Allgemein

Schwamm drüber

Frau Tochter war jetzt da. Sie wollte die Ansprüche ihrer Mutter geltend machen, die der Meinung war, ein Fehler in der Todesanzeige müsse im Fernsehen berichtigt werden.

Inzwischen hatte ich mit dem Zeitungsverlag telefoniert, dort bedauert man den Fehler und bietet der Familie einen für solche Fälle recht hohen Preisnachlaß von 80% an, sowie eine kleine Berichtigungsanzeige am nächsten Tag. Wahlweise kann die Familie aber auch die komplette große Anzeige noch einmal kostenlos geschaltet bekommen, dann wird es aber nichts mit dem Preisnachlaß.

Werbung

Die Tochter ist etwa Mitte bis Ende Vierzig, hat rot gefärbte Haare und ist ziemlich kariert angezogen. „So geht das ja nun wirklich nicht, was die uns da angetan haben.“

Ich biete ihr Kaffee an, den lehnt sie aber ab, sie trinkt nur Tee. Tee haben wir auch, aber den will sie auch nicht, weil der in Beuteln ist. Mineralwasser trinkt sie nur aus einer bestimmten Quelle in Frankreich und wenn überhaupt, dann hätte sie gerne ein stilles Wasser. Ich hole ihr ein Glas Leitungswasser, sie nippt daran und erkennt sofort, daß es ein Qualitätswasser ist. Na also, geht doch!

So im Sitzen, bei einem Glas Qualitätswasser spricht es sich doch wesentlich leichter und ich erkundige mich, wie sie denn auf die Idee kommt, so eine Berichtigung müsse im Fernsehen ausgestrahlt werden.

Ja, das habe sie mal irgendwo im Fernsehen gehört, das könne bei Wiso oder bei Brisant gewesen sein und da hätte man gesagt, daß es da so eine EG-Richtlinie gäbe.

„Eine EG-Richtlinie für verdruckte Traueranzeigen?“ frage ich erstaunt.

„Nein, das nicht gerade aber es ging da so um die Produkthaftung und wenn die ein Gerät nicht reparieren können, oder der Vermieter niemanden schickt, dann kann man das selbst in die Hand nehmen und wenn das dann mehr kostet, muß der Verursacher die Mehrkosten tragen.“

Aua, die scheint ja alles Mögliche falsch verstanden und dann durcheinandergewürfelt zu haben.
Sie fährt fort: „Ja, und was gibt es denn mehr als Zeitung? Mehr als die Zeitung ist ja nur noch das Fernsehen.“

„Und wie stellen Sie sich das im Einzelnen vor?“

„Ja keine Ahnung, Sie sind doch der Fachmann.“

„Okay, haben Sie schon einmal im Fernsehen so etwas gesehen, ich meine eine Berichtigung von einer Todesanzeige?“

„Nein, aber ich habe auch noch nie eine falsche Todesanzeige gesehen. Das ist ja jetzt auch nur bei uns so.“

„Nein, das ist nicht nur bei Ihnen so. So etwas kommt immer mal wieder vor.“

„Ehrlich?“

„Ja, ganz ehrlich. Und dann bekommt man einen Teil der Anzeigenrechnung erlassen oder die Anzeige erscheint am nächsten Tag nochmal.“

„Da kriegt man Geld zurück?“

„Das nicht gerade, aber Sie müssen für die Anzeige weniger bezahlen.“

„Ach, das interessiert mich jetzt aber. Wie viel wäre das denn?“

„80%“

„Ja, gut, dann machen wir das so. Kann ich das Geld gleich mitnehmen?“

„Sie haben mich nicht richtig verstanden. Sie bekommen kein Geld zurück, weil Sie ja noch gar nichts bezahlt haben. Die Rechnung wird dann aber 80% niedriger sein.“

„Die Rechnung läuft doch aber über Sie.“

„Das stimmt, sie ist dann aber niedriger.“

„Gut, dann geben Sie mir einfach die 80% und dann würde ich mal sagen ‚Schwamm drüber‘.“

Innerliches Stöhnen.

„Das wird verrechnet“, sage ich.

„Ach so, sagen Sie das doch gleich.“

Da hat sie auch wieder Recht…

Fehler durch Lektorin Anya bereinigt.

Hashtags:

Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:

#drüber #Lektorin A #schwamm

Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | Revision:


Hilfeaufruf vom Bestatterweblog

Das Bestatterweblog leistet wertvolle Arbeit und bietet gute Unterhaltung. Heute bitte ich um Deine Hilfe. Die Kosten für das Blog betragen 2025 voraussichtlich 21.840 €. Das Blog ist frei von Google- oder Amazon-Werbung. Bitte beschenke mich doch mit einer Spende, damit das Bestatterweblog auch weiterhin kosten- und werbefrei bleiben kann. Vielen Dank!




Lesen Sie doch auch:


(©si)




Rechtliches


IMPRESSUM   |   DATENSCHUTZ    |    COOKIE-RICHTLINIE (EU)    |   KONTAKT    |   BARRIEREFREIHEIT    |   NUTZUNGSBEDINGUNGEN    |   GENDER-HINWEIS

Über uns


Bestatterweblog Peter Wilhelm bietet die besten Informationen zum Thema. Fachinformationen, fair und transparent. Die Seite dient zur allgemeinen Information und zur Unterhaltung für Menschen, die sich für das Themengebiet dieser Seite interessieren. Die Seite wendet sich vornehmlich an Erwachsene, enthält aber keine für Kinder und Jugendliche ungeeigneten Inhalte. Wir geben ausschließlich unsere persönliche und unabhängige Meinung wieder. Die Autoren sind teilweise selbst betroffen und seit Jahren mit der Materie befasst.


WICHTIGE HINWEISE: Texte der Seite Bestatterweblog Peter Wilhelm ersetzen keine Beratung oder Behandlung durch Ärzte, Diabetologen, Hörakustiker, Rechtsanwälte, Steuerberater, Handwerksmeister und Fachpersonal. Sie dienen nicht dazu, eigene Diagnosen zu stellen, Behandlungen zu beginnen oder abzubrechen oder Medikamente einzunehmen oder abzusetzen. Anleitungen (Tipps & Tricks, Ratgeber) sind veranschaulichende Unterhaltung. Beachten Sie die einschlägigen Vorschriften! Fummeln Sie nicht Gas-, Strom- oder Telefonleitungen herum. Fragen Sie einen Experten! Wir übernehmen keine Haftung oder Verantwortung für möglichen Missbrauch oder Schäden, die tatsächlich oder angeblich, direkt oder indirekt durch die Informationen dieser Webseite verursacht werden. Wir übernehmen keine Garantie, dass Tipp & Tricks auch funktionieren und von Ihnen umgesetzt werden können. Kunden- und Patientengeschichten sind verfremdet und dramaturgisch aufbereitet. Sie erzählen individuell erlebte Erfahrungen, die bei jedem anders sind und abweichen können.


KEIN VERKAUF / KEINE FORSCHUNG UND LEHRE: Bestatterweblog Peter Wilhelm verkauft keine Produkte. Wir sind keine Ärzte, Hörakustiker, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Apotheker. Wir betreiben keine Forschung und Lehre. Wir informieren ausschließlich im Rahmen der persönlichen Meinungsäußerung des jeweiligen Autors.