10.12.2015 Grabsteine auf öffentlichen Friedhöfen dürfen fotografiert und die Aufnahmen online gestellt werden. Die Rechte Hinterbliebener werden dadurch nicht verletzt, hat das Amtsgericht Mettmann entschieden. Udo Vetter berichtet auf seiner
Sehr geehrter Herr Wilhelm, Ihr Webangebot ist komplett unkomfortabel, zumindest auf einem Mobilgerät. Ellenlang muss man sich durch ein Gewinnspiel in zurzeit 11 (!) Teilen (Advent!) durchscroolen, um an Informationen
Hallo. Ich weiß nicht ob Sie mir weiterhelfen können aber ich dachte ich stelle Ihnen einfach mal die Frage.. Es handelt sich um das Grab eines nahen Verwandten. Dieser wurde
Kürzlich ist ein Bekannter im Alter von 50 plötzlich gestorben. Verfügungen über seine Beisetzung hat er offenbar nicht hinterlassen. Nahe Angehörige gibt es nicht. In Bayern ist es so, dass
Habe ich heute gerade im Netz gesehen: http://www.20min.ch/panorama/news/story/Hongkong-weiss-nicht-wohin-mit-den-Toten-26458602 Kein Platz auf Erden? Dann ab in den Himmel damit! LG Sacha