Ich weiß nicht, was ein Padlet ist, aber Dozent und Trauerexperte Dirk R. Schuchardt hat eins oder einen erstellt.
Das Thema ist „Notfallorder“. Um was muss ich mich kümmern, wenn ein Notfall oder Sterbefall eintritt? Je mehr Menschen sich mit diesem Thema beschäftigen, umso weniger Vertun gibt’s hinterher.
Hier veröffentlicht der Publizist Informationen und Geschichten über den Bestatterberuf. Mehr über den in der Halloween-Nacht an Allerheiligen geborenen Autor finden Sie u.a. hier. Der Schriftsteller Peter Wilhelm lebt mit seiner Familie in Edingen-Neckarhausen bei Heidelberg.
Unterstützen Sie das Blog bitte mit einer Spende. Klicken Sie hier.
Hilfeaufruf vom Bestatterweblog
Das Bestatterweblog leistet wertvolle Arbeit und bietet gute Unterhaltung. Heute bitte ich um Deine Hilfe. Die Kosten für das Blog betragen 2025 voraussichtlich 21.840 €. Das Blog ist frei von Google- oder Amazon-Werbung. Bitte beschenke mich doch mit einer Spende, damit das Bestatterweblog auch weiterhin kosten- und werbefrei bleiben kann. Vielen Dank!
Lieber Peter,
herzlichen Dank fürs Teilen. Ein Padlet ist eine digitale Pinnwand, auf der Texte, Bilder, Videos, Links, Sprachaufnahmen, Bildschirmaufnahmen und Zeichnungen abgelegt werden können. Viele Schülerinnen und Schüler haben Padlets im Distanzunterricht während der Corona-Pandemie kennengelernt.
Leider sind die Infos nur zum Teil richtig. Natürlich müssen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht nicht notariell sein. Es bleibt nur die Frage was sie im Fall der Fälle dann nutzen. Ein Arzt kann schwammige Formulierungen aus dem Internet beachten, er muss es aber nicht. Eine Bank wird solch einen, ausgefüllten PDF Ausdruck sicher nicht als umfassende Vollmacht für alle Geschäfte akzeptieren. Beim Umzug in ein Pflegeheim, dürfte auch der Makler sich nicht mit solch einem Vordruck genügen, wenn es darum geht (natürlich darf ich das Haus verkaufen, es ist ja für Papa)
Wie ich im Vortrag und auch in der Broschüre erwähne, stellen sich Banken und Sparkassen bei den Vorsorgevollmachten oft mit Verweis auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen quer. Deshalb, auch das habe ich erwähnt, soll man in gesunden Tagen Vollmacht auf den bankinternen Vordrucken erteilen (Ich kenne übrigens zwei Fälle, wo das Gericht unter Hinweis auf § 1898 Abs. 2 Satz 2 BGB dafür gesorgt hat, dass die Sparkasse die „einfache“ Vorsorgevollmacht gleichwohl akzeptieren musste. Aber so einen Ärger kann man sich sparen, wenn man halt heute zur Bank geht und die Dinge im klaren Geist klärt).
Eine Patientenverfügung – auch die für teuer Geld bezahlte notarielle Patientenverfügung – kann jederzeit auch mündlich widerrufen werden (sofern „Einsichtsfähigkeit“ besteht). Ab 2023 können auch Ehegatten für eine begrenzte Zeit von sechs Monaten begrenzt auf medizinische Fragen für den anderen Ehegatten entscheiden. Die Neuregelungen des „Notvertretungsrechts“ (ab 2023: § 1358 BGB) sind aber nur eine Krücke. Weiterhin gilt: JEDER Volljährige sollte eine Vorsorgevollmacht erteilt haben.
Eine Vorsorgevollmacht kann auch von der Betreuungsstelle der Stadt-/Gemeindeverwaltung für nur 10 EUR öffentlich beglaubigt werden (§ 6 Abs. 2 Betreuungsbehördengesetz). Dass macht auf juristische Laien wie Ärzte und Pflegepersonal möglicherweise „mehr Eindruck“, ist aber für die Gültigkeit grundsätzlich nicht nötig. Mit der von der Betreuungsstelle öffentlich beglaubigten Vorsorgevollmacht können auch Veränderung im Grundbuch vorgenommen werden.
Man kann davon ausgehen, dass Notare ein hohes eigenwirtschaftliches Interesse haben, den Menschen vorzugaukeln, man müsse für die Vorsorgevollmacht und für die Patientenverfügung zum Notar (Das macht bei großen Vermögen durchaus Sinn, denn die Aussicht auf ein hohes Erbe hat schon so manchen absurden Charakterzug bei den potentiellen Erben offenbart). Diese und weitere Irrtümer habe ich im Interview mit Rechtsanwalt Wolfgang Putz (Autor von „Patientenrechte am Ende des Lebens“, dtv-Verlag) bereits im Jahr 2013 aus der Welt geschafft. Hier ist das Interview bei YouTube zu sehen.
Merke: Das beste Tag, um eine Vorsorgevollmacht aufzusetzen war gestern. Der zweibeste Tag ist heute – denn was morgen sein wird, wissen wir nicht…
Sie haben Rat gefunden? Ich konnte Ihnen helfen? Dann zeigen Sie sich doch erkenntlich:
Diese Spender haben diese Seiten mit einem Geldgeschenk unterstützt:
Marit U., Sylvia E.R., Henning P.*, Florian S., Sylvia, Babette C.G., Ingo L., Felix M., Jörg L., Michaela A., Peter R., Patrick B., Herbert F., Florian H.*, Stefan V., Helga M., Merten H., Daniela M.B., Bertram K.
Nekrolog
Brian Wilson (1942–2025): Musikgenie der Beach Boys ist tot
Brian Douglas Wilson, geboren am 20. Juni 1942 in Inglewood, Kalifornien, ist am 11. Juni 2025 im Alter von 82...
Ein Paddelt ist ein flacher Computer ohne Tastatur. Ein iPad zum Beispiel ist ein Paddelt. Das solltest Du eigentlich wissen.
Also quasi sowas:
Lieber Peter,
herzlichen Dank fürs Teilen. Ein Padlet ist eine digitale Pinnwand, auf der Texte, Bilder, Videos, Links, Sprachaufnahmen, Bildschirmaufnahmen und Zeichnungen abgelegt werden können. Viele Schülerinnen und Schüler haben Padlets im Distanzunterricht während der Corona-Pandemie kennengelernt.
Praktisch.
Leider sind die Infos nur zum Teil richtig. Natürlich müssen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht nicht notariell sein. Es bleibt nur die Frage was sie im Fall der Fälle dann nutzen. Ein Arzt kann schwammige Formulierungen aus dem Internet beachten, er muss es aber nicht. Eine Bank wird solch einen, ausgefüllten PDF Ausdruck sicher nicht als umfassende Vollmacht für alle Geschäfte akzeptieren. Beim Umzug in ein Pflegeheim, dürfte auch der Makler sich nicht mit solch einem Vordruck genügen, wenn es darum geht (natürlich darf ich das Haus verkaufen, es ist ja für Papa)
Wie ich im Vortrag und auch in der Broschüre erwähne, stellen sich Banken und Sparkassen bei den Vorsorgevollmachten oft mit Verweis auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen quer. Deshalb, auch das habe ich erwähnt, soll man in gesunden Tagen Vollmacht auf den bankinternen Vordrucken erteilen (Ich kenne übrigens zwei Fälle, wo das Gericht unter Hinweis auf § 1898 Abs. 2 Satz 2 BGB dafür gesorgt hat, dass die Sparkasse die „einfache“ Vorsorgevollmacht gleichwohl akzeptieren musste. Aber so einen Ärger kann man sich sparen, wenn man halt heute zur Bank geht und die Dinge im klaren Geist klärt).
Eine Patientenverfügung – auch die für teuer Geld bezahlte notarielle Patientenverfügung – kann jederzeit auch mündlich widerrufen werden (sofern „Einsichtsfähigkeit“ besteht). Ab 2023 können auch Ehegatten für eine begrenzte Zeit von sechs Monaten begrenzt auf medizinische Fragen für den anderen Ehegatten entscheiden. Die Neuregelungen des „Notvertretungsrechts“ (ab 2023: § 1358 BGB) sind aber nur eine Krücke. Weiterhin gilt: JEDER Volljährige sollte eine Vorsorgevollmacht erteilt haben.
Eine Vorsorgevollmacht kann auch von der Betreuungsstelle der Stadt-/Gemeindeverwaltung für nur 10 EUR öffentlich beglaubigt werden (§ 6 Abs. 2 Betreuungsbehördengesetz). Dass macht auf juristische Laien wie Ärzte und Pflegepersonal möglicherweise „mehr Eindruck“, ist aber für die Gültigkeit grundsätzlich nicht nötig. Mit der von der Betreuungsstelle öffentlich beglaubigten Vorsorgevollmacht können auch Veränderung im Grundbuch vorgenommen werden.
Man kann davon ausgehen, dass Notare ein hohes eigenwirtschaftliches Interesse haben, den Menschen vorzugaukeln, man müsse für die Vorsorgevollmacht und für die Patientenverfügung zum Notar (Das macht bei großen Vermögen durchaus Sinn, denn die Aussicht auf ein hohes Erbe hat schon so manchen absurden Charakterzug bei den potentiellen Erben offenbart). Diese und weitere Irrtümer habe ich im Interview mit Rechtsanwalt Wolfgang Putz (Autor von „Patientenrechte am Ende des Lebens“, dtv-Verlag) bereits im Jahr 2013 aus der Welt geschafft. Hier ist das Interview bei YouTube zu sehen.
Merke: Das beste Tag, um eine Vorsorgevollmacht aufzusetzen war gestern. Der zweibeste Tag ist heute – denn was morgen sein wird, wissen wir nicht…