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Die 10 miesesten Abzocker-Tricks der Bestatter-Branche

Bestatter sind Kaufleute. Bestattungsinstitute betreiben ihr Geschäft mit einer Gewinnerzielungsabsicht. Bestattungshäuser sind klassische Notdienstleister, die an 24 Stunden pro Tag und 365 Tage im Jahr zur Verfügung stehen. Beerdigungsinstitute sind keine Wohlfahrtseinrichtungen, die besonders günstig oder gar gemeinnützig arbeiten. Beisetzungen sind aufwendige Familienereignisse, die viel Organisation, Fachwissen und Logistik erfordern.

Daraus ergibt sich, dass Bestattungen schlicht und ergreifend Geld kosten. Wie viel Geld eine Bestattung kostet, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zu bedenken ist, dass zu den reinen Bestatterkosten noch einmal in etwa die gleiche Summe an Grab-, Behörden- und Fremdkosten hinzukommen kann. Nicht alles also, was auf der Bestatterrechnung steht, hat der Bestatter auch zu verantworten.

Stets zu berücksichtigen ist, dass Bestatter Geschäfte mit Menschen machen, deren freie Willensentscheidung durch die augenblickliche Gemütslage stark eingeschränkt ist. Daher haben Bestatter im Umgang mit ihren Kunden eine ganz besondere Sorgfalt walten zu lassen.

Das bisher Gesagte öffnet aber für die Abzocker in der Branche Tür und Tor. Wie hier im Bestatterweblog.de schon oft gesagt, sind die allermeisten Bestatter grundehrlich und ihrem Kunden hilfreich zugewandt. Jede Woche erreichen mich Dutzende von Mails und Anrufen, in denen Menschen sich über Bestatter beschweren oder doch zumindest einiges in Frage stellen. Ich bin froh, sagen zu können, dass in den wenigsten Fällen ein Fehlverhalten der Bestatter vorliegt. Trotzdem lassen sich Bestatter immer wieder hinreißen, noch eine Idee zur Einnahmeoptimierung umzusetzen. Manche dieser „Ideen“ gehen in der Branche fast schon galoppierend um. Und immer wieder tauchen einzelne schlechte Abrechnungstricks auch auf Rechnungen von ansonsten sehr rennomierten und seriösen Häusern auf. Grund genug, einmal einen kritischen Blick auf „die 10 miesesten Abzocker-Tricks der Bestatter-Branche“ zu werfen:

Die 10 miesesten Abzocker-Tricks der Bestatter-Branche

  1. Keine schriftliche Auftragsbestätigung

    Wer zu einem Kaufmann geht und dort eine kleinteilige Bestellung mit vielen Positionen aufgibt, verliert schnell den Überblick über die zu erwartenden Gesamtkosten. Bestatter sollten daher immer am Ende der Beratungsgespräche eine schriftliche Aufstellung aushändigen über alle Kosten, die auf den Kunden zukommen.
    Bestatter, die das nicht tun, lassen ihren Kunden bewusst im Unklaren und bauen darauf, dass das „böse Erwachen“ erst kommt, wenn es zu spät ist, um etwas zu ändern.

  2. Nachträgliches Berechnen der Mehrwertsteuer

    Kaufleute, die Geschäfte mit Endverbrauchern machen, müssen ihre Waren und Dienstleistungen brutto, also inklusive der Umsatzsteuer benennen. Der Kunde darf 100 %-ig erwarten, dass ein genannter oder auf einem Preisschild bzw. im Katalog abgedruckter Preis auch der Endpreis ist, den er bezahlen muss.
    Mir werden immer wieder Rechnungen von Bestattern zugesandt, bei denen die Mehrwertsteuer vorher nicht im Preis enthalten war und hinterher als „böse Überraschung“ auf einmal auf der Endrechnung noch hinzukommt. Bei einer durchaus hohen Bestattungsrechnung können das dann 500 bis 1.000 EUR sein, mit denen der Kunde nicht gerechnet hat. Noch schlimmer: Viele Kunden wissen gar nichts von der Endpreispflicht und nehmen diese Abzocke als gegeben hin.

  3. Nicht erbrachte Leistungen werden berechnet

    Die Auftraggeber dürfen erwarten, dass der Bestattungsunternehmer auch alle in Rechnung gestellten Waren geliefert und alle Dienstleistungen erbracht hat.
    Tatsächlich kommt es aber immer wieder vor, dass Leistungen zwar in Rechnung gestellt werden, aber nie erbracht wurden. Beispiel: Der Bestatter stellt 4 Nächte im Kühlraum in Rechnung, obwohl er den Verstorbenen direkt in die Leichenzelle des Friedhofs gebracht hat.

  4. Unerwartete Leistungen werden abgerechnet

    Im Beratungsgespräch wird penibel über alle Warenlieferungen und Dienstleistungen gesprochen. Jede einzelne Position wird benannt und auch die Kosten werden dazu gesagt. Erhält der Kunde aber Wochen später die Rechnung, findet er durchaus hohe Rechnungsbeträge, von denen nie die Rede war. Beispiel: Die Abholung des Verstorbenen sollte 300 Euro kosten; abgerechnet werden aber diese 300 Euro plus 290 Euro Personalkosten plus 310 Euro Fahrzeugeinsatz plus plus plus. am Ende kostet es statt der genannten 300 Euro über 1.000 Euro. Ein gewaltiger Unterschied.
    Auch „Bürokosten“, „Bearbeitungsgebühr für den Sterbefall“, „Betreuungskosten“, „Begleitung bei der Feier“, „Erledigungsgebühr“, „Formalitäten“ und so weiter tauchen plötzlich auf der Rechnung auf, obwohl von diesen Kosten vorher nie etwas erwähnt wurde. Das geht nicht!
    Es ist völlig legitim, dass Bestatter für weitere Dienstleistungen und auch Büro-, Lager- oder Logistikkosten noch die eine oder andere „Gebühr“ verlangen. Aber dann haben sie das den Kunden im Beratungsgespräch auch so zu sagen und mit auf den Zettel zu schreiben, den jeder Kunde mit nach Hause nimmt. Einzige Ausnahme: Es entstehen durch nicht erwartbare Schwierigkeiten nachträglich Kosten. Die muss der Bestatter dann aber so bald wie möglich dem Kunden mitteilen.

  5. Kostentreibende Appelle an die Emotionen

    Mit einer Beerdigung nehmen die Menschen Abschied von einem Angehörigen. Meist ist das ein geliebter Mensch, mit dem viele Emotionen verbunden sind. Es ist ungehörig, in dieser Gemütsverfassung den Preis von Produkten mit der Wertschätzung des Verstorbenen zu koppeln. Beispiel: „Wenn Ihnen der Verstorbene nicht mehr bedeutet hat, dann können Sie natürlich auch den günstigen Sarg nehmen.“

  6. Darstellung der Kunden als geizige Menschen

    Bestattungen sind immer teuer. Das hat weitreichend seine Gründe und seine Berechtigung. Genauso berechtigt ist es aber, wenn Trauernde auf unnötige Ausgaben verzichten oder einfach nur Kosten einsparen möchten. Manche Abzocker wählen dann aber Aussagen wie: „Das wäre aber unser Sozialsarg“ oder „Dann machen wir eben eine Hartz-IV-Bestattung“. Das ist absolut unangemessen, übergriffig und reines Abzocker-Gehabe. Dem Kunden soll ein schlechtes Gewissen eingeredet werden. Der Kunde soll glauben, er würde durch die von ihm gewünschte Art der Ausstattung und Abwicklung einen niedrigen sozialen Status öffentlich zeigen.
    Das gilt auch, wenn der Bestatter im Verkaufsgespräch darauf hinweist, dass Nachbarn eine wesentlich aufwendigere Bestattung bestellt haben.

  7. Kleine Posten summieren sich

    Bedenken muss man nochmals, dass die Kunden/Hinterbliebenen sich in Trauer befinden und kaum einen klaren Gedanken fassen können. Das wird oft ausgenutzt. Seit Jahren predige ich, dass Bestatter ihre Kosten und Aufwendungen transparent machen sollen und Geleistetes und Geliefertes nicht in nebulösen Pauschalpreisen verstecken sollen. Das bedeutet, dass auf der Rechnung viele oft auch kleine Positionen auftauchen. Es ist Aufgabe des Bestatters, dem Kunden klar zu machen, welche Gesamtkosten, auch im Hinblick auf einzelne Leistungen, auf ihn zukommen, selbst wenn die Einzelpositionen im Beratungsgespräch genannt wurden.
    Während der Sterbefallaufnahme (Beratung/Verkaufsgespräch) ist der Hinterbliebene hoffnungslos überfordert, wenn hierfür 79 Euro, dafür 67 Euro und für was anderes 112 Euro als Preise genannt werden. Er hat keine Rechenmaschine im Kopf und seine augenblickliche Verfassung ermöglicht es ihm auch gar nicht, jetzt auch noch zu addieren. Selbst wenn der Kunde eine Kostenaufstellung bekommt, ist ihm oft bis zur Rechnungsstellung nicht bewusst, was alles letztlich kostet.
    Der Bestatter hat die Aufgabe, bei aller Transparenz und Kleinteiligkeit dem Kunden auch immer wieder vor Augen zu führen, was die Kosten sind.
    Beispiel: Der Kunde kauft einen Sarg für 1.100 Euro. Hinzu kommen die Sargausstattung für 300 Euro, das fachliche Ausrüsten des Sarges mit Unterlage und Matratze für 200 Euro, sechs Griffe und Schrauben für 90 Euro, ein Deckelkreuz für 16 Euro, Materialkosten, Personalkosten, Lotband usw. Dass der Sarg am Ende fast 2.000 Euro kostet, war dem Kunden nicht bewusst.

  8. Fremdkosten werden verschwiegen

    Bestatter befinden sich in einem Dilemma. Sie sind so nett und hilfsbereit und übernehmen für ihre Auftraggeber eine ganze Latte an Kosten. Für den Pfarrer, für den Arzt, für das Grab, die Kirche, die Trauerhalle, die Zeitung, die Blumen usw. Sie legen das aus und schreiben es später als „Fremdkosten“ oder „durchlaufende Posten“ mit auf die Rechnung. Eigentlich gut so. Doch diese Fremdkosten erscheinen wie gesagt dann auf der Rechnung und machen diese Rechnung noch zusätzlich hoch. Die Bestatterkunden sagen dann später, der Bestatter habe diese hohe Gesamtsumme verlangt, obwohl vielleicht mehr als die Hälfte des Abgerechneten gar nicht der Bestatter bekommt.
    Das verleitet etliche Bestatter dazu, nur ihre eigenen Kosten im Beratungsgespräch zu nennen. Die selbstverständlich hinzukommenden Friedhofsgebühren und zusätzlichen Lieferungen und Leistungen fallen unter den Tisch. Man will den Kunden nicht mit einer horrenden Summe abschrecken.
    Der Bestatter hat dem Kunden alle abzusehenden Kosten eindrücklich zu benennen. Nur so kann der Auftraggeber in seiner besonderen Situation sein eigenes Budget angemessen im Auge behalten.

  9. Leistungen werden in betrügerischer Absicht nicht erbracht

    Klingt zunächst so ähnlich wie Punkt 3 der Liste „Die 10 miesesten Abzocker-Tricks der Bestatter-Branche“, meint aber etwas anderes. In Punkt 3 geht es darum, dass der Bestatter beispielsweise einen Transport des Verstorbenen zum Krematorium als Einzelfahrt abrechnet, obwohl er gleichzeitig noch zwei andere Särge transportiert hat. In diesem Punkt hier geht es um die echt kriminellen Betrüger in der Branche.
    Beispiel: Ein Bestatter bietet „Berghang-Wiesenbestattungen“ im Ausland an. Er bekommt den Auftrag, die Urne später in ein anderes Land zu überführen und die Asche dort in der Natur auszuschütten. Tatsächlich erbingt er diese Leistung aber nicht und stapelt die Urnen über Jahre im Keller oder Schuppen.
    Ein anderes Beispiel: Die Kunden entscheiden sich bei einer Feuerbestattung für einen besonders schönen und auch teuren Sarg, der ihnen sehr gut gefällt und den sie für den Verstorbenen für angemessen erachten. Vor dem Transport ins Krematorium bettet der Bestatter den Verstorbenen aber in einen billigen Kistensarg um. Den teuren Sarg bietet er erneut zum Verkauf an. Er verdient an diesem Sarg mehrfach.

  10. Einäscherungskosten – Ersparnis wird nicht weitergegeben und verschwiegen

    Bei Kremierungen herrscht ein Preiskampf. Privatwirtschaftlich geführte Krematorien werben um die Bestatter. Sie bieten eine bessere Dienstleistung und niedrigere Preise als städtische Krematorien. Es steht jedem Bestatter natürlich frei, ob er diese privaten Krematorien in Anspruch nimmt. Das geht die Kunden zunächst einmal auch nichts an. Das Krematorium fungiert hier sozusagen als Subunternehmer des Bestatters. Er kann sogar die ihm entstandenen Kosten teurer an seine Kunden berechnen. Das ist kaufmännische Kalkulation.
    Was aber Betrug ist: Wenn der Bestatter die hohen kommunalen Kremierungskosten in Rechnung stellt und so tut, als ob der Verstorbene dort auch eingeäschert worden sei. Tatsächlich hat er den Sarg vielleicht nach Tschechien oder sonstwohin gebracht.

BILDQUELLEN

  • abzocker-pixabay-gauner-betrueger: https://pixabay.com/de/users/paligraficas-6638487/?tab=about

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Berichte und Kommentare zu Verwaltungen, Kirchen, Friedhofsträgern und der gesamten Bestattungsbranche.

Lesezeit ca.: 11 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 24. November 2022 | Peter Wilhelm 24. November 2022

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Mafdet
1 Jahr zuvor

Diese Aufzählung liest sich wie der reinster Horror.

Da bin ich im Nachhinein immer noch froh, dass wir für die Beisetzung meines Vaters damals einen so guten Bestatter erwischt haben.
Wir haben „Bestatter/unser Wohnort“ im Internet gesucht und den ersten Treffer angerufen.

Alle Kosten inkl. Fremdkosten wurden aufs Feinste erklärt und aufgelistet.
Er wies extra darauf hin, dass wir bei Feuerbestattung am besten diesen prima Billigsarg da drüben nehmen sollten und führte uns dann zielsicher zu einem Display mit ziemlich günstigen Urnen.
Die Mehrwertsteuer war selbstverständlich in der Kostenaufstellung enthalten.

Da wir in unserer Trauer doch ziemlich wirr im Kopf waren, hatten wir echt Glück, dass wir an diesen Bestatter geraten sind und nicht an jemanden, der unsere Lage ausgenutzt hat.

Mafdet
Reply to  Peter Wilhelm
1 Jahr zuvor

Huch? Du erinnerst dich noch an mich?
Das hätte ich nicht gedacht, wenn man bedenkt, wie selten ich hier kommentiere.
Ich bin ein gewissenhafter Leser, aber ein seeehr fauler Schreiber.^^

Mafdet
Reply to  Peter Wilhelm
1 Jahr zuvor

176? Ich hätte gedacht, dass über die Jahre maximal 10 oder 20 zusammengekommen sind.

Und danke für das Kompliment.

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S. Köber
1 Jahr zuvor

Sehr geehrter Herr Wilhelm, wir stehen gerade vor dem Problem dass man uns ein Kostenvoranschlag gemacht hat gestern Morgen um 9 Uhr aber noch mit den alten Friedhofssatzungsgebühren. Am späten Nachmittag als wir uns vom Vater verabschieden durften nach der Überführung vom Krankenhaus zum Bestattungsinstitut wurde uns eine Kopie der neuen Satzung gültig ab 1.1.2023 ausgehändigt und kurz mitgeteilt, das sich die Friedhofgebühren verdoppelt haben. Sprich 2000 Euro mehr. Müssen wir das akzeptieren. Man sollte doch erwarten können, dass der Bestatter die Kosten kennt. Schließlich ist es sein Beruf. Über eine schnelle Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen




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