, wie die Grabmäler auszusehen haben. Meist gibt es hier weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten. Aber an die muss man sich dann auch halten.
Auskunft kann jeder Steinmetz geben, der auf diesem Friedhof tätig ist und natürlich die zuständige Verwaltung.

Wer einfach etwas hinstellt und sich dann wundert, dass der Eigentümer des Friedhofs das so nicht haben will, der hat selbst Schuld, ist so.

Ob man nun eine signalorangene nahezu lebensgroße Figur gut oder schlecht findet, das sei mal dahingestellt.


Nachtrag 5/2025

Auf dem Friedhof Wallhausen wurde am Mittwoch, 30. Oktober 2024, um 15 Uhr das umstrittene Grabmal von Ricardo Schott entfernt. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat den Antrag der Eltern Hartmut und Theodora Schott auf Zulassung der Berufung abgelehnt. Begründung: „Aus den von den Klägern dargelegten Gründen bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils.“ Somit tritt das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart in Kraft. Quelle Hartmut Schott https://www.friedhof-kultur.de/

gemeldet von „De Kaasoliman“

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