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Frag den Bestatter

Postbank Sonderkosten

Ich stieß gerade in den AGB der Postbank auf einen komischen Posten:

„1.9 Ausführung einer Überweisung zwecks Begleichung von Bestattungskosten 10,50 EUR
(Das Entgelt ist nur zu entrichten, wenn die Überweisung mit dem Formblatt .Begleichung/Erstattung von Bestattungskosten, Haftungserklärung. beauftragt worden ist)“

Was hat es denn damit auf sich? Kennst Du sowas?

Ja, das ist nämlich so. Normalerweise hat man als Angehöriger keinen Zugriff mehr auf die Konten eines Verstorbenen. Sofern die Banken davon erfahren, machen sie relativ schnell das Konto dicht und geben nur gegen Vorlage eines Erbscheins Informationen preis oder das Geld heraus. So soll verhindert werden, daß ein nicht berechtigter Angehöriger das ganze Geld abhebt und der tatsächlich Erbberechtigte diesem Geld dann hinterherlaufen muß.
Eine der Ausnahmen hiervon ist die Begleichung der Bestattungsrechnung. Gegen Vorlage der Bestatterrechnung und einer Sterbeurkunde überweisen die meisten Banken recht unkompliziert wenigstens die Kosten der Bestattung aus dem Guthaben des Verstorbenen.
Die Postbank hat hierfür spezielle Formalitäten vorgesehen, deren Bearbeitung sie sich entsprechend bezahlen lässt.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 1 Minute | Tippfehler melden | © Revision: 8. August 2012 | Peter Wilhelm 8. August 2012

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Christians Ex
14 Jahre zuvor

Bevor wieder einer schreibt „…von der Wiege bis zur Bahre…“ 😉

Formulare sind echt gut geeignet, daß man ein Schreiben nicht selber aufsetzen muss und daß man auch nichts dabei vergisst.
Zudem habe ich das Ding in diversen Filialen zwar schon in irgendeinem Formularschrank gesehen (man fällt ja bei der Suche nach anderen Formularen drüber) aber noch nie selbst den Fall gehabt. Da kann jeder ahnungslose Angestellte mit umgehen.

mm.
14 Jahre zuvor

„So soll sichergestellt werden, daß ein nicht berechtigter…“
entweder soll es verhindert werden, oder es muss noch ein nicht vors ein.
🙂

14 Jahre zuvor

@2 Oder einfach ein „k“ vor das „ein“

willi
14 Jahre zuvor

Für ihre Gebühren wird aber kein Erbschein verlangt

MacKaber
14 Jahre zuvor

@mm.:
„so soll nicht vors sichergestellt werden, dass ein nicht berechtigter…“

oder

„so soll sichergestellt werden, dass ein nicht vors berechtigter…“

Hä? Das soll kapieren wer will!

Nebenbei bemerkt:
Bei meinem Vater gab es 1986 keinen ahnungslosen Angestellten, der von so einem solchen Formular gewußt hätte (oder sich etwa dumm stellte?).
Nix gibts und basta. Bringen sie den Erbschein, ausserdem der Sparvertrag läuft noch drei Jahre. Kündigen ist nicht möglich, nur gegen Strafzins.

Christians Ex
14 Jahre zuvor

Oho! Ganz böser Fehler! Das ist eine der wenigen Ausnahmen, wegen der so ein mehrjähriger Vertrag gekündigt werden kann! Der „Strafzins“ nennt sich Vorschusszins und beträgt AFAIK ein Viertel des gültigen Zinssatzes für die restliche Kündigungsfrist. Mehr nicht.

Die Begriffe „Strafzins“ und „Strafporto“ sind wohl so Erfindungen von Leuten, die sich gern von einer Aufwandsentschädigung „bestraft“ sehen wollen.

Medienfreak
14 Jahre zuvor

Ob man dann ein letztes Mal den „Dispo“ ausreizen kann? 😉

Rudibee
14 Jahre zuvor

Auf welcher Rechtsgrundlage werden eigentlich diese Gebühren erhoben? Geht das nicht eher nach dem Motto „Wir probieren es mal, bei dem Chaos und dem relativ geringen Betrag wird schon keiner aufmucken“? Kann man ja schon froh sein, dass keine 50€ verlangt werden. Im Grunde genommen ist das eine Form der Erbschleicherei, wenn Vermögen der Erbberechtigten verkürzt wird.

O_SaFt
14 Jahre zuvor

Und wie will das ne Bank z.B, bei Online Banking kontrollieren? Ich mein, ich weiß wo meine Eltern ihre Daten aufbewahren, wer hindert mich dran das Konto über diesen Weg zu plündern, wenns mal soweit ist.

14 Jahre zuvor

@O_SaFt: Eben! Banken werden nicht automatisch auf dem Behördenweg über einen Todesfall informiert. Deshalb kann es keine schlechte Idee sein, als hinterbliebene(r) Witwe(r) zunächst einmal eine Abhebung zu tätigen. Sonst kann es einem passieren, daß man bei einer etwas übereifrigen Bank selbst an seine eigene Rente nicht mehr herankommt.

Christians Ex
14 Jahre zuvor

Man kann den Leuten gar nicht oft genug sagen: kommt rechtzeitig vorbei und regelt sowas alles! Euer Berater sollte euch umfasssend informieren können, was man alles tun kann.
@Tom, das solltest gerade du wissen 😉

Wenn man seine Rente auf das Konto des anderen überweisen lässt, was spricht dagegen, davon ein Gemeinschaftskonto zu machen?
Ich finde es von der anderen Seite des Tresens aus ziemlich unbefriedigend mitanzusehen, wie sich Leute Probleme aufhalsen, die doch so leicht zu vermeiden gewesen wären… und dann soll man das pronto wieder richten und kann doch nichts tun…

@O_SaFt: ob man nun die Zugangsdaten klaut und das Konto räumt oder die Zuckerdose plündert, das ist alles eins. Wobei ich das Abräumen des Kontos weitaus dämlicher finde, da man eine fette elektronische Spur zu sich selber legt.

@Rudibee: die Rechtsgrundlage ist IMHO die Vertragsfreiheit. Der Kontoinhaber ist den eingegangen. Es hat ihm freigestanden, dies zu tun.

14 Jahre zuvor

@Christians Ex: Du wirst es kaum glauben, aber wir wissen das und wir weisen, falls sich jemand rechtzeitig mit einer solchen Frage an uns wendet, auch ausdrücklich auf die Umstände hin. Nur kommt nie jemand mit einer solchen Frage, denn im Zusammenhang mit einer Vorsorge werden die finanziellen Belange sowieso anders geregelt, als durch eine spätere Überweisung vom Girokonto. Hier versagen also die Banken oder sonstwer, aber nicht der Bestatter-Berater. Denn zu uns kommen die meisten Leute sowieso erst, wenn es für eine entsprechende Beratung längst zu spät ist und das Konto schon lange Bestand hat.

opatios
14 Jahre zuvor

Gegen solche Fallstricke (jemand stirbt, und die Hinterbliebenen können Bestattungskosten usw. nicht über das Konto desjenigen abwickeln weil die Bank das Konto auf Eis legt) hilft es sehr, wenn der Verstorbene vor seinem Hinscheiden einer ihm vertrauenswürdig erscheinenden Person eine Kontovollmacht ausstellt, welche ausdrücklich über den Tod hinaus geht.
Dass die Banken darauf eingehen, weiss ich nun zufällig ganz speziell von der Postbank…

14 Jahre zuvor

Wobei man aber auch berücksichtigen sollte, dass dieser Gebührenfall so speziell ist, dass ich dafür nicht extra eine Vollmacht ausstellen würde, sofern dies aus anderen Überlegungen heraus nicht notwendig erscheint.

Christians Ex
14 Jahre zuvor

Naja, wer denkt daran, wer weiß davon, wen interessiert das in dem Moment? Beim Eintreten des Falles ist es ja eh nicht mehr das eigene Geld.
Ich meine, wer aus irgendeinem Grunde davor zurückschreckt, einer anderen Person Kontovollmacht zu geben, dem ist dieses Detail auch egal.




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