Mehr Zeit für den Abschied
Frankfurt. Leichen sollen nach dem Willen hessischer Bestatter vor der Beerdigung länger aufgebahrt werden dürfen. Nach dem laufenden Gesetz müssen zwischen Tod und Bestattung mindestens 48, höchstens aber 96 Stunden
Seite 612 / 1337
Frankfurt. Leichen sollen nach dem Willen hessischer Bestatter vor der Beerdigung länger aufgebahrt werden dürfen. Nach dem laufenden Gesetz müssen zwischen Tod und Bestattung mindestens 48, höchstens aber 96 Stunden
Mehr über diese sensationellen Vorkommnisse hat Big Al hier gefunden.
Deutsche Ärzte übersehen, nach vorsichtigen Schätzungen, etwa 1.200 Morde pro Jahr. Ich bin der Meinung, daß es noch viel mehr sind. Ein Rechtsmediziner sagt mir einmal, wenn auf jedem Grab,
Leser Mortician schreibt: Vielleicht ist das ja was für Dein Weblog: 🙂 Nachdem Mercedes einen Sensenmann für die Werbung hernahm, versuchte Hyundai für seinen Veloster das gleiche, scheiterte aber damit
Leser Manuel hat etwas über eine Ausstellung in Neu-Ulm gefunden. Sie heißt: „Erzähl mir was vom Tod!“ und wendet sich auch oder vor allem an Kinder.
Der heutige wullfmorgenthaler gefunden von Ronald
(©fr1-100625)c