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Mehr Zeit für den Abschied

Frag doch den Undertaker

Mehr Zeit für den Abschied

Frankfurt. Leichen sollen nach dem Willen hessischer Bestatter vor der Beerdigung länger aufgebahrt werden dürfen. Nach dem laufenden Gesetz müssen zwischen Tod und Bestattung mindestens 48, höchstens aber 96 Stunden

Tod und Werbung

Fundstücke

Tod und Werbung

Leser Mortician schreibt: Vielleicht ist das ja was für Dein Weblog: 🙂 Nachdem Mercedes einen Sensenmann für die Werbung hernahm, versuchte Hyundai für seinen Veloster das gleiche, scheiterte aber damit

Erzähl mir was vom Tod!

Fundstücke

Erzähl mir was vom Tod!

Leser Manuel hat etwas über eine Ausstellung in Neu-Ulm gefunden. Sie heißt: „Erzähl mir was vom Tod!“ und wendet sich auch oder vor allem an Kinder.

(©fr1-100625)c

Die besten Ratgeber

Der beste Trauerratgeber Bestattungsratgeber