Frag doch den Undertaker

Postbank Sonderkosten

Ich stieß gerade in den AGB der Postbank auf einen komischen Posten:

„1.9 Ausführung einer Überweisung zwecks Begleichung von Bestattungskosten 10,50 EUR
(Das Entgelt ist nur zu entrichten, wenn die Überweisung mit dem Formblatt .Begleichung/Erstattung von Bestattungskosten, Haftungserklärung. beauftragt worden ist)“

Was hat es denn damit auf sich? Kennst Du sowas?

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Ja, das ist nämlich so. Normalerweise hat man als Angehöriger keinen Zugriff mehr auf die Konten eines Verstorbenen. Sofern die Banken davon erfahren, machen sie relativ schnell das Konto dicht und geben nur gegen Vorlage eines Erbscheins Informationen preis oder das Geld heraus. So soll verhindert werden, daß ein nicht berechtigter Angehöriger das ganze Geld abhebt und der tatsächlich Erbberechtigte diesem Geld dann hinterherlaufen muß.
Eine der Ausnahmen hiervon ist die Begleichung der Bestattungsrechnung. Gegen Vorlage der Bestatterrechnung und einer Sterbeurkunde überweisen die meisten Banken recht unkompliziert wenigstens die Kosten der Bestattung aus dem Guthaben des Verstorbenen.
Die Postbank hat hierfür spezielle Formalitäten vorgesehen, deren Bearbeitung sie sich entsprechend bezahlen lässt.

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(©si)