Ich weiß nicht, was ein Padlet ist, aber Dozent und Trauerexperte Dirk R. Schuchardt hat eins oder einen erstellt.
Das Thema ist „Notfallorder“. Um was muss ich mich kümmern, wenn ein Notfall oder Sterbefall eintritt? Je mehr Menschen sich mit diesem Thema beschäftigen, umso weniger Vertun gibt’s hinterher.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
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Kategorie: Fundstücke
In der Kategorie „Fundstücke“ präsentiere ich Sachen, die ich zum Thema Tod, Trauer und Bestattungen irgendwo gefunden habe.
Hier erscheinen auch Meldungen aus der Presse und dem Internet, auf die mich meine Leserinnen und Leser hingewiesen haben.
Hier veröffentlicht der Publizist Informationen und Geschichten über den Bestatterberuf. Mehr über den in der Halloween-Nacht an Allerheiligen geborenen Autor finden Sie u.a. hier. Der Schriftsteller Peter Wilhelm lebt mit seiner Familie in Edingen-Neckarhausen bei Heidelberg.
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Lieber Peter,
herzlichen Dank fürs Teilen. Ein Padlet ist eine digitale Pinnwand, auf der Texte, Bilder, Videos, Links, Sprachaufnahmen, Bildschirmaufnahmen und Zeichnungen abgelegt werden können. Viele Schülerinnen und Schüler haben Padlets im Distanzunterricht während der Corona-Pandemie kennengelernt.
Leider sind die Infos nur zum Teil richtig. Natürlich müssen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht nicht notariell sein. Es bleibt nur die Frage was sie im Fall der Fälle dann nutzen. Ein Arzt kann schwammige Formulierungen aus dem Internet beachten, er muss es aber nicht. Eine Bank wird solch einen, ausgefüllten PDF Ausdruck sicher nicht als umfassende Vollmacht für alle Geschäfte akzeptieren. Beim Umzug in ein Pflegeheim, dürfte auch der Makler sich nicht mit solch einem Vordruck genügen, wenn es darum geht (natürlich darf ich das Haus verkaufen, es ist ja für Papa)
Wie ich im Vortrag und auch in der Broschüre erwähne, stellen sich Banken und Sparkassen bei den Vorsorgevollmachten oft mit Verweis auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen quer. Deshalb, auch das habe ich erwähnt, soll man in gesunden Tagen Vollmacht auf den bankinternen Vordrucken erteilen (Ich kenne übrigens zwei Fälle, wo das Gericht unter Hinweis auf § 1898 Abs. 2 Satz 2 BGB dafür gesorgt hat, dass die Sparkasse die „einfache“ Vorsorgevollmacht gleichwohl akzeptieren musste. Aber so einen Ärger kann man sich sparen, wenn man halt heute zur Bank geht und die Dinge im klaren Geist klärt). Eine Patientenverfügung – auch die für teuer Geld bezahlte notarielle Patientenverfügung – kann jederzeit auch mündlich widerrufen werden (sofern „Einsichtsfähigkeit“ besteht). Ab 2023 können auch Ehegatten für eine begrenzte Zeit von sechs Monaten begrenzt auf medizinische Fragen für den anderen Ehegatten entscheiden. Die Neuregelungen des „Notvertretungsrechts“ (ab 2023: § 1358 BGB) sind aber nur eine Krücke. Weiterhin gilt: JEDER Volljährige sollte eine Vorsorgevollmacht erteilt haben. Eine Vorsorgevollmacht kann auch von der Betreuungsstelle der Stadt-/Gemeindeverwaltung für nur 10 EUR öffentlich beglaubigt… Weiterlesen »
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Ein Paddelt ist ein flacher Computer ohne Tastatur. Ein iPad zum Beispiel ist ein Paddelt. Das solltest Du eigentlich wissen.
Also quasi sowas:
Lieber Peter,
herzlichen Dank fürs Teilen. Ein Padlet ist eine digitale Pinnwand, auf der Texte, Bilder, Videos, Links, Sprachaufnahmen, Bildschirmaufnahmen und Zeichnungen abgelegt werden können. Viele Schülerinnen und Schüler haben Padlets im Distanzunterricht während der Corona-Pandemie kennengelernt.
Praktisch.
Leider sind die Infos nur zum Teil richtig. Natürlich müssen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht nicht notariell sein. Es bleibt nur die Frage was sie im Fall der Fälle dann nutzen. Ein Arzt kann schwammige Formulierungen aus dem Internet beachten, er muss es aber nicht. Eine Bank wird solch einen, ausgefüllten PDF Ausdruck sicher nicht als umfassende Vollmacht für alle Geschäfte akzeptieren. Beim Umzug in ein Pflegeheim, dürfte auch der Makler sich nicht mit solch einem Vordruck genügen, wenn es darum geht (natürlich darf ich das Haus verkaufen, es ist ja für Papa)
Wie ich im Vortrag und auch in der Broschüre erwähne, stellen sich Banken und Sparkassen bei den Vorsorgevollmachten oft mit Verweis auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen quer. Deshalb, auch das habe ich erwähnt, soll man in gesunden Tagen Vollmacht auf den bankinternen Vordrucken erteilen (Ich kenne übrigens zwei Fälle, wo das Gericht unter Hinweis auf § 1898 Abs. 2 Satz 2 BGB dafür gesorgt hat, dass die Sparkasse die „einfache“ Vorsorgevollmacht gleichwohl akzeptieren musste. Aber so einen Ärger kann man sich sparen, wenn man halt heute zur Bank geht und die Dinge im klaren Geist klärt). Eine Patientenverfügung – auch die für teuer Geld bezahlte notarielle Patientenverfügung – kann jederzeit auch mündlich widerrufen werden (sofern „Einsichtsfähigkeit“ besteht). Ab 2023 können auch Ehegatten für eine begrenzte Zeit von sechs Monaten begrenzt auf medizinische Fragen für den anderen Ehegatten entscheiden. Die Neuregelungen des „Notvertretungsrechts“ (ab 2023: § 1358 BGB) sind aber nur eine Krücke. Weiterhin gilt: JEDER Volljährige sollte eine Vorsorgevollmacht erteilt haben. Eine Vorsorgevollmacht kann auch von der Betreuungsstelle der Stadt-/Gemeindeverwaltung für nur 10 EUR öffentlich beglaubigt… Weiterlesen »